Fakultätsrat
Der Fakultätsrat (FKR) ist das höchste Gremium der Fakultät. Er wird einmal jährlich durch die Mitglieder (in unserem Fall: Studierendenschaft) der Fakultät gewählt. Die Mitglieder müssen nicht Teil des FSR sein.
Zusammensetzung und Wahl
Im FKR sind alle Statusgruppen (Studierende, Lehrende, akademische Mitarbeiter*innen und solche aus Technik und Verwaltung) vertreten. Die Studierendenschaft ist mit 3 festen Sitzen und drei Vertretungen Mitglied des Fakultätsrats.
Wahlverfahren
Der FKR wird per Mehrheitswahl gewählt. Es kann jeweils eine Stimme für Kandidat*innen der eigenen Statusgruppe abgegeben werden.
Kandidat*innen schließen sich zu Listen zusammen. In der Vergangenheit gab es in der Regel eine kombinierte Liste der beiden FSRe unserer Fakultät (2a und 2c). Es können allerdings auch zusätzliche oder getrennte Listen aufgestellt werden.