6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre: Unterschied zwischen den Versionen

Aus QM-Handbuch
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 24: Zeile 24:
{|
{|
|-
|-
| style="width: 80%"| '''Ziel:''' Die jährliche Betrachtung der Lehreinheiten dient der kontinuierlichen Qualitätssicherung im laufenden Studienbetrieb, die sechsjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren Rezertifizierung/Reakkreditierung zum Ziel.
| style="width: 80%"| '''Ziel:''' Die jährliche Betrachtung der Lehreinheiten dient der kontinuierlichen Qualitätssicherung im laufenden Studienbetrieb, die sechsjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Qualit.C3.A4tssicherung_und_-_entwicklung_im_laufenden_Studienbetrieb_-_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung]] zum Ziel.
| style="width: 20%"| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-qualitaetskonzepte.php Qualitätskonzepte der Fakultäten 📄🔒]
| style="width: 20%"| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-qualitaetskonzepte.php Qualitätskonzepte der Fakultäten 📄🔒]
|-
|-
| '''Ablauf:''' Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät einmal im Jahr autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch, wobei zwischen den jährlichen Qualitätskonferenzen auf Lehreinheitsebene und den sechsjährlichen Qualitätskonferenzen zur vertieften Betrachtungen der Studiengänge, die deren Rezertifizierung/Reakkreditierung zum Ziel hat, zu unterscheiden ist. Im Rahmen des kontinuierlichen jährlichen Verfahrens erfolgt auf Lehreinheitsebene die Gesamtbetrachtung von Studium und Lehre. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in sechs Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen '''Zeitplan für die vertiefte Betrachtung der Studiengänge''' („Sechs-Jahres-Plan“) festgehalten wird. || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/intern/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche QS der LA-Studiengänge 📄🔒]
| '''Ablauf:''' Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät einmal im Jahr autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch, wobei zwischen den jährlichen Qualitätskonferenzen auf Lehreinheitsebene und den sechsjährlichen Qualitätskonferenzen zur vertieften Betrachtungen der Studiengänge, die deren Reakkreditierung zum Ziel hat, zu unterscheiden ist. Im Rahmen des kontinuierlichen jährlichen Verfahrens erfolgt auf Lehreinheitsebene die Gesamtbetrachtung von Studium und Lehre. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in sechs Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen '''Zeitplan für die vertiefte Betrachtung der Studiengänge''' („Sechs-Jahres-Plan“) festgehalten wird. || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/intern/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche QS der LA-Studiengänge 📄🔒]


[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_rebefassung_25-09-2019.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄🔒]
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_rebefassung_25-09-2019.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄🔒]

Version vom 27. November 2020, 16:14 Uhr

6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen

Ziel: Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Dabei werden insbesondere in den ZLV mit den Fakultäten u. a. für den Bereich Studium und Lehre Maßnahmen sowie daraus abgeleitete konkrete Erfolgskriterien vereinbart. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. Kap. 6.3) vorangestellt. Dez. HSPL

Entwicklungsplanung

Inhalt und Ablauf: Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:
  1. Studium und Lehre,
  2. Forschung,
  3. Personal- und Strukturentwicklung,
  4. weitere Ziele.

Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst a) IST-Beschreibung (Status quo), b) Zielplanung (zwei Jahre über die Laufzeit der ZLV hinausgehend) sowie c) Zielführende Maßnahmen während der Laufzeit. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die Institutionelle Evaluation (s. Kap. 6.3) braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up Maßnahmen aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Allerdings kann der Selbstbericht mit Bezug auf die ZLV konkretisiert werden und sollte mit Blick auf die zu vereinbarenden Maßnahmen ergänzt werden. Follow-up Maßnahmen aus der Institutionellen Evaluation werden im ZLV-Vereinbarungsraster dokumentiert. Die Fakultäten füllen ein neues ZLV-Vereinbarungsraster aus, das als Grundlage für die zu abzuschließenden ZLV dient. In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement & Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem Innovationsfonds (s. Kap. 3.3.2) werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der*die Rektor*in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.

