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	<title>QM-Handbuch - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-04-26T18:01:54Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=746</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
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		<updated>2026-01-05T13:47:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: /* 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan. Auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strategiegespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strategische Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Zielgruppen und die Anschlussperspektiven erörtert. Sofern die Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung:&#039;&#039;&#039; Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie der UDE). Bei der Konkretisierung des Curriculums wird die Fakultät außerdem unterstützt vom Dezernat HSPL, vom Justitiariat und vom Bereich Prüfungswesen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch). Die verwaltungsseitig zuständigen Stellen prüfen den Prüfungsordnungsentwurf und insbesondere den Studienplan und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Durch die verwaltungsseitige Prüfung wird sichergestellt, dass die formalen Kriterien gemäß StudakVO NRW sowie Strukturvorgaben und UDE-interne Richtlinien eingehalten werden. (Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.) Die Fakultät überarbeitet die Studiengangdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &#039;&#039;&#039;weiteren Verfahren&#039;&#039;&#039; werden die erarbeiteten Studiengangdokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch) zusammen mit einem vom Dezernat HSPL erstellten &#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; dem entsprechenden extern besetzten Akkreditierungsbeirat der Fakultät vorgelegt. Der Beirat überprüft vornehmlich die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO), kann aber auch zu anderen Kriterien oder Fragen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat werden im Factsheet festgehalten und dem Dez. HSPL vorgelegt. In Abhängigkeit von den Rückmeldungen des Beirats wird dann ggf. ein Abschlussgespräch zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre und Bildung sowie der Fakultät geführt. Ggf. können Follow-up Maßnahmen vereinbart werden. Bei durchweg positiven Bewertungen kann das Rektorat (ggf. vorbehaltlich von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen) den Akkreditierungsbeschluss fassen. Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium angehört.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden dann noch einmal verwaltungsseitig geprüft und abschließend vom Fakultätsrat beschlossen.  &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Informationen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungsbeiräten📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden –wird das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben und die Einschreibung in den Studiengang kann beginnen. Die reguläre Akkreditierungsfrist beträgt an der UDE acht Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät ggf. von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039; der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Fachstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; (Acht-Jahres-Plan) festgehalten. Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒][https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL][https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL und das ZHQE unterstützt werden. Die Konferenzen werden unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchgeführt. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge. In Abstimmung mit dem Dezernat HSPL können der Fakultät Factsheets für Studiengangsbündel zur Verfügung gestellt werden, so dass die Zahl der auszufüllenden Dokumente minimiert wird. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4%20-%20Externe%20Studiengangbegutachtung%20durch%20Akkreditierungsbeir%C3%A4te|Akkreditierungs-Beiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungs-Beiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden im Factsheet dokumentiert, das jeweils bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht wird. Das Dezernat HSPL und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Factsheets in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält. &lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;. Das Rektorat kann auch (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschließen, die nicht einvernehmlich vorabgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – bei reglementierten Studiengängen – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]), beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungs-Beirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die hier beschriebene kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ist neben den Institutionellen Evaluationen sowie den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Rektorat eine von drei Säulen des systemakkreditierten Qualitätsmanagementsystems der UDE. Neben den Reakkreditierungsverfahren werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] alle acht Jahre Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. ||&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| In den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] können Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge zwischen Fakultät und Rektorat vereinbart werden..&lt;br /&gt;
Die ZLV finden alle vier Jahre statt. In ihrem Rahmen werden mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“ vereinbart, die sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für durch besondere Ausbildungsgesetze reglementierte Studiengänge (Soziale Arbeit, Psychologie, Lehramt) müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden. An der UDE spielen insbesondere die &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; bzw. die Lehramtsteilstudiengänge eine große Rolle. Die Sicherstellung ihrer Qualität wird durch das &#039;&#039;&#039;Zentrum für Lehrkräftebildung&#039;&#039;&#039; unterstützt.&lt;br /&gt;
Bei Lehramtsstudiengängen bzw. -teilstudiengängen sind neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW auch das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, das eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht. Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre (s. [[Index.php?title=3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.2%20-%20Kontinuierliche%20Qualit%C3%A4tssicherung%20der%20Lehre%20-%20Reakkreditierung%20von%20Fachstudieng%C3%A4ngen|Kap. 3.2]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der UDE werden die &#039;&#039;&#039;Lehramtsteilstudiengänge&#039;&#039;&#039; (die Unterrichtsfächer und Lernbereiche sowie die bildungswissenschaftlichen Teilstudiengänge) regelmäßig alle acht Jahre aufgrund einer entsprechenden Verortung im &#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan&#039;&#039;&#039; begutachtet und reakkreditiert. Darüber hinaus werden einmal in acht Jahren die &#039;&#039;&#039;Kombinationsstudiengänge&#039;&#039;&#039; reakkreditiert. Ihre Reakkreditierung ist Voraussetzung für die Weiterführung aller dem jeweiligen Kombinationsstudiengang zugehörigen Teilstudiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für Lehramtsstudiengänge zu durchlaufenden Schritte der Qualitätssicherung entsprechen den in Kap. 3.2 beschriebenen, außer dass neben dem Dez. HSPL und dem Justitiariat auch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; an der Auswertung der Factsheets und an den Qualitätsgesprächen mitwirkt. Zudem ist gemäß StudakVO NRW &#039;&#039;&#039;eine Vertreterin oder ein Vertreter des für Schulen zuständigen Ministeriums&#039;&#039;&#039; am Verfahren zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt an der UDE im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der erweiterte ZLB-Vorstand tagt einmal im Jahr zur Vorbereitung der Akkreditierung durch das Rektorat. Auf Basis der Factsheets, der Qualitätsgesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB spricht das Gremium dem Rektorat Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Studiengänge oder Teilstudiengänge aus oder es kann ggf. die Aufhebung der Akkreditierung eines Studiengangs bzw. Teilstudiengangs empfehlen. Neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten kann das Gremium dem Rektorat auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen vorschlagen. Die Reakkreditierung von lehramtsbezogenen Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education erfordert die Zustimmung des MSB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V.a. im Rahmen der Reakkreditierung der Kombinationsstudiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen auch das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß StudakVO NRW ist bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion außerdem die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen. Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. (Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &#039;&#039;&#039;Einrichtung neuer Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; muss gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG) eine &#039;&#039;&#039;Programmakkreditierung&#039;&#039;&#039; (begleitet durch eine externe Agentur) erfolgen. An der UDE sind sämtliche Kombinationsstudiengänge gemäß § 3 – 6 LZV bereits eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Neueinrichtung von lehramtsbezogenen Teilstudiengängen&#039;&#039;&#039; kann nach Abstimmung mit dem MSB nach einer internen Akkreditierung erfolgen. Das Verfahren entspricht dann dem in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung|Kapitel 3.1]] beschriebenen Verfahren. Zusätzlich wird das ZLB an allen Schritten beteiligt und bei der Einrichtung und Akkreditierung von Teilstudiengängen innerhalb eines Kombinationsstudiengangs mit dem Abschluss Master of Education wird die Zustimmung des MSB eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Lehramtsstudiengängen gibt es an der UDE weitere reglementierte Studiengänge. An der Qualitätssicherung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Studiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW bzw. das MAGS NRW) einzubeziehen. An der Akkreditierung der Bachelorstudiengänge sind gemäß SobAG NRW bzw. PsychThG NRW Vertreter:innen der Berufspraxis zu beteiligen, was durch eine entsprechende Besetzung der Akkreditierungs-Beiräte gewährleistet wird. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist gemäß PsychThG das MAGS NRW zu beteiligen. Darüber hinaus stellt das Dezernat HSPL bei jeder Prüfungsordnungsänderung des B.A. Soziale Arbeit, des B.Sc. Psychologie und des M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie beim jeweils zuständigen Ministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Zeichen der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Änderung von Studiengängen erfolgt auf Veranlassung der Fakultäten. Das Dez. HSPL, das ZLB, das Justitiariat, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. &lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
Die Fakultäten legen dem Justitiariat Anträge auf Änderungen von Prüfungsordnungen mit einer kurzen Beschreibung und Begründung der geplanten Änderungen vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Justitiariat gibt den Änderungsentwurf samt Beschreibung/Begründung an das Dezernat HSPL weiter; das Dezernat HSPL bezieht bei Lehramtsstudiengängen das ZLB mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
HSPL (und ZLB) prüfen zunächst, ob mit der Studiengangsänderung eine Änderung des Studiengangsportfolios der UDE verbunden wäre, z.B. bei Änderungen der Studiengangsbezeichnung oder der grundlegenden Qualifikationsziele. Im gegebenen Fall wird eine strategische Entscheidung erforderlich. HSPL bindet dann die Prorektorin:den Prorektor für Studium, Lehre und Bildung ein. Sie:er kann ggf. weitere Schritte, zunächst z.B. ein Strategiegespräch mit der Fakultät, veranlassen. Evtl. wird ein Rektoratsbeschluss erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
HSPL (und ZLB) prüfen außerdem, welche Kriterien der StudakVO von der Änderung betroffen sind. Es sind im Prinzip zwei Fälle zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Es sind fachlich-inhaltliche Studiengangskriterien (Teil 3 StudakVO) betroffen. Falls in Frage steht, ob die Kriterien bei erfolgter Änderung weiterhin erfüllt werden, beziehen HSPL (und ZLB) die Prorektorin:den Prorektor für Studium, Lehre und Bildung ein. Gestützt auf die von der Fakultät vorgelegte Beschreibung/Begründung der Änderungen entscheidet die Prorektorin:der Prorektor, ob der Akkreditierungsstatus des Studiengangs ohne Weiteres aufrecht erhalten bleiben kann oder ob ggf. weitere Schritte zur Überprüfung der Akkreditierung erforderlich sind. Zu diesem Zweck kann sie:er z.B. zunächst ein klärendes Qualitätsgespräch mit der Fakultät führen. Ggf. kann außerdem der Akkreditierungs-Beirat der Fakultät einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Es sind nur formale Studiengangskriterien (Teil 2 StudakVO) betroffen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird grundsätzlich durch die PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats sichergestellt. In Fällen, in denen nur formale Kriterien betroffen sind, kann daher in der Regel direkt und ausschließlich die hochschulinterne PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats durchgeführt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Justitiariat prüft die Entwürfe in hochschul- und prüfungsrechtlicher Hinsicht.&lt;br /&gt;
* Das ZLB prüft bei Lehramtsstudiengängen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit LABG/LZV und Beschlüssen der KMK.&lt;br /&gt;
* Das Dezernat HSPL prüft hinsichtlich des Ausbildungsaufwands (Curricularwerts), der Lehrkapazität und ggf. hinsichtlich des Lehramts-Zeitfensters.&lt;br /&gt;
* Das Dezernat Studierendenservice prüft hinsichtlich der Umsetzbarkeit/Abbildbarkeit.&lt;br /&gt;
* Bei Bedarf werden weitere Akteure in die Prüfung einbezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die hochschulinterne PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats erfolgt auch dann, wenn aufgrund einer für erforderlich gehaltenen Überprüfung von fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierungs-Beirat beteiligt wird. Die Ergebnisse aller Prüfungen werden in einem iterativen Prozess abgeglichen. Wenn alles in Ordnung ist, kann die PO vom Fakultätsrat beschlossen, im Verkündungsanzeiger veröffentlicht und vom Dezernat Studierendenservice abgebildet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium in den Prozess eingebunden. Bei Lehramtsstudiengängen wird in Abhängigkeit von den erfolgten Prüfschritten das MSB über den erweiterten ZLB-Vorstand eingebunden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät, des Rektorats oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen, s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse: &lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.2]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung oder anderen relevanten Vorgaben entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; zu den strittigen Apsekten des Studiengangs eingeholt. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=745</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=745"/>
		<updated>2026-01-05T13:45:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: /* 3.5 - Einstellung eines Studiengangs */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan. Auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strategiegespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strategische Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Zielgruppen und die Anschlussperspektiven erörtert. Sofern die Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung:&#039;&#039;&#039; Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie der UDE). Bei der Konkretisierung des Curriculums wird die Fakultät außerdem unterstützt vom Dezernat HSPL, vom Justitiariat und vom Bereich Prüfungswesen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch). Die verwaltungsseitig zuständigen Stellen prüfen den Prüfungsordnungsentwurf und insbesondere den Studienplan und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Durch die verwaltungsseitige Prüfung wird sichergestellt, dass die formalen Kriterien gemäß StudakVO NRW sowie Strukturvorgaben und UDE-interne Richtlinien eingehalten werden. (Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.) Die Fakultät überarbeitet die Studiengangdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &#039;&#039;&#039;weiteren Verfahren&#039;&#039;&#039; werden die erarbeiteten Studiengangdokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch) zusammen mit einem vom Dezernat HSPL erstellten &#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; dem entsprechenden extern besetzten Akkreditierungsbeirat der Fakultät vorgelegt. Der Beirat überprüft vornehmlich die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO), kann aber auch zu anderen Kriterien oder Fragen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat werden im Factsheet festgehalten und dem Dez. HSPL vorgelegt. In Abhängigkeit von den Rückmeldungen des Beirats wird dann ggf. ein Abschlussgespräch zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre und Bildung sowie der Fakultät geführt. Ggf. können Follow-up Maßnahmen vereinbart werden. Bei durchweg positiven Bewertungen kann das Rektorat (ggf. vorbehaltlich von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen) den Akkreditierungsbeschluss fassen. Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium angehört.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden dann noch einmal verwaltungsseitig geprüft und abschließend vom Fakultätsrat beschlossen.  &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Informationen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungsbeiräten📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden –wird das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben und die Einschreibung in den Studiengang kann beginnen. Die reguläre Akkreditierungsfrist beträgt an der UDE acht Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät ggf. von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039; der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Fachstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; (Acht-Jahres-Plan) festgehalten. Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒][https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL][https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL und das ZHQE unterstützt werden. Die Konferenzen werden unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchgeführt. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge. In Abstimmung mit dem Dezernat HSPL können der Fakultät Factsheets für Studiengangsbündel zur Verfügung gestellt werden, so dass die Zahl der auszufüllenden Dokumente minimiert wird. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4%20-%20Externe%20Studiengangbegutachtung%20durch%20Akkreditierungsbeir%C3%A4te|Akkreditierungs-Beiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungs-Beiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden im Factsheet dokumentiert, das jeweils bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht wird. Das Dezernat HSPL und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Factsheets in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält. &lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;. Das Rektorat kann auch (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschließen, die nicht einvernehmlich vorabgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – bei reglementierten Studiengängen – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]), beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungs-Beirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die hier beschriebene kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ist neben den Institutionellen Evaluationen sowie den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Rektorat eine von drei Säulen des systemakkreditierten Qualitätsmanagementsystems der UDE. Neben den Reakkreditierungsverfahren werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] alle acht Jahre Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. ||&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| In den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] können Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge zwischen Fakultät und Rektorat vereinbart werden..&lt;br /&gt;
