3 - Hochschulsteuerung

Aus QM-Handbuch
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3.1 - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP), Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP), und Hochschulverträge mit dem Land NRW

Die wesentlichen Strategielinien und Entwicklungsvorhaben der Universität werden im HEP dokumentiert. Der HEP wird alle fünf Jahre unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanungen der Fakultäten durch das Rektorat vorgelegt und nach Empfehlung des Senats durch den Hochschulrat beschlossen.

Richtlinie für den Bereich Studium und Lehre ist die stetige Qualitätsverbesserung sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Die UDE strebt eine stetige Steigerung der Absolvent*innen in der Regelstudienzeit an und stellt hierfür zentral am student life cycle orientierte Beratungs-, Betreuungs- sowie Studienmöglichkeiten bereit (Mentoring, Teilzeitstudiengänge, Studienverlaufsplanung und -analyse).

Entwicklungsplanung der UDE
Die hochschulübergreifende Strategie wird gemäß §6 Abs. 2 HG in einem LHEP durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) festgelegt. Im LHEP haben Hochschulen und Land gemeinsam strategische Kernaussagen formuliert ohne dabei Detailplanungen für einzelne Hochschulen vorzugeben. Wissenschaftsministerium MKW
Auf der Basis des HEP, des LHEP und der Schwerpunktsetzungen des MKW werden für mehrere Jahre Hochschulverträge mit dem Land NRW geschlossen. Individuelle Vereinbarungsgegenstände sind u. a. die hochschulübergreifenden Aufgabenverteilungen, die Schwerpunktsetzungen und die hochschulindividuelle Profilbildung. Das Dezernat HSPL begleitet die Erstellung der Hochschulverträge hochschulintern federführend. Hochschulvertrag der UDE 📄

Dez. HSPL

3.2. - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit Fakultäten, Verwaltung und Zentralen Einrichtungen

Das Rektorat schließt mit den Fakultäten, der Verwaltung und zentralen Einrichtungen der UDE in einem Turnus drei Jahren ZLV ab, um die strategischen Planungen des Rektorates und der jeweiligen Einrichtung aufeinander abzustimmen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Kernaufgaben in Studium und Lehre, Forschungsinitiativen, Profilbildung der Einrichtung sowie weitere Vorhaben zur konkreten Umsetzung der im HEP vereinbarten Ziele. Ein weiteres wichtiges Augenmerk gilt der Sicherstellung gleichstellungsrelevanter Aspekte und einrichtungsspezifischer Maßnahmen zum DiM und zur Qualitätsentwicklung. Die Ergebnisse der Vereinbarungen werden im Intranet veröffentlicht. Nach Ablauf der Vereinbarungsperiode berichtet die Einrichtung zu den nächsten ZLV über die Zielerreichung. Ist der ZLV ein Institutionelles Evaluationsverfahren vorausgegangen, werden dessen Follow-up Maßnahmen als Bestandteil der ZLV verbindlich in das ZLV-Vereinbarungsraster aufgenommen. Das Dezernat HSPL koordiniert und organisiert federführend das ZLV-Verfahren.

Zur Förderung verabredeter Maßnahmen steht ein hochschulinterner Innovationsfonds (s. Kap. 3.3.2) zur Verfügung.

Dez. HSPL

Prorektorat für Entwicklungs- und Ressourcenplanung

Entwicklungsplanung der UDE


Institutionelle Evaluationen werden an der UDE alle sechs Jahre zur Vorbereitung jedes zweiten Zyklus’ der ZLV durchgeführt. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Forschungsprofilschwerpunkte der Hochschule durchlaufen das Verfahren. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung intern (durch Reflexion und Selbstbericht) und extern (durch Begehung und Gutachten) bewertet. Das standardisierte Verfahren der Institutionellen Evaluation dient der Selbstreflexion der evaluierten Einrichtung und stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit. Die Follow-up Maßnahmen werden verbindlich in den ZLV vereinbart. Das Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE) begleitet die Institutionellen Evaluationsverfahren methodisch und organisatorisch (s. Kap. 6.3). Zusätzlich zu den standardisierten Verfahren können die Einrichtungen der UDE auch außerhalb des durch die QM-Ordnung vorgegebenen Turnus Evaluationen zu speziellen Fragestellungen bzw. Themenschwerpunkten anstoßen.