6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge

Ziel: Die jährliche Betrachtung der Lehreinheiten dient der kontinuierlichen Qualitätssicherung im laufenden Studienbetrieb, die sechsjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren Reakkreditierung zum Ziel. Qualitätskonzepte der Fakultäten 📄🔒
Ablauf: Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät einmal im Jahr autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch, wobei zwischen den jährlichen Qualitätskonferenzen auf Lehreinheitsebene und den sechsjährlichen Qualitätskonferenzen zur vertieften Betrachtungen der Studiengänge, die deren Reakkreditierung zum Ziel hat, zu unterscheiden ist. Im Rahmen des kontinuierlichen jährlichen Verfahrens erfolgt auf Lehreinheitsebene die Gesamtbetrachtung von Studium und Lehre. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in sechs Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Zeitplan für die vertiefte Betrachtung der Studiengänge („Sechs-Jahres-Plan“) festgehalten wird. Ablaufdiagramm Kontinuierliche QS der LA-Studiengänge 📄🔒

Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄🔒

Zur Vorbereitung der Qualitätskonferenzen werden den Dekanaten mit einem Auftaktanschreiben der*des Prorektors*in für Studium und Lehre Datensets für die Lehreinheiten und die im jeweiligen Turnus vertieft zu betrachtenden Studiengänge zur Verfügung gestellt, die spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Controllingdaten und bei ausreichenden Fallzahlen auch die Ergebnisse aus Befragungen und Evaluationsinstrumenten) enthalten. Dez. HSPL
Darüber hinaus erhalten die Fakultäten die je aktuellen Qualitätsberichtsvorlagen und ggf. weitere relevante Informationen zum anstehenden Qualitätsturnus. Die Fakultät hat nun die Aufgabe, die Qualitätskonferenz gemäß den in den Qualitätskonzepten festgelegten Verfahren einzuberufen, vorzubereiten und durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen der Qualitätskonferenz werden übergreifende Qualitätsfragen für die Lehre innerhalb der Lehreinheit erörtert. Bei der vertieften Betrachtung der Studiengänge ist neben den umfassenden Aspekten auch die Einhaltung der rechtlichen Akkreditierungsvorgaben (ausgewiesen in der Akteur-Kriterienmatrix/AKM) zu fokussieren, da das Rektorat seine Rezertifizierungs-/Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern durchzuführen. Aus den Qualitätskonferenzen gehen Vorschläge für (kurzfristige) Follow-ups hervor, die in die Qualitätsberichte aufgenommen werden. Im Nachgang der Qualitätskonferenz übermittelt der*die Dekan*in die auf den Qualitätskonferenzen basierenden Qualitätsberichte für die Lehreinheiten sowie die vertieft betrachteten Studiengänge an das Dez. HSPL. Das Dez. HSPL, das ZLB und das Justitiariat kommentieren die Berichte für die Gespräche zwischen Prorektor*in für Studium und Lehre und Fakultät. Der*die Prorektor*in bespricht die aus den Qualitätsberichten hervorgehenden zentralen Handlungsfelder in den jährlichen Qualitätsgesprächen mit den Fakultäten und es werden (kurzfristige) Follow-ups (auf Lehreinheits- oder Studiengangsebene) zur Qualitätsentwicklung vereinbart. Das Dezernat HSPL fertigt ein Gesprächsprotokoll an, das zwischen allen Beteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und als zentrales Dokument in den weiteren Prozess einfließt. Vorlage Qualitätsberichte 📄🔒

Akteur-Kriterienmatrix AKM 📄🔒

Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒

Mit den Ergebnissen der jährlichen Betrachtung auf Lehreinheitsebene (nur derjenigen Lehreinheiten, denen Lehramtsstudiengänge zugeordnet sind) sowie den vertieften Betrachtungen der Lehramtsstudiengänge befasst sich vor abschließender Rektoratsbefassung auch der erweiterte ZLB-Vorstand. Das Gremium setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter*innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem*r Vertreter*in des MSB und einem*r Vertreter*in des Dez. HSPL. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der betrachteten Lehreinheiten und Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung.

Auf Basis der relevanten Datensets, Qualitätsberichte und Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor*in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-ups beschlossen werden. Dem Rektorat werden die Empfehlungen zur Rezertifizierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge ausgesprochen oder es wird die Versagung der Aussprache der Rezertifizierung eines Lehramtsstudiengangs empfohlen.

