2 - Organisationsstruktur: Unterschied zwischen den Versionen

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| Der '''Hochschulrat''' ist ein strategisches Entscheidungs- und Beratungsgremium der Universität. Er berät das Rektorat und übt Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören die Wahl der Mitglieder des Rektorats, die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF), zum Wirtschaftsplan der Universität sowie die Entlastung des Rektorats. Er nimmt Stellung zum Entwurf des HEP, zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den Evaluationsberichten. Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, davon sind die Hälfte Externe. Der/die Hochschulratsvorsitzende ist der/die Dienstvorgesetzte von Rektor/in und Kanzler/in. Die Mitglieder des Hochschulrates werden vom MIWF für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.  || [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat der UDE]
| Der '''Hochschulrat''' ist ein strategisches Entscheidungs- und Beratungsgremium der Universität. Er berät das Rektorat und übt Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören die Wahl der Mitglieder des Rektorats, die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW), zum Wirtschaftsplan der Universität sowie die Entlastung des Rektorats. Er nimmt Stellung zum Entwurf des HEP, zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den Evaluationsberichten. Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, davon sind die Hälfte Externe. Der/die Hochschulratsvorsitzende ist der/die Dienstvorgesetzte von Rektor/in und Kanzler/in. Die Mitglieder des Hochschulrates werden vom MIWF für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.  || [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat der UDE]
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| Der '''Senat''' verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen. Er ist für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats zuständig. Der Senat erlässt bzw. ändert die Grundordnung der Universität sowie alle Rahmenordnungen und nimmt Stellung u. a. zum Entwurf des HEP, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten. Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind dreizehn (bzw. in einigen Angelegenheiten acht und fünf beratende) Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, je vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder des Senats beträgt zwei Jahre bzw. ein Jahr für die Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden. || [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat der UDE]
| Der '''Senat''' verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen. Er ist für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats zuständig. Der Senat erlässt bzw. ändert die Grundordnung der Universität sowie alle Rahmenordnungen und nimmt Stellung u. a. zum Entwurf des HEP, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten. Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind dreizehn (bzw. in einigen Angelegenheiten acht und fünf beratende) Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, je vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder des Senats beträgt zwei Jahre bzw. ein Jahr für die Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden. || [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat der UDE]

Version vom 21. Januar 2019, 16:15 Uhr

2.1 - Zentrale Organe der Universität

Die zentralen Organe der Universität sind das Rektorat, der Hochschulrat und der Senat. Ihre Aufgaben und Zusammensetzung leiten sich aus dem Hochschulgesetz des Landes NRW und der Grundordnung der UDE ab. Die Wahl der Gremien wird durch eine Wahlordnung der UDE geregelt.

Das Rektorat leitet die Hochschule. In Ausübung dieser Aufgabe obliegen ihm alle Angelegenheiten und Entscheidungen der Hochschule, für die per Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Das Rektorat entwirft unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne der Fakultäten den HEP einschließlich des Studienangebots, der Forschungsschwerpunkte sowie der Hochschulorganisation als verbindlichen Rahmen für die Entscheidungen der übrigen Gremien. Die Rektoratsbeschlüsse können im Intranet der UDE eingesehen werden. Das Rektorat besteht aus einem Rektor/einer Rektorin (Vorsitz), einem Kanzler/einer Kanzlerin und aus derzeit vier Prorektorinnen und Prorektoren: für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer; für Studium und Lehre; für Entwicklungs- und Ressourcenplanung und für Diversity Management.