Institutionelle Evaluation

QM-Ordnung 📄 ZHQE

3.3 - Ressourcensteuerung

3.3.1 - Grundausstattung

Die finanzielle Grundausstattung der UDE und ihrer Einrichtungen wird über das jährliche Budget des Landes finanziert. Dieser Landeszuschuss unterliegt bereinigt um Mieten, Kosten der Gebäudebewirtschaftung und Sondertatbestände mit 20 % einer leistungsorientierten Mittelverteilung (Landes-LOM), sodass der jährliche Etat einer Universität in einem nicht unerheblichen Umfang von der jeweiligen Erfolgsquote bei Abschlüssen (ohne Promotionen), Drittmitteleinnahmen und der Gleichstellung abhängt. LOM des MKW

Prorektorat für Entwicklungs- und Ressourcenplanung

Dez. HSPL

3.3.2 - Interne Mittelverteilung

Die jährliche universitätsinterne Mittelverteilung erfolgt nach einen Kaskadenmodell. Die einzelnen Stufen der Kaskade werden durch Ressorts abgebildet. Ressort I enthält Budgets für die Bedarfe, die aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, gesetzlicher Bestimmungen oder Zweckbindung von Mitteln bzw. aufgrund der Unabdingbarkeit für den Betrieb der Hochschule vorrangig zu berücksichtigen sind. Dez. Wirtschaft & Finanzen, Sachgebiet Finanzmanagement & Controlling
In Ressort II sind zentrale Bedarfe bzw. zentrale Projekte abgebildet, die die Hochschule sich leisten will. Hierzu gehört u. a. ein Innovationsfonds, der gezielt für die Unterstützung innovativer Projekte und Vorhaben, die in den ZLV verabredet werden, eingesetzt wird. Weiterhin ist hier ein Interventionsfonds ausgewiesen, aus welchem das Rektorat Anschub- und Unterstützungsfinanzierungen für universitätsweit relevante Projekte nach strategischen Gesichtspunkten bewilligt.
Abb. 1: Mittelverteilung im Kaskadenmodell
Die verbleibenden Mittel werden im Ressort III auf der Basis relativer Anteile an die Budgetkreise der Hochschule in den Ressortbereichen Forschung und Lehre, Dienstleistungseinrichtungen sowie Hochschulleitung und Verwaltung verteilt. Die relativen Anteile sind dabei grundsätzlich fixiert. Sie ändern sich nur, wenn Änderungen in den Strukturen der Ressortbereiche oder Budgetkreise bzw. der Zuordnung von Aufgaben einschließlich der damit verbundenen Budgets vorgenommen werden.

Innerhalb des Ressorts III können in den Ressortbereichen und auf der Ebene der Fakultäten Budgets für Sondertatbestände ausgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen oder Budgetbedarfe, die auf der Basis relativer Anteile nicht finanzierbar sind, so dass sie vor der weiteren bereichsinternen Mittelverteilung berücksichtigt werden müssen. Ebenso werden hier befristet zugewiesene, zweckgebundene Budgets veranschlagt.

Abb. 2: Mittelverteilungs des Landeszuschusses in Ressort III
Zwischen den Budgetkreisen der Fakultäten wird ein Anteil von 12,5% der zugewiesenen Haushaltsmittel nach leistungsorientierten Kriterien verteilt (interne LOM). Diese interne LOM orientiert sich weitgehend an der LOM des Landes. Sie berücksichtigt allerdings zusätzlich den Parameter Promotionen und statt Drittmitteleinnahmen die Drittmittelausgaben.

3.3.3 - Hochschulpakt 2020/Zukunfstvertrag Studium und Lehre stärken

Die Universität hat sich im Rahmen des „Hochschulpakts 2020“ gegenüber dem Land verpflichtet, zusätzliche Studienplätze anzubieten, um so die Zahl der Studienanfänger zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden vom Land Mittel bereitgestellt, deren Höhe sich nach der Anzahl der StudienanfängerInnen und der AbsolventInnen bemisst.

