Fallakte 008 (Team Nomen est Omen): Unterschied zwischen den Versionen

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===Professionelle Fallbeurteilung===
===Professionelle Fallbeurteilung===


R 7 und R 13
R 7 und R 12


Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut ''Regel 7'' kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in ''Regel 12'' festgelegt, abzugrenzen.
Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut ''Regel 7'' kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in ''Regel 12'' festgelegt, abzugrenzen.

Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 18:30 Uhr


ERMITTLUNGSAUFTRAG

Diese Spalte zeigt den Ermittlungsauftrag.

ERMITTLUNGSAKTE

Diese Spalte dokumentiert die Beurteilung des Falls durch unsere Spezialkräfte.


Auftraggeber/in: Frau Mahlzahn / Auftragsnummer: Auftrag 007 (Frau Mahlzahn)

Falldokumentation

Ohne Erlaubnis zu gehen ist verboten!

Quelle: Schild an einem Hörsaal

Verdacht

Ich glaube, dass das markierte Wort großgeschrieben werden muss.




Ermittler: Team Nomen est Omen

Korrekte Schreibung

Ohne Erlaubnis zu gehen, ist verboten!

Professionelle Fallbeurteilung

R 7 und R 12

Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut Regel 7 kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in Regel 12 festgelegt, abzugrenzen.