Die ZLV finden alle vier Jahre statt. In ihrem Rahmen werden mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“ vereinbart, die sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für durch besondere Ausbildungsgesetze reglementierte Studiengänge (Soziale Arbeit, Psychologie, Lehramt) müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden. An der UDE spielen insbesondere die &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; bzw. die Lehramtsteilstudiengänge eine große Rolle. Die Sicherstellung ihrer Qualität wird durch das &#039;&#039;&#039;Zentrum für Lehrkräftebildung&#039;&#039;&#039; unterstützt.&lt;br /&gt;
Bei Lehramtsstudiengängen bzw. -teilstudiengängen sind neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW auch das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, das eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht. Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre (s. [[Index.php?title=3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.2%20-%20Kontinuierliche%20Qualit%C3%A4tssicherung%20der%20Lehre%20-%20Reakkreditierung%20von%20Fachstudieng%C3%A4ngen|Kap. 3.2]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der UDE werden die &#039;&#039;&#039;Lehramtsteilstudiengänge&#039;&#039;&#039; (die Unterrichtsfächer und Lernbereiche sowie die bildungswissenschaftlichen Teilstudiengänge) regelmäßig alle acht Jahre aufgrund einer entsprechenden Verortung im &#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan&#039;&#039;&#039; begutachtet und reakkreditiert. Darüber hinaus werden einmal in acht Jahren die &#039;&#039;&#039;Kombinationsstudiengänge&#039;&#039;&#039; reakkreditiert. Ihre Reakkreditierung ist Voraussetzung für die Weiterführung aller dem jeweiligen Kombinationsstudiengang zugehörigen Teilstudiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für Lehramtsstudiengänge zu durchlaufenden Schritte der Qualitätssicherung entsprechen den in Kap. 3.2 beschriebenen, außer dass neben dem Dez. HSPL und dem Justitiariat auch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; an der Auswertung der Factsheets und an den Qualitätsgesprächen mitwirkt. Zudem ist gemäß StudakVO NRW &#039;&#039;&#039;eine Vertreterin oder ein Vertreter des für Schulen zuständigen Ministeriums&#039;&#039;&#039; am Verfahren zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt an der UDE im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der erweiterte ZLB-Vorstand tagt einmal im Jahr zur Vorbereitung der Akkreditierung durch das Rektorat. Auf Basis der Factsheets, der Qualitätsgesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB spricht das Gremium dem Rektorat Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Studiengänge oder Teilstudiengänge aus oder es kann ggf. die Aufhebung der Akkreditierung eines Studiengangs bzw. Teilstudiengangs empfehlen. Neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten kann das Gremium dem Rektorat auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen vorschlagen. Die Reakkreditierung von lehramtsbezogenen Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education erfordert die Zustimmung des MSB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V.a. im Rahmen der Reakkreditierung der Kombinationsstudiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen auch das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß StudakVO NRW ist bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion außerdem die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen. Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. (Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &#039;&#039;&#039;Einrichtung neuer Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; muss gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG) eine &#039;&#039;&#039;Programmakkreditierung&#039;&#039;&#039; (begleitet durch eine externe Agentur) erfolgen. An der UDE sind sämtliche Kombinationsstudiengänge gemäß § 3 – 6 LZV bereits eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Neueinrichtung von lehramtsbezogenen Teilstudiengängen&#039;&#039;&#039; kann nach Abstimmung mit dem MSB nach einer internen Akkreditierung erfolgen. Das Verfahren entspricht dann dem in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung|Kapitel 3.1]] beschriebenen Verfahren. Zusätzlich wird das ZLB an allen Schritten beteiligt und bei der Einrichtung und Akkreditierung von Teilstudiengängen innerhalb eines Kombinationsstudiengangs mit dem Abschluss Master of Education wird die Zustimmung des MSB eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Lehramtsstudiengängen gibt es an der UDE weitere reglementierte Studiengänge. An der Qualitätssicherung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Studiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW bzw. das MAGS NRW) einzubeziehen. An der Akkreditierung der Bachelorstudiengänge sind gemäß SobAG NRW bzw. PsychThG NRW Vertreter:innen der Berufspraxis zu beteiligen, was durch eine entsprechende Besetzung der Akkreditierungs-Beiräte gewährleistet wird. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist gemäß PsychThG das MAGS NRW zu beteiligen. Darüber hinaus stellt das Dezernat HSPL bei jeder Prüfungsordnungsänderung des B.A. Soziale Arbeit, des B.Sc. Psychologie und des M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie beim jeweils zuständigen Ministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Zeichen der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Änderung von Studiengängen erfolgt auf Veranlassung der Fakultäten. Das Dez. HSPL, das ZLB, das Justitiariat, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. &lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
Die Fakultäten legen dem Justitiariat Anträge auf Änderungen von Prüfungsordnungen mit einer kurzen Beschreibung und Begründung der geplanten Änderungen vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Justitiariat gibt den Änderungsentwurf samt Beschreibung/Begründung an das Dezernat HSPL weiter; das Dezernat HSPL bezieht bei Lehramtsstudiengängen das ZLB mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
HSPL (und ZLB) prüfen zunächst, ob mit der Studiengangsänderung eine Änderung des Studiengangsportfolios der UDE verbunden wäre, z.B. bei Änderungen der Studiengangsbezeichnung oder der grundlegenden Qualifikationsziele. Im gegebenen Fall wird eine strategische Entscheidung erforderlich. HSPL bindet dann die Prorektorin:den Prorektor für Studium, Lehre und Bildung ein. Sie:er kann ggf. weitere Schritte, zunächst z.B. ein Strategiegespräch mit der Fakultät, veranlassen. Evtl. wird ein Rektoratsbeschluss erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
HSPL (und ZLB) prüfen außerdem, welche Kriterien der StudakVO von der Änderung betroffen sind. Es sind im Prinzip zwei Fälle zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Es sind fachlich-inhaltliche Studiengangskriterien (Teil 3 StudakVO) betroffen. Falls in Frage steht, ob die Kriterien bei erfolgter Änderung weiterhin erfüllt werden, beziehen HSPL (und ZLB) die Prorektorin:den Prorektor für Studium, Lehre und Bildung ein. Gestützt auf die von der Fakultät vorgelegte Beschreibung/Begründung der Änderungen entscheidet die Prorektorin:der Prorektor, ob der Akkreditierungsstatus des Studiengangs ohne Weiteres aufrecht erhalten bleiben kann oder ob ggf. weitere Schritte zur Überprüfung der Akkreditierung erforderlich sind. Zu diesem Zweck kann sie:er z.B. zunächst ein klärendes Qualitätsgespräch mit der Fakultät führen. Ggf. kann außerdem der Akkreditierungs-Beirat der Fakultät einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Es sind nur formale Studiengangskriterien (Teil 2 StudakVO) betroffen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird grundsätzlich durch die PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats sichergestellt. In Fällen, in denen nur formale Kriterien betroffen sind, kann daher in der Regel direkt und ausschließlich die hochschulinterne PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats durchgeführt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Justitiariat prüft die Entwürfe in hochschul- und prüfungsrechtlicher Hinsicht.&lt;br /&gt;
* Das ZLB prüft bei Lehramtsstudiengängen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit LABG/LZV und Beschlüssen der KMK.&lt;br /&gt;
* Das Dezernat HSPL prüft hinsichtlich des Ausbildungsaufwands (Curricularwerts), der Lehrkapazität und ggf. hinsichtlich des Lehramts-Zeitfensters.&lt;br /&gt;
* Das Dezernat Studierendenservice prüft hinsichtlich der Umsetzbarkeit/Abbildbarkeit.&lt;br /&gt;
* Bei Bedarf werden weitere Akteure in die Prüfung einbezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die hochschulinterne PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats erfolgt auch dann, wenn aufgrund einer für erforderlich gehaltenen Überprüfung von fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierungs-Beirat beteiligt wird. Die Ergebnisse aller Prüfungen werden in einem iterativen Prozess abgeglichen. Wenn alles in Ordnung ist, kann die PO vom Fakultätsrat beschlossen, im Verkündungsanzeiger veröffentlicht und vom Dezernat Studierendenservice abgebildet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium in den Prozess eingebunden. Bei Lehramtsstudiengängen wird in Abhängigkeit von den erfolgten Prüfschritten das MSB über den erweiterten ZLB-Vorstand eingebunden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät, des Rektorats oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen, s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse: &lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung oder anderen relevanten Vorgaben entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; zu den strittigen Apsekten des Studiengangs eingeholt. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=744</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=744"/>
		<updated>2026-01-05T13:04:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: /* 3.4 - Änderung eines Studiengangs */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan. Auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strategiegespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strategische Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Zielgruppen und die Anschlussperspektiven erörtert. Sofern die Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung:&#039;&#039;&#039; Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie der UDE). Bei der Konkretisierung des Curriculums wird die Fakultät außerdem unterstützt vom Dezernat HSPL, vom Justitiariat und vom Bereich Prüfungswesen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch). Die verwaltungsseitig zuständigen Stellen prüfen den Prüfungsordnungsentwurf und insbesondere den Studienplan und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Durch die verwaltungsseitige Prüfung wird sichergestellt, dass die formalen Kriterien gemäß StudakVO NRW sowie Strukturvorgaben und UDE-interne Richtlinien eingehalten werden. (Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.) Die Fakultät überarbeitet die Studiengangdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &#039;&#039;&#039;weiteren Verfahren&#039;&#039;&#039; werden die erarbeiteten Studiengangdokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch) zusammen mit einem vom Dezernat HSPL erstellten &#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; dem entsprechenden extern besetzten Akkreditierungsbeirat der Fakultät vorgelegt. Der Beirat überprüft vornehmlich die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO), kann aber auch zu anderen Kriterien oder Fragen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat werden im Factsheet festgehalten und dem Dez. HSPL vorgelegt. In Abhängigkeit von den Rückmeldungen des Beirats wird dann ggf. ein Abschlussgespräch zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre und Bildung sowie der Fakultät geführt. Ggf. können Follow-up Maßnahmen vereinbart werden. Bei durchweg positiven Bewertungen kann das Rektorat (ggf. vorbehaltlich von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen) den Akkreditierungsbeschluss fassen. Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium angehört.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden dann noch einmal verwaltungsseitig geprüft und abschließend vom Fakultätsrat beschlossen.  &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Informationen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungsbeiräten📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden –wird das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben und die Einschreibung in den Studiengang kann beginnen. Die reguläre Akkreditierungsfrist beträgt an der UDE acht Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät ggf. von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039; der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Fachstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; (Acht-Jahres-Plan) festgehalten. Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒][https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL][https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL und das ZHQE unterstützt werden. Die Konferenzen werden unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchgeführt. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge. In Abstimmung mit dem Dezernat HSPL können der Fakultät Factsheets für Studiengangsbündel zur Verfügung gestellt werden, so dass die Zahl der auszufüllenden Dokumente minimiert wird. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4%20-%20Externe%20Studiengangbegutachtung%20durch%20Akkreditierungsbeir%C3%A4te|Akkreditierungs-Beiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungs-Beiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden im Factsheet dokumentiert, das jeweils bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht wird. Das Dezernat HSPL und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Factsheets in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält. &lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;. Das Rektorat kann auch (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschließen, die nicht einvernehmlich vorabgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – bei reglementierten Studiengängen – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]), beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungs-Beirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die hier beschriebene kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ist neben den Institutionellen Evaluationen sowie den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Rektorat eine von drei Säulen des systemakkreditierten Qualitätsmanagementsystems der UDE. Neben den Reakkreditierungsverfahren werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] alle acht Jahre Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. ||&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| In den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] können Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge zwischen Fakultät und Rektorat vereinbart werden..&lt;br /&gt;
Die ZLV finden alle vier Jahre statt. In ihrem Rahmen werden mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“ vereinbart, die sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für durch besondere Ausbildungsgesetze reglementierte Studiengänge (Soziale Arbeit, Psychologie, Lehramt) müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden. An der UDE spielen insbesondere die &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; bzw. die Lehramtsteilstudiengänge eine große Rolle. Die Sicherstellung ihrer Qualität wird durch das &#039;&#039;&#039;Zentrum für Lehrkräftebildung&#039;&#039;&#039; unterstützt.&lt;br /&gt;