Zum größten Teil konnten hiervon die Fakultäten profitieren: Fünfzig Prozent der zusätzlichen Mittel wurden über parameterbasierte Mittelverteilungssysteme direkt für zusätzliches Lehrpersonal in die Budgetverantwortung der Dekane gegeben bzw. im Rahmen von Strukturentscheidungen des Rektorates als Stellenbudgets für zusätzliche Arbeitsgruppen zur Verfügung gestellt. Die Verteilungsparameter orientieren sich hierbei an denen des Landes. Der verbleibende Teil der Hochschulpaktmittel wird u. a. für die Anmietung von Büro- und Seminarräumen und weiteren Infrastrukturmaßnahmen verwendet. Die Vereinbarungen des Hochschulpakts laufen mit dem Wintersemester 2020/2021 aus, es schließt sich der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL)“ an. Ziel des Landes ist unter anderem, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Ausbildungskapazitäten zu verstetigen und die Qualität der Lehre zu sichern. Auch diese Mittel werden vom Land nach den Parametern „StudienanfängerInnen“ und „AbsolventenInnen“ zugewiesen, neu hinzu kommt der Bestandsparameter „Studierende in der Regelstudienzeit + 2 Semester“ und der „Auslastungsfaktor“ als Qualitätssicherungsinstrument. Die ZSL-Mittel sollen an der UDE, vergleichbar der Verteilung der Mittel des Hochschulpakts 2020, zu jeweils 50 Prozent für zentrale und dezentrale Maßnahmen zur Verfügung stehen und so direkt oder indirekt den Fakultäten zugutekommen. Im Rahmen der an der UDE etablierten dezentralen Mittel unter Beachtung der im Sonderhochschulvertrag zum ZSL sowie der UDE-internen festgelegten Ziele und Vorgaben weitgehend selbst, um nach den jeweiligen Bedürfnissen Verbesserungen im Bereich von Studium und Lehre zu implementieren.

Hochschulpakt 2020 (HP III) 📄

3.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)

Die vom Land NRW bereitgestellten QVM werden im Rahmen des ZSL ab 2022 aufgestockt. Die vom Land NRW bereitgestellten QVM sind ein Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge und sind zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre gedacht. Die UDE rechnet mit einer Erhöhung der Landeszuweisung in Höhe von ca. 3,5 Mio. € auf ca. 20,5 Mio. € pro Jahr. Die Verteilung der QVM auf die Hochschulen erfolgt vom Land auf Basis des Parameters „Studierende in der 1,5-fachen Regelstudienzeit“.

Intern werden die Mittel zu 65% auf die Fakultäten verteilt, der Rest wird für zentrale Projekte verwendet. Die dezentralen Mittel werden nach dem Landesparameter auf die Studiengänge verteilt und dann den beteiligten Fakultäten in Höhe ihres curricularen Anteils zur Verfügung gestellt. Dezentrale Qualitätsverbesserungskommissionen haben auf Fakultätsebene Einfluss auf die Verwendung der Mittel. Die Mittel müssen dem Landesvorgaben entsprechend für die Verbesserung von Studium und Lehre, insbesondere für zusätzliches Lehrpersonal zur Verbesserung der Betreuungsrelation verwendet werden Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission berät im Rahmen eines Antragverfahrens über die Verwendung des zentralen Anteils und schlägt dem Rektorat Projekte zur Finanzierung vor.

Studiumsqualitätsgesetz

Studiumsqualitätsverordnung

Verteilung QVM

Qualitätsverbesserungs-Kommission

3.4 - Berufungspolitik

Die UDE hat die Qualität der Berufungen von Professor*innen sowie die Berufungsverfahren zu einem ihrer Hauptanliegen gemacht, um sowohl einen weiteren Ausbau ihrer Forschungskompetenzen als auch die Entwicklung der Qualität der Lehre voranzubringen. Die Berufungsverfahren werden als profilbildendes Element von Rektorat und Fakultäten in gemeinsamer Verantwortung durchgeführt und in der Berufungsordnung geregelt. Im August 2017 hat die Universität Duisburg-Essen auch das nach drei Jahren anstehende Re-Audit-Verfahren erfolgreich durchlaufen und wurde für weitere fünf Jahre mit dem Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für faire und transparente Berufungsverfahren ausgezeichnet. Die UDE ist seit 2017 Mitglied im Dual Career Netzwerk Ruhr (DCNR) und unterstützt zur Gewinnung neuer Professor*innen auch die Partner*innen bei der Arbeitsplatzsuche. Dez. Personal & Organisation, Sachgebiet Berufungsmanagement und Personalangelegenheiten der Professor*innen
Zur Gewinnung geeigneter Bewerber*innen, vor allem auch Frauen und internationaler Wissenschaftler*innen, wird auf das Instrument der proaktiven Ansprache potenzieller Interessent*innen zurückgegriffen. Neben hervorragenden Forschungsleistungen wird das besondere Engagement der zu berufenden Professor*innen in der Lehre im Laufe des Berufungsverfahrens durch unterschiedliche Maßnahmen sichergestellt. So ist die bisherige Lehrerfahrung sowie das Lehrkonzept zu dokumentieren, und sie dienen im Verfahren als Kriterium. Häufig ist zusätzlich zum Berufungsvortrag, der die Forschungsleistung erkennen lässt, auch eine hochschulöffentliche Lehrprobe vorgesehen. Im Rahmen der Berufungsverhandlungen werden besondere Maßnahmen und Projekte im Bereich der Lehre verabredet. Die Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden in der Berufungskommission geben vor dem Beschluss über die zu begutachtenden Bewerber*innen ein Votum zur Lehrleistung der Kandidat*innen ab, das in schriftlicher Form dem Berufungsvorschlag beigefügt wird.

