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	<title>QM-Handbuch - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-04-25T09:31:40Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=693</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
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		<updated>2024-09-04T07:42:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt zur Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=692</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=692"/>
		<updated>2024-09-04T07:40:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/vorlage_dokumentationsblatt_akkreditierungs-beirat.docx Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=691</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=691"/>
		<updated>2024-08-12T08:04:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=690</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=690"/>
		<updated>2024-08-12T08:04:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/intern/handreichung_beiratsarbeit.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=689</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=689"/>
		<updated>2024-07-17T07:38:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.4 - Änderung eines Studiengangs */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=688</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=688"/>
		<updated>2024-07-16T11:54:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=687</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=687"/>
		<updated>2024-07-16T11:54:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien][https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=686</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=686"/>
		<updated>2024-07-16T11:53:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=685</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=685"/>
		<updated>2024-07-16T11:40:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=684</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
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		<updated>2024-07-16T11:38:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=683</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=683"/>
		<updated>2024-07-16T11:34:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=682</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=682"/>
		<updated>2024-07-16T11:33:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=681</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=681"/>
		<updated>2024-07-16T11:31:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch] oder im [https://wiki.uni-due.de/wiki2go/index.php/Hauptseite Wiki Tutorial].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Profil der Universität Duisburg-Essen|&#039;&#039;&#039;1 - Profil der Universität Duisburg-Essen&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Organisationsstruktur|&#039;&#039;&#039;2 - Organisationsstruktur&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Zentrale Organe der Universität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Fakultäten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen im Bereich Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4 - Kommunikation und Medienservices&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4.1 - Interne Kommunikationsstrukturen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4.2 - Infrastruktur und Medienservices&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Hochschulsteuerung|&#039;&#039;&#039;3 - Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.3 - Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|&#039;&#039;&#039;4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|&#039;&#039;&#039;5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|&#039;&#039;&#039;6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|&#039;&#039;&#039;7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|&#039;&#039;&#039;8 - Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|&#039;&#039;&#039;9 - Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=680</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=680"/>
		<updated>2024-07-16T11:31:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=679</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=679"/>
		<updated>2024-07-16T11:29:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=678</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=678"/>
		<updated>2024-07-16T11:28:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
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		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
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		<updated>2024-07-16T11:22:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.4 - Änderung eines Studiengangs */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs  📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begut_akk_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung, externe  Begutachtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
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		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
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		<updated>2024-07-16T11:16:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/verfahrensplan_umsetzung_kurzfr_follow-ups_27-05-2024.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
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		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
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		<updated>2024-07-16T11:13:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs - Konzeptakkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungs-Beiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungs-Beirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungs-Beirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungs-Beirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Die Zusammensetzung der Gutachter:innen entspricht dabei den Anforderungen der QM-Ordnung an die Akkreditierungs-Beiräte (2 hochschulexterne Wissenschaftler:innen, Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung). Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungs-Beirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgabe entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5 - Einstellung eines Studiengangs|Kap. 5.5]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des &#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039; durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der &#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039; der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/akm_05.04.2024.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs - Konzeptakkreditierung|5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=%C3%84nderungen_im_QM-Handbuch&amp;diff=674</id>
		<title>Änderungen im QM-Handbuch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=%C3%84nderungen_im_QM-Handbuch&amp;diff=674"/>
		<updated>2024-07-16T08:20:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf dieser Seite wird über Änderungen im QM-Handbuch informiert. Der detaillierte Verlauf aller Änderungen für jede Seite kann bei Bedarf über den Button &amp;quot;Letzte Änderungen&amp;quot; (Navigation links) nachvollzogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Hinweis:&amp;lt;/u&amp;gt; Inhaltliche Änderungen am QM-Handbuch (z. B. Änderung von Verfahrensbeschreibungen) setzen immer einen entsprechenden Rektoratsbeschluss voraus. Redaktionelle Änderungen werden regelmäßig und ohne Rektoratsbeschluss vorgenommen, um die Aktualität zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Datum !! Änderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Juli 2024&lt;br /&gt;
|Das QM-Handbuch wurde gemäß der umfangreichen Änderungen an der QM-Ordnung vom 24.04.2024 umfassend überarbeitet. Die Änderungen betreffen die Kapitel 5 und 6 (Ablauf der Qualitätssicherung von Studium und Lehre, Einführung von Akkreditierungs-Beiräten zur externen Begutachtung der Studiengänge, Änderung des Turnus für Reakkreditierungen und Institutionelle Evaluationen von sechs auf acht Jahre sowie für ZLV von drei auch vier Jahre, Einführung eines Beschwerdemanagements). Darüber hinaus wurden in den Kapiteln 3, 5 und 6  diverse Aktualisierungen vorgenommen. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Oktober 2022 || Gemäß der Änderung der QM-Ordnung § 8 wurden in den Kapiteln 5.1 und 6.3.3 die vormals fakultative nun grundsätzlich vorgesehene externe Begutachtung bei der Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs (Konzeptakkreditierung) aktualisiert. Ebenfalls gemäß Änderung der QM-Ordnung § 9 wurde im Kapitel 5.3 die vormals jährliche Lehreinheitsbetrachtung in 3jährlich geändert. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 20./21.04.2022 || In den Kapiteln 1 bis 4 wurden allgemeine Informationen zur UDE gekürzt, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem QMS standen. Alle gekürzten Informationen sind weiterhin auf entsprechend verlinkten Seiten der UDE zu finden. In den Kapiteln 6.3 bis 6.6 wurden Texte und Ablaufdiagramme aktualisiert. Es wurde ein Kapitel 6.4.2 zur Feed_In Befragung ergänzt, wodurch sich die folgende Kapitelnummerierung in 6.4 geändert hat. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 28.01.2022 || Auf Grundlage des Rektoratsbeschlusses vom 26.01.2022 wurden Änderungen in den Kapiteln 5.1-5.5 sowie 6.2 vorgenommen und das Kapitel 5.6 neu eingefügt. Dabei wurden die Prozesse der Vergabe und des Entzugs des Siegels des Akkreditierungsrates, der Beschwerdemöglichkeiten gegen interne Akkreditierungsentscheidungen sowie die Beteiligung Dritter bei Lehramtsstudiengängen und Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie/Religion bzw. bei Studiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie/Religion ausführlicher und verbindlicher dargestellt. Die zugehörigen Verfahrenspläne für den Beschluss und die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen, zum Verfahren der Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs sowie zur kontinuierlichen Qualitätssicherung der Lehre wurden aktualisiert und an den entsprechenden Stellen neu verlinkt. Darüber hinaus wurde überall der Hinweis auf die Factsheets ergänzt, die ab 2022 die Qualitätsberichte ersetzen. In diesem Zuge wurden Wiederholungen in Kapitel 6.2 gelöscht und ein Verweis auf Kapitel 5.3 eingefügt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 17.01.2022 || Im gesamten QM-Handbuch wurden diverse Tippfehler korrigiert und die Genderschreibweise vereinheitlicht.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 13.01.2022 || Im gesamten QM-Handbuch wurden Links auf inzwischen erneuerte Ordnungen, Dokumente und Websites aktualisiert. In diesem Zuge wurden außerdem diverse Formatierungsfehler korrigiert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2021 || Als Maßnahme aus der Zwischenevaluation zur Systemakkreditierung wurden im QM-Handbuch verschiedene Aktualisierungen vorgenommen:&lt;br /&gt;