Bei Lehramtsstudiengängen bzw. -teilstudiengängen sind neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW auch das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, das eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht. Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre (s. [[Index.php?title=3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.2%20-%20Kontinuierliche%20Qualit%C3%A4tssicherung%20der%20Lehre%20-%20Reakkreditierung%20von%20Fachstudieng%C3%A4ngen|Kap. 3.2]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der UDE werden die &#039;&#039;&#039;Lehramtsteilstudiengänge&#039;&#039;&#039; (die Unterrichtsfächer und Lernbereiche sowie die bildungswissenschaftlichen Teilstudiengänge) regelmäßig alle acht Jahre aufgrund einer entsprechenden Verortung im &#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan&#039;&#039;&#039; begutachtet und reakkreditiert. Darüber hinaus werden einmal in acht Jahren die &#039;&#039;&#039;Kombinationsstudiengänge&#039;&#039;&#039; reakkreditiert. Ihre Reakkreditierung ist Voraussetzung für die Weiterführung aller dem jeweiligen Kombinationsstudiengang zugehörigen Teilstudiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für Lehramtsstudiengänge zu durchlaufenden Schritte der Qualitätssicherung entsprechen den in Kap. 3.2 beschriebenen, außer dass neben dem Dez. HSPL und dem Justitiariat auch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; an der Auswertung der Factsheets und an den Qualitätsgesprächen mitwirkt. Zudem ist gemäß StudakVO NRW &#039;&#039;&#039;eine Vertreterin oder ein Vertreter des für Schulen zuständigen Ministeriums&#039;&#039;&#039; am Verfahren zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt an der UDE im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der erweiterte ZLB-Vorstand tagt einmal im Jahr zur Vorbereitung der Akkreditierung durch das Rektorat. Auf Basis der Factsheets, der Qualitätsgesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB spricht das Gremium dem Rektorat Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Studiengänge oder Teilstudiengänge aus oder es kann ggf. die Aufhebung der Akkreditierung eines Studiengangs bzw. Teilstudiengangs empfehlen. Neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten kann das Gremium dem Rektorat auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen vorschlagen. Die Reakkreditierung von lehramtsbezogenen Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education erfordert die Zustimmung des MSB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V.a. im Rahmen der Reakkreditierung der Kombinationsstudiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen auch das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß StudakVO NRW ist bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion außerdem die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen. Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. (Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &#039;&#039;&#039;Einrichtung neuer Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; muss gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG) eine &#039;&#039;&#039;Programmakkreditierung&#039;&#039;&#039; (begleitet durch eine externe Agentur) erfolgen. An der UDE sind sämtliche Kombinationsstudiengänge gemäß § 3 – 6 LZV bereits eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Neueinrichtung von lehramtsbezogenen Teilstudiengängen&#039;&#039;&#039; kann nach Abstimmung mit dem MSB nach einer internen Akkreditierung erfolgen. Das Verfahren entspricht dann dem in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung|Kapitel 3.1]] beschriebenen Verfahren. Zusätzlich wird das ZLB an allen Schritten beteiligt und bei der Einrichtung und Akkreditierung von Teilstudiengängen innerhalb eines Kombinationsstudiengangs mit dem Abschluss Master of Education wird die Zustimmung des MSB eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Lehramtsstudiengängen gibt es an der UDE weitere reglementierte Studiengänge. An der Qualitätssicherung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Studiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW bzw. das MAGS NRW) einzubeziehen. An der Akkreditierung der Bachelorstudiengänge sind gemäß SobAG NRW bzw. PsychThG NRW Vertreter:innen der Berufspraxis zu beteiligen, was durch eine entsprechende Besetzung der Akkreditierungs-Beiräte gewährleistet wird. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist gemäß PsychThG das MAGS NRW zu beteiligen. Darüber hinaus stellt das Dezernat HSPL bei jeder Prüfungsordnungsänderung des B.A. Soziale Arbeit, des B.Sc. Psychologie und des M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie beim jeweils zuständigen Ministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Zeichen der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Änderung von Studiengängen erfolgt auf Veranlassung der Fakultäten. Das Dez. HSPL, das ZLB, das Justitiariat, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. &lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
Die Fakultäten legen dem Justitiariat Anträge auf Änderungen von Prüfungsordnungen mit einer kurzen Beschreibung und Begründung der geplanten Änderungen vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Justitiariat gibt den Änderungsentwurf samt Beschreibung/Begründung an das Dezernat HSPL weiter; das Dezernat HSPL bezieht bei Lehramtsstudiengängen das ZLB mit ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
HSPL (und ZLB) prüfen zunächst, ob mit der Studiengangsänderung eine Änderung des Studiengangsportfolios der UDE verbunden wäre, z.B. bei Änderungen der Studiengangsbezeichnung oder der grundlegenden Qualifikationsziele. Im gegebenen Fall wird eine strategische Entscheidung erforderlich. HSPL bindet dann die Prorektorin:den Prorektor für Studium, Lehre und Bildung ein. Sie:er kann ggf. weitere Schritte, zunächst z.B. ein Strategiegespräch mit der Fakultät, veranlassen. Evtl. wird ein Rektoratsbeschluss erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
HSPL (und ZLB) prüfen außerdem, welche Kriterien der StudakVO von der Änderung betroffen sind. Es sind im Prinzip zwei Fälle zu unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Es sind fachlich-inhaltliche Studiengangskriterien (Teil 3 StudakVO) betroffen. Falls in Frage steht, ob die Kriterien bei erfolgter Änderung weiterhin erfüllt werden, beziehen HSPL (und ZLB) die Prorektorin:den Prorektor für Studium, Lehre und Bildung ein. Gestützt auf die von der Fakultät vorgelegte Beschreibung/Begründung der Änderungen entscheidet die Prorektorin:der Prorektor, ob der Akkreditierungsstatus des Studiengangs ohne Weiteres aufrecht erhalten bleiben kann oder ob ggf. weitere Schritte zur Überprüfung der Akkreditierung erforderlich sind. Zu diesem Zweck kann sie:er z.B. zunächst ein klärendes Qualitätsgespräch mit der Fakultät führen. Ggf. kann außerdem der Akkreditierungs-Beirat der Fakultät einbezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Es sind nur formale Studiengangskriterien (Teil 2 StudakVO) betroffen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird grundsätzlich durch die PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats sichergestellt. In Fällen, in denen nur formale Kriterien betroffen sind, kann daher in der Regel direkt und ausschließlich die hochschulinterne PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats durchgeführt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Justitiariat prüft die Entwürfe in hochschul- und prüfungsrechtlicher Hinsicht.&lt;br /&gt;
* Das ZLB prüft bei Lehramtsstudiengängen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit LABG/LZV und Beschlüssen der KMK.&lt;br /&gt;
* Das Dezernat HSPL prüft hinsichtlich des Ausbildungsaufwands (Curricularwerts), der Lehrkapazität und ggf. hinsichtlich des Lehramts-Zeitfensters.&lt;br /&gt;
* Das Dezernat Studierendenservice prüft hinsichtlich der Umsetzbarkeit/Abbildbarkeit.&lt;br /&gt;
* Bei Bedarf werden weitere Akteure in die Prüfung einbezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die hochschulinterne PO-Prüfung unter Federführung des Justitiariats erfolgt auch dann, wenn aufgrund einer für erforderlich gehaltenen Überprüfung von fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierungs-Beirat beteiligt wird. Die Ergebnisse aller Prüfungen werden in einem iterativen Prozess abgeglichen. Wenn alles in Ordnung ist, kann die PO vom Fakultätsrat beschlossen, im Verkündungsanzeiger veröffentlicht und vom Dezernat Studierendenservice abgebildet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium in den Prozess eingebunden. Bei Lehramtsstudiengängen wird in Abhängigkeit von den erfolgten Prüfschritten das MSB über den erweiterten ZLB-Vorstand eingebunden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung oder anderen relevanten Vorgaben entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; zu den strittigen Apsekten des Studiengangs eingeholt. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=743</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=743"/>
		<updated>2026-01-05T13:00:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: /* 3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan. Auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strategiegespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strategische Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Zielgruppen und die Anschlussperspektiven erörtert. Sofern die Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung:&#039;&#039;&#039; Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie der UDE). Bei der Konkretisierung des Curriculums wird die Fakultät außerdem unterstützt vom Dezernat HSPL, vom Justitiariat und vom Bereich Prüfungswesen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch). Die verwaltungsseitig zuständigen Stellen prüfen den Prüfungsordnungsentwurf und insbesondere den Studienplan und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Durch die verwaltungsseitige Prüfung wird sichergestellt, dass die formalen Kriterien gemäß StudakVO NRW sowie Strukturvorgaben und UDE-interne Richtlinien eingehalten werden. (Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.) Die Fakultät überarbeitet die Studiengangdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &#039;&#039;&#039;weiteren Verfahren&#039;&#039;&#039; werden die erarbeiteten Studiengangdokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch) zusammen mit einem vom Dezernat HSPL erstellten &#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; dem entsprechenden extern besetzten Akkreditierungsbeirat der Fakultät vorgelegt. Der Beirat überprüft vornehmlich die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO), kann aber auch zu anderen Kriterien oder Fragen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat werden im Factsheet festgehalten und dem Dez. HSPL vorgelegt. In Abhängigkeit von den Rückmeldungen des Beirats wird dann ggf. ein Abschlussgespräch zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre und Bildung sowie der Fakultät geführt. Ggf. können Follow-up Maßnahmen vereinbart werden. Bei durchweg positiven Bewertungen kann das Rektorat (ggf. vorbehaltlich von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen) den Akkreditierungsbeschluss fassen. Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium angehört.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden dann noch einmal verwaltungsseitig geprüft und abschließend vom Fakultätsrat beschlossen.  &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Informationen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungsbeiräten📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden –wird das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben und die Einschreibung in den Studiengang kann beginnen. Die reguläre Akkreditierungsfrist beträgt an der UDE acht Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät ggf. von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039; der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Fachstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; (Acht-Jahres-Plan) festgehalten. Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒][https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL][https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL und das ZHQE unterstützt werden. Die Konferenzen werden unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchgeführt. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge. In Abstimmung mit dem Dezernat HSPL können der Fakultät Factsheets für Studiengangsbündel zur Verfügung gestellt werden, so dass die Zahl der auszufüllenden Dokumente minimiert wird. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4%20-%20Externe%20Studiengangbegutachtung%20durch%20Akkreditierungsbeir%C3%A4te|Akkreditierungs-Beiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungs-Beiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden im Factsheet dokumentiert, das jeweils bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht wird. Das Dezernat HSPL und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Factsheets in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält. &lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;. Das Rektorat kann auch (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschließen, die nicht einvernehmlich vorabgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – bei reglementierten Studiengängen – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]), beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungs-Beirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die hier beschriebene kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ist neben den Institutionellen Evaluationen sowie den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Rektorat eine von drei Säulen des systemakkreditierten Qualitätsmanagementsystems der UDE. Neben den Reakkreditierungsverfahren werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] alle acht Jahre Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. ||&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| In den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] können Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge zwischen Fakultät und Rektorat vereinbart werden..&lt;br /&gt;
Die ZLV finden alle vier Jahre statt. In ihrem Rahmen werden mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“ vereinbart, die sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für durch besondere Ausbildungsgesetze reglementierte Studiengänge (Soziale Arbeit, Psychologie, Lehramt) müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden. An der UDE spielen insbesondere die &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; bzw. die Lehramtsteilstudiengänge eine große Rolle. Die Sicherstellung ihrer Qualität wird durch das &#039;&#039;&#039;Zentrum für Lehrkräftebildung&#039;&#039;&#039; unterstützt.&lt;br /&gt;
Bei Lehramtsstudiengängen bzw. -teilstudiengängen sind neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW auch das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, das eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht. Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre (s. [[Index.php?title=3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.2%20-%20Kontinuierliche%20Qualit%C3%A4tssicherung%20der%20Lehre%20-%20Reakkreditierung%20von%20Fachstudieng%C3%A4ngen|Kap. 3.2]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An der UDE werden die &#039;&#039;&#039;Lehramtsteilstudiengänge&#039;&#039;&#039; (die Unterrichtsfächer und Lernbereiche sowie die bildungswissenschaftlichen Teilstudiengänge) regelmäßig alle acht Jahre aufgrund einer entsprechenden Verortung im &#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan&#039;&#039;&#039; begutachtet und reakkreditiert. Darüber hinaus werden einmal in acht Jahren die &#039;&#039;&#039;Kombinationsstudiengänge&#039;&#039;&#039; reakkreditiert. Ihre Reakkreditierung ist Voraussetzung für die Weiterführung aller dem jeweiligen Kombinationsstudiengang zugehörigen Teilstudiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für Lehramtsstudiengänge zu durchlaufenden Schritte der Qualitätssicherung entsprechen den in Kap. 3.2 beschriebenen, außer dass neben dem Dez. HSPL und dem Justitiariat auch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; an der Auswertung der Factsheets und an den Qualitätsgesprächen mitwirkt. Zudem ist gemäß StudakVO NRW &#039;&#039;&#039;eine Vertreterin oder ein Vertreter des für Schulen zuständigen Ministeriums&#039;&#039;&#039; am Verfahren zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt an der UDE im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der erweiterte ZLB-Vorstand tagt einmal im Jahr zur Vorbereitung der Akkreditierung durch das Rektorat. Auf Basis der Factsheets, der Qualitätsgesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB spricht das Gremium dem Rektorat Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Studiengänge oder Teilstudiengänge aus oder es kann ggf. die Aufhebung der Akkreditierung eines Studiengangs bzw. Teilstudiengangs empfehlen. Neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten kann das Gremium dem Rektorat auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen vorschlagen. Die Reakkreditierung von lehramtsbezogenen Studiengängen mit dem Abschluss Master of Education erfordert die Zustimmung des MSB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V.a. im Rahmen der Reakkreditierung der Kombinationsstudiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen auch das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß StudakVO NRW ist bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion außerdem die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen. Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. (Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der &#039;&#039;&#039;Einrichtung neuer Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; muss gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG) eine &#039;&#039;&#039;Programmakkreditierung&#039;&#039;&#039; (begleitet durch eine externe Agentur) erfolgen. An der UDE sind sämtliche Kombinationsstudiengänge gemäß § 3 – 6 LZV bereits eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Neueinrichtung von lehramtsbezogenen Teilstudiengängen&#039;&#039;&#039; kann nach Abstimmung mit dem MSB nach einer internen Akkreditierung erfolgen. Das Verfahren entspricht dann dem in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung|Kapitel 3.1]] beschriebenen Verfahren. Zusätzlich wird das ZLB an allen Schritten beteiligt und bei der Einrichtung und Akkreditierung von Teilstudiengängen innerhalb eines Kombinationsstudiengangs mit dem Abschluss Master of Education wird die Zustimmung des MSB eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Lehramtsstudiengängen gibt es an der UDE weitere reglementierte Studiengänge. An der Qualitätssicherung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Studiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW bzw. das MAGS NRW) einzubeziehen. An der Akkreditierung der Bachelorstudiengänge sind gemäß SobAG NRW bzw. PsychThG NRW Vertreter:innen der Berufspraxis zu beteiligen, was durch eine entsprechende Besetzung der Akkreditierungs-Beiräte gewährleistet wird. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist gemäß PsychThG das MAGS NRW zu beteiligen. Darüber hinaus stellt das Dezernat HSPL bei jeder Prüfungsordnungsänderung des B.A. Soziale Arbeit, des B.Sc. Psychologie und des M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie beim jeweils zuständigen Ministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung oder anderen relevanten Vorgaben entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; zu den strittigen Apsekten des Studiengangs eingeholt. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=742</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=742"/>