Organigramm der UDE

Hochschulgesetz NRW

Grundordnung der UDE 📄

Wahlordnung der UDE 📄

Rektorat der UDE

Der Hochschulrat ist ein strategisches Entscheidungs- und Beratungsgremium der Universität. Er berät das Rektorat und übt Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehören die Wahl der Mitglieder des Rektorats, die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW), zum Wirtschaftsplan der Universität sowie die Entlastung des Rektorats. Er nimmt Stellung zum Entwurf des HEP, zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den Evaluationsberichten. Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, davon sind die Hälfte Externe. Der/die Hochschulratsvorsitzende ist der/die Dienstvorgesetzte von Rektor/in und Kanzler/in. Die Mitglieder des Hochschulrates werden vom MIWF für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt. Hochschulrat der UDE
Der Senat verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen. Er ist für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats zuständig. Der Senat erlässt bzw. ändert die Grundordnung der Universität sowie alle Rahmenordnungen und nimmt Stellung u. a. zum Entwurf des HEP, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten. Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind dreizehn (bzw. in einigen Angelegenheiten acht und fünf beratende) Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, je vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden. Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder des Senats beträgt zwei Jahre bzw. ein Jahr für die Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden. Senat der UDE
Zur Beratung von zentralen Leitungsorganen werden ständige Universitätskommissionen gebildet. Die UDE hat sieben Kommissionen:


• Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW)

• Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo)

• Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen (KEF)

• Kommission für Diversity Management (DiM)

• Gleichstellungskommission

• Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungskommission)

• Kommission für Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (KIKM)


Die Kommissionen informieren den Senat in regelmäßigen Abständen sowie auf Wunsch das Rektorat und den Hochschulrat über ihre Arbeitsergebnisse. Sie bestehen aus bis zu 14 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Vorsitz und einen stellvertretenden Vorsitz bestimmen.

Weiterhin gibt es die Kommission zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis. Ebenfalls als zentrales Gremium ist der Vorstand des Bereichs Information, Kommunikation und Medien (kurz: IKM-Bereich) eingerichtet, der in Kapitel 2.4.2 beschrieben wird.

Kommissionen der UDE
Der/die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wirkt unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften darauf hin, dass die besonderen Bedürfnisse dieser Studierendengruppe bedacht und angemessene Vorkehrungen getroffen werden. Er/Sie wird auf der Grundlage eines in der Studierendenschaft mit den betroffenen Mitgliedern abgestimmten Vorschlags der Gruppe der Studierenden im Senat gewählt und für die Amtszeit von zwei Jahren bzw. einem Jahr (aus der Gruppe der Studierenden) vom Rektor/von der Rektorin bestellt. Inklusionsportal

2.2 - Fakultäten

Die UDE gliedert sich in folgende elf Fakultäten: Geisteswissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Bildungswissenschaften, Wirtschaftswissen¬schaf¬ten, Mercator School of Management/Betriebswirtschaftslehre, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Ingenieurwissenschaften und Medizin. Organe der Fakultäten sind die Dekanate und die Fakultätsräte.

Die im Hochschulgesetz festgelegten Aufgaben des Dekans/der Dekanin werden laut Grundordnung von einem Dekanat wahrgenommen. Dem Dekanat zugehörig sind der Dekan/die Dekanin als Leitung der Fakultät, ein Studiendekan/eine Studiendekanin und i. d. R. ein bis drei weitere Prodekaninnen und Prodekane. Bis zur Hälfte der Prodekaninnen und Prodekane können nicht-professorale Mitglieder sein. Der Dekan/die Dekanin vertritt die Fakultät und hat darüber hinaus auch den Vorsitz innerhalb des Fakultätsrates. Sämtliche Mitglieder des Dekanats werden vom Fakultätsrat mit der Mehrheit der Stimmen des Gremiums gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder des Dekanats beträgt vier Jahre; für Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.

Überblick: Fakultäten der UDE

Fakultätsrahmenordnung 📄

Grundordnung der UDE 📄

Der Fakultätsrat ist das beschlussfassende Gremium der Fakultät für Angelegenheiten, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans/der Dekanin oder andere Zuständigkeiten bestehen, und fällt alle zentralen Entscheidungen, die die Fakultät betreffen (z.B. Verabschiedung neuer Prüfungsordnungen, Beschluss über Berufungslisten, Ausschreibungen etc.). Des Weiteren beschließt er die Fakultätsordnung.

