Fallakte 008 (Team Nomen est Omen): Unterschied zwischen den Versionen
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Ohne Erlaubnis zu gehen, ist verboten! | |||
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R 7 und R 13 | |||
Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut ''Regel 7'' kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in ''Regel 13'' festgelegt, abzugrenzen. | |||
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Nachdem Sie die Fallbeurteilung abgeschlossen haben, ordnen Sie Ihre Fallakte in das Verzeichnis laufender Ermittlungen von Ortho & Graf ein. Löschen Sie dazu bitte in der nachfolgenden Zeile im Code "Kategorie:ErmittlungenX" den Buchstaben "X" und speichern Sie die Fallakte ab. Die eckigen Klammern dürfen dabei nicht geändert werden. --> | Nachdem Sie die Fallbeurteilung abgeschlossen haben, ordnen Sie Ihre Fallakte in das Verzeichnis laufender Ermittlungen von Ortho & Graf ein. Löschen Sie dazu bitte in der nachfolgenden Zeile im Code "Kategorie:ErmittlungenX" den Buchstaben "X" und speichern Sie die Fallakte ab. Die eckigen Klammern dürfen dabei nicht geändert werden. --> | ||
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Version vom 27. Januar 2021, 22:49 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber/in: Frau Mahlzahn / Auftragsnummer: Auftrag 007 (Frau Mahlzahn)FalldokumentationOhne Erlaubnis zu gehen ist verboten! Quelle: Schild an einem Hörsaal VerdachtIch glaube, dass das markierte Wort großgeschrieben werden muss.
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Ermittler: Team Nomen est OmenKorrekte SchreibungOhne Erlaubnis zu gehen, ist verboten! Professionelle FallbeurteilungR 7 und R 13 Dem Vorschlag von Frau Mahlzahn, "gehen" großzuschreiben, ist nicht zuzustimmen. "Gehen" ist ein Verb und muss daher laut Regel 7 kleingeschrieben werden. Außerdem kann man noch hinzufügen, dass nach "gehen" ein Komma gesetzt werden muss, um die Infinitivgruppe "Ohne Erlaubnis zu gehen", wie in Regel 13 festgelegt, abzugrenzen. |