* Kapitel 1: Die Angaben zum Profil der Hochschule wurden aktualisiert.&lt;br /&gt;
* Kapitel 5: Es wurden Informationen zur regelmäßigen Einbindung externer Gutachter:innen, zur summarischen Bestätigung sowie zur Öffnung der Qualitätsgespräche ergänzt.&lt;br /&gt;
* Kapitel 6: Es wurden Informationen zur regelmäßigen Einbindung externer Gutachter:innen und zur Möglichkeit von Sonderauswertungen von Befragungsdaten (z. B. Auswertungen für einzelne Fakultäten/Fächer über mehrere Kohorten), ein Kapitel zur fakultativen externen Begutachtung von Studiengängen sowie ein Kapitel zu hochschulstatistischen Daten und Datensets ergänzt.&lt;br /&gt;
* Kapitel 7: Die Absätze zur Zwischenevaluation und zur jährlichen Berichterstattung wurden aktualisiert.&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=%C3%84nderungen_im_QM-Handbuch&amp;diff=673</id>
		<title>Änderungen im QM-Handbuch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=%C3%84nderungen_im_QM-Handbuch&amp;diff=673"/>
		<updated>2024-07-16T08:20:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Auf dieser Seite wird über Änderungen im QM-Handbuch informiert. Der detaillierte Verlauf aller Änderungen für jede Seite kann bei Bedarf über den Button &amp;quot;Letzte Änderungen&amp;quot; (Navigation links) nachvollzogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Hinweis:&amp;lt;/u&amp;gt; Inhaltliche Änderungen am QM-Handbuch (z. B. Änderung von Verfahrensbeschreibungen) setzen immer einen entsprechenden Rektoratsbeschluss voraus. Redaktionelle Änderungen werden regelmäßig und ohne Rektoratsbeschluss vorgenommen, um die Aktualität zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Datum !! Änderung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Juli 2024&lt;br /&gt;
|Das QM-Handbuch wurde gemäß der umfangreichen Änderungen an der QM-Ordnung vom 24.04.2024 umfassend überarbeitet. Die Änderungen betreffen die Kapitel 5 und 6 (Ablauf der Qualitätssicherung von Studium und Lehre, Einführung von Akkreditierungs-Beiräten zur externen Begutachtung der Studiengänge, Änderung des Turnus für Reakkreditierungen und Institutionelle Evaluationen von sechs auf acht Jahre sowie für ZLV von drei auch vier Jahre, Einführung eines Beschwerdemanagements). Darüber hinaus wurden in den Kapiteln 3, 5 und 6  diverse Aktualisierungen vorgenommen.&lt;br /&gt;
und 6 (Einführung von Akkreditierungs-Beiräten zur externen Begutachtung der Studiengänge im Rahmen der Qualitätssicherung von Studium und Lehre sowie weitere Änderungen am Ablauf  &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Oktober 2022 || Gemäß der Änderung der QM-Ordnung § 8 wurden in den Kapiteln 5.1 und 6.3.3 die vormals fakultative nun grundsätzlich vorgesehene externe Begutachtung bei der Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs (Konzeptakkreditierung) aktualisiert. Ebenfalls gemäß Änderung der QM-Ordnung § 9 wurde im Kapitel 5.3 die vormals jährliche Lehreinheitsbetrachtung in 3jährlich geändert. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 20./21.04.2022 || In den Kapiteln 1 bis 4 wurden allgemeine Informationen zur UDE gekürzt, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem QMS standen. Alle gekürzten Informationen sind weiterhin auf entsprechend verlinkten Seiten der UDE zu finden. In den Kapiteln 6.3 bis 6.6 wurden Texte und Ablaufdiagramme aktualisiert. Es wurde ein Kapitel 6.4.2 zur Feed_In Befragung ergänzt, wodurch sich die folgende Kapitelnummerierung in 6.4 geändert hat. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 28.01.2022 || Auf Grundlage des Rektoratsbeschlusses vom 26.01.2022 wurden Änderungen in den Kapiteln 5.1-5.5 sowie 6.2 vorgenommen und das Kapitel 5.6 neu eingefügt. Dabei wurden die Prozesse der Vergabe und des Entzugs des Siegels des Akkreditierungsrates, der Beschwerdemöglichkeiten gegen interne Akkreditierungsentscheidungen sowie die Beteiligung Dritter bei Lehramtsstudiengängen und Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie/Religion bzw. bei Studiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie/Religion ausführlicher und verbindlicher dargestellt. Die zugehörigen Verfahrenspläne für den Beschluss und die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen, zum Verfahren der Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs sowie zur kontinuierlichen Qualitätssicherung der Lehre wurden aktualisiert und an den entsprechenden Stellen neu verlinkt. Darüber hinaus wurde überall der Hinweis auf die Factsheets ergänzt, die ab 2022 die Qualitätsberichte ersetzen. In diesem Zuge wurden Wiederholungen in Kapitel 6.2 gelöscht und ein Verweis auf Kapitel 5.3 eingefügt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 17.01.2022 || Im gesamten QM-Handbuch wurden diverse Tippfehler korrigiert und die Genderschreibweise vereinheitlicht.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 13.01.2022 || Im gesamten QM-Handbuch wurden Links auf inzwischen erneuerte Ordnungen, Dokumente und Websites aktualisiert. In diesem Zuge wurden außerdem diverse Formatierungsfehler korrigiert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2021 || Als Maßnahme aus der Zwischenevaluation zur Systemakkreditierung wurden im QM-Handbuch verschiedene Aktualisierungen vorgenommen:&lt;br /&gt;
* Kapitel 1: Die Angaben zum Profil der Hochschule wurden aktualisiert.&lt;br /&gt;
* Kapitel 5: Es wurden Informationen zur regelmäßigen Einbindung externer Gutachter:innen, zur summarischen Bestätigung sowie zur Öffnung der Qualitätsgespräche ergänzt.&lt;br /&gt;
* Kapitel 6: Es wurden Informationen zur regelmäßigen Einbindung externer Gutachter:innen und zur Möglichkeit von Sonderauswertungen von Befragungsdaten (z. B. Auswertungen für einzelne Fakultäten/Fächer über mehrere Kohorten), ein Kapitel zur fakultativen externen Begutachtung von Studiengängen sowie ein Kapitel zu hochschulstatistischen Daten und Datensets ergänzt.&lt;br /&gt;
* Kapitel 7: Die Absätze zur Zwischenevaluation und zur jährlichen Berichterstattung wurden aktualisiert.&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=672</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=672"/>
		<updated>2024-07-15T14:02:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst die IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/240228_ie-zlv-zeitplan_8jahre.pdf Zeitplan 🔒📄] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
||Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_infos-gutachterinnen_web.pdf Informationen für externe Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis: Folgendes und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfaden für die Erstellung des Selbstberichts 🔒📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten, Factsheets und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das &#039;&#039;&#039;Informationssystem HISinOne&#039;&#039;&#039;, in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden im Rahmen der vertieften Betrachtung von Studiengängen in die &#039;&#039;&#039;Factsheets&#039;&#039;&#039; aufgenommen. Die Factsheets enthalten außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) liefert für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge|vertieft betrachteten Studiengänge]] sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen &#039;&#039;&#039;Datensets&#039;&#039;&#039; zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die Factsheets werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Bewertung durch die Akkreditierungs-Beiräte sowie die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die vom Sachgebiet Controlling (Dez. Wirtschaft und Finanzen) für die Evaluation erstellten Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2%20-%20Ziel-%20und%20Leistungsvereinbarungen%20(ZLV)%20und%20Institutionelle%20Evaluation%20mit%20allen%20Einrichtungen%20der%20UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=640</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=640"/>
		<updated>2024-07-05T08:58:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=639</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=639"/>
		<updated>2024-07-05T08:55:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=638</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=638"/>
		<updated>2024-07-05T08:55:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die dialogorientierte Gestaltung der Verfahren macht Monita hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und fasst einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen][https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=637</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=637"/>
