Fachschaftsvollversammlung

Aus Fachschaft Lehramt Sozialwissenschaften & PPE
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Fachschaftsvollversammlung (FSVV)

Generell

Organe einer Fachschaft sind:

  • Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
  • Fachschaftsrat (FSR)

Die FSVV ist das oberste Organ einer Fachschaft.

  • Sie beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten und über die Finanzmittel einer Fachschaft.
  • Die FSVV kann einer Fachschaft eine eigene Satzung und Wahlordnung geben. Sie muss in mind. 2 Lesungen beschlossen werden. Die Lesungen können in einer FSVV erfolgen.
  • Zum Beschluss und zu Änderungen der Satzung ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten TeilnehmerInnen einer FSVV notwendig.

Organisation und Sitzung