erweiterter Vorstand des ZLB
Den Abschluss des Verfahrens bildet ein Rektoratsworkshop, in dem sich das Rektorat mit den Ergebnissen der kontinuierlichen Qualitätssicherung befasst. Es werden die Rezertifizierungs-/Reakkreditierungsentscheidungen für die Fach- und Lehramtsstudiengänge, die die vertiefte Betrachtung durchlaufen haben und Beschlüsse der (kurzfristigen) Follow-ups getroffen. Die Rezertifizierung/Reakkreditierung gilt für sechs Jahre. Das Rektorat nimmt darüber hinaus die Ergebnisse der Betrachtungen auf Lehreinheitsebene zur Kenntnis und beschließt entsprechende (kurzfristige) Follow-ups. Das Rektorat kann (kurzfristige) Follow-ups beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten und dem erweiterten ZLB-Vorstand abgestimmt wurden. Die Rektoratsbeschlüsse, die Protokolle der Qualitätsgespräche und die Beschlüsse des erweiterten ZLB-Vorstands werden im Sinne der Dokumentation gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW nach Kenntnisnahme durch das Rektorat auf der Homepage der UDE veröffentlicht. Ergebnisse der kontinuierlichen Qualitätssicherung 📄🔒
Kurzfristige Follow-ups müssen fakultätsseitig i.d.R. innerhalb von neun Monaten umgesetzt werden. Dabei wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteuren unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der Follow-ups auf den Zeitraum von insgesamt sechs Jahren ausgedehnt wird.

Die Umsetzung der Follow-ups wird im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung überprüft. Die Fakultäten müssen i.d.R. zwei Jahre nach Aussprache der Maßnahme Angaben zu deren Umsetzungsstand machen. Der*die Prorektor*in für Studium und Lehre erörtert den Status der Follow-ups im Qualitätsgespräch mit der Fakultät und vereinbart ggf. Folgemaßnahmen bei Nichterfüllung.

Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄🔒

6.3 - Institutionelle Evaluation und anlassbezogene Evaluation

Ziel Institutionelle Evaluation: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der ZLV der Fakultäten mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Forschungsprofilschwerpunkte der UDE durchlaufen das Verfahren. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Im Falle der Evaluation von Fakultäten sind auch die Studiengänge sowie die Studien- und Prüfungsorganisation Gegenstand der externen Evaluation. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit. Institutionelle Evaluation

Zeitplan 🔒📄

Vorbereitung: In einem Vorbereitungsgespräch zwischen dem verantwortlichen Rektoratsmitglied, dem Dez. HSPL, dem Science Support Centre (SSC) sowie dem ZHQE werden spezifische Fragestellungen an die externe Gutachter*innengruppe, die über den standardisierten Selbstberichtsleitfaden hinausgehen, zusammengetragen und im anschließenden Auftaktgespräch mit der Leitung der zu evaluierenden Einrichtung erörtert.

Durchführung der Evaluation: Auf Basis des Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage einen moderierten Stärken-Schwächen-Workshop durchführen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen (Lehrevaluation, Absolvent*innenstudien, Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts. Die institutionelle Evaluation von Forschungsprofilschwerpunkten umfasst nur bei Bedarf seitens des Rektorates eine Bewertung durch externe Gutachter*innen.

Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen 📄
Die Auswahl der externen Gutachter*innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat.

Auf der Grundlage des Selbstberichtes hält die Gutachter*innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen einer zweitägigen Begehung haben die Gutachter*innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter*innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Gutachter*innen legen ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.

Hinweise zur Auswahl von Gutachter*innen 📄

Hinweise für externe Gutachter*innen 📄

Follow-up: Wenn eine Fakultät, eine zentrale Einrichtung oder ein Profilschwerpunkt in einem Jahr an der Institutionellen Evaluation teilnimmt, braucht in diesem Jahr kein neuer Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. 6.1) erstellt zu werden. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber selbstverständlich im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Dies könnte insbesondere hinsichtlich der Zielplanung der Einrichtung und der zielführenden Maßnahmen während der Laufzeit der ZLV sinnvoll sein. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.
Abb. 3: Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation
Ziel anlassbezogene Evaluation: In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Fakultäten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren der Institutionellen Evaluation stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. Institutionelle und anlassbezogene Evaluation
Vorbereitung: In einem Beratungsgespräch klären der Auftraggeber (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.

Durchführung: Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeitern*innen, Studierenden, Arbeitgebern etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab. Follow-Up: Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierende Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden. Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.

Abb. 4: Ablaufübersicht Flexible und anlassbezogene Evaluation

6.4 - Evaluation von Lehre und Studium

Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen*innen und ggfs. Studienabbrecher*innen. QM-Ordnung 📄

ZHQE

Informationen für Studierende

6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung

Ziel: Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können. Lehrveranstaltungesevaluation
Vorbereitung: Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage dieser Auswahl generiert das ZHQE die nötigen Unterlagen (Fragebögen, Deckblätter, Links zu Online-Befragungen etc.) und stellt diese den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten oder direkt den Lehrenden zur Verfügung. Handbuch zur Lehrveranstaltungsbewertung an der UDE 📄