		<updated>2024-07-05T08:40:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4 - Änderung eines Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=636</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=636"/>
		<updated>2024-07-05T08:23:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte|Akkreditierungsbeiräte]] als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://antrag.akkreditierungsrat.de Datenbank des Akkreditierungsrats]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen|Kap. 6.1]]). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=635</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=635"/>
		<updated>2024-07-05T08:14:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.4 - (Wesentliche) Änderung eines Studiengangs */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten Akkreditierungsbeiräte als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. Kap. 6.1). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Sollte die Einstellung durch das Rektorat angestoßen werden, müssen der Hochschulleitung (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung vorgelegt werden. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=634</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=634"/>
		<updated>2024-07-05T08:11:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch] oder im [https://wiki.uni-due.de/wiki2go/index.php/Hauptseite Wiki Tutorial].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Profil der Universität Duisburg-Essen|&#039;&#039;&#039;1 - Profil der Universität Duisburg-Essen&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Organisationsstruktur|&#039;&#039;&#039;2 - Organisationsstruktur&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Zentrale Organe der Universität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Fakultäten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen im Bereich Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4 - Kommunikation und Medienservices&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4.1 - Interne Kommunikationsstrukturen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4.2 - Infrastruktur und Medienservices&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Hochschulsteuerung|&#039;&#039;&#039;3 - Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.3 - Hochschulpakt 2020/Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|&#039;&#039;&#039;4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|&#039;&#039;&#039;5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3 - Qualitätssicherung und -entwicklung im laufenden Studienbetrieb - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.4 - Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|&#039;&#039;&#039;6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|&#039;&#039;&#039;7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|&#039;&#039;&#039;8 - Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|&#039;&#039;&#039;9 - Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=633</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=633"/>
		<updated>2024-07-05T08:10:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten Akkreditierungsbeiräte als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. Kap. 6.1). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - (Wesentliche) Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer wesentlichen Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen. Die Einstellung von Lehramtsstudiengängen muss im Einvernehmen mit dem MKW und dem MSB erfolgen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Wenn die Einstellung durch das Rektorat angestoßen wird, holt es (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung ein. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=632</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=632"/>
		<updated>2024-07-05T08:09:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten Akkreditierungsbeiräte als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. Kap. 6.1). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - (Wesentliche) Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer wesentlichen Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen. Die Einstellung von Lehramtsstudiengängen muss im Einvernehmen mit dem MKW und dem MSB erfolgen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Wenn die Einstellung durch das Rektorat angestoßen wird, holt es (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung ein. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=631</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=631"/>
		<updated>2024-07-05T08:09:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/8-jahres-plan_rektoratsbeschluss_13.03.2024.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten Akkreditierungsbeiräte als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. Kap. 6.1). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - (Wesentliche) Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer wesentlichen Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen. Die Einstellung von Lehramtsstudiengängen muss im Einvernehmen mit dem MKW und dem MSB erfolgen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Wenn die Einstellung durch das Rektorat angestoßen wird, holt es (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung ein. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=630</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=630"/>
		<updated>2024-07-05T08:07:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden die Studiengänge der UDE kontinuierlich im Achtjahresturnus betrachtet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung ist zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (&#039;&#039;&#039;Acht-Jahres-Plan)&#039;&#039;&#039; festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im Acht-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung informiert der:die Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, die Fakultäten über den anstehenden Qualitätszyklus. Mit dem Schreiben werden spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern oder Kooperationspartnern durchzuführen. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; für jeden vertieft betrachteten Studiengang. Die ausgefüllten Factsheets dienen den Mitgliedern der hochschulextern besetzten Akkreditierungsbeiräte als Grundlage für ihre Bewertung der Studiengänge. Die Akkreditierungsbeiräte müssen insbesondere die Umsetzung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß Teil 3 der StudakVO NRW überprüfen. Darüber hinaus können weitere aktuelle Themen mit Bezug zu den Studiengängen erörtert werden. Die Ergebnisse der Beratungen werden fakultätsseitig im Dokumentationsblatt für die Beiratssitzung festgehalten. Das Factsheet-Portfolio, bestehend aus dem Dachpapier, den studiengangspezifischen Factsheets sowie dem Beiratsblatt muss dann bis zum 31.12. eines Jahres beim Dezernat HSPL eingereicht werden.  Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät bei Bedarf entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem:einer Vertreter:in des MSB und einem:einer Vertreter:in des Dez. HSPL.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheet-Potfolios, Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektoratsschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen in diesen Fällen nicht zu beteiligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKJFGFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss aller Reakkreditierungsverfahren an der UDE bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung der Studiengänge für acht Jahre. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.5%20-%20Einstellung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.5]]). Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung des für einen Studiengang zuständigen Akkreditierungsbeirats veranlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle acht Jahre werden in der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1%20-%20Institutionelle%20Evaluation|&#039;&#039;&#039;Institutionellen Evaluation&#039;&#039;&#039;]] Forschung, Studium und Lehre sowie Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3%20-%20Institutionelle%20Evaluation%2C%20anlassbezogene%20Evaluation%20und%20externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]].1). Zu Beginn der Evaluation werden in einem Auftaktgespräch zwischen dem Rektorat und der Fakultät Schwerpunktthemen für jeden Bereich festgelegt, die den Fokus der Begutachtung bilden. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Mögliche Follow-ups hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle vier Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können (s. Kap. 6.1). Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - (Wesentliche) Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer wesentlichen Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen. Die Einstellung von Lehramtsstudiengängen muss im Einvernehmen mit dem MKW und dem MSB erfolgen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Wenn die Einstellung durch das Rektorat angestoßen wird, holt es (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung ein. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=629</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