		<updated>2026-01-05T12:51:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: /* 3.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Fachstudiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan. Auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strategiegespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strategische Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Zielgruppen und die Anschlussperspektiven erörtert. Sofern die Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung:&#039;&#039;&#039; Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie der UDE). Bei der Konkretisierung des Curriculums wird die Fakultät außerdem unterstützt vom Dezernat HSPL, vom Justitiariat und vom Bereich Prüfungswesen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch). Die verwaltungsseitig zuständigen Stellen prüfen den Prüfungsordnungsentwurf und insbesondere den Studienplan und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Durch die verwaltungsseitige Prüfung wird sichergestellt, dass die formalen Kriterien gemäß StudakVO NRW sowie Strukturvorgaben und UDE-interne Richtlinien eingehalten werden. (Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.) Die Fakultät überarbeitet die Studiengangdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &#039;&#039;&#039;weiteren Verfahren&#039;&#039;&#039; werden die erarbeiteten Studiengangdokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch) zusammen mit einem vom Dezernat HSPL erstellten &#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; dem entsprechenden extern besetzten Akkreditierungsbeirat der Fakultät vorgelegt. Der Beirat überprüft vornehmlich die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO), kann aber auch zu anderen Kriterien oder Fragen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat werden im Factsheet festgehalten und dem Dez. HSPL vorgelegt. In Abhängigkeit von den Rückmeldungen des Beirats wird dann ggf. ein Abschlussgespräch zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre und Bildung sowie der Fakultät geführt. Ggf. können Follow-up Maßnahmen vereinbart werden. Bei durchweg positiven Bewertungen kann das Rektorat (ggf. vorbehaltlich von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen) den Akkreditierungsbeschluss fassen. Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium angehört.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden dann noch einmal verwaltungsseitig geprüft und abschließend vom Fakultätsrat beschlossen.  &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Informationen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungsbeiräten📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden –wird das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben und die Einschreibung in den Studiengang kann beginnen. Die reguläre Akkreditierungsfrist beträgt an der UDE acht Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät ggf. von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039; der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Fachstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; (Acht-Jahres-Plan) festgehalten. Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒][https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL][https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL und das ZHQE unterstützt werden. Die Konferenzen werden unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchgeführt. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge. In Abstimmung mit dem Dezernat HSPL können der Fakultät Factsheets für Studiengangsbündel zur Verfügung gestellt werden, so dass die Zahl der auszufüllenden Dokumente minimiert wird. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4%20-%20Externe%20Studiengangbegutachtung%20durch%20Akkreditierungsbeir%C3%A4te|Akkreditierungs-Beiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungs-Beiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden im Factsheet dokumentiert, das jeweils bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht wird. Das Dezernat HSPL und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Factsheets in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält. &lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;. Das Rektorat kann auch (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschließen, die nicht einvernehmlich vorabgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – bei reglementierten Studiengängen – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt (s. [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen|Kap. 3.3]]), beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungs-Beirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die hier beschriebene kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ist neben den Institutionellen Evaluationen sowie den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Rektorat eine von drei Säulen des systemakkreditierten Qualitätsmanagementsystems der UDE. Neben den Reakkreditierungsverfahren werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] alle acht Jahre Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. ||&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| In den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] können Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge zwischen Fakultät und Rektorat vereinbart werden..&lt;br /&gt;
Die ZLV finden alle vier Jahre statt. In ihrem Rahmen werden mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“ vereinbart, die sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|3.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|4.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung oder anderen relevanten Vorgaben entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; zu den strittigen Apsekten des Studiengangs eingeholt. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=741</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=741"/>
		<updated>2026-01-05T12:32:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: /* 3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan. Auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strategiegespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strategische Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Zielgruppen und die Anschlussperspektiven erörtert. Sofern die Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung:&#039;&#039;&#039; Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie der UDE). Bei der Konkretisierung des Curriculums wird die Fakultät außerdem unterstützt vom Dezernat HSPL, vom Justitiariat und vom Bereich Prüfungswesen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch). Die verwaltungsseitig zuständigen Stellen prüfen den Prüfungsordnungsentwurf und insbesondere den Studienplan und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Durch die verwaltungsseitige Prüfung wird sichergestellt, dass die formalen Kriterien gemäß StudakVO NRW sowie Strukturvorgaben und UDE-interne Richtlinien eingehalten werden. (Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.) Die Fakultät überarbeitet die Studiengangdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &#039;&#039;&#039;weiteren Verfahren&#039;&#039;&#039; werden die erarbeiteten Studiengangdokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch) zusammen mit einem vom Dezernat HSPL erstellten &#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; dem entsprechenden extern besetzten Akkreditierungsbeirat der Fakultät vorgelegt. Der Beirat überprüft vornehmlich die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO), kann aber auch zu anderen Kriterien oder Fragen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat werden im Factsheet festgehalten und dem Dez. HSPL vorgelegt. In Abhängigkeit von den Rückmeldungen des Beirats wird dann ggf. ein Abschlussgespräch zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre und Bildung sowie der Fakultät geführt. Ggf. können Follow-up Maßnahmen vereinbart werden. Bei durchweg positiven Bewertungen kann das Rektorat (ggf. vorbehaltlich von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen) den Akkreditierungsbeschluss fassen. Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium angehört.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden dann noch einmal verwaltungsseitig geprüft und abschließend vom Fakultätsrat beschlossen.  &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Informationen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungsbeiräten📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden –wird das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben und die Einschreibung in den Studiengang kann beginnen. Die reguläre Akkreditierungsfrist beträgt an der UDE acht Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät ggf. von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039; der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Fachstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden. Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse von reglementierten Studiengängen, insb. von Lehramtsstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|3.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|4.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung oder anderen relevanten Vorgaben entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; zu den strittigen Apsekten des Studiengangs eingeholt. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=740</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=740"/>
		<updated>2025-12-08T12:52:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: /* 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan. Auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strategiegespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strategische Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Zielgruppen und die Anschlussperspektiven erörtert. Sofern die Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung:&#039;&#039;&#039; Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie der UDE). Bei der Konkretisierung des Curriculums wird die Fakultät außerdem unterstützt vom Dezernat HSPL, vom Justitiariat und vom Bereich Prüfungswesen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch). Die verwaltungsseitig zuständigen Stellen prüfen den Prüfungsordnungsentwurf und insbesondere den Studienplan und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Durch die verwaltungsseitige Prüfung wird sichergestellt, dass die formalen Kriterien gemäß StudakVO NRW sowie Strukturvorgaben und UDE-interne Richtlinien eingehalten werden. (Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.) Die Fakultät überarbeitet die Studiengangdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im &#039;&#039;&#039;weiteren Verfahren&#039;&#039;&#039; werden die erarbeiteten Studiengangdokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch) zusammen mit einem vom Dezernat HSPL erstellten &#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; dem entsprechenden extern besetzten Akkreditierungsbeirat der Fakultät vorgelegt. Der Beirat überprüft vornehmlich die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO), kann aber auch zu anderen Kriterien oder Fragen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat werden im Factsheet festgehalten und dem Dez. HSPL vorgelegt. In Abhängigkeit von den Rückmeldungen des Beirats wird dann ggf. ein Abschlussgespräch zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre und Bildung sowie der Fakultät geführt. Ggf. können Follow-up Maßnahmen vereinbart werden. Bei durchweg positiven Bewertungen kann das Rektorat (ggf. vorbehaltlich von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen) den Akkreditierungsbeschluss fassen. Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium angehört.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden dann noch einmal verwaltungsseitig geprüft und abschließend vom Fakultätsrat beschlossen.  &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Informationen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungsbeiräten📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden –wird das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben und die Einschreibung in den Studiengang kann beginnen. Die reguläre Akkreditierungsfrist beträgt an der UDE acht Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät ggf. von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039; der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|3.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|4.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Fachstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden. Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung oder anderen relevanten Vorgaben entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; zu den strittigen Apsekten des Studiengangs eingeholt. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=739</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=739"/>
		<updated>2025-12-08T12:50:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: /* 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan. Auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strategiegespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strategische Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Zielgruppen und die Anschlussperspektiven erörtert. Sofern die Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung:&#039;&#039;&#039; Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß den geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie der UDE). Bei der Konkretisierung des Curriculums wird die Fakultät außerdem unterstützt vom Dezernat HSPL, vom Justitiariat und vom Bereich Prüfungswesen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch). Die verwaltungsseitig zuständigen Stellen prüfen den Prüfungsordnungsentwurf und insbesondere den Studienplan und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Durch die verwaltungsseitige Prüfung wird sichergestellt, dass die formalen Kriterien gemäß StudakVO NRW sowie Strukturvorgaben und UDE-interne Richtlinien eingehalten werden. (Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.) Die Fakultät überarbeitet die Studiengangdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|Im &#039;&#039;&#039;weiteren Verfahren&#039;&#039;&#039; werden die erarbeiteten Studiengangdokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch) zusammen mit einem vom Dezernat HSPL erstellten &#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; dem entsprechenden extern besetzten Akkreditierungsbeirat der Fakultät vorgelegt. Der Beirat überprüft vornehmlich die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO), kann aber auch zu anderen Kriterien oder Fragen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat werden im Factsheet festgehalten und dem Dez. HSPL vorgelegt. In Abhängigkeit von den Rückmeldungen des Beirats wird dann ggf. ein Abschlussgespräch zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre und Bildung sowie der Fakultät geführt. Ggf. können Follow-up Maßnahmen vereinbart werden. Bei durchweg positiven Bewertungen kann das Rektorat (ggf. vorbehaltlich von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen) den Akkreditierungsbeschluss fassen. Bei reglementierten Studiengängen wird das jeweils zuständige Ministerium angehört.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Im Anschluss an die Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden dann noch einmal verwaltungsseitig geprüft und abschließend vom Fakultätsrat beschlossen.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Informationen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungsbeiräten📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 ||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden –wird das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben und die Einschreibung in den Studiengang kann beginnen. Die reguläre Akkreditierungsfrist beträgt an der UDE acht Jahre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät ggf. von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039; der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|3.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|4.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Fachstudiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden. Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 ||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung oder anderen relevanten Vorgaben entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; zu den strittigen Apsekten des Studiengangs eingeholt. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=736</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=736"/>
		<updated>2025-07-03T12:59:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 4.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 ||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|3.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|4.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=735</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=735"/>
		<updated>2025-07-03T12:58:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Im Zuge der Weiterentwicklung des QM-Systems hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene erfolgt durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten. Es finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert. Für Lehramtsstudiengänge gelten Besonderheiten, auf die in [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]] eingegangen wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; eines Fachstudiengangs wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 4.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|3.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|4.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=734</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=734"/>
		<updated>2025-07-03T12:56:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 4.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 ||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|3.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|4.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=733</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2025-02-10T11:09:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Hochschulsteuerung|1 &#039;&#039;&#039;- Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|2 &#039;&#039;&#039;- Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|3 &#039;&#039;&#039;- Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|4 &#039;&#039;&#039;- Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|5 &#039;&#039;&#039;- Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Abkürzungsverzeichnis|6 &#039;&#039;&#039;- Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Glossar|7 &#039;&#039;&#039;- Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=8_-_Abk%C3%BCrzungsverzeichnis&amp;diff=732</id>