Der Fakultätsrat setzt sich aus Professorinnen und Professoren, Studierenden sowie wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre; für Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt die Amtszeit ein Jahr.

2.3 - Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen im Bereich Studium und Lehre

An und in der UDE gibt es eine Vielzahl von Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen, die direkt oder indirekt die Qualität von Studium und Lehre an der UDE stärken. Diese Bereiche verstehen sich als Dienstleister für den Wissenschaftsbereich der UDE sowie auch für die Leitungsgremien, z. B. das Rektorat. Die Institutionen des Servicebereichs und des Wissenschaftsbereichs arbeiten untereinander und übergreifend vertrauens- und respektvoll prozessorientiert zusammen mit dem gemeinsamen Ziel, die Qualität von Studium und Lehre (und anderer Bereiche) an der UDE kontinuierlich zu verbessern und erreichte Verbesserungen nachhaltig abzusichern.

Die Dienstleistungseinheiten führen administrative Prozesse im Bereich Studium und Lehre aus, beraten die Einheiten des Wissenschaftsbereichs in ihren jeweiligen Kompetenzfeldern und übernehmen auch Serviceaufgaben für den Wissenschaftsbereich, wie z. B. die Allgemeine Studienberatung. Wie der Wissenschaftsbereich hat auch der Dienstleistungsbereich den Anspruch, die eigene Organisation, die eigenen Tätigkeiten bzw. Prozesse sowie die Kooperation mit anderen Einheiten kontinuierlich auf ihre Qualitätsverbesserungspotenziale hin zu betrachten und ggf. Verbesserungsprozesse – alleine bzw. im Verbund mit anderen beteiligten Einheiten – einzuleiten, umzusetzen und auf ihren Erfolg hin zu beurteilen.

Zur Ergänzung und Unterstützung der Fach-Studienberatung, die in den Fakultäten geleistet wird, dient ein Akademisches Beratungs-Zentrum Studium und Beruf (ABZ). Es richtet sich sowohl an Studierende als auch an Studieninteressierte sowie Absolventinnen und Absolventen. Das ABZ ist in drei Kompetenzbereiche untergliedert, die entlang des Studierendenlebenszyklus verschiedene Serviceleistungen anbieten: Schule/Universität, Studierendenberatung und Career Service/Querschnittsaufgaben. Im ABZ sind auch die Initiativen zur gendergerechten Orientierung von Schülerinnen und Schüler angesiedelt. Der Bereich Offene Hochschule bündelt Projekte, die neue, nicht-traditionelle Zielgruppen von Studierenden an ansprechen. Als Querschnittsaufgabe unterstützt die im ABZ angesiedelte Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung Studieninteressierte und Studierende bei allen relevanten Themen und informiert über das Inklusionsportal. Zur Stärkung des Services für Studierende wurde eine Ombudsstelle für Studierende eingerichtet, die als zentrale Beratungs-, Koordinierungs- und Vermittlungsinstanz agiert. Kernaufgabe ist eine niedrigschwellige Beratung bei Beschwerden und diversen Anliegen in Studium und Lehre. Weitere relevante Handlungsfelder sind der Schutz vor Diskriminierung, Benachteiligung und Ungleichbehandlung gemäß den Diskriminierungsmerkmalen im AGG, um bestehende Benachteiligungsstrukturen und -prozesse aufzudecken und abzubauen sowie ein lösungsorientiertes Konfliktmanagement bei Konflikten zwischen Studierenden und anderen Hochschulakteuren. Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ