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		<updated>2024-07-05T07:56:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit (Link wird noch bereitgestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung begleitet durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] der Lehre, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem das Schulministerium sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion die örtlich zuständige Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Bildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden alle Lehreinheiten und Studiengänge der UDE (außer Medizin) kontinuierlich betrachtet. Dabei wird zwischen den &#039;&#039;&#039;dreijährlichen Betrachtungen auf Lehreinheitsebene&#039;&#039;&#039; (LE) und den &#039;&#039;&#039;sechsjährlichen vertieften Betrachtungen der Studiengänge&#039;&#039;&#039;, die deren Reakkreditierung zum Ziel haben, unterschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung aller Studiengänge (mindestens alle sechs Jahre) wird zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen „&#039;&#039;&#039;Sechs-Jahres-Plan&#039;&#039;&#039;“ festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im 6-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung erhält jede Fakultät im Frühjahr eines Jahres das &#039;&#039;&#039;Anschreiben&#039;&#039;&#039; des:der Prorektors:Prorektorin für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, das die relevanten Informationen für den jeweils anstehenden Qualitätszyklus enthält. Mit dem Schreiben werden außerdem spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets für Lehreinheiten (alle drei Jahre) und Studiengänge bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; ggf. auf Lehreinheits- und Studiengangsebene gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern durchzuführen. Die Fakultäten werden dazu ermuntert, auch externe Perspektiven einzubinden und darüber zu beraten, ob eine externe Betrachtung eines/mehrerer Studiengänge sinnvoll ist. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät bis spätestens zum Ende des Jahres &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; ggf. für jede Lehreinheit sowie für jeden vertieft betrachteten Studiengang und reicht diese beim Dez. HSPL ein. Das Factsheet für die Studiengangsbetrachtung enthält unterstützende Leitfragen zur Umsetzung der Studiengangskriterien durch die Fakultät und es wird um Vorschläge für zu vereinbarende (kurzfristige) Follow-ups gebeten. Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. Falls in diesem Zusammenhang deutlich wird, dass eine tiefergehende Begutachtung der fachlichen Kriterien erforderlich ist, kann anlassbezogen eine zusätzliche externe Begutachtung des Studiengangs empfohlen werden. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig mindestens Vertreter:innen der Lehreinheit(en) der Fakultät (nur bei stattfindender LE-Betrachtung), Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil. Die Gespräche sind nach erfolgter Abstimmung mit der jeweiligen Fakultät für den Besuch von Vertreter:innen anderer UDE-Fakultäten geöffnet. Durch die fakultätsübergreifende gegenseitige Teilnahme an den Qualitätsgesprächen soll eine fachexterne Perspektive auf die betrachteten Lehreinheiten und Studiengänge eröffnet und ein Austausch über die  unterschiedlichen Qualitätskulturen der Fakultäten ermöglicht werden. Die Gespräche sind darüber hinaus für die Teilnahme von Studierendenvertreter:innen aus der jeweiligen Fakultät geöffnet.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem/einer Vertreter:in des MSB und einem/einer Vertreter:in des Dez. HSPL und befasst sich in seiner jährlichen Sitzung mit der Qualitätssicherung der Lehreinheiten (bei stattfindender LE-Betrachtung) der Lehramtsstudiengänge und der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheets und Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der betrachteten Lehreinheiten und Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektorschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen weder zur Erklärung des Einvernehmens noch zur Erklärung des Benehmens aufgerufen. Sie werden aufgrund der in den Verträgen mit den Kirchen verankerten Freundschaftsklausel allerdings schriftlich über die (Re-)Akkreditierungsvorhaben der UDE unterrichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKFFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wird im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs noch abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss des Reakkreditierungsverfahrens bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung auf Lehreinheits- (ggf.) und Studiengangebene befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen für Lehreinheiten und Studiengänge. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung des Studiengangs, die für sechs Jahre gilt. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Sechsjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.5_-_Einstellung_eines_Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt sechs Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.5_-_Einstellung_eines_Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung von externen Gutachter:innen veranlassen (s. fakultative externe Studiengangsbegutachtung (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3 - Externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.3]]). Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der dargestellte Prozess der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge und Lehreinheiten dauert von Verfahrensauftakt bis zur abschließenden Rektoratsbefassung etwa 1,5 Jahre.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle sechs Jahre werden in der &#039;&#039;&#039;[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation|Institutionellen Evaluation]]&#039;&#039;&#039; Forschung, Lehre und Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet. Dabei wird das Lehrprofil gemeinsam mit dem Forschungsprofil einer Fakultät betrachtet. Gegenstand der Betrachtung sind die Kombination und Ausrichtung der angebotenen Studiengänge im Lehrprofil der Fakultät. Dazu gehören auch die Studiengänge sowie die Studien- und Prüfungsorganisation. Reflektiert werden sollen die Studiengangstruktur sowie die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung. Die Reflexion soll auch die Qualifikationsziele der Studiengänge umfassen. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Im Verlauf der Institutionellen Evaluation kann zusätzlich die vertiefte Betrachtung eines oder mehrerer Studiengänge vereinbart werden – etwa wenn die Dokumentation der jährlichen Qualitätskonferenzen eine genauere Analyse nahelegt. Mögliche Follow-up Maßnahmen hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle drei Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können. Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - (Wesentliche) Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer wesentlichen Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen. Die Einstellung von Lehramtsstudiengängen muss im Einvernehmen mit dem MKW und dem MSB erfolgen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Wenn die Einstellung durch das Rektorat angestoßen wird, holt es (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung ein. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=628</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=628"/>
		<updated>2024-07-04T15:16:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] mit ihren wiederkehrenden jährlichen Betrachtungen auf Lehreinheitsebene und sechsjährlichen vertieften Betrachtungen der Studiengänge, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Weiterhin stimmt sich das Land mit der UDE über das Spektrum an Lehramtsstudiengängen und -fächern in ZLV ab. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem ein:e Vertreter:in des Schulministeriums sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion ein:e Vertreter:in der örtlich zuständigen Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden alle Lehreinheiten und Studiengänge der UDE (außer Medizin) kontinuierlich betrachtet. Dabei wird zwischen den &#039;&#039;&#039;dreijährlichen Betrachtungen auf Lehreinheitsebene&#039;&#039;&#039; (LE) und den &#039;&#039;&#039;sechsjährlichen vertieften Betrachtungen der Studiengänge&#039;&#039;&#039;, die deren Reakkreditierung zum Ziel haben, unterschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung aller Studiengänge (mindestens alle sechs Jahre) wird zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen „&#039;&#039;&#039;Sechs-Jahres-Plan&#039;&#039;&#039;“ festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im 6-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung erhält jede Fakultät im Frühjahr eines Jahres das &#039;&#039;&#039;Anschreiben&#039;&#039;&#039; des:der Prorektors:Prorektorin für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, das die relevanten Informationen für den jeweils anstehenden Qualitätszyklus enthält. Mit dem Schreiben werden außerdem spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets für Lehreinheiten (alle drei Jahre) und Studiengänge bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; ggf. auf Lehreinheits- und Studiengangsebene gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern durchzuführen. Die Fakultäten werden dazu ermuntert, auch externe Perspektiven einzubinden und darüber zu beraten, ob eine externe Betrachtung eines/mehrerer Studiengänge sinnvoll ist. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät bis spätestens zum Ende des Jahres &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; ggf. für jede Lehreinheit sowie für jeden vertieft betrachteten Studiengang und reicht diese beim Dez. HSPL ein. Das Factsheet für die Studiengangsbetrachtung enthält unterstützende Leitfragen zur Umsetzung der Studiengangskriterien durch die Fakultät und es wird um Vorschläge für zu vereinbarende (kurzfristige) Follow-ups gebeten. Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. Falls in diesem Zusammenhang deutlich wird, dass eine tiefergehende Begutachtung der fachlichen Kriterien erforderlich ist, kann anlassbezogen eine zusätzliche externe Begutachtung des Studiengangs empfohlen werden. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig mindestens Vertreter:innen der Lehreinheit(en) der Fakultät (nur bei stattfindender LE-Betrachtung), Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil. Die Gespräche sind nach erfolgter Abstimmung mit der jeweiligen Fakultät für den Besuch von Vertreter:innen anderer UDE-Fakultäten geöffnet. Durch die fakultätsübergreifende gegenseitige Teilnahme an den Qualitätsgesprächen soll eine fachexterne Perspektive auf die betrachteten Lehreinheiten und Studiengänge eröffnet und ein Austausch über die  unterschiedlichen Qualitätskulturen der Fakultäten ermöglicht werden. Die Gespräche sind darüber hinaus für die Teilnahme von Studierendenvertreter:innen aus der jeweiligen Fakultät geöffnet.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem/einer Vertreter:in des MSB und einem/einer Vertreter:in des Dez. HSPL und befasst sich in seiner jährlichen Sitzung mit der Qualitätssicherung der Lehreinheiten (bei stattfindender LE-Betrachtung) der Lehramtsstudiengänge und der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheets und Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der betrachteten Lehreinheiten und Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektorschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen weder zur Erklärung des Einvernehmens noch zur Erklärung des Benehmens aufgerufen. Sie werden aufgrund der in den Verträgen mit den Kirchen verankerten Freundschaftsklausel allerdings schriftlich über die (Re-)Akkreditierungsvorhaben der UDE unterrichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKFFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wird im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs noch abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss des Reakkreditierungsverfahrens bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung auf Lehreinheits- (ggf.) und Studiengangebene befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen für Lehreinheiten und Studiengänge. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung des Studiengangs, die für sechs Jahre gilt. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Sechsjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.5_-_Einstellung_eines_Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt sechs Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.5_-_Einstellung_eines_Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung von externen Gutachter:innen veranlassen (s. fakultative externe Studiengangsbegutachtung (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3 - Externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.3]]). Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der dargestellte Prozess der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge und Lehreinheiten dauert von Verfahrensauftakt bis zur abschließenden Rektoratsbefassung etwa 1,5 Jahre.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle sechs Jahre werden in der &#039;&#039;&#039;[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation|Institutionellen Evaluation]]&#039;&#039;&#039; Forschung, Lehre und Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet. Dabei wird das Lehrprofil gemeinsam mit dem Forschungsprofil einer Fakultät betrachtet. Gegenstand der Betrachtung sind die Kombination und Ausrichtung der angebotenen Studiengänge im Lehrprofil der Fakultät. Dazu gehören auch die Studiengänge sowie die Studien- und Prüfungsorganisation. Reflektiert werden sollen die Studiengangstruktur sowie die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung. Die Reflexion soll auch die Qualifikationsziele der Studiengänge umfassen. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Im Verlauf der Institutionellen Evaluation kann zusätzlich die vertiefte Betrachtung eines oder mehrerer Studiengänge vereinbart werden – etwa wenn die Dokumentation der jährlichen Qualitätskonferenzen eine genauere Analyse nahelegt. Mögliche Follow-up Maßnahmen hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle drei Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können. Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - (Wesentliche) Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer wesentlichen Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen. Die Einstellung von Lehramtsstudiengängen muss im Einvernehmen mit dem MKW und dem MSB erfolgen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Wenn die Einstellung durch das Rektorat angestoßen wird, holt es (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung ein. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=3_-_Der_Studiengang_im_Qualit%C3%A4tsmanagementsystem&amp;diff=627</id>
		<title>3 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem</title>
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		<updated>2024-07-04T15:13:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Verfahren im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) der UDE sind gut eingespielt und der Akkreditierungsrat hat mit der Aussprache der Systemreakkreditierung die Funktionalität unserer Prozesse bestätigt. Die externen Gutachter:innen der Systemreakkreditierung bescheinigen der UDE, über ein stimmig konzipiertes und funktionsfähiges QM-System zu verfügen, dessen dialogorientierte Ausgestaltung eine wesentliche Stärke des Systems sei. Gleichzeitig hat der Akkreditierungsrat durch Aussprache einer für die UDE maßgeblichen Auflage die Beteiligung externer Expertise in allen hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren gefordert und damit die Weichen gestellt für Anpassungen der in diesem Zusammenhang stehenden Prozesse. Damit einhergehend hat der Senat der UDE die Verlängerung der hochschulinternen Akkreditierungsfristen von sechs auf acht Jahre und analog die Ausdehnung der Frequenzen der hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf vier sowie der Institutionellen Evaluationen auf acht Jahre beschlossen. Die Einbindung externer Gutachter:innen auf Studiengangsebene wird durch die Etablierung von Akkreditierungsbeiräten an den Fakultäten erfolgen. Zur Entlastung der QM-Akteur:innen finden keine regelmäßigen Lehreinheitsbetrachtungen mehr statt. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie unter den genannten Rahmenbedingungen die Qualitätssicherung auf Studiengangsebene erfolgt und die hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren ablaufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Implementierung neuer Studiengänge erfolgt an der UDE in einem strukturierten Prozess, der sich in die zwei Phasen Einrichtung und Akkreditierung gliedert.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der &#039;&#039;&#039;Einrichtung&#039;&#039;&#039; wird zunächst gemeinsam von Fakultät und Rektorat eruiert, inwiefern die Etablierung des geplanten Studiengangs den strategischen Entwicklungszielen der UDE entspricht. Dabei wird die Passung in das bestehende Studiengangsportfolio ebenso in den Blick genommen, wie die Ziele der UDE gemäß Hochschulentwicklungsplan, aber auch Aspekte wie zu erwartende Einschreibezahlen unter den Bedingungen des demographischen Wandels und Anschlussperspektiven für Absolvent:innen in Zeiten des Fachkräftemangels spielen dabei eine Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgtem Einrichtungsbeschluss durch das Rektorat wird im hochschulinternen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungsprozess&#039;&#039;&#039; die Übereinstimmung des Studiengangskonzepts mit UDE-internen sowie -externen Qualitätsstandards sichergestellt. Das Rektorat spricht schließlich die Akkreditierungsentscheidung aus, woraufhin der Studienbetrieb aufgenommen wird. Das gesamte Verfahren wird vom Dezernat HSPL koordiniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das &#039;&#039;&#039;Einrichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; kann auf Initiative einer Fakultät oder des Rektorats, in Einzelfällen aber auch durch externe Impulse (z.B. aus dem Wissenschaftsministerium) angestoßen werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die den Studiengang planende Fakultät ein grobes Studiengangskonzept inklusive Stellungnahmen des Fakultäts- und Studienbeirats vorlegt, kann auf dieser Grundlage durch das Dez. HSPL der erste formale Schritt des Einrichtungsverfahrens geplant werden: Ein &#039;&#039;&#039;Strukturgespräch&#039;&#039;&#039; zwischen Dekan:in, studiengangsverantwortlichen Lehrenden und dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung sowie ggf. dem:der Rektor:in. In dem Gespräch werden die strukturelle Passung des geplanten Studiengangs in das Studiengangsportfolio der Fakultät bzw. der UDE, die Ressourcenverfügbarkeit, Zielgruppen und Anschlussperspektiven erörtert. Sofern alle Gesprächsbeteiligten die Einrichtung des Studiengangs weiterverfolgen wollen, wird das Studiengangskonzept erstmalig dem Rektorat vorgelegt. Das Rektorat gibt dann im positiven Fall grünes Licht für die &#039;&#039;&#039;Initiierung des formalen Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens&#039;&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