		<title>8 - Abkürzungsverzeichnis</title>
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		<updated>2025-02-10T11:04:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 8 - Abkürzungsverzeichnis nach 6 - Abkürzungsverzeichnis&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[6 - Abkürzungsverzeichnis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=6_-_Abk%C3%BCrzungsverzeichnis&amp;diff=731</id>
		<title>6 - Abkürzungsverzeichnis</title>
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		<updated>2025-02-10T11:04:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 8 - Abkürzungsverzeichnis nach 6 - Abkürzungsverzeichnis&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| AAA || Akademisches Auslandsamt&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ABZ || Akademisches Beratungs-Zentrum Studium und Beruf&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| AKM || Akteur:innen-Kriterienmatrix&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Dez. || Dezernat (Verwaltungseinheit)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Dez. HSPL || Dezernat Hochschulentwicklungsplanung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| DHV || Deutscher Hochschulverband&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| DiM || Diversity Management&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| DV || Datenverarbeitung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ESB || Elternservicebüro&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| GM || Gender Mainstreaming&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| GyGe || Gymnasien und Gesamtschulen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| HEP || Hochschulentwicklungsplan&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| HRGe || Haupt-, Real- und Gesamtschulen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| IKM || Information, Kommunikation und Medien&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| INCHER || International Centre for Higher Education and Research Kassel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| IOS || Institut für Optionale Studien&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ISTAT || Institut für Angewandte Statistik &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| I@H || Internationalisation@Home&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KEF || Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KLSW || Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KMK || Kultusministerkonferenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KOAB || Kooperationsprojekt AbsolventInnenstudien&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KoLA || Koordination Lehramt (gemeinsame Koordination &lt;br /&gt;
durch Dez. HSPL und ZLB bei Einrichtung, Änderung, &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einstellung von Studiengängen sowie im Qualitätsberichtswesen)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| LABG || Lehrerausbildungsgesetz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| LOM || Leistungsorientierte Mittelverteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| LSF || Lehre, Studium, Forschung – Name der Software zur Studienverwaltung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| LVB || Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| LZV || Lehramtszugangsverordnung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| MINT || Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| MKW || Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| MSB || Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| PE || Personalentwicklung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| QM || Qualitätsmanagement&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| QVM || Qualitätsverbesserungsmittel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| UA Ruhr || Universitätsallianz Ruhr&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| UB || Universitätsbibliothek&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| UDE || Universität Duisburg-Essen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ZHQE || Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ZIM || Zentrum für Informations- und Mediendienste&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ZLB || Zentrum für Lehrerbildung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ZLV || Ziel- und Leistungsvereinbarung(en)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=9_-_Glossar&amp;diff=730</id>
		<title>9 - Glossar</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=9_-_Glossar&amp;diff=730"/>
		<updated>2025-02-10T11:04:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 9 - Glossar nach 7 - Glossar&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[7 - Glossar]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=7_-_Glossar&amp;diff=729</id>
		<title>7 - Glossar</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=7_-_Glossar&amp;diff=729"/>
		<updated>2025-02-10T11:04:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 9 - Glossar nach 7 - Glossar&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;Aggregierung&#039;&#039;&#039; – Daten, die aus der Statistik oder aus Evaluationsbefragungen gewonnen werden, können auf verschiedenen Ebenen (z. B. Lehrveranstaltung, Studiengang, Lehreinheit, Universität) dargestellt werden. Aggregierung bezeichnet die Zusammenfassung der Daten für die nächsthöhere Ebene.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; – Beurteilung der Qualität eines Studiengangs (Programmakkreditierung) oder des hochschulweiten QM-System (Systemakkreditierung) nach den „geltenden Regeln“. Im nordrheinwestfälischen Hochschulgesetz wird ein Studiengang mit erfolgreicher Akkreditierung zugelassen (s. § 7 HG). Sofern eine Systemakkreditierung erfolgt ist, sind alle Studiengänge zugelassen, die das interne Qualitätssicherungssystem der (Re-)Akkreditierung erfolgreich durchlaufen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix&#039;&#039;&#039; – Mit Hilfe der AKM wird sichergestellt, dass sämtliche für die (Re-)Akkreditierung und wesentliche Änderung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien des Akkreditierungsrats, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) Berücksichtigung finden. Die AKM dient allen Akteur:innen als Handreichung, die an der Erstellung und Überprüfung der im Prozess benötigten Dokumente beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auslastungsberechnung/Auslastungsprognose&#039;&#039;&#039; – Eine Auslastungsberechnung wird auf Grundlage der geltenden Kapazitätsverordnung jährlich zu Beginn eines Jahres für das jeweils aktuelle Wintersemester vom Dez. HSPL erstellt. Sie gibt Auskunft darüber, wie viel Prozent der einer Lehreinheit zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen (Lehrangebot) im Betrachtungszeitraum rechnerisch zur Abdeckung des Lehrbedarfs (Nachfrage) genutzt werden. Eine Auslastungsprognose wird vor Einrichtung eines neuen Studiengangs vom Dez. HSPL erstellt. Sie gibt Auskunft darüber, wie hoch die Auslastung der Lehreinheit bei simuliertem Vollbetrieb im neuen Studiengang ceteris paribus wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Campus:Aktuell&#039;&#039;&#039; – Newsletter der UDE-Pressestelle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Campus:Report&#039;&#039;&#039; – Magazin der UDE; herausgegeben von der UDE-Pressestelle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datencockpit&#039;&#039;&#039; (früher: &#039;&#039;&#039;Datenset&#039;&#039;&#039;) – eine von der UDE für alle Lehreinheiten jährlich zur Verfügung gestellte Zusammenstellung statistischer Kennzahlen differenziert nach Geschlecht, die von den Fakultäten zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre genutzt wird. Es dient als Grundlage für die Factsheets und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Kennzahlen für jeden aktuellen Studiengang abzurufen und zusätzliche Filtermöglichen (z. B. Hörerstatus, Vertiefungsrichtung) anzuwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Diversity Management&#039;&#039;&#039; – eine Managementstrategie, die auf die konsequente Wertschätzung und Nutzung der personellen Vielfalt aller Hochschulmitglieder (Studierende, Mitarbeiter:innen) setzt. Mit der Einrichtung des bundesweit ersten DiM-Prorektorats möchte die UDE die Studien- und Arbeitsbedingungen ihrer Hochschulmitglieder mit herausragenden Potenzialen, in besonderen familiären Situationen, aus Nichtakademikerfamilien, aus einkommensschwachen Schichten oder mit Migrationshintergrund verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Drop-out&#039;&#039;&#039; – Studienabbruch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbericht&#039;&#039;&#039; – im Rahmen der allgemeinen LVB erstellter Auswertungsbericht zu einer einzelnen Lehrveranstaltung; wird den Lehrverantwortlichen nach Erfassung und Auswertung in aufbereiteter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Factsheet&#039;&#039;&#039; (früher: &#039;&#039;&#039;Qualitätsbericht&#039;&#039;&#039;) – In den Factsheets werden die früheren Qualitätsberichte und die Datensets für Lehreinheiten bzw. Studiengänge zusammengeführt. Sie sind auf der Grundlage der Kriterien der StudakVO mit entsprechenden Leitfragen aufgebaut. Die relevanten Kennzahlen (s. Datencockpit), Befragungsergebnisse und sonstige zentral vorliegende Angaben werden von zentraler Seite der UDE eingetragen. Die Fakultäten können sich im Rahmen der Ausarbeitung der Factsheets auf die eingefügten Informationen beziehen. Das Factsheet soll geplante Qualitätsentwicklungsmaßnahmen enthalten und der Dokumentation der Qualitätssicherung dienen (s. a. Kap. 6.2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up&#039;&#039;&#039; – abschließende Verfahrensphase, in der konkrete Maßnahmen aus Erkenntnissen vorangegangener Verfahrensschritte abgeleitet und umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up, kurzfristige&#039;&#039;&#039; – kurzfristige Maßnahmen, die im Rahmen der vertieften Betrachtung auf Studiengangsebene vereinbart werden können und nach erfolgtem Rektoratsbeschluss zur Herstellung der Rechtskonformität zeitnah innerhalb einer neunmonatigen Frist umzusetzen sind (vgl. Auflagen bei Programmakkreditierung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gender Mainstreaming&#039;&#039;&#039; – eine langfristige Strategie zur Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern. Gender Mainstreaming bedeutet, in alle Planungs- und Entscheidungsprozesse von vornherein die Unterschiedlichkeiten, verschiedenen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu beachten und für die Umsetzung der Gleichstellung Verantwortung zu übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039; – peer-review-gestütztes Evaluationsverfahren, das alle Fakultäten, Hochschulleitung, Verwaltung, zentrale Einrichtungen und Forschungsprofilschwerpunkte der UDE in einem Turnus von sechs Jahren durchlaufen und das in hochschulinternen ZLV mit dem Rektorat mündet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Item&#039;&#039;&#039; – Ein Item ist im ursprünglichen Sinn ein Grundelement einer Skala, die z. B. innerhalb eines Fragebogens eingesetzt wird. Inhalt eines Items können Fragen, Aussagen o. Ä. sein, die die Befragten zu einer als Indikator verwendeten Reaktion veranlassen. Allgemein wird Item als Synonym für den Begriff Frage verwendet. Hierbei sind unterschiedliche Fragetypen zu differenzieren. Bei geschlossenen Fragen sind die Antwortoptionen vorgegeben, etwa in der einfachsten Form als Ja/Nein-Frage. Bei Rating-Skalen können sich die Befragten innerhalb eines Merkmalkontinuums für die Ausprägung entscheiden, die ihre subjektive Einschätzung am besten widerspiegelt. Typisch hierfür ist eine Skala mit bspw. fünf Merkmalsausprägungen von 1 „stimme voll und ganz zu“ bis 5 „stimme überhaupt nicht zu“. Darüber hinaus können Befragte gänzlich ohne die Vorgabe von Antwortoptionen in Form von offenen Fragen befragt werden. Diese Antworten werden als offene Nennung bezeichnet, und sie müssen dann für die Datenauswertung zunächst codiert und anschließend in numerische Daten umgewandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Mentoring&#039;&#039;&#039; – Die UDE hat ein Mentoring-System etabliert, das Studierenden über den gesamten Studienverlauf eine systematische persönliche Beratung und Betreuung anbietet. Das Mentoring soll zur Steigerung der Studienzufriedenheit, Vermeidung langer Studienzeiten und -abbrüche sowie zur Erhöhung der Absolvent:innenzahlen beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Peer Review&#039;&#039;&#039; – externe Begutachtung durch fachkundige Wissenschaftler:innen im Rahmen von Evaluierungs- oder Akkreditierungsverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Profillinie&#039;&#039;&#039; – grafische Aufbereitung von Mittelwerten für die im Fragebogen enthaltenen Skala-Fragen; ist im Standard-Ergebnisbericht der LVB enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Profillinienvergleich (personalisiert für Lehrende)&#039;&#039;&#039; – Der Profillinienvergleich dient dazu, die Ergebnisse einer individuellen LVB mit den Gesamtergebnissen einer Einheit vergleichen zu können. Beim personalisierten Profillinienvergleich wird ein Dokument erstellt, das erstens die Profillinie der eigenen LVB sowie zweitens die Profillinie der aggregierten Ergebnisse aller im jeweiligen Semester in einer Einheit durchgeführten LVB, die auf dem gleichen Fragebogentyp wie die LVB der eigenen Lehrveranstaltung (z. B. Vorlesung, Seminar, Übung etc.) beruhen, enthält. Der personalisierte Profillinienvergleich wird den Lehrenden nach Abschluss der LVB per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Profillinienvergleich (aggregiert für Dekanate)&#039;&#039;&#039; – Der Profillinienvergleich dient dazu, die Ergebnisse einer individuellen LVB mit den Gesamtergebnissen einer Einheit vergleichen zu können. Beim aggregierten Profillinienvergleich wird pro Einheit und Fragebogentyp ein Dokument erstellt, das sämtliche personalisierten Profillinienvergleiche enthält. Das Dekanat erhält die Profillinienvergleiche für alle zugehörigen Einheiten nach Abschluss der LVB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenz&#039;&#039;&#039; – jährliche Zusammenkunft der Fakultät bzw. Lehreinheit zur Betrachtung der Lehrqualität mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Datensets. Dabei kommen je nach Fakultät unterschiedliche Formate (z. B. Tag der Lehre, erweiterte Fakultätsratssitzung) zum Einsatz [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|(s. a. Kap. 6.2)]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Quantifizierung&#039;&#039;&#039; – Ermittlung der Lehrnachfrage eines/einer Studierenden bezogen auf das gesamte Studium in Semesterwochenstunden (Curricularwert); erfolgt anhand des Studienplans und der ministeriellen Vorgaben, insbesondere der Kapazitäts- sowie der Lehrverpflichtungsverordnung; wird benötigt für Auslastungsberechnungen/-prognosen sowie Kapazitätsberechnungen und Zulassungsbeschränkungen (NC).&lt;br /&gt;
Rohdaten – nicht aufbereitete Daten, die während der LVB an der UDE oder ähnlichen Befragungen generiert und ggf. den Dekanaten zur weiteren Auswertung zur Verfügung gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Screening-Befragung&#039;&#039;&#039; – Vorab-Befragung zur Identifizierung derjenigen Studierenden in bestimmten Modulen/Lehrveranstaltungen, die an einer Befragung, etwa im Rahmen der Modulevaluation oder der Workload-Erhebung, teilnehmen können oder sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Studienverlaufsplan&#039;&#039;&#039; – Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums. Weist gemäß Rahmenprüfungsordnungen der UDE aus: die Module und die diesen zugeordneten Lehr-/Lernformen und Prüfungen, die wesentlichen Inhalte und Qualifikationsziele der Module, die Präsenzzeit (lehr-/lernformenbezogen) in SWS, die Credits, die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie die Prüfungsleistungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;student life cycle&#039;&#039;&#039; – Phasenmodell des „studentischen Lebenszyklus’“ von Bewerbung und Einschreibung bis zum Studienabschluss und darüber hinaus; ermöglicht die Identifikation von Hindernissen und Problemen, die im Verlauf eines Studiums auftreten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;SWOT-Analyse&#039;&#039;&#039; – Stärken-Schwächen-Analyse zur Positionsbestimmung und Strategieentwicklung. Die Abkürzung setzt sich aus den Begriffen strengths (Stärken), weaknesses (Schwächen), opportunities (Chancen) und threats (Risiken/Herausforderungen) zusammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Workload&#039;&#039;&#039; – studienbezogener Arbeitsaufwand der Studierenden, den sie zur Erreichung der Lernergebnisse einsetzen müssen. Er bezieht sich auf das gesamte Semester (einschließlich vorlesungsfreier Zeit) und umfasst sowohl Präsenz als auch Selbstlernen und die Anfertigung von Studien- und Prüfungsleistungen. Der Workload wird in ECTS-Punkten angegeben, wobei 1 ECTS-Punkt ca. 25-30 Stunden entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell (im Lehramt)&#039;&#039;&#039; – Modell der Veranstaltungsplanung zur Minimierung von Lehrveranstaltungsüberschneidungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziele-Module-Matrix&#039;&#039;&#039; – tabellarische Übersicht, in der den Qualifikationszielen des Studiengangs die jeweiligen Module, die der Zielerreichung dienen, zugeordnet werden. Dieses Dokument wird bei der Einrichtung eines Studiengangs erstellt und ermöglicht die rasche Orientierung in Bezug darauf, wie die Module zur Umsetzung des Studiengangkonzepts beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel- und Leistungsvereinbarung&#039;&#039;&#039; – vertragliche Übereinkunft zwischen der Hochschule und dem MKW bzw. zwischen der Hochschulleitung und den Fakultäten/zentralen Einrichtungen. Die Vereinbarungen gelten i. d. R. für mehrere Jahre und beinhalten strategische Entwicklungs- und konkrete Leistungsziele sowie Kriterien zur Überprüfung der Zielerreichung.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=728</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=728"/>
