Fachschaftsvollversammlung
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Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
Generell
Organe einer Fachschaft sind:
- Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
- Fachschaftsrat (FSR)
Die FSVV ist das oberste Organ einer Fachschaft.
- Sie beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten und über die Finanzmittel einer Fachschaft.
- Die FSVV kann einer Fachschaft eine eigene Satzung und Wahlordnung geben. Sie muss in mind. 2 Lesungen beschlossen werden. Die Lesungen können in einer FSVV erfolgen.
- Zum Beschluss und zu Änderungen der Satzung ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten TeilnehmerInnen einer FSVV notwendig.