Hochschulentwicklungsplans (HEP): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. März 2019, 12:44 Uhr
Die wesentlichen Strategielinien und Entwicklungsvorhaben der Universität werden im HEP dokumentiert. Der HEP wird alle fünf Jahre unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanungen der Fakultäten durch das Rektorat vorgelegt und nach Empfehlung des Senats durch den Hochschulrat beschlossen.
Richtlinie für den Bereich Studium und Lehre ist die stetige Qualitätsverbesserung sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Die UDE strebt eine stetige Steigerung der Absolventinnen und Absolventen in der Regelstudienzeit an und stellt hierfür zentral am student life cycle orientierte Beratungs-, Betreuungs- sowie Studienmöglichkeiten bereit (Mentoring, Teilzeitstudiengänge, Studienverlaufsplanung und -analyse) . Die hochschulübergreifende Strategie wird gemäß §6 Abs. 2 HG in einem LHEP durch das MKW festgelegt. Im LHEP haben Hochschulen und Land gemeinsam strategische Kernaussagen formuliert ohne dabei Detailplanungen für einzelne Hochschulen vorzugeben.
Auf der Basis des HEP, des LHEP und der Schwerpunktsetzungen des MKW werden für mehrere Jahre Hochschulverträge mit dem Land NRW geschlossen. Individuelle Vereinbarungsgegenstände sind u. a. die hochschulübergreifenden Aufgabenverteilungen, die Schwerpunktsetzungen und die hochschulindividuelle Profilbildung. Das Dezernat HSPL begleitet die Erstellung der Hochschulverträge hochschulintern federführend.