Fallakte 002 (Team Rechtschreibfanatiker): Unterschied zwischen den Versionen

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===Professionelle Fallbeurteilung===
===Professionelle Fallbeurteilung===


Regel Nr.: 13
Regel Nr.: 12(3)


Hier darf ein Komma stehen oder das Komma weggelassen werden, weil "zu gehen" ein Infinitiv mit "zu" ist. Es ist keine Infinitivgruppe und deswegen ist es laut der Ausnahme in Regel 13 möglich, das Komma wegzulassen. Das muss man aber nicht.
Hier darf ein Komma stehen oder das Komma weggelassen werden, weil "zu gehen" ein Infinitiv mit "zu" ist. Es ist keine Infinitivgruppe und deswegen ist es laut Regel 12(3) möglich, das Komma wegzulassen. Das muss man aber nicht.


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Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 18:45 Uhr


ERMITTLUNGSAUFTRAG

Diese Spalte zeigt den Ermittlungsauftrag.

ERMITTLUNGSAKTE

Diese Spalte dokumentiert die Beurteilung des Falls durch unsere Spezialkräfte.


Auftraggeber: Herr Fischer / Auftragsnummer: Auftrag 001 (Herr Fischer)

Falldokumentation

FISCHER 80s Ärzte.jpg

"Manchmal ist es einfach Zeit _?_ zu gehen."

Quelle: 80s80s.de

Verdacht

Hier liegt ganz klar ein Kommafehler vor, denn das Komma fehlt!



Ermittler: Team Rechtschreibfanatiker

Korrekte Schreibung

"Manchmal ist es einfach Zeit, zu gehen."

Oder:

"Manchmal ist es einfach Zeit zu gehen."

Professionelle Fallbeurteilung

Regel Nr.: 12(3)

Hier darf ein Komma stehen oder das Komma weggelassen werden, weil "zu gehen" ein Infinitiv mit "zu" ist. Es ist keine Infinitivgruppe und deswegen ist es laut Regel 12(3) möglich, das Komma wegzulassen. Das muss man aber nicht.