		<updated>2025-02-10T11:03:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Hochschulsteuerung|1 &#039;&#039;&#039;- Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|2 &#039;&#039;&#039;- Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|3 &#039;&#039;&#039;- Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|4 &#039;&#039;&#039;- Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|5 &#039;&#039;&#039;- Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|6 &#039;&#039;&#039;- Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|7 &#039;&#039;&#039;- Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=7_-_Kommunikation_und_Weiterentwicklung_des_Qualit%C3%A4tsmanagementsystems&amp;diff=727</id>
		<title>7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=7_-_Kommunikation_und_Weiterentwicklung_des_Qualit%C3%A4tsmanagementsystems&amp;diff=727"/>
		<updated>2025-02-10T11:02:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems nach 5 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[5 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=5_-_Kommunikation_und_Weiterentwicklung_des_Qualit%C3%A4tsmanagementsystems&amp;diff=726</id>
		<title>5 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=5_-_Kommunikation_und_Weiterentwicklung_des_Qualit%C3%A4tsmanagementsystems&amp;diff=726"/>
		<updated>2025-02-10T11:02:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems nach 5 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Das in diesem Handbuch beschriebene QM-System wurde in einer lernenden Organisation entwickelt und wird gemeinsam kontinuierlich optimiert. Es stellt eine Informationsquelle für interne Akteur:innen und externe Interessierte dar, die sich in erster Linie einen Überblick über Zusammenhänge und Abläufe verschaffen möchten. Dazu werden Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im [[4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|Steuerungssystem für Studium und Lehre]] und im internen Qualitätssicherungssystem auf der Ebene der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|Hochschule]] und auf [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|Fakultätsebene]] erläutert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Darüber hinaus wird eine Webseite zur Verfügung gestellt, auf der aktuelle Informationen zum Verfahren (Ordnungen, Beschlüsse, zuständige Stellen, Ablaufpläne, Leitfäden etc.) und Resultate ((Re-)Akkreditierungen, Gutachten, Protokolle, etc.) – teilweise nur intern zugänglich – abrufbar sind. Die Informationen auf der Webseite sollen vorrangig interne Akteur:innen unterstützen, ihren Beitrag im Rahmen des QM-Systems zu leisten. Ergänzend zu den schriftlichen Informationen werden Vorträge und Schulungen zu QM-Themen im Rahmen des internen Fortbildungsangebots durchgeführt.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/qm/ Website QM-System]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zum Verständnis von Qualitätskultur an der UDE gehört es, Verantwortungsträger:innen sowie Beteiligten von Prozessen und Strukturen in Lehre, Forschung, Services und Organisation die Möglichkeit zu geben, im QM-System von den hier beschriebenen Regelstrukturen abzuweichen, wenn sich im Verständnis aller dadurch ein experimentelles Umfeld ergibt, in dem zum Wohle der Verbesserungen im jeweiligen Bereich Kreativität und Idealismus Raum gegeben wird, Herausforderungen anzugehen und Probleme zu lösen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf der Basis dieser Erfahrungen aus der Praxis soll die Weiterentwicklung des QM-Systems vorangetrieben werden. Nicht nur werden Strukturen, Prozesse und Formen in Lehre, Forschung, Services und Organisation regelmäßig überprüft und ggf. verbessert, sondern auch das System zur Sicherung und Entwicklung der Qualität selbst. Dies geschieht zum einen in einem Erfahrungsdialog der Akteur:innen in Fakultäten und auf zentraler Ebene durch anlassbezogene Berichte der zuständigen Rektoratsmitglieder in der Dekanerunde [[2 - Organisationsstruktur#2.4.1 - Interne Kommunikationsstrukturen|(vgl. Organisationsstruktur)]]. Zum anderen werden jährlich die Neuerungen und Erfahrungen im und mit dem QM-System auf der Basis eines Berichtes in KLSW, Senat und Hochschulrat reflektiert. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/de/rektorat/ Rechenschaftsberichte des Rektorats]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/abgeschlverf.php QM-Berichte]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Nach der erfolgreichen Systemakkreditierung wurde 2018 die QMS-AG eingesetzt, um weiterhin Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung in der Lehre regelmäßig zu reflektieren sowie Verbesserungen zu diskutieren und zu begleiten. Sie setzt sich aus relevanten Akteur:innen im QMS der UDE zusammen: Studiendekan:innen, Studiengangskoordinator:innen, Studierende, KLSW, HSPL, ZLB, ZHQE sowie der:dem Prorektor:in Studium, Lehre &amp;amp; Bildung. Die QMS-AG unterstützt die Erstellung des jährlichen QM-Berichts, der in den Hochschulgremien KLSW, Senat, Hochschulrat, erweitertem Vorstand des ZLB vorgestellt sowie den zuständigen Ministerien zur Verfügung gestellt wird (MKW, MSB). Sie war maßgeblich in die Planung, Durchführung und Auswertung der Zwischenevaluation zur Systemakkreditierung eingebunden.&lt;br /&gt;
Obwohl nach neuer Rechtslage die Zwischenevaluation der Systemakkreditierung durch eine Akkreditierungsagentur obsolet war, entschied sich die UDE für eine selbstständig durchgeführte Zwischenevaluation, um das QMS systematisch zu reflektieren, weiterzuentwickeln und die Systemreakkreditierung vorzubereiten. Die Zwischenevaluation war als mehrstufiges Evaluationsverfahren aufgebaut:&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Vorbereitung wurden das Konzept und der Fokus der Evaluation (u.a. die Umsetzung der neuen Regeln der StudakVO NRW) mit den relevanten Gremien (KLSW, Studiendekan:innenrunde, Rektorat) der UDE abgestimmt.&lt;br /&gt;
* Die interne Reflexion bestand aus einer Analyse von Dokumenten zur [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|Einrichtung, kontinuierlichen Qualitätssicherung und wesentlichen Änderung von Studiengängen]], aus Fokusgruppengesprächen und Interviews sowie Onlinebefragungen mit Akteur:innen verschiedener Statusgruppen im QM. &lt;br /&gt;
* Für die Einbindung externer Expertise wurden QM-Akteur:innen aus anderen systemakkreditierten Hochschulen als kollegiale Peers zu einem Workshop eingeladen, um Erfahrungen auszutauschen und Empfehlungen zu geben. &lt;br /&gt;
* In der Reflexionsphase wurden die Ergebnisse aus interner und externer Evaluation aufgearbeitet und Entwicklungsmaßnahmen (Follow-ups) von der QMS-AG abgeleitet. Waren bzw. sind weitere Akteur:innen in die Maßnahmen involviert, werden diese mit ihnen abgestimmt.&lt;br /&gt;
Die Zwischenevaluation endete mit der Vereinbarung von Maßnahmen und der Information der Hochschulöffentlichkeit (KLSW, Senat, Hochschulrat) über die Ergebnisse des Verfahrens. Die Maßnahmen werden nun sukzessive umgesetzt.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/qm/abgeschlverf.php Ergebnisse der Zwischenevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=725</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=725"/>
		<updated>2025-02-10T10:45:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Hochschulsteuerung|1 &#039;&#039;&#039;- Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|2 &#039;&#039;&#039;- Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|3 &#039;&#039;&#039;- Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|4 &#039;&#039;&#039;- Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|5 &#039;&#039;&#039;- Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|6 &#039;&#039;&#039;- Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|7 &#039;&#039;&#039;- Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=724</id>
		<title>6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=724"/>
		<updated>2025-02-10T10:36:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre nach 4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=723</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=723"/>
		<updated>2025-02-10T10:36:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre nach 4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 4.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 4.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 3.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 4.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 4.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 4.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|4.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 4.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 4.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheets mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Factsheet dokumentiert.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Aktuelle Handreichungen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungs-Beiräten]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 4.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|4.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 4.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 4.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 4.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===4.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 4.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 4.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 4.5- Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 4.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 4.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 4.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=722</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=722"/>
		<updated>2025-02-10T10:35:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Hochschulsteuerung|1 &#039;&#039;&#039;- Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|2 &#039;&#039;&#039;- Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|3 &#039;&#039;&#039;- Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|4 &#039;&#039;&#039;- Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|5 &#039;&#039;&#039;- Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|6 &#039;&#039;&#039;- Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|7 &#039;&#039;&#039;- Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=5_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=721</id>
		<title>5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=5_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=721"/>
		<updated>2025-02-10T10:35:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem nach 3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=720</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=720"/>
		<updated>2025-02-10T10:35:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem nach 3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 4.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 3.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|3.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|4.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 3.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 3.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 4.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|3.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 3.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 3.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|3.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|3.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|3.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=719</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=719"/>
		<updated>2025-02-10T10:34:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Hochschulsteuerung|1 &#039;&#039;&#039;- Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|2 &#039;&#039;&#039;- Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|3 &#039;&#039;&#039;- Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|4 &#039;&#039;&#039;- Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|5 &#039;&#039;&#039;- Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|6 &#039;&#039;&#039;- Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|7 &#039;&#039;&#039;- Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Hochschulsteuerung&amp;diff=718</id>
		<title>3 - Hochschulsteuerung</title>
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		<updated>2025-02-10T10:33:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 3 - Hochschulsteuerung nach 1 - Hochschulsteuerung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[1 - Hochschulsteuerung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
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		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=1_-_Hochschulsteuerung&amp;diff=717</id>
		<title>1 - Hochschulsteuerung</title>
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		<updated>2025-02-10T10:33:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 3 - Hochschulsteuerung nach 1 - Hochschulsteuerung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== 1.1 - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Die wesentlichen Strategielinien und Entwicklungsvorhaben der UDE werden im Hochschulentwicklungsplan (HEP) dokumentiert. Dieser wird in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung der Entwicklungsplanungen der Fakultäten durch das Rektorat vorgelegt und nach Empfehlung des Senats und Zustimmung des Hochschulrats vom Rektorat beschlossen. Der HEP ist mit den Leitlinien der UDE verknüpft, die das Handeln der Universität prägen. Diese Leitlinien umfassen wesentliche Werte wie die gesellschaftliche Verantwortung, die Verpflichtung zu internationalen Standards in Forschung und Lehre sowie das Streben nach Exzellenz und Diversität.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan der UDE]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/leitlinien.php Leitlinien der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Neben dem HEP existieren eine Reihe weiterer Strategiepapiere, die spezifische Themenfelder der Hochschulentwicklung adressieren. Dazu gehören u. a. die Lehr-Lern-Strategie 2025, die Digitalisierungsstrategie und die Forschungsstrategie, die dazu beitragen, die UDE zukunftsfähig und wettbewerbsfähig zu positionieren.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/de/universitaet/leitbilder-strategien.php Strategiepapiere der UDE]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Im Rahmen der Hochschulsteuerung entwickelt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) gemäß §6 HG strategische Ziele, die auf die hochschulübergreifende Aufgabenverteilungen, Schwerpunktsetzungen und die hochschulindividuelle Profilbildung ausgerichtet sind.&lt;br /&gt;
 || [https://www.mkw.nrw/ Wissenschaftsministerium MKW]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf dieser Basis schließt das Land NRW Hochschulvereinbarungen mit allen Hochschulen ab. Diese beinhalten neben allgemeinen Zielen auch (Sonder-)Hochschulverträge, wie beispielsweise den Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken (ZSL). Auch werden in den Vereinbarungen unter anderem Aufnahmezahlen in bestimmten Studiengängen (Lehramt, Psychotherapie) festgelegt. Das Dez. HSPL ist hochschulintern federführend für die Erstellung und Begleitung der (Sonder-)Hochschulverträge verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/hochschulvereinbarung-und-hochschulvertraege Hochschulvertrag der UDE s. Übersicht des MKW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 1.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Das Rektorat schließt mit den Fakultäten, der Verwaltung, zentralen Betriebseinheiten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen der UDE in einem Turnus von vier Jahren [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] ab, um die strategischen Planungen des Rektorats und der jeweiligen Einrichtung aufeinander abzustimmen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Kernaufgaben in Studium und Lehre, Forschungsinitiativen, Profilbildung der Einrichtung, Personal- und Strukturentwicklung sowie weitere Vorhaben zur konkreten Umsetzung der im HEP vereinbarten Ziele. Ein weiteres wichtiges Augenmerk gilt der Sicherstellung einrichtungsspezifischer Maßnahmen zum DiM und zur Qualitätsentwicklung. Die Ergebnisse der Vereinbarungen werden im Intranet veröffentlicht. Nach Ablauf der Vereinbarungsperiode berichtet die Einrichtung zu den nächsten ZLV über die Zielerreichung. Ist der ZLV ein [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelles Evaluationsverfahren]] vorausgegangen, werden dessen Follow-ups als Bestandteil der ZLV verbindlich in das ZLV-Vereinbarungsraster aufgenommen. Das Dezernat HSPL koordiniert und organisiert federführend das ZLV-Verfahren. Zur Förderung verabredeter Maßnahmen steht ein hochschulinterner &#039;&#039;&#039;Innovationsfonds&#039;&#039;&#039; (s. [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Kap. 1.3.2]]) zur Verfügung.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluationen]]&#039;&#039;&#039;  werden an der UDE alle acht Jahre zur Vorbereitung jedes zweiten Zyklus’ der ZLV durchgeführt. Alle Fakultäten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und Forschungsprofilschwerpunkte der Hochschule durchlaufen das standardisierte Verfahren, welches steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereitstellt. Das Zentrum für Hochschulqualitätsentwicklung (ZHQE) begleitet die Institutionellen Evaluationsverfahren methodisch und organisatorisch. Zusätzlich zu den standardisierten Verfahren können die Einrichtungen der UDE auch außerhalb des durch die QM-Ordnung vorgegebenen Turnus Evaluationen zu speziellen Fragestellungen bzw. Themenschwerpunkten anstoßen (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 4.3]]). &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 1.3 - Ressourcensteuerung ==&lt;br /&gt;
=== 1.3.1 - Grundausstattung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Die finanzielle Grundausstattung der UDE und ihrer Einrichtungen wird über das &#039;&#039;&#039;jährliche Budget&#039;&#039;&#039; des Landes finanziert. Dieser Landeszuschuss unterliegt teilweise einer &#039;&#039;&#039;leistungsorientierten Mittelverteilung&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