| [https://www.uni-due.de/de/rektorat/studium-lehre-bildung.php Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/hochschulentwicklungsplan_2023-27.pdf Hochschulentwicklungsplan]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Anschließend wird das Studiengangskonzept weiter ausgearbeitet. Parallel wird der Bereich Einschreibewesen einbezogen, der hinsichtlich der technischen Abbildung des Studiengangs berät und frühzeitig über den beabsichtigten Start des Studienbetriebs in Kenntnis gesetzt wird. Das ZHQE berät die Studiengangverantwortlichen hinsichtlich der Ausgestaltung des Studiengangs im Rahmen des obligatorischen &#039;&#039;&#039;Prozessgesprächs zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039;. Das Kompetenzprofil des Studiengangs wird definiert, es wird eine Zielgruppenanalyse durchgeführt und das ZHQE berät zur Curriculumsgestaltung gemäß der geltenden Vorgaben (z. B. StudakVO NRW, Lehr-Lern-Strategie). Die Fakultät entscheidet gemeinsam mit dem ZHQE, ob eine fakultative Prozessbegleitung im weiteren Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahrens durch das ZHQE erfolgen soll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald das weiter ausgearbeitete Studiengangskonzept vorliegt, kommen im sogenannten &#039;&#039;&#039;Auftaktgespräch&#039;&#039;&#039; alle am Einrichtungsprozess beteiligten UDE-internen Stakeholder zusammen. Es wird ein Zeitplan für die Einrichtung, externe Begutachtung und Akkreditierung des Studiengangs verabredet. Auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Studiengangsdokumente werden alle weiteren für das spezifische Verfahren relevanten Sachverhalte und offenen Fragen erörtert, die im Verlauf des Einrichtungs- und Akkreditierungsprozesses abschließend geklärt werden müssen. Die Fakultät vervollständigt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Auftaktgesprächs das Studiengangskonzept inkl. der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Studiendokumente (Prüfungsordnung, Studienplan, Modulhandbuch), wobei sie im Rahmen der fakultativen &#039;&#039;&#039;Prozessbegleitung zur Studiengangentwicklung&#039;&#039;&#039; durch das ZHQE unterstützt werden kann. Die gemäß &#039;&#039;&#039;Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)&#039;&#039;&#039; zuständigen Stellen prüfen die Studiengansgdokumente und die Fakultät wird über die Ergebnisse informiert. Es wird sichergestellt, dass sämtliche für die Akkreditierung eines Studiengangs relevanten Vorgaben (Kriterien gemäß StudakVO NRW, Strukturvorgaben, UDE-interne Richtlinien) eingehalten werden. Die Fakultät überarbeitet die Studiengangsdokumente ggf. auf Grundlage der Prüfergebnisse und der &#039;&#039;&#039;Fakultätsrat beschließt die Einrichtung des Studiengangs und beantragt formal bei dem:der Rektor:in die Einrichtung des Studiengangs&#039;&#039;&#039;. Auf Grundlage des weiter ausgearbeiteten Studiengangkonzepts und unter Bezugnahme auf die für das Verfahren relevanten Sachverhalte fertigt das Dez. HSPL die Rektoratsvorlage zur Einrichtung des Studiengangs an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Voraussetzungen für die Einrichtung des Studiengangs gegeben sind, fasst das Rektorat anschließend den &#039;&#039;&#039;Einrichtungsbeschluss&#039;&#039;&#039;.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Studiengangskonzept wird dann einem der extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultät zur Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Studienakkreditierungsverordnung NRW (StudakVO) vorgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung durch den Akkreditierungsbeirat müssen im Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit festgehalten und dem Dez. HSPL zur Vorbereitung des Akkreditierungsbeschlusses durch das Rektorat vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls an einer Fakultät kein zum geplanten Studiengang passend besetzter Akkreditierungsbeirat existiert, wird eine vom ZHQE koordinierte externe Studiengangbegutachtung durchgeführt. Für die spätere Reakkreditierung des Studiengangs muss jedoch ein Akkreditierungsbeirat an der Fakultät etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer externen Studiengangbegutachtung abseits der Beiräte beschließt das Rektorat den Evaluationsauftrag zur &#039;&#039;&#039;externen Begutachtung&#039;&#039;&#039;, die Verfahrensform, ggf. das Schwerpunktthema bzw. die Fragestellungen und die Gutachter:innenliste mit Ersatzkandidat:innen. Das ZHQE koordiniert dann die externe Begutachtung in Form von Einzelbegutachtungen nach Aktenlage oder eines Entwicklungsworkshops mit anschließendem Gruppengutachten (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3%20-%20Externe%20Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.5]]). Im Abschlussgespräch des Begutachtungsverfahrens zwischen Fakultät, der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und dem Dez. HSPL, das vom ZHQE koordiniert wird, werden ggf. auf Basis der Empfehlungen der Gutachter:innen und der Stellungnahme der Fakultät Follow-up Maßnahmen abgestimmt. Es wird dann entschieden, ob die Follow-ups schnell umsetzbar sind und die Studiengangsdokumente noch vor dem abschließenden Akkreditierungsbeschluss durch das Rektorat angepasst werden können. Falls die Umsetzung der Follow-ups durch die Fakultät längere Zeit in Anspruch nehmen wird, kann das Rektorat die aus der externen Begutachtung hervorgehenden Follow-up Maßnahmen gemeinsam mit der Akkreditierung beschließen und die Fakultät hat dann i. d. R. neun Monate Zeit für die Umsetzung der Follow-ups. &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/zhqe/studiengangentwicklung ZHQE][https://www.uni-due.de/qm/workbook.php Workbook Studiengangentwicklung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qualitaet-der-lehre/ude_strategiepapier_lehre.pdf Lehr-Lern-Strategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/e-learning/strategie/strategie_zur_digitalisierung_in_studium_und_lehre.pdf Digitalisierungsstrategie 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/akm.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dokumentationsblatt für die Beiratsarbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die externe Bewertung durch entweder den Akkreditierungsbeirat oder der externen Studiengangbegutachtung, die vom ZHQE koordiniert wird, arbeitet die Fakultät die den rechtlichen und formalen Vorgaben entsprechenden &#039;&#039;&#039;Studiendokumente&#039;&#039;&#039; wie Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Ziele-Module-Matrix und Studienplan final aus. Die Unterlagen werden abschließend gemäß AKM geprüft. Die Studiengangsverantwortlichen teilen dem:der Dekan:in mit, dass die hochschulinterne Prüfung der Dokumente erfolgt ist und die Studiendokumente den Anforderungen entsprechen. Daraufhin unterzeichnet der:die Dekan:in die &#039;&#039;&#039;Summarische Bestätigung&#039;&#039;&#039; sowie die &#039;&#039;&#039;spezifische Ressourcenbestätigung&#039;&#039;&#039; und dokumentiert so, dass die Erfüllung der darin genannten Studiengangskriterien überprüft und nicht beanstandet wurde. &lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/summarische_bestätigung_akk_wesÄ_oktober_2021.docx Summarische Bestätigung 📄🔒]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/bestätigung_personelle_ressourcen_einrichtung_oktober_2021.docx Ressourcenbestätigung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Das Dez. HSPL erstellt auf Basis der erfolgten hochschulinternen Prüfung und anschließenden Abstimmung mit der Fakultät eine Beschlussvorlage für die Akkreditierung des Studiengangs durch das Rektorat, die Empfehlungen zur Aussprache von fakultätsseitig kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen (&#039;&#039;&#039;kurzfristige Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039;) enthalten kann, durch deren Umsetzung die Rechtskonformität und Übereinstimmung mit den Strukturvorgaben hergestellt werden. In der Folge entscheidet das &#039;&#039;&#039;Rektorat&#039;&#039;&#039; über die &#039;&#039;&#039;Akkreditierung&#039;&#039;&#039; des Studiengangs und im positiven Fall – ggf. an die Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups gebunden – wird die Starterlaubnis erteilt und das Siegel des Akkreditierungsrats vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &#039;&#039;&#039;Umsetzung einer kurzfristigen Follow-up Maßnahme&#039;&#039;&#039; ist von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme festlegen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird bei dem Beschluss kurzfristiger Follow-ups vom Rektorat zunächst für ein Jahr befristet. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung &#039;&#039;&#039;nach Erfüllung&#039;&#039;&#039;der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt acht Jahren ausgedehnt wird. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit ebenfalls für den &#039;&#039;&#039;Achtjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|Kap. 5.4]]). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und &#039;&#039;&#039;Beschwerdemöglichkeiten&#039;&#039;&#039; gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.6%20-%20Umgang%20mit%20Konflikten%20und%20Beschwerdem.C3.B6glichkeiten%20gegen%20.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen%20des%20Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan zu kurzfristigen Follow-up Maßnahmen 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Aufgrund spezifischer Vorgaben für Lehramtsstudiengänge müssen bei ihrer Einrichtung, Änderung und Qualitätssicherung einige Besonderheiten beachtet werden.&lt;br /&gt;
