3 - Hochschulsteuerung: Unterschied zwischen den Versionen
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[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/berufungsmanagement/berufungsleitfaden.pdf Berufungsleitfaden der UDE 📄] | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/berufungsmanagement/berufungsleitfaden.pdf Berufungsleitfaden der UDE 📄] | ||
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdfhttps://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1_grundordnung_03.06.2020.pdf | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdfhttps://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1_grundordnung_03.06.2020.pdf|} | ||
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== 3.5 - Weitere Zentrale Steuerungsfelder == | == 3.5 - Weitere Zentrale Steuerungsfelder == |
Version vom 13. Januar 2022, 11:36 Uhr
3.1 - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP), Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP), und Hochschulverträge mit dem Land NRW
Die wesentlichen Strategielinien und Entwicklungsvorhaben der Universität werden im HEP dokumentiert. Der HEP wird alle fünf Jahre unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanungen der Fakultäten durch das Rektorat vorgelegt und nach Empfehlung des Senats durch den Hochschulrat beschlossen.
Richtlinie für den Bereich Studium und Lehre ist die stetige Qualitätsverbesserung sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Die UDE strebt eine stetige Steigerung der Absolvent:innen in der Regelstudienzeit an und stellt hierfür zentral am student life cycle orientierte Beratungs-, Betreuungs- sowie Studienmöglichkeiten bereit (Mentoring, Teilzeitstudiengänge, Studienverlaufsplanung und -analyse). |
Entwicklungsplanung der UDE |
Die hochschulübergreifende Strategie wird gemäß §6 Abs. 2 HG in einem LHEP durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) festgelegt. Im LHEP haben Hochschulen und Land gemeinsam strategische Kernaussagen formuliert ohne dabei Detailplanungen für einzelne Hochschulen vorzugeben. | Wissenschaftsministerium MKW |
Auf der Basis des HEP, des LHEP und der Schwerpunktsetzungen des MKW werden für mehrere Jahre Hochschulverträge mit dem Land NRW geschlossen. Individuelle Vereinbarungsgegenstände sind u. a. die hochschulübergreifenden Aufgabenverteilungen, die Schwerpunktsetzungen und die hochschulindividuelle Profilbildung. Das Dezernat HSPL begleitet die Erstellung der Hochschulverträge hochschulintern federführend. | Hochschulvertrag der UDE 📄 |
3.2. - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit Fakultäten, Verwaltung und Zentralen Einrichtungen
Das Rektorat schließt mit den Fakultäten, der Verwaltung und zentralen Einrichtungen der UDE in einem Turnus drei Jahren ZLV ab, um die strategischen Planungen des Rektorates und der jeweiligen Einrichtung aufeinander abzustimmen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Kernaufgaben in Studium und Lehre, Forschungsinitiativen, Profilbildung der Einrichtung sowie weitere Vorhaben zur konkreten Umsetzung der im HEP vereinbarten Ziele. Ein weiteres wichtiges Augenmerk gilt der Sicherstellung gleichstellungsrelevanter Aspekte und einrichtungsspezifischer Maßnahmen zum DiM und zur Qualitätsentwicklung. Die Ergebnisse der Vereinbarungen werden im Intranet veröffentlicht. Nach Ablauf der Vereinbarungsperiode berichtet die Einrichtung zu den nächsten ZLV über die Zielerreichung. Ist der ZLV ein Institutionelles Evaluationsverfahren vorausgegangen, werden dessen Follow-up Maßnahmen als Bestandteil der ZLV verbindlich in das ZLV-Vereinbarungsraster aufgenommen. Das Dezernat HSPL koordiniert und organisiert federführend das ZLV-Verfahren.
