Prüfungen / Prüfungsplanung
Grundsätzliche Regelungen
Prüfungen
Während Ihres Studiums werden in jedem Modul schriftliche oder mündliche Prüfungen durchgeführt, aus denen sich Ihre Modulnote zusammensetzt. Schriftliche und mündliche Prüfungen fokussieren die Inhalte der Modulveranstaltungen. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn diese mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird – zum Bestehen eines Moduls muss auch jede Prüfung im Modul – benotet oder unbenotet - bestanden sein. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Sie können für jede Prüfung drei Versuche in Anspruch nehmen (bei der BA-Arbeit haben Sie allerdings nur zwei Versuche). Falls Sie eine Prüfung dreimal nicht bestanden haben (schlechter als 4,0), können Sie im betroffenen Studiengang nicht mehr weiterstudieren und werden exmatrikuliert.
Studienleistungen
Es gibt einzelne Veranstaltungen, bei denen eine sog. Studienleistung absolviert und bestanden werden müssen, allerdings keine Note vergeben wird. Hier findet keine Versuchszählung statt, aber die Leistung muss bestanden sein, damit Sie das Modul erfolgreich abschließen können. Außerdem müssen Sie sich auch zu solchen Leistungen in der Regel innerhalb der Anmeldefrist zur Prüfung anmelden, Näheres erklärt Ihnen die Lehrperson.
In manchen Veranstaltungen gilt es darüber hinaus, sogenannte Seminarleistungen zu erbringen. Ggf. werden z.B. „aktive Teilnahme und Referat“ in Seminaren verlangt. Sie werden in der ersten Sitzung stets über etwaige Voraussetzungen und Anforderungen informiert. Einige Voraussetzungen sind auch in Ihrer Prüfungsordnung für einzelne Module festgelegt. Machen Sie sich auf jeden Fall mit dem Ihrem Studiengang zugehörigen detaillierten Studienplan (im Anhang der Prüfungsordnung) vertraut.
Modul-/ Prüfungsvoraussetzungen
Im BA PPE gelten keine weiteren Modulvoraussetzungen. Allerdings besteht eine Voraussetzung zur Anmeldung der BA-Arbeit: Zur Bachelorarbeit können Studierende zugelassen werden, wenn sie 120 von 180 ECTS-Credits erworben haben. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss (PO BA PPE, §19 Abs. 2)
Turnus von Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Die im Studienplan (aktuelle Dokumente zu Ihren Studiengängen finden Sie immer hier: https://www.uni-due.de/ppe ) aufgeführten Veranstaltungen werden turnusmäßig nur im jeweils angegebenen Semester angeboten. Wenn man eine Veranstaltung auslässt, kann man diese in der regel erst ein Jahr später wieder besuchen.
Täuschungsversuche
Täuschungsversuche bei mündlichen und schriftlichen Prüfungen (dazu gehört auch das Spicken, Reden und Abschreiben bei Klausuren) und insbesondere Täuschungsversuche bei Hausarbeiten (Plagiat) führen zu einer Leistungsbewertung mit „nicht ausreichend“ (5,0) und werden dem Prüfer, dem Prüfungsamt und dem Prüfungsausschuss gemeldet. Bei schwereren Fällen der Täuschung kann der Prüfungsausschuss die oder den Studierenden von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen bzw. exmatrikulieren.
Prüfungstermine und Anmeldfristen
Klausuren
Die Klausuren werden jeweils am Ende der Vorlesungszeit des Semesters zum ersten regulären Termin angeboten, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, sowie an einem zweiten Termin am Ende der folgenden Vorlesungsfreien Zeit oder im nachfolgendem Semester. Die Klausuren können entweder zum ersten oder zum zweiten Termin geschrieben werden. Klausuren des Fachs Philosophie müsss jedoch zwingend zum ersten Termin geschrieben werden, der Zweitermin hier steht nur Wiederholer:innen (im ersten Termin/Versuch Nichtbestanden) oder Studierenden offen, die aufgrund einer Krankheit den ersten Termin nicht wahrnehmen konnten ((bitte Attesteregelungen beachten).