  || [https://www.mkw.nrw/hochschule/finanzierung/grundfinanzierung/leistungsorientierte-mittelverteilung/ MKW]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 1.3.2 - Interne Mittelverteilung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Die jährliche universitätsinterne Mittelverteilung erfolgt nach einem Kaskadenmodell. Die einzelnen Stufen der Kaskade werden durch Ressorts abgebildet. Ressort I enthält Budgets für die Bedarfe, die aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, gesetzlicher Bestimmungen oder Zweckbindung von Mitteln bzw. aufgrund der Unabdingbarkeit für den Betrieb der Hochschule vorrangig zu berücksichtigen sind. || [https://www.uni-due.de/verwaltung/organisation/wifi_finanzmanagement_controlling.php Dez. Wirtschaft &amp;amp; Finanzen, Sachgebiet Finanzmanagement &amp;amp; Controlling]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| In Ressort II sind zentrale Bedarfe bzw. zentrale Projekte abgebildet, die die Hochschule sich leisten will. Hierzu gehört u. a. ein &#039;&#039;&#039;Innovationsfonds&#039;&#039;&#039;, der gezielt für die Unterstützung innovativer Projekte und Vorhaben, die in den ZLV verabredet werden, eingesetzt wird. Weiterhin ist hier ein &#039;&#039;&#039;Interventionsfonds&#039;&#039;&#039; ausgewiesen, aus welchem das Rektorat Anschub- und Unterstützungsfinanzierungen für universitätsweit relevante Projekte nach strategischen Gesichtspunkten bewilligt.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/finanzmanagement/2020-03_budgetierungsrichtlinien.pdf Budgetierungsregeln]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die verbleibenden Mittel werden im Ressort III auf der Basis relativer Anteile an die Budgetkreise der Hochschule in den Ressortbereichen Forschung und Lehre, Dienstleistungseinrichtungen sowie Hochschulleitung und Verwaltung für Sondertatbestände verteilt. Bspw. werden hier befristet zugewiesene, zweckgebundene Budgets veranschlagt.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/budgetierung/mittelverteilung_hochschulhaushalt.php Mittelverteilung der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zwischen den Budgetkreisen der Fakultäten wird ein Anteil von 12,5% der zugewiesenen Haushaltsmittel nach leistungsorientierten Kriterien verteilt.&lt;br /&gt;
Die Fakultäten verwalten das ihr zugewiesene Budget selbstständig dezentral.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 1.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Den Vereinbarungen des Hochschulpakts 2020 schließt sich der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL)“ an. Ziel des Landes ist unter anderem, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Ausbildungskapazitäten zu verstetigen und die Qualität der Lehre zu sichern. Im Rahmen der an der UDE etablierten dezentralen Mittel unter Beachtung der im Sonderhochschulvertrag zum ZSL sowie der UDE-internen festgelegten Ziele und Vorgaben verwalten die Fakultäten die Mittel weitgehend selbst, um nach den jeweiligen Bedürfnissen Verbesserungen im Bereich von Studium und Lehre zu implementieren.&lt;br /&gt;
|| [https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/hochschulpakt-zukunftsvertrag/ Informationen der GWK-Bonn]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 1.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Die vom Land NRW bereitgestellten QVM sind ein Ausgleich für den Wegfall der Studienbeiträge und sind zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre gedacht. &lt;br /&gt;
Intern werden die Mittel zu 65% auf die Fakultäten verteilt, der Rest wird für zentrale Projekte verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dezentrale QVM-Kommissionen haben auf Fakultätsebene Einfluss auf die Verwendung der Mittel. Die zentrale QVM-Kommission berät im Rahmen eines Antragverfahrens über die Verwendung des zentralen Anteils und schlägt dem Rektorat Projekte zur Finanzierung vor.&lt;br /&gt;
  || [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000250 Studiumsqualitätsgesetz]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=12777&amp;amp;ver=8&amp;amp;val=12777&amp;amp;sg=&amp;amp;menu=1&amp;amp;vd_back=N Studiumsqualitätsverordnung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/budgetierung/mittelverteilung_qualitaetsverbesserungsmittel.php Verteilung QVM an der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/qualitaetsverbesserung.shtml Qualitätsverbesserungskommission an der UDE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 1.4 - Berufungspolitik ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Die UDE hat die Qualität der Berufungen von Professor:innen sowie die Berufungsverfahren zu einem ihrer Hauptanliegen gemacht, um sowohl einen weiteren Ausbau ihrer Forschungskompetenzen als auch die Entwicklung der Qualität der Lehre voranzubringen. Die Berufungsverfahren werden als profilbildendes Element von Rektorat und Fakultäten in gemeinsamer Verantwortung durchgeführt und in der Berufungsordnung geregelt. Die UDE trägt das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für faire und transparente Berufungsverfahren. Sie ist Mitglied im Dual Career Netzwerk Ruhr (DCNR) und unterstützt zur Gewinnung neuer Professor:innen auch die Partner:innen bei der Arbeitsplatzsuche.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/verwaltung/organisation/peo_professoren.php Dez. Personal &amp;amp; Organisation, Sachgebiet Berufungsmanagement und Personalangelegenheiten der Professor:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/berufungsmanagement/berufungsverfahren Berufungsmanagement der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Neben hervorragenden Forschungsleistungen wird das besondere Engagement der zu berufenden Professor:innen in der Lehre im Laufe des Berufungsverfahrens durch unterschiedliche Maßnahmen sichergestellt. So ist die bisherige Lehrerfahrung sowie das Lehrkonzept zu dokumentieren, und sie dienen im Verfahren als Kriterium. Häufig ist zusätzlich zum Berufungsvortrag, der die Forschungsleistung erkennen lässt, auch eine hochschulöffentliche Lehrprobe vorgesehen. Im Rahmen der Berufungsverhandlungen werden besondere Maßnahmen und Projekte im Bereich der Lehre verabredet. Um den Prozess der Berufung qualitativ zu sichern, ist ein Berufungsleitfaden erstellt worden.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/formulare/berufungsordnung.pdf Berufungsordnung der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/berufungsmanagement/berufungsleitfaden.pdf Berufungsleitfaden der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 1.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Das &#039;&#039;&#039;Sachgebiet Personalentwicklung (PE)&#039;&#039;&#039; leistet einen wichtigen Beitrag zur Motivation und Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter:innen sowie zur Professionalisierung von Leitungsstrukturen. Die Maßnahmen der PE an der UDE erstrecken sich auf alle Statusgruppen.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/pe/personalentwicklung Sachgebiet Personalentwicklung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/pe/personalentwicklung.php Fortbildungsangebot UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mit besonderem Bezug zur Entwicklung der Lehre an der UDE und der damit verbundenen Entwicklung von Lehrkompetenzen werden am ZHQE Angebote für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Professor:innen im Rahmen des &#039;&#039;&#039;hochschuldidaktischen Programms&#039;&#039;&#039; vorgehalten.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/genderportal/lehre_hochschuldidaktik.shtml Hochschuldidaktisches Angebot des ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Seit ihrer Gründung beteiligt sich die UDE an der Gestaltung eines nachhaltigen, verantwortlichen und inklusiven Strukturwandels in ihrer Region und über sie hinaus. Das &#039;&#039;&#039;Diversity Management&#039;&#039;&#039; betrachtet Vielfalt als wesentliche Stärke und als Potenzial einer wissenschaftlichen Einrichtung. Zuständig dafür ist das Prorektorat für Universitätskultur, Diversität &amp;amp; Internationales.&lt;br /&gt;
Einen besonderen Fokus legt die UDE daher auf die Entwicklung von Diversity-Kompetenz im Rahmen des &#039;&#039;&#039;Programms „ProDiversität“&#039;&#039;&#039;, welches sich an Beschäftigte mit Lehr-, Unterstützungs-, Beratungs- und Führungsaufgaben wendet und diese bei ihrem professionellen und bewussten Umgang mit Heterogenität unterstützt.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/de/rektorat/kultur-diversitaet-international.php Prorektorat für Universitätskultur, Diversität &amp;amp; Internationales]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/diversity/ Diversity Portal der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/diversity-strategie.pdf Diversity Strategie der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/diversity/prodiversitaet ProDiversität]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zur Umsetzung bzw. Gewährleistung der &#039;&#039;&#039;Gleichstellung&#039;&#039;&#039; von Frauen und Männern an der UDE hat sich die Hochschule der Strategie des Gender Mainstreaming (GM) verbindlich verpflichtet. Zuständig ist die &#039;&#039;&#039;Gleichstellungsbeauftragte&#039;&#039;&#039; der UDE. Als Querschnittsaufgabe wird GM in allen Bereichen der UDE und auf allen Ebenen grundsätzlich und systematisch – sowohl in die Planungen und Entscheidungen als auch in die Art und Weise Lösungen zu finden – einbezogen.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/gleichstellung/ Gleichstellungsbeauftragte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/genderportal/ Genderportal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Ebenso sind Gleichstellungsaspekte Teil aller wesentlichen Planungs- und Steuerungsprozesse an der UDE. Zur Förderung der Gleichstellung werden darüber hinaus &#039;&#039;&#039;Frauenförderpläne&#039;&#039;&#039; erstellt. Dabei handelt es sich um einen zentralen Rahmenplan zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die gesamte Hochschule sowie um die dezentralen Frauenförderpläne.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/genderportal/mainstreaming_frauenfoerderplan.shtml Frauenförderpläne]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Für das Aufgabenfeld „Vereinbarkeit von Familie mit Studium/Beruf“ betreibt die UDE ein &#039;&#039;&#039;Familienservicebüro&#039;&#039;&#039;, das organisatorisch dem Gleichstellungsbüro zugeordnet ist. Seit 2010 führt die UDE das von der berufundfamilie gGmbH verliehene Zertifikat „familiengerechte Hochschule“.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/familienservice/ Familienservicebüro]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das &#039;&#039;&#039;Inklusionskonzept&#039;&#039;&#039; der UDE dient dem stetigen Ausbau der Inklusion von Hochschulmitgliedern mit Behinderung und längerfristiger Beeinträchtigung in allen Bereichen der UDE sowie der allgemeinen Sensibilisierung. Im Akademischen Beratungs-Zentrum Studium und Beruf wird durch die &#039;&#039;&#039;Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung&#039;&#039;&#039; individuelle Beratung für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit angeboten.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/studierende.php Inklusionsbeauftragte]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/images/diversity/inklusionskonzept.pdf Inklusionskonzept]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die &#039;&#039;&#039;Internationalisierung&#039;&#039;&#039; und eine entsprechende Willkommenskultur ist eine zentrale Aufgabe der UDE. Sie möchte ihre Studierenden bestmöglich ausbilden und auf einen zunehmend internationalen und globalisierten Arbeitsmarkt vorbereiten. &lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/de/international/ Internationales]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/internationalisierungsstrategie.pdf Internationalisierungsstrategie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das &#039;&#039;&#039;Akademische Auslandsamt (AAA)&#039;&#039;&#039; betreut ausländische Studierende, Promovierende und Studieninteressierte, berät insbesondere bei Zulassungs- und Einschreibungsfragen und vergibt Studienplätze an ausländische Bewerber:innen. Darüber hinaus ist das Ziel von &#039;&#039;&#039;Internationalisation@Home&#039;&#039;&#039;, die Internationalität für alle auf dem heimatlichen Campus erfahrbar zu machen.&lt;br /&gt;
Das AAA hilft zudem internationalen Gastwissenschaftler:innen sowie einladenden Instituten, bürokratische Hindernisse und Alltagsprobleme zu überwinden. Es unterstützt beim Abschluss von Hochschulkooperationen, bei der Kontaktaufnahme mit Partnerhochschulen und bei internationalen Projekten.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/international/ Akademisches Auslandsamt (AAA)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/international/iah.php Internationalisation@Home]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die UDE verfügt über zahlreiche &#039;&#039;&#039;Universitätskooperationen&#039;&#039;&#039; und Partneruniversitäten im Ausland und unterhält gemeinsam mit den Partnern der &#039;&#039;&#039;Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)&#039;&#039;&#039; die Liaison Offices Nordamerika und Osteuropa/Zentralasien. Mit &#039;&#039;&#039;AURORA&#039;&#039;&#039;: Network of European Universities hat sich die UDE mit acht weiteren europäischen Universitäten zusammengeschlossen, die wissenschaftliche Exzellenz mit gesellschaftlichem Engagement und gesellschaftlicher Relevanz verbinden. Im Rahmen von &#039;&#039;&#039;Austauschprogrammen&#039;&#039;&#039; fördert sie die internationale Mobilität der Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/de/universitaet/partnerschaften.php Universitätskooperationen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uaruhr.de/index.html.de Universitätsallianz RUHR (UA Ruhr)]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=716</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=716"/>
		<updated>2025-02-10T09:54:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Hochschulsteuerung|1 &#039;&#039;&#039;- Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|2 &#039;&#039;&#039;- Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|3 &#039;&#039;&#039;- Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|4 &#039;&#039;&#039;- Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|5 &#039;&#039;&#039;- Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|6 &#039;&#039;&#039;- Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|7 &#039;&#039;&#039;- Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=715</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=715"/>
		<updated>2025-02-10T09:53:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Hochschulsteuerung|1 &#039;&#039;&#039;- Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Index.php?title=2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|2 &#039;&#039;&#039;- Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|3 &#039;&#039;&#039;- Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|4 &#039;&#039;&#039;- Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|5 &#039;&#039;&#039;- Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|6 &#039;&#039;&#039;- Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|7 &#039;&#039;&#039;- Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Steuerungssystem_f%C3%BCr_Studium_und_Lehre&amp;diff=714</id>
		<title>4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Steuerungssystem_f%C3%BCr_Studium_und_Lehre&amp;diff=714"/>
		<updated>2025-02-10T09:52:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre nach 2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=2_-_Steuerungssystem_f%C3%BCr_Studium_und_Lehre&amp;diff=713</id>
		<title>2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=2_-_Steuerungssystem_f%C3%BCr_Studium_und_Lehre&amp;diff=713"/>
		<updated>2025-02-10T09:52:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: MLamprecht verschob die Seite 4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre nach 2 - Steuerungssystem für Studium und Lehre&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Steuerung von Studium und Lehre an der UDE obliegt dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie der beratenden KLSW, die auf zentraler Ebene agieren und mit den Studiendekan:innen der Fakultäten den institutionellen Steuerungsrahmen für Studium und Lehre bilden. Als Dienstleister für Rektorat und Wissenschaftsbereich arbeiten die Verwaltungsdezernate HSPL, DTAC und Studierendenservice, akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten, das Justitiariat, das ZHQE und das ZLB im Bereich der Sicherstellung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre an der UDE zusammen, und zwar sowohl untereinander als auch mit Rektorat und Wissenschaftsbereich (s. [[2_-_Organisationsstruktur|Kap. 2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2.1 - Lehr-Lern-Strategie (LLS) ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Bereits 2013 hat die Universität eine Lehrstrategie verabschiedet, um neben Leitlinien und Grundsätzen strategische Themen- und Handlungsfelder zu definieren. Nachdem viele Vorhaben der Strategie erfolgreich umgesetzt und durch sektorale Strategien, etwa zur Digitalisierung in Studium und Lehre, ergänzt wurden, hat das Rektorat 2018 die Entwicklung einer neuen Strategie für das Lehren und Lernen an der Universität beschlossen.&lt;br /&gt;
In Anlehnung an das Positionspapier des Wissenschaftsrats zur Entwicklung von Strategien für die Hochschullehre (2017) wurde ein breites, partizipatives Verfahren gewählt. Nach einem Workshop der Studiendekan:innen und der Universitätskommission für Lehre, Studium und Weiterbildung arbeitete eine fünfzehnköpfige Strategiegruppe bestehend aus Lehrenden verschiedener Fachrichtungen, Vertreter:innen zentraler Einheiten, Studierende und den Prorektorinnen für Studium und Lehre und für gesellschaftliche Verantwortung, Diversität und Internationalität an der Ausarbeitung des Papiers weiter. Anknüpfend an das spezifische Profil der UDE in Studium und Lehre wurden das Selbstverständnis der UDE als Lehr-Lern-Institution, das Profil ihrer Absolvent:innen und ihre didaktischen Leitlinien herausgearbeitet. Sie sind der Orientierungsrahmen für die darauf aufbauenden Ziele, die die Universität bis 2025 verfolgen soll. Nach intensiven Beratungen von Rektorat, Studiendekan:innen, Universitätskommission für Studium, Lehre und Weiterbildung, Senat und Hochschulrat wurde die finale Fassung der Lehr-Lern-Strategie 2025 Ende 2019 vom Rektorat verabschiedet. &lt;br /&gt;
