Wahlen
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FSR Wahlen
- (1) Der FSR umfasst bis zu zehn (10) gewählte Mitglieder. Ein Mitglied des FSR muss Mitglied der FS sein. Bei der Wahl zum Fachschaftsrat ist jeweils ein (1) Platz den Studiengängen LA Wirtschaft-Politik (künftig Wi-Po); Philosophie, Politikwissenschaft und Soziökonomie (künftig PPE); LA sonderpädagogische Förderung Wirtschaft-Politik (künftig SoPäd Wi-Po) vorbehalten. Die restlichen Mandate verteilen sich nach Mehrheiten. Dies gilt jedoch nur, falls sich Studierenden aus diesen Studiengängen zur Wahl stellen.
- (2) Die Wahlperiode eines FSR beträgt gemäß §24 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft („Wahlen und Amtszeit eines FSR bzw. der FSK-Sprecher/-Sprecherinnen sowie des Kassenprüfers“) in der Regel ein Jahr. Sofern der FSR nur ein Mitglied umfasst, endet die Wahlperiode nach sechs Monaten oder vierzehn Tage vor dem letzten Vorlesungstag des Semesters. Es muss schnellstmöglich eine Neuwahl stattfinden.
- (3) Die Wahl findet grundsätzlich per Zustimmungsverfahren statt. Jede:r Wähler:in hat genau so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind, kann jede:n Kandidat:in jedoch nur mit einer Stimme wählen. Nicht vergebene Stimmen werden als Enthaltung gewertet. Die Stimme wird durch ein Kreuz bei JA, NEIN oder ENTHALTUNG in das zugehörige Feld hinter dem Namen der bzw. des Kandidat:in abgegeben. Stimmen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, sind ungültig und werden nicht gewertet. Die Gültigkeit der anderen Stimmen bleibt davon unberührt. Kanditat:innen mit mehr Nein als Ja Stimmen werden unabhängig von den restlichen Stimmen nicht in den FSR gewählt.
- (4) Der FSR wählt aus seiner Mitte 1-3 FinanzreferentInnen. Selbstbewirtschaftete Fachschaften wählen zusätzlich die weiterhin nach HWVO benötigten Personen. Diese sind unverzüglich dem Fachschaftenreferat (FSK) und dem Finanzreferat des AStAs bekannt zu geben!
- (5) Die Tätigkeit im FSR erfolgt ehrenamtlich.
- (6) Sämtliches Inventar der Universität Duisburg-Essen oder der FS, welches von Mitgliedern der FS im Rahmen ihrer Tätigkeit für die FS sowie für den FSR in Empfang genommen wurde, muss spätestens nach Ende der Tätigkeit unverzüglich den entsprechenden Stellen zurückgeführt werden (z. B. Transponder, Schlüssel etc.).