Hausarbeiten und mündliche Prüfungen
Hausarbeiten und mündliche Prüfungen hingegen können nur in der ersten Anmeldephase des Semesters angemeldet werden. Ein direkter neuer/zweiter Versuch (bei Hausarbeiten mit neuem Thema) ist nur bei vorherigem Nichtbestehen, oder bei sehr kurzfristiger Erkrankung (bitte Attesteregelungen beachten) möglich. Eine Anmeldung zu einem direkten zweiten Versuch erfolgt dann über die Lehrenden innerhalb einer von den Lehrenden vorgegebenen Frist.
Zeiträume für Prüfungen/Wiederholungsprüfungen
Die Zeiträume für Prüfungen (insbesondere Klausuren) umfassen jeweils ca. drei Wochen. Die Zeiträume der Prüfungen beziehen sich auf Klausuren und ggf. auf mündliche Prüfungen, nicht jedoch auf Hausarbeiten, Berichte und Essays.
Grundsätzlich haben Sie die Wahlmöglichkeit, ob Sie eine Klausur in der ersten Prüfungsphase oder während der zweiten Prüfungsphase wahrnehmen möchten. Falls Sie eine Klausur zum Klausurtermin nicht bestehen, ist die Wiederholung der Klausur in der zweiten Klausurphase möglich. Wenn Sie eine Klausur erst in der zweiten Klausurphase schreiben und nicht bestehen, können Sie den zweiten Versuch frühestens im folgenden Jahr innerhalb der dann wieder ersten Klausurphase wahrnehmen. Diese Verschiebung kann Sie bei den zu absolvierenden Prüfungen der kommenden Semester zusätzlich belasten und entsprechend zu weiteren Verzögerungen in Ihrem Studienablauf führen. Die Erfahrungen zeigen, dass der Aufschub von Klausuren das Studium häufig verlängert.
Die o. g. Wahlmöglichkeit bezieht sich nur auf Klausuren. Bei mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten/Projektbericht muss der erste Termin während der regulären Prüfungsphase wahrgenommen werden. Eine freie Wahl des Abgabetermins einer schriftlichen Arbeit, oder einer mündlichen Prüfung ist also nicht möglich.
Prüfungstermine
In jedem Semester werden für Klausuren neue Räume und Zeiten festgelegt. Die genauen Uhrzeiten, die Räume und ggf. auch Änderungen bekommen alle angemeldeen Studierenden von den Prüfenden über das Prüfungsverwaltungssystem HisInOne mitgeteilt.
Die Übersichten der Prüfungstermine und der angebotenen Prüfungen pro Semester finden Sie auf der Homepage des Prüfungswesen unter: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/d_ppe_startseite.php#Terminplan
Anmeldung zu Prüfungen
Prüfungen und Studienleistungen müssen in der Regel immer innerhalb der Anmeldephasen (5.-6 Vorlesungwoche des jeweiligen Semesters) angemeldet werden.
Das Anmeldesystem finden Sie hier: https://campus.uni-due.de/cm/
Bei Problemen mit einer Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte innerhalb der Prüfungsanmeldefrist an den Bereich Prüfungswesen: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/d_ppe_startseite.php
Abmeldung von Prüfungen
Text folgt bald!
Prüfungen im Ergänzungsbereich (E-Bereich)
Die Regelungen zu den Prüfungsanmeldungen für den E-Bereich weichen von den oben genannten Regelungen ggf. ab. Wie die Prüfungsanmeldung in den Veranstaltungen des E-Bereichs funktioniert, erfahren Sie immer in den ersten Sitzungen dieser Veranstaltungen. Sprechen Sie ggf. den/die Lehrenden darauf an.
Mündliche und schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen umfassen z. B. Klausuren, Teilklausuren, Hausarbeiten, Ausarbeitungen, den Praktikumsbericht und Essays.
Klausuren variieren im zeitlichen Umfang. Während manche Klausuren einen zeitlichen Umfang von bis zu 240 Minuten einnehmen, sind andere Klausuren mitunter nur 60 Minuten lang. Aus den Ergebnissen einiger Klausuren wird eine Modulgesamtnote gebildet. Grundsätzlich gilt das Bestehen (mindestens 4,0) aller Teilleistungen eines Moduls als Voraussetzung für einen erfolgreichen Modulabschluss. Die Klausuren können nach der Bewertung durch die Lehrenden von Studierenden eingesehen werden. Dazu werden von den jeweiligen Prüfern/-innen Termine festgelegt.