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sieht vor, dass die Erstakkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Programmakkreditierung durch eine externe Agentur erfolgt. Vor diesem Hintergrund werden die hochschulinternen Verfahrensschritte im Rahmen der Einrichtung und Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen nach Maßgabe des [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|&#039;&#039;&#039;Verfahrensplans zur Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs&#039;&#039;&#039;]] durchgeführt. Die Qualitätssicherung und Reakkreditierung bereits etablierter Lehramtsstudiengänge erfolgt, gemeinsam mit den Fachstudiengängen, hochschulintern im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|&#039;&#039;&#039;kontinuierlichen Qualitätssicherung&#039;&#039;&#039;]] mit ihren wiederkehrenden jährlichen Betrachtungen auf Lehreinheitsebene und sechsjährlichen vertieften Betrachtungen der Studiengänge, wobei die spezifischen Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge Berücksichtigung finden (s. Kap. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|5.3]] und [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|6.2]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß StudakVO NRW sind für die Lehramtsstudiengänge das &#039;&#039;&#039;Lehrerausbildungsgesetz (LABG)&#039;&#039;&#039;, die &#039;&#039;&#039;Lehramtszugangsverordnung (LZV)&#039;&#039;&#039; und die &#039;&#039;&#039;KMK-Standards für die Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Die Vorgaben betreffen u. a. den Anteil der Fächer, der Bildungswissenschaften und Praxisphasen in Lehramtsstudiengängen sowie das Fach Deutsch für Schüler:innen mit Zuwanderungsgeschichte und Inklusion. Weiterhin stimmt sich das Land mit der UDE über das Spektrum an Lehramtsstudiengängen und -fächern in ZLV ab. Intern hat die UDE ihr &#039;&#039;&#039;Modell der Lehrerbildung&#039;&#039;&#039; als Rahmenvorgabe erarbeitet. Gemäß StudakVO NRW ist außerdem ein:e Vertreter:in des Schulministeriums sowie bei Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Religion ein:e Vertreter:in der örtlich zuständigen Diözese oder Landeskirche an den hochschulinternen (Re-)Akkreditierungsverfahren zu beteiligen (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund des hohen Anteils polyvalenter Lehrveranstaltungen werden Lehramtsstudiengänge im QM-System der UDE integriert betrachtet. Die Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen an Lehramtsstudiengänge wird an der UDE durch das &#039;&#039;&#039;ZLB&#039;&#039;&#039; sowohl bei der Einrichtung als auch der Änderung und Einstellung von Lehramtsstudiengängen beratend und koordinierend gewährleistet. Das ZLB ist für die jährliche Qualitätsbetrachtung (s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap. 5.3]]) im erweiterten ZLB-Vorstand (unter Beteiligung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung) und gemeinsam mit dem Dez. HSPL in der &#039;&#039;&#039;Koordination Lehramt (KoLA)&#039;&#039;&#039; für die Begleitung der Einrichtung, Änderung, Reakkreditierung und ggf. Einstellung von Lehramtsstudiengängen zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die am häufigsten gewählten Fächerkombinationen in der gestuften Lehrerbildung können an der UDE in der Regelstudienzeit überschneidungsfrei studiert werden. Dazu hat die UDE ein &#039;&#039;&#039;Zeitfenstermodell&#039;&#039;&#039; des überschneidungsfreien Studierens zur Verbesserung der Studierbarkeit im Lehramt etabliert und eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Weiterhin wurde ein Prozessmodell eingeführt, welches eine überschneidungsfreie Prüfungsorganisation ermöglicht.&lt;br /&gt;
Unter Federführung des ZLB werden in Kooperation mit den Fakultäten und unter Einbindung von Berufspraktiker:innen sowie im Projekt ProViel &#039;&#039;&#039;Standards für die lehrerbildenden Studiengänge&#039;&#039;&#039; erarbeitet, in den Curricula implementiert und weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/ressorts/standards-qualitaetssicherung/ Ressort Standards und Qualitätssicherung im ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/vereinbarung_systemakkreditierung_ude_msw_komplett.pdf Vereinbarung UDE und Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW)📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=223&amp;amp;bes_id=12764&amp;amp;menu=1&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;keyword=labg Lehramtsausbildungsgesetz 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=15620&amp;amp;vd_back=N211&amp;amp;sg=0&amp;amp;menu=1 Lehramtszugangsverordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK-Standards Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/palapala/das-zentrum/2018-07-09_Profilmerkmale.pdf Modell der Lehrerbildung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/ ZLB]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/verwaltung/ueberschneidungsfreies_studieren/ude_zeitfenstermodell.php Zeitfenstermodell]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Zur laufenden Qualitätssicherung werden alle Lehreinheiten und Studiengänge der UDE (außer Medizin) kontinuierlich betrachtet. Dabei wird zwischen den &#039;&#039;&#039;dreijährlichen Betrachtungen auf Lehreinheitsebene&#039;&#039;&#039; (LE) und den &#039;&#039;&#039;sechsjährlichen vertieften Betrachtungen der Studiengänge&#039;&#039;&#039;, die deren Reakkreditierung zum Ziel haben, unterschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Lehramtsstudiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung ebenfalls berücksichtigt, wobei einzelne Verfahrensschritte absolviert werden, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung aller Studiengänge (mindestens alle sechs Jahre) wird zwischen Fakultät und Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen „&#039;&#039;&#039;Sechs-Jahres-Plan&#039;&#039;&#039;“ festgehalten. Sobald der Betrachtungszeitpunkt erstmalig durch Rektoratsbeschluss festgelegt wurde, besteht er im 6-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/ Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zum &#039;&#039;&#039;Auftakt&#039;&#039;&#039; der kontinuierlichen Qualitätssicherung erhält jede Fakultät im Frühjahr eines Jahres das &#039;&#039;&#039;Anschreiben&#039;&#039;&#039; des:der Prorektors:Prorektorin für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, das die relevanten Informationen für den jeweils anstehenden Qualitätszyklus enthält. Mit dem Schreiben werden außerdem spezifisch aufbereitete Informationen aus dem QM-System (Kennzahlen, Ergebnisse aus Absolvent:innenstudien, Studienverlaufsinformationen u. ä.) in Factsheets für Lehreinheiten (alle drei Jahre) und Studiengänge bereitgestellt. Die Fakultät wird mit dem Anschreiben gebeten, ihre &#039;&#039;&#039;Qualitätskonferenzen&#039;&#039;&#039; ggf. auf Lehreinheits- und Studiengangsebene gemäß den Festlegungen in ihrem &#039;&#039;&#039;QM-Konzept&#039;&#039;&#039; durchzuführen. Dabei kann die Fakultät auf Wunsch durch das Dez. HSPL oder das ZLB und das ZHQE unterstützt werden. Im Rahmen dieser fakultätseigenen QM-Prozesse wird überprüft, inwiefern die fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien gemäß StudakVO NRW sowie die Ziele der Lehr-Lernstrategie 2025 und der Digitalisierungsstrategie (ausgewiesen in der Akteur:innen-Kriterienmatrix (AKM)) im vertieft betrachteten Studiengang umgesetzt werden, da das Rektorat seine Reakkreditierungsentscheidung auf Grundlage der vertieften Betrachtungen trifft. Die Konferenzen sind unter Beteiligung der Prüfungsausschüsse, von Studierenden und Lehrenden aus dem Mittelbau und ggf. externen Dienstleistungsgebern durchzuführen. Die Fakultäten werden dazu ermuntert, auch externe Perspektiven einzubinden und darüber zu beraten, ob eine externe Betrachtung eines/mehrerer Studiengänge sinnvoll ist. Auf Basis der durchgeführten Qualitätskonferenzen vervollständigt die Fakultät bis spätestens zum Ende des Jahres &#039;&#039;&#039;die Factsheets&#039;&#039;&#039; ggf. für jede Lehreinheit sowie für jeden vertieft betrachteten Studiengang und reicht diese beim Dez. HSPL ein. Das Factsheet für die Studiengangsbetrachtung enthält unterstützende Leitfragen zur Umsetzung der Studiengangskriterien durch die Fakultät und es wird um Vorschläge für zu vereinbarende (kurzfristige) Follow-ups gebeten. Das Dezernat HSPL, ggf. das ZLB, das ZHQE und das Justitiariat kommentieren die von der Fakultät erstellten Dokumente in Vorbereitung der jährlichen &#039;&#039;&#039;Qualitätsgespräche&#039;&#039;&#039; zwischen der:dem Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und der Fakultät. Die zentralen Akteur:innen kontrollieren dabei, ob die Fakultät die Umsetzung der relevanten fachlich-inhaltlichen Studiengangskriterien bestätigt. Falls in diesem Zusammenhang deutlich wird, dass eine tiefergehende Begutachtung der fachlichen Kriterien erforderlich ist, kann anlassbezogen eine zusätzliche externe Begutachtung des Studiengangs empfohlen werden. An den Qualitätsgesprächen nehmen fakultätsseitig mindestens Vertreter:innen der Lehreinheit(en) der Fakultät (nur bei stattfindender LE-Betrachtung), Studiengangsverantwortliche der vertieft betrachteten Studiengänge sowie der:die Studiendekan:in teil. Die Gespräche sind nach erfolgter Abstimmung mit der jeweiligen Fakultät für den Besuch von Vertreter:innen anderer UDE-Fakultäten geöffnet. Durch die fakultätsübergreifende gegenseitige Teilnahme an den Qualitätsgesprächen soll eine fachexterne Perspektive auf die betrachteten Lehreinheiten und Studiengänge eröffnet und ein Austausch über die  unterschiedlichen Qualitätskulturen der Fakultäten ermöglicht werden. Die Gespräche sind darüber hinaus für die Teilnahme von Studierendenvertreter:innen aus der jeweiligen Fakultät geöffnet.