Offene Hochschule

Inklusionsportal

Zentrale Ombudsstelle für Studierende

Das Dezernat Hochschulentwicklungsplanung (Dez. HSPL) gliedert sich in die Sachgebiete Strukturentwicklung und Studium und Lehre. In enger Abstimmung mit Mitgliedern der Hochschulleitung werden Entscheidungen des Rektorats bezüglich der strukturellen und organisatorischen Entwicklung sowie des Studienangebots der Hochschule vorbereitet und in Zusammenarbeit mit den Fakultäten umgesetzt. Das Dezernat unterstützt verwaltungsseitig die Einrichtung, den Betrieb und die Einstellung von Studiengängen, das Qualitätsberichtswesen (s. Kap. 6.2) und koordiniert die Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) (s. Kap. 6.1). Dez. Hochschulentwicklungsplanung (HSPL)
Das Dezernat Studierendenservice, akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten gliedert sich in die Sachgebiete Einschreibungs- und Prüfungswesen, das Akademische Auslandsamt (AAA) und das Sachgebiet Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten. Der Bereich Einschreibungswesen des Sachgebiets Einschreibungs- und Prüfungswesen betreut die Studieninteressierten und Studierenden in Hinblick auf Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibungsverfahren. Ferner informiert es über die Studienmöglichkeiten und die Zulassungs- und Einschreibungsvoraussetzungen. Der Bereich Prüfungswesen ist für die Anmeldung, Abmeldung und Verbuchung von Prüfungsleistungen und den Druck von Zeugnissen und Urkunden zuständig. Ferner ist der Bereich Prüfungswesen für die Prüfungsausschüsse der Fakultäten unterstützend tätig. Dez. Studierendenservice, akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten (AAA)
Das Sachgebiet Finanzmanagement und Controlling im Dezernat Wirtschaft und Finanzen führt die Controllingverfahren und -prozesse durch und liefert statistische Auswertungen für die QM-Instrumente der UDE und das zentrale und dezentrale Berichtswesen. Das Data-Warehouse-System SuperX ist als Online-Informationssystem wesentlicher Teil des zentralen und dezentralen Controllings der Universität Duisburg-Essen. In diesem (internen) System finden sich Daten zu Studierenden, Prüfungen, Drittmitteln, Gebäuden/Flächen und Personalbestand/-struktur der Hochschule. Sachgebiet Finanzmanagement & Controlling

SuperX 🔒

Das Justitiariat ist eine Stabsstelle des Kanzlers und gliedert sich in die Bereiche Rechtsangelegenheiten und Datenschutz. Im Bereich Rechtsangelegenheiten unterstützt das Justitiariat sämtliche Universitätseinrichtungen in allen auftretenden Rechtsfragen. Hierzu gehören mit Bezug auf die Organisation von Studium und Lehre das Prüfungs- und Vertragsrecht sowie die rechtliche Prüfung und Beratung zum Aufbau und Betrieb von Studiengängen. Justitiariat
Das Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE) ist eine zentrale Betriebseinheit, die Rektorat, Fakultäten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei Weiterentwicklungen und der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre unterstützt. Sie bietet ein umfangreiches Angebot zur hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung für Lehrende und wissenschaftlichen Nachwuchs. Das ZHQE führt verschiedene Evaluationsformate von befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertungen (LVB) bis hin zu Institutionellen Evaluationen durch und koordiniert die Weiterentwicklung des QM-Systems. Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE)
Das Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung, die im Rahmen ihrer Aufgaben zur Lehrerbildung in folgenden Kernressorts berät und koordiniert: Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)

• Schulpraxis und Praktikumsbüro,

• Standards und Qualitätssicherung,

• Studierendenservice und Öffentlichkeitsarbeit,

• Professionsentwicklung,

• Diagnostik,

• Institut für Sachunterricht.

Das ZLB beschließt die Standards der Lehrerbildung im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Fakultäten und entwickelt gemeinsam mit ihnen die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Lehrerbildung. Die von den Fakultäten getragenen ZLB-Gremien wirken bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität der lehrerbildenden Studiengänge wie in Kapitel 5.2 beschrieben mit.