Der*die Rektor*in beruft auf der Grundlage des Votums des Fakultätsrates unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rektorats, den Stellungnahmen der*des Berufungsbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Zustimmung des Senats. Um den Prozess der Berufung qualitativ zu sichern, ist im Jahr 2017 ein Berufungsleitfaden erstellt worden.

Berufungsordnung der UDE 📄

Berufungsleitfaden der UDE 📄

Grundordnung der UDE 📄

3.5 - Weitere Zentrale Steuerungsfelder

Personalentwicklung (PE) leistet einen wichtigen Beitrag zur Motivation und Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter*innen sowie zur Professionalisierung von Leitungsstrukturen. Die Maßnahmen der PE an der UDE erstrecken sich auf alle Statusgruppen. Sie umfassen u. a. Bausteine für ein lebensereignisorientiertes Personalmanagement sowie Kooperations- und Fördergespräche. Sachgebiet Personalentwicklung
Mit besonderem Bezug zur Entwicklung der Lehre an der UDE und der damit verbundenen Entwicklung von Lehrkompetenzen werden unterschiedliche Angebote für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Professor*innen sowie weitere Mitarbeiter*innen im Rahmen der hochschuldidaktischen Programme und Coachingformate wie auch der allgemeinen PE vorgehalten. Einen besonderen Fokus legt die UDE auch auf die Entwicklung von Diversity-Kompetenz im Rahmen des Programms „ProDiversität“, welches sich an Beschäftigte mit Lehr-, Unterstützungs-, Beratungs- und Führungsaufgaben wendet und diese bei ihrem professionellen und bewussten Umgang mit Heterogenität unterstützt. Hochschuldidaktisches Angebot

ProDiversität

Die UDE hat 2008, als erste Universität in Deutschland, ein Prorektorat für Diversity Management eingerichtet. Es hat die Aufgabe, den bewussten Umgang mit der Heterogenität der Studierenden und Mitarbeiter*innen an der UDE zu unterstützen und diese Sichtweise in die Qualitätsentwicklungsprozesse an der Universität zu integrieren.

 Im Bereich von Studium und Lehre bestehen die Ziele des DiM insbesondere darin,

  • die Potenziale und Talente aller Hochschulmitglieder systematisch zu fördern und zu nutzen und damit sowohl einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit als auch zur Exzellenz zu leisten;
  • Chancengerechtigkeit in strukturellen Rahmenbedingungen institutionell umzusetzen und allen Hochschulmitgliedern die gleichen Zugangs- und Erfolgschancen zu ermöglichen;
  • das Innovationspotenzial von DiM für die Weiterentwicklung des Forschungs- und Lehrprofils an der UDE gezielt zu nutzen;
  • die Diversity-Kompetenz aller Hochschulmitglieder zu stärken und sie so für den Umgang mit Vielfalt innerhalb und außerhalb der Hochschule zu professionalisieren.
Prorektorat für Gesellschaftliche Verantwortung, Diversität & Internationalität