Zur Förderung verabredeter Maßnahmen steht ein hochschulinterner Innovationsfonds (s. Kap. 3.3.2) zur Verfügung. |
Dez. HSPL
Prorektorat für Entwicklungs- und Ressourcenplanung
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Institutionelle Evaluationen werden an der UDE alle sechs Jahre zur Vorbereitung jedes zweiten Zyklus’ der ZLV durchgeführt. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und Forschungsprofilschwerpunkte der Hochschule durchlaufen das Verfahren. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung intern (durch Reflexion und Selbstbericht) und extern (durch Begehung und Gutachten) bewertet. Das standardisierte Verfahren der Institutionellen Evaluation dient der Selbstreflexion der evaluierten Einrichtung und stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit. Die Follow-up Maßnahmen werden verbindlich in den ZLV vereinbart. Das Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE) begleitet die Institutionellen Evaluationsverfahren methodisch und organisatorisch (s. Kap. 6.3). Zusätzlich zu den standardisierten Verfahren können die Einrichtungen der UDE auch außerhalb des durch die QM-Ordnung vorgegebenen Turnus Evaluationen zu speziellen Fragestellungen bzw. Themenschwerpunkten anstoßen. |
Institutionelle Evaluation |
3.3 - Ressourcensteuerung
3.3.1 - Grundausstattung
Die finanzielle Grundausstattung der UDE und ihrer Einrichtungen wird über das jährliche Budget des Landes finanziert. Dieser Landeszuschuss unterliegt bereinigt um Mieten, Kosten der Gebäudebewirtschaftung und Sondertatbestände mit 20 % einer leistungsorientierten Mittelverteilung (Landes-LOM), sodass der jährliche Etat einer Universität in einem nicht unerheblichen Umfang von der jeweiligen Erfolgsquote bei Abschlüssen (ohne Promotionen), Drittmitteleinnahmen und der Gleichstellung abhängt. | MKW |
3.3.2 - Interne Mittelverteilung
Die jährliche universitätsinterne Mittelverteilung erfolgt nach einen Kaskadenmodell. Die einzelnen Stufen der Kaskade werden durch Ressorts abgebildet. Ressort I enthält Budgets für die Bedarfe, die aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, gesetzlicher Bestimmungen oder Zweckbindung von Mitteln bzw. aufgrund der Unabdingbarkeit für den Betrieb der Hochschule vorrangig zu berücksichtigen sind. | Dez. Wirtschaft & Finanzen, Sachgebiet Finanzmanagement & Controlling |
In Ressort II sind zentrale Bedarfe bzw. zentrale Projekte abgebildet, die die Hochschule sich leisten will. Hierzu gehört u. a. ein Innovationsfonds, der gezielt für die Unterstützung innovativer Projekte und Vorhaben, die in den ZLV verabredet werden, eingesetzt wird. Weiterhin ist hier ein Interventionsfonds ausgewiesen, aus welchem das Rektorat Anschub- und Unterstützungsfinanzierungen für universitätsweit relevante Projekte nach strategischen Gesichtspunkten bewilligt. | |
Die verbleibenden Mittel werden im Ressort III auf der Basis relativer Anteile an die Budgetkreise der Hochschule in den Ressortbereichen Forschung und Lehre, Dienstleistungseinrichtungen sowie Hochschulleitung und Verwaltung verteilt. Die relativen Anteile sind dabei grundsätzlich fixiert. Sie ändern sich nur, wenn Änderungen in den Strukturen der Ressortbereiche oder Budgetkreise bzw. der Zuordnung von Aufgaben einschließlich der damit verbundenen Budgets vorgenommen werden.
Innerhalb des Ressorts III können in den Ressortbereichen und auf der Ebene der Fakultäten Budgets für Sondertatbestände ausgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen oder Budgetbedarfe, die auf der Basis relativer Anteile nicht finanzierbar sind, so dass sie vor der weiteren bereichsinternen Mittelverteilung berücksichtigt werden müssen. Ebenso werden hier befristet zugewiesene, zweckgebundene Budgets veranschlagt. |
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Zwischen den Budgetkreisen der Fakultäten wird ein Anteil von 12,5% der zugewiesenen Haushaltsmittel nach leistungsorientierten Kriterien verteilt (interne LOM). Diese interne LOM orientiert sich weitgehend an der LOM des Landes. Sie berücksichtigt allerdings zusätzlich den Parameter Promotionen und statt Drittmitteleinnahmen die Drittmittelausgaben. |
3.3.3 - Hochschulpakt 2020/Zukunfstvertrag Studium und Lehre stärken
Die Universität hat sich im Rahmen des „Hochschulpakts 2020“ gegenüber dem Land verpflichtet, zusätzliche Studienplätze anzubieten, um so die Zahl der Studienanfänger zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden vom Land Mittel bereitgestellt, deren Höhe sich nach der Anzahl der StudienanfängerInnen und der AbsolventInnen bemisst.
Zum größten Teil konnten hiervon die Fakultäten profitieren: Fünfzig Prozent der zusätzlichen Mittel wurden über parameterbasierte Mittelverteilungssysteme direkt für zusätzliches Lehrpersonal in die Budgetverantwortung der Dekane gegeben bzw. im Rahmen von Strukturentscheidungen des Rektorates als Stellenbudgets für zusätzliche Arbeitsgruppen zur Verfügung gestellt. Die Verteilungsparameter orientieren sich hierbei an denen des Landes. Der verbleibende Teil der Hochschulpaktmittel wird u. a. für die Anmietung von Büro- und Seminarräumen und weiteren Infrastrukturmaßnahmen verwendet. Die Vereinbarungen des Hochschulpakts laufen mit dem Wintersemester 2020/2021 aus, es schließt sich der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL)“ an. Ziel des Landes ist unter anderem, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Ausbildungskapazitäten zu verstetigen und die Qualität der Lehre zu sichern. Auch diese Mittel werden vom Land nach den Parametern „StudienanfängerInnen“ und „AbsolventenInnen“ zugewiesen, neu hinzu kommt der Bestandsparameter „Studierende in der Regelstudienzeit + 2 Semester“ und der „Auslastungsfaktor“ als Qualitätssicherungsinstrument. Die ZSL-Mittel sollen an der UDE, vergleichbar der Verteilung der Mittel des Hochschulpakts 2020, zu jeweils 50 Prozent für zentrale und dezentrale Maßnahmen zur Verfügung stehen und so direkt oder indirekt den Fakultäten zugutekommen. Im Rahmen der an der UDE etablierten dezentralen Mittel unter Beachtung der im Sonderhochschulvertrag zum ZSL sowie der UDE-internen festgelegten Ziele und Vorgaben weitgehend selbst, um nach den jeweiligen Bedürfnissen Verbesserungen im Bereich von Studium und Lehre zu implementieren. |
Hochschulpakt 2020 (HP III) 📄 |
3.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)
Die vom Land NRW bereitgestellten QVM werden im Rahmen des ZSL ab 2022 aufgestockt. Die vom Land NRW bereitgestellten QVM sind ein Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge und sind zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre gedacht. Die UDE rechnet mit einer Erhöhung der Landeszuweisung in Höhe von ca. 3,5 Mio. € auf ca. 20,5 Mio. € pro Jahr. Die Verteilung der QVM auf die Hochschulen erfolgt vom Land auf Basis des Parameters „Studierende in der 1,5-fachen Regelstudienzeit“.