2.4 - Kommunikation und Medienservices

Die internen und externen Kommunikationsstrukturen werden genutzt, um sowohl die Mitglieder der Hochschule als auch die Öffentlichkeit über Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen zu informieren.

2.4.1 - Interne Kommunikationsstrukturen

Ein zentraler Bestandteil des QM-Systems ist die universitätsinterne Kommunikation und Information. Sie stellt sicher, dass wichtige Themen und Impulse hochschulweit aufgenommen werden können und alle Mitglieder der Hochschule an Diskussions- und Entscheidungsprozessen partizipieren können.

Die grundlegende Kommunikationsbasis bilden die Gremien und Kommissionen an der UDE. Neben den gesetzlichen oder durch die Grundordnung festgeschriebenen Gremien gibt es weitere regelmäßige Treffen, die wesentliche Bausteine der internen Kommunikation darstellen, jedoch flexibler und anlassbezogen arbeiten.

Organisation der UDE
Der Hochschulrat tagt vierteljährlich und wird u. a. über grundlegende Fragen zu Studium und Lehre, des Qualitätsmanagements, der Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sowie beispielsweise der Ergebnisse der Institutionellen Evaluation informiert. Seine Hinweise und Empfehlungen nimmt das Rektorat auf, und sie gehen in die weiteren Beratungen der Gremien ein. Der Hochschulrat informiert die Hochschulmitglieder im Intranet regelmäßig über seine Arbeit.

Das Rektorat tagt wöchentlich. An seinen Sitzungen nehmen abhängig von den verhandelten Punkten die betroffenen Dezernentinnen und Dezernenten sowie ggf. weitere Gäste teil. Die Beschlüsse des Rektorats sind allen Hochschulmitgliedern im Intranet zugänglich.

Der Senat tagt alle vier Wochen. Die Senatssitzungen sind abgesehen von den Beratungen zu Personalangelegenheiten öffentlich. Neben den gewählten Mitgliedern aller Statusgruppen nehmen als beratende Mitglieder das Rektorat, Dekaninnen und Dekane, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der/die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vorsitzenden der Personalräte, der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses und die Leiterinnen und Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der zentralen Betriebseinheiten sowie die Vorsitzenden der Universitätskommissionen teil. Der Senat wird durch einen von ihm gewählten Vorsitz geleitet. Die Sitzungen des Senats werden durch die Mitglieder des Rektorats vorbereitet. Die Protokolle des Senats sind allen Hochschulmitgliedern im Intranet zugänglich. Der Senat wählt Mitglieder aus allen Statusgruppen für verschiedene Kommissionen, die das Rektorat und den Senat beraten. Alle Kommissionen tagen regelmäßig und berichten im Senat. Die zuständigen Prorektorinnen und Prorektoren nehmen als beratende Mitglieder teil. Im Folgenden sollen nur die für Studium und Lehre besonders prägenden Kommissionen vorgestellt werden.

Die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW) berät alle grundlegenden Themen in diesem Bereich. Sie tagt anlassbezogen, mehrmals pro Semester. Der Prorektor/die Prorektorin für Studium und Lehre nimmt als beratendes Mitglied teil und steht in enger Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden.

Die zentrale Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium macht u. a. planerische Vorschläge und überprüft die Verwendung der Mittel, die die UDE im Rahmen des Studiumsqualitätsgesetzes erhält. Sie berät über die Anträge auf Finanzierung von zentralen Maßnahmen, kann Ergänzungen zu diesen Anträgen vornehmen und formuliert eine Finanzierungsempfehlung an das Rektorat. Die Kommission tagt mindestens zweimal jährlich. Die Studierenden haben in dieser Kommission die Mehrheit der Sitze. Der Prorektor/die Prorektorin für Entwicklungs- und Ressourcenplanung nimmt als beratendes Mitglied regelmäßig an den Sitzungen teil.