Beispiele für Fragebögen

Durchführung: Beim papierbasierten Verfahren wird das Verteilen der Unterlagen an die Lehrenden dezentral von den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten organisiert. Für das Austeilen und Einsammeln der Fragebögen können bei Bedarf Studierende um Mithilfe gebeten werden. Die ausgefüllten Fragebögen sollten sofort nach dem Einsammeln und im Beisein von Lehrperson und Studierenden eingetütet und an das ZHQE versendet werden. Alternativ zum papierbasierten Verfahren kann die Lehrveranstaltungsbewertung auch ‚online in Präsenz‘ durchgeführt werden. Den Studierenden wird dabei analog zum papierbasierten Verfahren die Möglichkeit gegeben, den Fragebogen mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) innerhalb der Lehrveranstaltung auszufüllen.

Die statistische Auswertung erfolgt, sobald mehr als zehn Fragebögen vorliegen. Nach der Erfassung der Fragebögen erhalten die Lehrenden per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite in der ‚Handreichung zum Umgang mit Ergebnissen aus der Lehrveranstaltungsbewertung‘ bereit.

Aggregierung: Nach Abschluss der Erhebungsphase erstellt das ZHQE aggregierte Berichte der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertungen für Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB). Diese werden zusammen mit einer Übersicht über die evaluierten Lehrveranstaltungen, den gesammelten Einzelberichten sowie den aggregierten Profillinienvergleichen und ggf. Aggregierungen auf Studiengangebene an den/die Dekan*in gesendet. Die aggregierten Profillinienvergleiche werden zusätzlich den Lehrenden übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den Qualitätskonferenzen und der Institutionellen Evaluation verwendet.

Abb. 5: Ablaufübersicht LVB
Handreichung zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄

6.4.2 - Workload-Erfassung

Ziel: Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen. Studentisches Feedback und Lehrevaluation
Vorbereitung: Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner*innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. einen Preis (oder mehrere) zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein. Zur Wahrung des Datenschutzes erfolgt die Einladung über anonymisierte E-Mail-Adressen, die das ZIM zur Verfügung stellt.

Erhebung: Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:

  1. eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,
  2. die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,
  3. eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.


Auswertung und Follow Up: Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.

Abb. 6: Ablaufübersicht Workload-Erfassung

6.4.3 - Modulevaluation

Ziel: In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs z. B. im Rahmen einer Institutionellen Evaluation oder Qualitätskonferenz nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden.

Vorbereitung: Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie

  • aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,
  • sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).

Es werden nur die Studierenden für die Evaluation in Betracht gezogen, die alle Lehrveranstaltungen des Moduls bereits absolviert haben. Im Rahmen einer Screening-Befragung nach Abschluss der Prüfungsphase werden diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner*innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.

Erhebung: Studierende, die im Rahmen des Screenings angegeben haben, alle prüfungsrelevanten Teile eines Moduls besucht zu haben, werden im Anschluss an das Screening weiter zur Modulevaluation befragt. Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner*innen weiter.

Follow-Up: Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.

Abb. 7: Ablaufevaluation Modulevaluation

6.4.4 - Qualitative Methoden zur Evaluation und anlassbezogene Evaluation

Ziel: Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten. TAP

Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄

Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.

Vorbereitung: In einem Beratungsgespräch klären der*die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der*dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmerenden informiert.

Durchführung: Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der*des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.

Follow-Up: Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können.

6.5 - Studierenden-Pandel (UDE-Panel) und Diversity-Monitoring

UDE-Panel

Ziel: Das UDE-Panel ist eine universitätseigene, repräsentative Längsschnittumfrage, die sich an Studierende und ehemalige Studierende der Universität Duisburg-Essen (UDE) richtet. Ziel des UDE-Panels ist es, mithilfe der Antworten der Teilnehmer*innen die individuelle Situation der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium zu beschreiben und Einflussfaktoren auf den Studienerfolg sowie die Übergänge im Verlauf des Studiums zu bestimmen.

Studierenden-Panel

RuhrFutur

Nutzen: Durch die Teilnahme am UDE-Panel haben Studierende die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.

Inhalte: Die Umfrage erfasst unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrechern werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.

Erhebung: Das UDE-Panel zielt darauf ab, repräsentative Ergebnisse für alle Personen zu erzeugen, die im Semester, in dem die Studieneingangsumfrage durchgeführt wurde, an der UDE im ersten Hochschul- und ersten Fachsemester in Deutschland immatrikuliert waren.

