Fachschaftsvollversammlung
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Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
Generell
Organe einer Fachschaft sind:
- Fachschaftsvollversammlung (FSVV)
- Fachschaftsrat (FSR)
Die FSVV ist das oberste Organ einer Fachschaft. Sie beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten und über die Finanzmittel einer Fachschaft. Die FSVV kann einer Fachschaft eine eigene Satzung und Wahlordnung geben. Sie muss in mind. 2 Lesungen beschlossen werden. Die Lesungen können in einer FSVV erfolgen. Zum Beschluss und zu Änderungen der Satzung ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten TeilnehmerInnen einer FSVV notwendig.