Die Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen (KEF) berät alle grundlegenden Fragen zu Struktur, Gliederung und Organisation der Universität. Sie nimmt Stellung zur Verteilung der Mittel, berät zum Hochschulentwicklungsplan (HEP) und arbeitet mit am Entwurf der Universität für den Hochschulvertrag mit dem MIWF. In die Gespräche zu den internen ZLV entsendet sie ein beratendes Mitglied. Die Kommission tagt etwa dreimal im Semester. Der Prorektor/die Prorektorin für Entwicklungs- und Ressourcenplanung nimmt als beratendes Mitglied regelmäßig an den Sitzungen teil.

Die Kommission für Diversity Management kooperiert themenbezogen mit der Gleichstellungskommission und der KLSW in Fragen der Ausgestaltung von Lehre, Studium und wissenschaftlicher Weiterbildung unter Gesichtspunkten des DiM. Der Prorektor/die Prorektorin für Diversity Management nimmt als beratendes Mitglied regelmäßig an den Sitzungen teil.

Zur Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte in der Lehre wird die Gleichstellungskommission bei grundsätzlichen Festlegungen zur Lehre sowie konkret bei ZLV, Personalentwicklungsmaßnahmen in Studium und Lehre sowie der Erstellung von Frauenförderplänen beteiligt.

Die Dekanerunde trifft sich i. d. R. monatlich mit dem Rektorat und ist ein wichtiger Ort für den Austausch der Fakultäten untereinander, aber auch, um Anliegen der Dekanate an das Rektorat heranzutragen. Diese Treffen sichern die frühzeitige Einbindung der Fakultäten in grundlegenden Fragen. Die Dekanerunde hat jedoch keine beschlussfassende Kompetenz.

Der Prorektor/die Prorektorin für Studium und Lehre tauscht sich etwa alle zwei Monate mit den Studiendekaninnen und Studiendekanen in gemeinsamer Runde aus. Im Portal „Qualität der Lehre“ des Prorektorats für Studium und Lehre werden Informationen zu aktuellen und hochschulweit relevanten Themen gebündelt. Zudem hat sich der einmal jährlich stattfindende „Tag der Lehrerbildung“ etabliert, der sich hochschulweit aktuellen Themen in der Lehrerbildung widmet und auch externe Akteure wie Vertreterinnen und Vertretern des Landes, der Schulen und der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung einbezieht. Mit den für Lehre und Studium ausgewiesenen zentralen Serviceeinrichtungen bespricht sich der Prorektor/die Prorektorin regelmäßig in einem Leitungs-Jour fixe. Zudem erörtern Rektor/in und Prorektor/in für Studium und Lehre einmal im Jahr mit den Fachschaften aktuell anstehende Themen im Rahmen der Fachschaftsgespräche.

In allen Fakultäten finden regelmäßige Fakultätsratssitzungen, Sitzungen der dezentralen Qualitätsverbesserungskommissionen (QVK) und der Studienbeiräte statt. Zudem haben die Fakultäten ihre eigenen Qualitätskonzepte entwickelt, die Teil des umfassenden QM-System der UDE sind.

Portal "Qualität der Lehre" des Prorektorats Studium und Lehre
Die Arbeit der Prüfungsausschüsse wird durch ein Handbuch für Prüfungsausschussvorsitzende unterstützt, das vom Dez. Studierendenservice herausgegeben wird und neben den grundsätzlichen Informationen auch hilfreiche Hinweise für Sonderfälle rund um Prüfung und Anerkennung von Prüfungsleistungen bietet. Handbuch für Prüfungsausschuss-vorsitzende 📄🔒

