Nachteilsausgleich
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Als Studierende in einer besonderen Situation (z. B. Behinderung, chronische Erkrankung, Pflege- oder Betreuungsverpflichtungen), können Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dies ist auch schon bei Ihrer Bewerbung zum Studium selbst möglich.
Welche Kriterien erfüllt sein müssen, um einen erfolgreichen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, können Sie entweder beim ABZ, beim Studierendenwerk oder bei der Sozialberatung des AStAs erfragen