Diversity Portal der UDE

Diversity Strategie der UDE 📄

Zur Umsetzung bzw. Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der UDE hat sich die Hochschule der Strategie des Gender Mainstreaming (GM) verbindlich verpflichtet. Als Querschnittsaufgabe wird GM in allen Bereichen der UDE und auf allen Ebenen grundsätzlich und systematisch - sowohl in die Planungen und Entscheidungen als auch in die Art und Weise Lösungen zu finden - einbezogen Genderportal
Die Gleichstellungspolitik der UDE setzt auf eine Doppelstrategie von GM und Frauenförderung. Gleichstellungsaspekte sind Teil aller wesentlichen Planungs- und Steuerungsprozesse an der UDE. Zur Förderung der Gleichstellung werden darüber hinaus Frauenförderpläne erstellt. Dabei handelt es sich um einen zentralen Rahmenplan zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die gesamte Hochschule sowie um die dezentralen Frauenförderpläne. Frauenförderpläne
Die Gleichstellungsbeauftragte der UDE berät alle relevanten Akteur*innen in Gleichstellungsfragen, insbesondere bei der Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Implementierung von GM. Die Überprüfung der Umsetzung von Frauenförder- und Gleichstellungsmaßnahmen ist ein weiterer Aspekt ihrer Arbeit. Gleichstellungsbeauftragte
Für das Aufgabenfeld „Vereinbarkeit von Familie mit Studium/Beruf“ betreibt die UDE ein Familienservicebüro, das organisatorisch dem Gleichstellungsbüro zugeordnet ist. Seit August 2010 führt die UDE das von der berufundfamilie gGmbH verliehene Zertifikat „familiengerechte Hochschule“. Familienservicebüro
Das Inklusionskonzept der UDE dient dem stetigen Ausbau der Inklusion von Hochschulmitgliedern mit Behinderung und längerfristiger Beeinträchtigung in allen Bereichen der UDE sowie der allgemeinen Sensibilisierung. Im Akademischen Beratungs-Zentrum Studium und Beruf wird durch die Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung individuelle Beratung für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit angeboten, um möglichst frühzeitig über Chancengleichheit und Teilhabe im Studium zu informieren und beraten. Inklusionskonzept 📄
Die Internationalisierung und eine entsprechende Willkommenskultur ist eine zentrale Aufgabe der UDE. Sie möchte ihre Studierenden bestmöglich ausbilden und auf einen zunehmend internationalen und globalisierten Arbeitsmarkt vorbereiten. Sie fördert die internationale Kompetenz ihrer Studierenden durch unterschiedliche Instrumente und integriert dabei wertschätzend die bereits vorhandenen interkulturellen Ressourcen der Studierenden. Internationalisierungsstrategie
Das Akademische Auslandsamt (AAA) betreut ausländische Studierende, Promovierende und Studieninteressierte, berät insbesondere bei Zulassungs- und Einschreibungsfragen und vergibt Studienplätze an ausländische Bewerber*innen. Studierende aus mehr als 120 Nationen lernen an der UDE und knüpfen im Programm Internationalisation@Home (I@H) verstärkt Kontakte zu einheimischen Studierenden. Ziel von I@H ist es, die Internationalität für alle auf dem heimatlichen Campus erfahrbar zu machen. Das AAA unterstützt außerdem alle Studierenden der UDE, die im Ausland studieren möchten oder eine Finanzierung für ihr Auslandsstudium suchen. Für UDE-Studierende, die nicht im Ausland studieren können, bietet I@H die Möglichkeit, internationale Erfahrungen an der UDE zu sammeln und durch die erfolgreiche Teilnahme an verschiedenen Kompetenzentwicklungsbausteinen ein „Zertifikat für Internationale Kompetenz“ zu erwerben.

Internationale Kooperationen fußen grundsätzlich auf engen wissenschaftlichen, akademischen und persönlichen Kontakten und ergeben sich aus der Arbeit der Wissenschaftler*innen an der UDE. Erst auf Grundlage dieser Arbeit und Kontakte kann es hochschulweit zur Bildung geografischer Schwerpunktregionen und internationaler Netzwerke kommen. Das AAA hilft internationalen Gastwissenschaftler*innen sowie einladenden Instituten, bürokratische Hindernisse und Alltagsprobleme zu überwinden. Es unterstützt beim Abschluss von Hochschulkooperationen, bei der Kontaktaufnahme mit Partnerhochschulen und bei internationalen Projekten.

Akademisches Auslandsamt (AAA)

Internationalisation@Home

Die UDE verfügt über zahlreiche Universitätskooperationen und Partneruniversitäten im Ausland und unterhält gemeinsam mit den Partnern der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) drei Verbindungsbüros in Moskau, New York und Rio de Janeiro/São Paulo. Im Rahmen von Austauschprogrammen fördert sie die internationale Mobilität der Studierenden und Lehrenden. Universitätskooperationen

Universitätsallianz RUHR (UA Ruhr)