Auf der Ebene der Ziele werden in der LLS 2025 die akademische Integration, die Förderung von Problemlösungsfähigkeiten und die evidenzbasierte Weiterentwicklung von Studium und Lehre fokussiert. Ein Schwerpunkt liegt in der Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, um die Lehre zu bereichern und Studierende in ihrem Lernprozess zu unterstützen, der auf der Strategie zur Digitalisierung in Studium und Lehre aufbaut.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/lehr-lern-strategie.pdf Lehr-Lern-Strategie]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/e-learning/digitalisierungsstrategie.php Digitalisierungstrategie]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Für die LLS 2025 betreibt die UDE ein systematisches Monitoring.&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/lls2025/ Monitoring der LLS 2025]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Für Bachelor- und Masterstudiengänge wurden vom Senat &#039;&#039;&#039;Rahmenprüfungsordnungen&#039;&#039;&#039; beschlossen, die den generellen Rahmen des Prüfungsverfahrens regeln. Anlassbezogene Überarbeitungen finden statt. Die Erarbeitung der Prüfungsordnung des einzelnen Studienganges liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Fakultät.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/pruefungsordnungen.php Rahmenprüfungsordnung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die gestuften Studiengänge im Lehramtsbereich folgen dem &#039;&#039;&#039;UDE-Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039;. Mit dem Master of Education wird die Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst erworben. Für Lehramt an Grundschulen werden drei Lernbereiche studiert; in den Lehrämtern für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe), für Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) und für Berufskollegs (BK) werden zwei Unterrichtsfächer (für BK auch berufliche Fachrichtungen) studiert. Hinzu kommen in allen Lehramtsteilstudiengängen an der UDE Bildungswissenschaften und Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Neu einzurichtende Lehramtsstudiengänge oder Änderungen an bestehenden Studiengängen müssen die Spezifika des UDE-Modells der Lehrerbildung berücksichtigen. Neu einzurichtende Lehramtsstudiengänge durchlaufen gemäß der Vereinbarung mit dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB) eine Programmakkreditierung [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System|(s. Kap. 3.2)]].&lt;br /&gt;
  || [https://zlb.uni-due.de/ Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB)]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2.3 - Spezifische Anreize und Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Die UDE setzt vielfältige Anreize für &#039;&#039;&#039;Projekte für innovative Lehre&#039;&#039;&#039;. So haben Lehrende, die ihre Lehrpraxis oder ein Curriculum weiterentwickeln möchten, jährlich die Möglichkeit, sich für eine Förderung in verschiedenen Förderlinien, auf ein Fellowship für Innovationen in der digitalen Hochschullehre oder für eine Anschubförderung zur Curriculumentwicklung zu bewerben. Des Weiteren schafft die UDE mit dem &#039;&#039;&#039;Lehrforschungssemester&#039;&#039;&#039; Freiräume zur Beforschung und Weiterentwicklung von Lehre. Dies ist eine Variante des Forschungssemesters und kann mit der Projektförderung des Lehr-Lern-Innovationsprogramms kombiniert werden. Mit den geförderten Projekten stärkt die UDE zugleich die Sichtbarkeit guter Praxis in der Hochschulöffentlichkeit. Die Projektergebnisse werden mit Unterstützung des ZHQE multimedial aufbereitet und in das Portal &#039;&#039;&#039;Lehrwerkstatt Online&#039;&#039;&#039; der UDE eingestellt.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/zhqe/foerderprogr_lehr-lern-inno.php Lehr-Lern-Innovation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Einmal im Jahr verleiht die UDE im Rahmen des Dies Academicus den Duisburg-Essener &#039;&#039;&#039;Lehrpreis&#039;&#039;&#039;. Außerdem wird ein Preis für hochschuldidaktische Innovationen in der Lehrpraxis verliehen. Ziel der Preise ist es, die exzellenten Leistungen hochschuldidaktischer Lehre und Beratung an der UDE sichtbar zu machen und das besondere Engagement von Lehrenden insbes. für neue Lehrideen zu würdigen.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/qualitaet-der-lehre/lehrpreise.php Lehrpreis]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Ein zentrales Profilmerkmal der Universität Duisburg-Essen (UDE) ist der Umgang mit Diversität und die entsprechende inhaltliche und strukturelle Gestaltung der Lehrerbildung, um Heterogenität und Vielfalt der Schüler:innen in der Metropolregion Ruhr und der Studierenden der UDE in ihrem Potenzial zu entwickeln. Mit &#039;&#039;&#039;„Professionalisierung für Vielfalt (ProViel) dynamisch, reflexiv, evidenzbasiert“&#039;&#039;&#039; unterstützt die UDE den Ausbau ihres Ausbildungsschwerpunktes „Umgang mit Heterogenität in der Schule“.&lt;br /&gt;
  || [https://www.uni-due.de/proviel/ ProViel]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Verschiedene Formate bieten darüber hinaus Lehrenden, Studierenden und weiteren Hochschulangehörigen die Gelegenheit, sich über unterschiedliche Aspekte universitärer Lehre auszutauschen und Impulse für die Weiterentwicklung der Lehre an der UDE zu geben. Dazu ergänzen sich der &#039;&#039;&#039;Tag der Lehre&#039;&#039;&#039;, der &#039;&#039;&#039;Tag der Lehrkräftebildung&#039;&#039;&#039; und der &#039;&#039;&#039;E-Learning-Netzwerktag&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
 || [https://zlb.uni-due.de/neuigkeiten/tag-der-lehrkraeftebildung/ Tag der Lehrkräftebildung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/e-learning/netzwerktag.php E-Learning-Netzwerktag]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=%C3%84nderungen_im_QM-Handbuch&amp;diff=706</id>
		<title>Änderungen im QM-Handbuch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=%C3%84nderungen_im_QM-Handbuch&amp;diff=706"/>
		<updated>2025-02-05T14:18:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf dieser Seite wird über Änderungen im QM-Handbuch informiert. Der detaillierte Verlauf aller Änderungen für jede Seite kann bei Bedarf über den Button &amp;quot;Letzte Änderungen&amp;quot; (Navigation links) nachvollzogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Hinweis:&amp;lt;/u&amp;gt; Inhaltliche Änderungen am QM-Handbuch (z. B. Änderung von Verfahrensbeschreibungen) setzen immer einen entsprechenden Rektoratsbeschluss voraus. Redaktionelle Änderungen werden regelmäßig und ohne Rektoratsbeschluss vorgenommen, um die Aktualität zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Datum !! Änderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Februar 2025&lt;br /&gt;
|Das QM-Handbuch wurde hinsichtlich seiner Funktion als Handbuch für Qualitätsmanagement und dessen Prozesse gekürzt. Kapitel, die allgemeine Informationen zur UDE, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem QMS stehen, wurden entfernt. Das Kapitel &amp;quot;Profil&amp;quot; ging in die Einleitung mit ein.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Juli 2024&lt;br /&gt;
|Das QM-Handbuch wurde gemäß der umfangreichen Änderungen an der QM-Ordnung vom 24.04.2024 umfassend überarbeitet. Die Änderungen betreffen die Kapitel 5 und 6 (Ablauf der Qualitätssicherung von Studium und Lehre, Einführung von Akkreditierungs-Beiräten zur externen Begutachtung der Studiengänge, Änderung des Turnus für Reakkreditierungen und Institutionelle Evaluationen von sechs auf acht Jahre sowie für ZLV von drei auch vier Jahre, Einführung eines Beschwerdemanagements). Darüber hinaus wurden in den Kapiteln 3, 5 und 6  diverse Aktualisierungen vorgenommen. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Oktober 2022 || Gemäß der Änderung der QM-Ordnung § 8 wurden in den Kapiteln 5.1 und 6.3.3 die vormals fakultative nun grundsätzlich vorgesehene externe Begutachtung bei der Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs (Konzeptakkreditierung) aktualisiert. Ebenfalls gemäß Änderung der QM-Ordnung § 9 wurde im Kapitel 5.3 die vormals jährliche Lehreinheitsbetrachtung in 3jährlich geändert. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 20./21.04.2022 || In den Kapiteln 1 bis 4 wurden allgemeine Informationen zur UDE gekürzt, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem QMS standen. Alle gekürzten Informationen sind weiterhin auf entsprechend verlinkten Seiten der UDE zu finden. In den Kapiteln 6.3 bis 6.6 wurden Texte und Ablaufdiagramme aktualisiert. Es wurde ein Kapitel 6.4.2 zur Feed_In Befragung ergänzt, wodurch sich die folgende Kapitelnummerierung in 6.4 geändert hat. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 28.01.2022 || Auf Grundlage des Rektoratsbeschlusses vom 26.01.2022 wurden Änderungen in den Kapiteln 5.1-5.5 sowie 6.2 vorgenommen und das Kapitel 5.6 neu eingefügt. Dabei wurden die Prozesse der Vergabe und des Entzugs des Siegels des Akkreditierungsrates, der Beschwerdemöglichkeiten gegen interne Akkreditierungsentscheidungen sowie die Beteiligung Dritter bei Lehramtsstudiengängen und Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie/Religion bzw. bei Studiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie/Religion ausführlicher und verbindlicher dargestellt. Die zugehörigen Verfahrenspläne für den Beschluss und die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen, zum Verfahren der Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs sowie zur kontinuierlichen Qualitätssicherung der Lehre wurden aktualisiert und an den entsprechenden Stellen neu verlinkt. Darüber hinaus wurde überall der Hinweis auf die Factsheets ergänzt, die ab 2022 die Qualitätsberichte ersetzen. In diesem Zuge wurden Wiederholungen in Kapitel 6.2 gelöscht und ein Verweis auf Kapitel 5.3 eingefügt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 17.01.2022 || Im gesamten QM-Handbuch wurden diverse Tippfehler korrigiert und die Genderschreibweise vereinheitlicht.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 13.01.2022 || Im gesamten QM-Handbuch wurden Links auf inzwischen erneuerte Ordnungen, Dokumente und Websites aktualisiert. In diesem Zuge wurden außerdem diverse Formatierungsfehler korrigiert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2021 || Als Maßnahme aus der Zwischenevaluation zur Systemakkreditierung wurden im QM-Handbuch verschiedene Aktualisierungen vorgenommen:&lt;br /&gt;
* Kapitel 1: Die Angaben zum Profil der Hochschule wurden aktualisiert.&lt;br /&gt;
* Kapitel 5: Es wurden Informationen zur regelmäßigen Einbindung externer Gutachter:innen, zur summarischen Bestätigung sowie zur Öffnung der Qualitätsgespräche ergänzt.&lt;br /&gt;
* Kapitel 6: Es wurden Informationen zur regelmäßigen Einbindung externer Gutachter:innen und zur Möglichkeit von Sonderauswertungen von Befragungsdaten (z. B. Auswertungen für einzelne Fakultäten/Fächer über mehrere Kohorten), ein Kapitel zur fakultativen externen Begutachtung von Studiengängen sowie ein Kapitel zu hochschulstatistischen Daten und Datensets ergänzt.&lt;br /&gt;
* Kapitel 7: Die Absätze zur Zwischenevaluation und zur jährlichen Berichterstattung wurden aktualisiert.&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Einleitung&amp;diff=697</id>
		<title>Einleitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Einleitung&amp;diff=697"/>
		<updated>2024-12-23T10:27:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Seit dem 1.10.2016 ist die Universität Duisburg-Essen systemakkreditiert. Damit ist ein großer Meilenstein in der Entwicklung des Qualitätsmanagement-Systems der UDE erreicht und es entfällt die Notwendigkeit, jeden Studiengang einzeln durch eine Agentur akkreditieren zu lassen. Das Siegel des Akkreditierungsrats bescheinigt der Universität, dass sie selbst die hohe Qualität ihrer Studiengänge auf Basis der gesetzlichen Vorgaben mit Hilfe ihres Qualitätsmanagement-Systems sicherstellen kann. Es gelten daher alle Studiengänge der UDE als akkreditiert, die die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|Prozesse des internen Qualitätssicherungssystems]] durchlaufen haben. Damit ist die UDE die erste Universität Nordrhein-Westfalens, die das Akkreditierungssiegel auch für Lehramtsstudiengänge verleihen darf. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes NRW. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/qm_system_ude.php Systemakkreditierung der UDE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de/akkrhochschulen/e2d423aa-b02d-47ce-6acf-e0f33916e032/ Akkreditierungsrat]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Seit ihrer Gründung im Jahr 2003 hat die Universität Duisburg-Essen (UDE) kontinuierlich ein ganzheitliches Qualitätsmanagementsystem (kurz: QM-System) aufgebaut, dessen struktureller Kern die Verknüpfung regelmäßiger [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation|Institutioneller Evaluationen]] mit [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|zielvereinbarungsgesteuerter Entwicklungsplanung]] ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultäten, Lehreinheiten und Fächer tragen für die gute Lehre und für deren Sicherstellung im QM-Prozess die Hauptverantwortung; Verwaltung, zentrale Einrichtungen und Stabsstellen verstehen sich im Kontext des Qualitätsmanagements als Dienstleister für den Wissenschaftsbereich. In den Fakultäten wird&lt;br /&gt;
durch die [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] regelmäßig Gelegenheit geboten, sich gemeinsam darüber zu verständigen, was gute Lehre ist, sowie Verbesserungspotenziale zu identifizieren und zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitglieder und Institutionen der UDE fühlen sich einem Qualitätsmanagement verbunden, das sowohl Institutionen und Strukturen in den Fokus nimmt,&lt;br /&gt;
als auch die Prozesse optimal gestalten möchte. Ein wesentliches Element ist daher die kontinuierliche Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung aller Abläufe&lt;br /&gt;
im Bereich Studium und Lehre. Dies gilt innerhalb der einzelnen Institutionen, aber auch institutionenübergreifend. Das Qualitätsmanagement ist entwicklungsorientiert und setzt auf die zielgerichtete Information aller Akteure durch ein schlankes und effizientes Berichtswesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Qualitätsmanagement an der UDE basiert auf einem ausgewogenen Verhältnis von Führungs- und Ausführungsverantwortung auf allen Ebenen, d. h. in den&lt;br /&gt;
Wissenschaftseinheiten genauso wie in der Verwaltung, den zentralen Einrichtungen und den Stabsstellen, jeweils für sich und in der übergreifenden Zusammenarbeit. Das [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|Qualitätsmanagement für die Studiengänge]] wird maßgeblich in den Fakultäten gestaltet und verantwortet. Die hohe dezentrale Verantwortung für die Kernprozesse in Studium und Lehre, die mit einer großen Freiheit der Gestaltung einhergeht, setzt eine Atmosphäre des wechselseitigen Vertrauens in den Willen zur Qualitätsentwicklung voraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht nur Studium und Lehre sollen kontinuierlich verbessert werden, sondern auch das Qualitätsmanagement selbst muss [[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|Gegenstand kontinuierlicher Verbesserungsüberlegungen]] in einem lernenden System bleiben. Um Transparenz herzustellen, wird künftig einmal im Jahr den zuständigen Gremien der UDE und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) über den Fortgang der Qualitätsentwicklung berichtet. Auch die Gremien der UDE bieten den geeigneten Rahmen, um das Qualitätsmanagement kritisch zu reflektieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das vorliegende QM-Handbuch steht allen Angehörigen der UDE als Orientierung zur Verfügung. Es verweist auf die jeweils geltenden Regelungen und bietet somit Transparenz in Bezug auf die Qualitätssicherung der UDE für ihre Mitglieder und für Studieninteressierte. Im QM-Handbuch werden, nach einer Übersicht über die [[2 - Organisationsstruktur|Organisationsstruktur der UDE]], die [[3 - Hochschulsteuerung|Instrumente der hochschulweiten Planung und Steuerung]] sowie die daraus abgeleiteten [[4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|Planungs- und Steuerungsinstrumente für Studium und Lehre]] beschrieben. Daran anschließend werden die hochschulweit vereinbarten Prozesse für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|Einrichtung, die Änderung und die Einstellung von Studiengängen]] erläutert. Schließlich werden die im Rahmen der Qualitätssicherung bzw. des Qualitätsmanagements den Einheiten und Mitgliedern der UDE zur Verfügung gestellten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|Instrumente und Methoden]] erläutert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=696</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=696"/>
		<updated>2024-11-05T13:30:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheets mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Factsheet dokumentiert.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/qm/qs-sl.php Aktuelle Handreichungen und Vorlagen zur Arbeit mit Akkreditierungs-Beiräten]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=695</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=695"/>
		<updated>2024-11-05T13:27:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheets mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Factsheet dokumentiert.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt zur Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=694</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=694"/>
		<updated>2024-10-30T15:05:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Profil der Universität Duisburg-Essen|&#039;&#039;&#039;1 - Profil der Universität Duisburg-Essen&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Organisationsstruktur|&#039;&#039;&#039;2 - Organisationsstruktur&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Zentrale Organe der Universität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Fakultäten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen im Bereich Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4 - Kommunikation und Medienservices&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4.1 - Interne Kommunikationsstrukturen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4.2 - Infrastruktur und Medienservices&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Hochschulsteuerung|&#039;&#039;&#039;3 - Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|&#039;&#039;&#039;4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|&#039;&#039;&#039;5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|&#039;&#039;&#039;6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|&#039;&#039;&#039;7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|&#039;&#039;&#039;8 - Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|&#039;&#039;&#039;9 - Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=671</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=671"/>
		<updated>2024-07-10T10:18:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;MLamprecht: Zusammensetzung GA bei Einzelgutachten&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>MLamprecht</name></author>
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