2.4.2 - Infrastruktur und Medienservices

Das Ressort Presse gehört der Stabsstelle des Rektorats an und berichtet über aktuelle zentrale Universitätsthemen im Rahmen des UDE-Newsletters und in Publikationen der UDE. Die redaktionelle Betreuung der zentralen Internetseiten sowie der Social-Media-Kanäle der Hochschule, der tägliche Pressespiegel sowie die zentrale Adressdatenbank gehören ebenso zum Zuständigkeitsbereich der Pressestelle. Ressort Presse der UDE
Neben dem Presseressort widmet sich in der Stabsstelle des Rektorats das Ressort Marketing und Hochschulförderung der Außen- und Innendarstellung der Universität. Dazu gehören die Konzeption und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen, Fundraising, Betreuung des UDE-Stipendienprogramms, Betreuung der Förderer und Freunde der UDE, das Corporate Design und das Merchandising der UDE. Ressort Marketing und Hochschulförderung
Der IKM-Bereich der UDE wird von zwei unabhängigen, aber organisatorisch miteinander verbundenen Einrichtungen getragen: der Universitätsbibliothek (UB) und dem Zentrum für Informations- und Mediendienste (ZIM). Sie kooperieren eng miteinander, insbesondere in Form der integrierten Beratungsstellen „e-Point“ und als Kompetenzzentrum für die Lernplattform „Moodle“ im Bereich des E-Learnings. Der IKM-Bereich wird durch den IKM-Vorstand koordiniert und gesteuert. Er legt die wahrzunehmenden Aufgaben und Projekte sowie die hierfür einzusetzenden Ressourcen fest. Der/die Vorsitzende wird vom Rektorat ernannt und nimmt die Funktion des Chief Information Officer (CIO) wahr. Er/sie nimmt an den Sitzungen des Rektorats mit Antrags- und Rederecht teil. Der vom Senat gebildete IKM-Kommission berät den Senat, den IKM-Vorstand und den CIO insbesondere in Fragen der zukunftsorientierten Gestaltung sowie der Organisations- und Technikentwicklung des IKM-Bereiches. IKM-Bereich der UDE

IT-Strategie der UDE 📄

E-Learning Strategie der UDE 📄

Das Aufgabenspektrum des ZIM reicht von Netz- und Serverbereitstellung über den Betrieb von E-Learning-Plattformen, qualifizierter Beratung zu allen E-Services und wissenschaftlichem Rechnen, Medien- und DV-technischem Support, Medienproduktion und der Vermittlung von Kompetenzen bis zur Unterstützung von Veranstaltungen und Bibliotheks- und Verwaltungsprozessen. Zentrum für Informations- und Mediendienste ZIM
Die UB ist als wissenschaftliche Universalbibliothek für die Literatur- und Informationsversorgung in Forschung, Lehre und Studium verantwortlich. Sie ist mit ihren Fachbibliotheken an fünf Standorten an den beiden Campi sowie mit einem Standort am Universitätsklinikum präsent. Als „hybride“ Bibliothek mit sowohl gedrucktem Bestand (2,5 Mio. Bänden, ca. 2.000 abonnierten Printzeitschriften) als auch elektronischem Medienangebot (ca. 35.000 elektronische Zeitschriften, 380 Datenbanken und Zugriff auf ca. 261.000 E-Books) bietet sie Zugriff auf digitale Services, Fachportale und weltweit verfügbare Ressourcen. Der Dokumenten- und Publikationsserver DuE-Publico unterstützt das Open Access Publizieren und die Veröffentlichung elektronischer Dissertationen. Dozierende verwalten 1.900 digitale Semesterapparate über eine eigene Plattform und nutzen Digitalisierungsservices für die Lehre. In der Universitätsbibliographie sind über 55.000 Publikationen der Hochschule nachgewiesen. Alle Mitglieder und Angehörige der UDE haben über die elektronischen Netze Zugang zu den elektronischen Informationsmedien.

Die Bibliothek mit 2.360 Arbeitsplätzen ist an 348 Tagen im Jahr geöffnet und verzeichnet 2,2 Mio. Ausleihen und Verlängerungen im Jahr. Ein eigener Transportdienst liefert täglich die vom anderen Campus angeforderte Literatur. Ein umfangreiches Schulungsangebot vermittelt Studierenden Informations- und Medienkompetenz.

Universitätsbibliothek