Fallakte 008 (Team Nomen est Omen)
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ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber/in: Frau Mahlzahn / Auftragsnummer: Auftrag 007 (Frau Mahlzahn)FalldokumentationOhne Erlaubnis zu gehen ist verboten! Quelle: Schild an einem Hörsaal VerdachtIch glaube, dass das markierte Wort großgeschrieben werden muss.
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Ermittler: Team Nomen est OmenKorrekte SchreibungOhne Erlaubnis zu gehen, ist verboten! Professionelle FallbeurteilungR 7 und R 12 Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut Regel 7 kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in Regel 12 festgelegt, abzugrenzen. |