Dezernat: Kommasetzung

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In Dezernat 2 dokumentieren wir typische Fälle aus unserer täglichen Ermittlungsarbeit mit dem Ermittlungsschwerpunkt Kommasetzung.

Beim Lesen denkt das Auge mit: Ein einzelner Federstrich macht den Großvater vom Mittagsmahl zum Mitesser (Wir essen jetzt, Opa.). Wer als Autorin oder Autor die Regeln der Zeichensetzung beherrscht, kann das Textverstehen seiner Leserinnen und Leser steuern. Telepathie? 1f914.png Nein: Konvention. 1f44c.png

→ Zu den Dezernaten


  Karten auf den Tisch: Die Werkzeuge unserer Ermittler
  • Kommasetzung im Überblick
  • Das Komma in Satzreihen (Hauptsatz + Hauptsatz): Regel R10
  • Das Komma in Satzgefügen (Hauptsatz + Nebensatz): Regel R 11
  • Das Komma zur Abgrenzung von Infinitivgruppen und einfachen Infinitiven: Regel R12
  • Das Komma zur Kennzeichnung von Zusätzen oder Nachträgen: Regel R13
  • Das Komma zur Kennzeichnung von Anreden, Ausrufen und Ausdrücken einer Stellungnahme: Regel R14
  • Das Komma in Aufzählungen: Regel R15
  • Das Komma zur Abgrenzung von wörtlicher Rede und Redebegleitsatz: Regel R16
  • Kein Komma bei langem Vorfeld: Regel R17


  Akteneinsicht für jedermann: Aktuelle Fälle unserer Ermittlerinnen und Ermittler
  • Team Orthograffissimo hat ermittelt: In einer dezernatsübergreifenden Fallakte setzten sich die kompetenten Ermittler mit einem Auftrag von Herrn Maus auseinander und kamen ganz richtig zu der Lösung, dass Regel 11 die Schreibung klärt. Es liegt nämlich ein Satzgefüge vor, dessen Bestandteile durch ein Komma getrennt werden müssen. Lob an das Team!
  • Die Ermittlerinnen aus dem Team Orthogräfinnen zeigten ihr Können bei einem Auftrag von Frau Koch. Sie lösten die Fallakte mithilfe von Regel 10, derzufolge ein Komma zwei Hauptsätze voneinander trennen muss. Ob es sich bei dem "Aber"-Satz tatsächlich um einen Haupt- und nicht einen Nebensatz handelte, stieß bei den Kolleginnen und Kollegen teilweise auf Skepsis. Nach einer angeregten Diskussion über die Verbstellung stellte sich allerdings schnell heraus, dass die Ermittlerinnen goldrichtig lagen. Kein Problem für Team Orthogräfinnen, die auch mit dieser Akte nicht nur diesem Dezernat zu tun gab!
  • Bei den Ermittlungen von Team Majuskelprotz in einem kniffligen Auftrag Herrn Clarks fiel den geschulten Augen der tagenden Ermittler sofort etwas ins Auge: Das zuständige Team hatte erst einen Teil der Ermittlungen abgeschlossen und richtig erkannt, dass eine in Regel 15 (1) bestimmte Aufzählung vorliegt ("Musik, Kunst und Sport"). Dabei haben sie aber glatt übersehen, dass es noch einen weiteren Fall zu lösen gab. Wie Jungermittler Maus korrekt anmerkte, gab es mit "Singer-Songwriterin aus Köln" in dem Satz noch einen Zusatz, der laut Regel 13 mit zwei Kommata abgegrenzt werden muss. Das ermittelnde Team zeigte sich einsichtig ob ihres Fehlers und versprach, den Fall in Bälde erneut aufzurollen.