Fallakte 008 (Team Nomen est Omen): Unterschied zwischen den Versionen
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Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut ''Regel 7'' kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in ''Regel 12'' festgelegt, abzugrenzen. | Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut ''Regel 7'' kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in ''Regel 12'' festgelegt, abzugrenzen. |
Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 18:30 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber/in: Frau Mahlzahn / Auftragsnummer: Auftrag 007 (Frau Mahlzahn)FalldokumentationOhne Erlaubnis zu gehen ist verboten! Quelle: Schild an einem Hörsaal VerdachtIch glaube, dass das markierte Wort großgeschrieben werden muss.
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Ermittler: Team Nomen est OmenKorrekte SchreibungOhne Erlaubnis zu gehen, ist verboten! Professionelle FallbeurteilungR 7 und R 12 Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut Regel 7 kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in Regel 12 festgelegt, abzugrenzen. |