In jedem Wintersemester beginnt das UDE-Panel mit der Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden, d. h. der neuen Studierendenkohorte. Diese Studierendenkohorte wird im weiteren Studienverlauf in regelmäßigen Abständen in Folgeumfragen befragt. Die einzelnen Umfragen einer Studierendenkohorte können miteinander verknüpft werden, daher handelt es sich um ein sogenanntes Panel. Jedes Panel einer Studierendenkohorte umfasst dabei vier Wellen, d. h. vier Befragungen derselben Studierenden über einen Zeitraum von vier Jahren. Zu den Folgebefragungen werden nur diejenigen Personen eingeladen, die an der Studieneingangsumfrage teilgenommen und der Teilnahme am UDE-Panel ausdrücklich zugestimmt haben. 2018 erfolgte darüber hinaus erstmals eine Umfrage der Studierenden, die sich im ersten Semester eines Master-Studiums befinden.

Die Einladung zur Studieneingangsumfrage erfolgt postalisch. Die Einladung zu den Folgeumfragen sowie die Erinnerungen werden per E-Mail versendet. Die Umfragen im Rahmen des UDE-Panels werden online durchgeführt.

Auswertung: Die Daten des UDE-Panels werden jährlich im Rahmen der Datensets für die Lehreinheiten ausgewertet. Zudem wird ein themenbezogener Bericht für das Rektorat und die zentralen Gremien publiziert. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulübergreifende Diversity-Monitoring ein. Des Weiteren werden die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet.

Abb. 8: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)
Diversity-Monitoring

Ziel: Unter Diversity-Monitoring werden eine wiederholte und systematische Erfassung sowie Auswertung und der Bericht von definierten persönlichkeitsbezogenen, diversitätsrelevanten Daten und Indikatoren verstanden. Die hauptsächliche Funktion des Diversity-Monitorings besteht darin, die beobachteten Daten und Indikatoren im zeitlichen Verlauf zu protokollieren, zu berichten und zu überwachen. Ziel ist es, mögliche systematische Zusammenhänge zwischen bestimmten Merkmalen und Charakteristika von Studierenden und ihrer Studienmotivation, dem Studienverlauf und den Erfolgschancen aufzudecken, um ggf. durch gezielte (Unterstützungs-)Maßnahmen die Chancen für einen erfolgreichen Studienverlauf zu verbessern.

Inhalte: Persönlichkeitsbezogene Merkmale von Studierenden lassen sich in innere, äußere und organisationale Dimensionen unterscheiden. Als zentrale, diversitätsrelevante Merkmale unter Studierenden kommen dabei in Betracht:

  • für die innere Dimension: Geschlecht, Alter, Bildungshintergrund, Migrationshintergrund, Internationalität, Wohnort, chronische Erkrankung/Behinderung, Sprachkompetenzen im Deutschen, Lerneinstellung,
  • für die äußere Dimension: Hochschulzugangsberechtigung, Berufserfahrung, Fürsorgeaufgaben, sozioökonomische Lebensbedingungen, Freizeitverhalten bzw. Studienzentrierung,
  • für die organisationale Dimension: Fakultät, Hörerstatus, angestrebte Studienabschlussart, belegte Studiengänge und -fächer.

Erhebung: Grundlage des studierendenbezogenen Diversity-Monitorings sind Daten aus der Studieneingangsbefragung im Rahmen des UDE-Panel sowie aus dem Data-Warehouse System der Universität (SuperX).

Berichtslegung: Das studierendenbezogene Diversity-Monitoring wird als ein Unterkapitel des jährlichen Berichts zum UDE-Panel fortgeschrieben.

6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien

Ziel: Die Absolvent*innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent*innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden. Absolvent*innenstudien
Hintergrund: Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent*innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 60 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen an diesem Projekt. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent*innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.

Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent*innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.

Vorbereitung: Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent*innen sowie die studienrelevanten Daten vom Studierendensekretariat ein.

Befragungsphase: Die Absolvent*innen werden vom ZHQE postalisch zur Online-Befragung eingeladen. Sollten Briefe nicht zustellbar sein, werden die zuständigen Meldeämter gebeten, die Adressdaten der jeweiligen Absolvent*innen zu aktualisieren. Durch vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben und per E-Mail können auch Absolvent*innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.

Auswertung: Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt im Rahmen des jährlichen Datensets für die Qualitätskonferenzen (s. Kap. 6.2) grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Lehreinheits- und Studiengangsebene an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden für das Rektorat ein Gesamtbericht und für das ZLB ein Lehramts-Tabellenband angefertigt. Des Weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.

Abb. 9: Ablaufübersicht Absolvent*innenstudien