Intern werden die Mittel zu 65% auf die Fakultäten verteilt, der Rest wird für zentrale Projekte verwendet. Die dezentralen Mittel werden nach dem Landesparameter auf die Studiengänge verteilt und dann den beteiligten Fakultäten in Höhe ihres curricularen Anteils zur Verfügung gestellt. Dezentrale Qualitätsverbesserungskommissionen haben auf Fakultätsebene Einfluss auf die Verwendung der Mittel. Die Mittel müssen dem Landesvorgaben entsprechend für die Verbesserung von Studium und Lehre, insbesondere für zusätzliches Lehrpersonal zur Verbesserung der Betreuungsrelation verwendet werden Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission berät im Rahmen eines Antragverfahrens über die Verwendung des zentralen Anteils und schlägt dem Rektorat Projekte zur Finanzierung vor. |
Studiumsqualitätsgesetz |
3.4 - Berufungspolitik
Die UDE hat die Qualität der Berufungen von Professor:innen sowie die Berufungsverfahren zu einem ihrer Hauptanliegen gemacht, um sowohl einen weiteren Ausbau ihrer Forschungskompetenzen als auch die Entwicklung der Qualität der Lehre voranzubringen. Die Berufungsverfahren werden als profilbildendes Element von Rektorat und Fakultäten in gemeinsamer Verantwortung durchgeführt und in der Berufungsordnung geregelt. Im August 2017 hat die Universität Duisburg-Essen auch das nach drei Jahren anstehende Re-Audit-Verfahren erfolgreich durchlaufen und wurde für weitere fünf Jahre mit dem Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für faire und transparente Berufungsverfahren ausgezeichnet. Die UDE ist seit 2017 Mitglied im Dual Career Netzwerk Ruhr (DCNR) und unterstützt zur Gewinnung neuer Professor:innen auch die Partner:innen bei der Arbeitsplatzsuche. | Dez. Personal & Organisation, Sachgebiet Berufungsmanagement und Personalangelegenheiten der Professor:innen | ||||||||||||||||||||||
Zur Gewinnung geeigneter Bewerber:innen, vor allem auch Frauen und internationaler Wissenschaftler:innen, wird auf das Instrument der proaktiven Ansprache potenzieller Interessent:innen zurückgegriffen. Neben hervorragenden Forschungsleistungen wird das besondere Engagement der zu berufenden Professor:innen in der Lehre im Laufe des Berufungsverfahrens durch unterschiedliche Maßnahmen sichergestellt. So ist die bisherige Lehrerfahrung sowie das Lehrkonzept zu dokumentieren, und sie dienen im Verfahren als Kriterium. Häufig ist zusätzlich zum Berufungsvortrag, der die Forschungsleistung erkennen lässt, auch eine hochschulöffentliche Lehrprobe vorgesehen. Im Rahmen der Berufungsverhandlungen werden besondere Maßnahmen und Projekte im Bereich der Lehre verabredet. Die Vertreter:innen der Gruppe der Studierenden in der Berufungskommission geben vor dem Beschluss über die zu begutachtenden Bewerber:innen ein Votum zur Lehrleistung der Kandidat:innen ab, das in schriftlicher Form dem Berufungsvorschlag beigefügt wird.
Der:die Rektor:in beruft auf der Grundlage des Votums des Fakultätsrates unter Berücksichtigung der Empfehlung des Rektorats, den Stellungnahmen der:des Berufungsbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Zustimmung des Senats. Um den Prozess der Berufung qualitativ zu sichern, ist im Jahr 2017 ein Berufungsleitfaden erstellt worden. |
Berufungsordnung der UDE 📄
3.5 - Weitere Zentrale Steuerungsfelder
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