Fachschaftsvollversammlung
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Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
Generell
Organe einer Fachschaft sind:
- Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
- Fachschaftsrat (FSR)
Die FSVV ist das oberste Organ einer Fachschaft.
Sie beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten und über die Finanzmittel einer Fachschaft.
Die FSVV kann einer Fachschaft eine eigene Satzung und Wahlordnung geben. Sie muss in mind. 2 Lesungen beschlossen werden. Die Lesungen können in einer FSVV erfolgen.
Zum Beschluss und zu Änderungen der Satzung ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten TeilnehmerInnen einer FSVV notwendig.
Organisation und Sitzung
Eine FSVV soll mind. einmal pro Jahr stattfinden.
- im Rahmen der FSR Wahlen findet immer eine FSVV statt, am ersten Wahltag vor dem ersten Wahlzeitfenster
- Der FSR kann zudem jederzeit eine FSVV einberufen
- Außerdem muss er sie einberufen, wenn 5% der Fachschaft dieses schriftlich beantragen
Die FSVV ist beschlussfähig, wenn mind. 4% der Fachschaft anwesend sind.
- bei Nichtbeschlussfähigkeit kann eine erneute FSVV innerhalb von 2 Wochen einberufen werden, welche automatisch beschlussfähig ist
FSR und FSVV
Der FSR ist der FSVV gegenüber rechenschaftspflichtig und an deren Beschlüsse gebunden!