Hausarbeiten werden als schriftliche Prüfungen im Anschluss an ein Seminar gefordert. Der Umfang von Hausarbeiten wird von dem Lehrenden der Veranstaltung festgelegt. Der Umfang begrenzt sich in der Regel auf höchstens 25 Seiten. Hausarbeiten sollen von dem Studierenden selbstständig und eigenverantwortlich angefertigt werden. Das Thema der Hausarbeit muss sich jedoch auf die Veranstaltung beziehen und muss mit dem Lehrenden des Seminars im Vorfeld besprochen werden.
Die Hausarbeit im Kontext der Übung zur „Einführung in das Studium und die Arbeitstechniken der Soziologie“ im E-Modul 2 wird zwar benotet, die Note geht jedoch (wie alle Noten im E-Bereich) nicht in die Gesamtnote des Studiengangs ein. Sollte die Hausarbeit in der Übung als „nicht bestanden“ bewertet werden müssen in diesem Fall die Hausarbeit und ggf. das komplette Seminar wiederholt werden.
In jedem Seminar/Modul ist die einmalige Wiederholung einer Hausarbeit im ursprünglichen Seminarzusammenhang möglich – es sei denn, der erste Fehlversuch erfolgte aufgrund eines Täuschungsversuchs. Im Zweitversuch (direkte zweite Versuche genannt) muss ein vollständig neues Thema bearbeitet werden. Die Anmeldung zu diesen direkten zweiten Versuchen organisiert die Lehrperson. Sie können auch auf den direkten zweiten Versuch verzichten. Bei erneutem Nichtbestehen einer Hausarbeit muss ein neues Seminar in einem Folgesemester besucht werden, ehe ein dritter Versuch gemacht werden kann.
Die Bachelor-Arbeit gilt ebenfalls als schriftliche Prüfung und muss durch ein Anmeldeformular beim Prüfungsamt angemeldet werden. Für die Anmeldung der Bachelor-Arbeit benötigen Sie im BA PPE mind. 120 Credit Points (CP).
Mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen werden in Anwesenheit eines Prüfers bzw. einer Prüferin und eines Beisitzers/ einer Beisitzerin durchgeführt. Prüfer/-in und Beisitzer/-in variieren je nach Modul. Mündliche Prüfungen nehmen in der Regel einen Zeitraum von mindestens 15 und maximal 45 Minuten in Anspruch.
Mündliche Präsentationen
Die Teilnahme an einem Seminar (S) kann neben einer Hausarbeit als Prüfungsleistung auch eine mündliche Präsentation in Form von Referaten, Vorträgen, Diskussionen oder vergleichbare mündliche Leistungen beinhalten. Eine mündliche Präsentation erfolgt während des Seminars.
Grundsätzliche Informationen
Führen Sie bitte zu jeder Klausur und mündlichen Prüfung Ihren Studierendenausweis mit!
Krankheit bei Prüfungen
Sollten Sie erkranken, informieren Sie bitte insbesondere bei mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten Ihre Prüfer/-in. Für alle Prüfungen gilt immer: Sie benötigen eine Bescheinigung Ihres Arztes. Dieses Attest muss innerhalb von drei Werktagen beim Prüfungsamt eingehen. Bitte lesen Sie dazu die Hinweise auf dieser Seite: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/d_ppe_startseite.php#Atteste
Beachten Sie, dass ein eingereichtes Attest nicht zur Verlängerung Ihrer Bearbeitungszeit bei schriftlichen Arbeiten führt, sondern zur Abmeldung von dieser und ggf. anderen in diesem Zeitraum stattfindenden Prüfungen/Abgabeterminen. Geben Sie also ausschließlich dann ein Attest beim Prüfungsamt ab, wenn Sie wirklich von Ihrer Prüfung zurücktreten wollen.
Anrechnung von Leistungen
Sollten Sie bereits in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht haben, können diese ggf. angerechnet werden. Wenden Sie sich hier zunächst an die Studienberatung. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Alle Informationen zum Anerkennungsverfahren, inklusive des auszufüllenden Formulars finden Sie unter „Anerkennung von Prüfungsleistungen“ auf der Seite des Prüfungsamtes: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/d_ppe_startseite.php