||[https://www.uni-due.de/qm/index.php QM-Konzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/akm_rektoratsbeschluss_2021-06-30_2.pdf Akteur:innen-Kriterienmatrix AKM 📄🔒]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Der:Die Prorektor:in erörtert im Qualitätsgespräch mit der Fakultät die aus den Factsheets hervorgehenden zentralen Themenfelder und vereinbart mit der Fakultät entsprechende (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen. Das Dezernat HSPL erstellt ein Gesprächsprotokoll, das zwischen allen Gesprächsbeteiligten einvernehmlich abgestimmt wird und die vereinbarten Follow-ups enthält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gemäß StudakVO NRW erforderliche Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters des für Schulen zuständigen Ministeriums erfolgt im Rahmen der Sitzung des &#039;&#039;&#039;erweiterten ZLB-Vorstands&#039;&#039;&#039;. Dieser setzt sich zusammen aus dem ZLB-Vorstand (Vertreter:innen der Fakultäten, Statusgruppen und Schulpraxis), einem/einer Vertreter:in des MSB und einem/einer Vertreter:in des Dez. HSPL und befasst sich in seiner jährlichen Sitzung mit der Qualitätssicherung der Lehreinheiten (bei stattfindender LE-Betrachtung) der Lehramtsstudiengänge und der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterter Vorstand des ZLB]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Auf Basis der relevanten Factsheets und Gesprächsprotokolle und der Berichte der Ressorts des ZLB können, neben den zwischen Fakultät und Prorektor:in vereinbarten, auch zusätzliche (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen beschlossen werden. Das Gremium spricht dem Rektorat die Empfehlungen zur Reakkreditierung der vertieft betrachteten Lehramtsstudiengänge aus oder es empfiehlt die Aufhebung der Reakkreditierung eines Lehramtsstudiengangs. Neben der kontinuierlichen Qualitätssicherung der betrachteten Lehreinheiten und Studiengänge gehören zu den im erweiterten Vorstand betrachteten Fragen das Monitoring der Standards für die Lehrerbildung, Fragen des UDE-Modells der Lehrerbildung und die Beratung übergreifender Aspekte des Lehramts wie z. B. Studierbarkeit im Lehramt oder Abstimmung von Studium und Praxisphasen in der Lehrerbildung. Im Nachgang zur Abstimmung der vom erweiterten ZLB-Vorstand beschlossenen (kurzfristigen) Follow-up Maßnahmen und Reakkreditierungsempfehlungen wird per Rektorschreiben die schriftliche Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Education beim Schulministerium eingeholt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für die Lehramtsstudiengänge mit dem &#039;&#039;&#039;Kombinationsfach Evangelische und Katholische Religion&#039;&#039;&#039; erforderliche Beteiligung an der Akkreditierung der zuständigen Diözese bzw. Landeskirche erfolgt schriftlich über das MKW NRW. Den zuständigen kirchlichen Stellen werden zu diesem Zweck alle relevanten aus der vertieften Betrachtung hervorgehenden Dokumenten vorgelegt. Da die Fachstudiengänge BA/MA Christliche Studien nicht dazu befähigen, katholische:r bzw. evangelische:r Religionslehrer:in zu werden, sind die Kirchen weder zur Erklärung des Einvernehmens noch zur Erklärung des Benehmens aufgerufen. Sie werden aufgrund der in den Verträgen mit den Kirchen verankerten Freundschaftsklausel allerdings schriftlich über die (Re-)Akkreditierungsvorhaben der UDE unterrichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Fall einer Prüfungsordnungsänderung der &#039;&#039;&#039;reglementierten Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie&#039;&#039;&#039; sind die jeweils zuständigen Landesministerien (das MKFFI NRW im Falle des B.A. Soziale Arbeit und das MAGS NRW im Falle des B.Sc. Psychologie) einzubeziehen. Zu diesem Zweck stellt das Dezernat HSPL beim zuständigen Landesministerium einen Antrag auf Feststellung der beruflichen Eignung, dem auch der Nachweis der ordnungsgemäßen Akkreditierung des Studiengangs beigefügt wird. An der vertieften Betrachtung der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Psychologie wird ein:e Vertreter:in der Berufspraxis schriftlich beteiligt. An der Akkreditierung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie ist das Ministerium zu beteiligen. Das Verfahren hierzu wird im Rahmen der Konzeptakkreditierung des Studiengangs noch abgestimmt und etabliert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Den Abschluss des Reakkreditierungsverfahrens bildet ein &#039;&#039;&#039;Rektoratsworkshop&#039;&#039;&#039;, in dem sich die Hochschulleitung mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung auf Lehreinheits- (ggf.) und Studiengangebene befasst. Das Rektorat trifft &#039;&#039;&#039;Reakkreditierungsentscheidungen&#039;&#039;&#039; für die vertieft betrachteten Studiengänge und beschließt (kurzfristige) Follow-up Maßnahmen für Lehreinheiten und Studiengänge. Das Rektorat kann auch &#039;&#039;&#039;(kurzfristige) Follow-up Maßnahmen&#039;&#039;&#039; beschließen, die nicht einvernehmlich mit den Fakultäten, dem erweiterten ZLB-Vorstand und dem Schulministerium abgestimmt wurden. Sofern in einem vertieft betrachteten Studiengang die Voraussetzungen erfüllt werden und – falls nötig – die Zustimmung der zu beteiligenden Stelle vorliegt, beschließt das Rektorat die Reakkreditierung des Studiengangs, die für sechs Jahre gilt. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird damit für den &#039;&#039;&#039;Sechsjahreszeitraum&#039;&#039;&#039; vergeben. Die &#039;&#039;&#039;Rektoratsbeschlüsse&#039;&#039;&#039; werden auf der Homepage der UDE veröffentlicht und die Öffentlichkeit wird über die Datenbank des Akkreditierungsrats über die Akkreditierung informiert. &lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/verfahrensplan_kurzfr_follow-ups_26-01-2022.pdf Verfahrensplan kurzfristige Follow-ups 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/gremien/rektoratsbeschluesse.shtml Rektoratsbeschlüsse]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Falls die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht vorliegen und die gravierenden Mängel aller Voraussicht nach nicht durch die Umsetzung von kurzfristigen Follow-up Maßnahmen behoben werden können, kann das Rektorat sich gegen die Reakkreditierung des Studiengangs entscheiden. Dem Studiengang wird das Siegel des Akkreditierungsrats somit entzogen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.5_-_Einstellung_eines_Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern das Rektorat eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschließt, ist die &#039;&#039;&#039;Umsetzung der Maßnahme&#039;&#039;&#039; von der Fakultät innerhalb von neun Monaten nachzuweisen. Die Akkreditierung des Studiengangs ist in diesem Fall zunächst für ein Jahr befristet. In begründeten Einzelfällen kann das Rektorat auch eine kürzere Frist zur Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme setzen. Wenn seitens des Rektorats eine kurzfristige Follow-up Maßnahme beschlossen wurde, wird diese vom Dez. HSPL der Fakultät mitgeteilt. Bei der Umsetzung der Maßnahme wird die Fakultät bedarfsgerecht beraten und von den jeweils zuständigen hochschulinternen Akteur:innen unterstützt. Die Umsetzung der Maßnahme wird dem Rektorat in Form eines Fakultätsberichts über das Dez. HSPL nachgewiesen, wobei die Akkreditierung nach Erfüllung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme per Rektoratsbeschluss auf den Zeitraum von insgesamt sechs Jahren ausgedehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall, dass die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme aus Sicht des Rektorats nicht vollumfänglich erfolgt ist, kann das Rektorat eine angemessene Fristverlängerung zur Nachbesserung bei der Umsetzung der Maßnahme einräumen. Die Akkreditierung wird für den entsprechenden Zeitraum verlängert. Sofern das Rektorat aufgrund des endgültigen Berichts der Fakultät die Umsetzung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme nicht feststellt, kann die Einstellung des Studiengangs und die Aufhebung der Akkreditierung durch das Rektorat beschlossen werden (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.5_-_Einstellung_eines_Studiengangs|Kap. 5.5]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativ kann das Rektorat die Weiterentwicklung des Studiengangs unter Berücksichtigung der kurzfristigen Follow-up Maßnahme in Begleitung von externen Gutachter:innen veranlassen (s. fakultative externe Studiengangsbegutachtung (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.3 - Externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3.3]]). Für den Umgang mit Konfliktfällen im Akkreditierungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der dargestellte Prozess der kontinuierlichen Qualitätssicherung der Studiengänge und Lehreinheiten dauert von Verfahrensauftakt bis zur abschließenden Rektoratsbefassung etwa 1,5 Jahre.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Alle sechs Jahre werden in der &#039;&#039;&#039;[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation|Institutionellen Evaluation]]&#039;&#039;&#039; Forschung, Lehre und Organisation einer Fakultät mit Hilfe externer Gutachter:innen grundsätzlich bewertet. Dabei wird das Lehrprofil gemeinsam mit dem Forschungsprofil einer Fakultät betrachtet. Gegenstand der Betrachtung sind die Kombination und Ausrichtung der angebotenen Studiengänge im Lehrprofil der Fakultät. Dazu gehören auch die Studiengänge sowie die Studien- und Prüfungsorganisation. Reflektiert werden sollen die Studiengangstruktur sowie die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung. Die Reflexion soll auch die Qualifikationsziele der Studiengänge umfassen. || &lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Im Verlauf der Institutionellen Evaluation kann zusätzlich die vertiefte Betrachtung eines oder mehrerer Studiengänge vereinbart werden – etwa wenn die Dokumentation der jährlichen Qualitätskonferenzen eine genauere Analyse nahelegt. Mögliche Follow-up Maßnahmen hinsichtlich des Lehrprofils und ggf. einzelner Studiengänge werden zwischen Fakultät und Rektorat in den anschließenden [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] festgelegt.&lt;br /&gt;
Alle drei Jahre vereinbart die Fakultät im Rahmen der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] mit dem Rektorat Entwicklungsziele im Bereich „Studium und Lehre“, welche sich auch auf einzelne Studiengänge beziehen können. Im Gegenzug sichert das Rektorat Unterstützung zu.&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php ZLV]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.4 - (Wesentliche) Änderung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Veränderungen an Studiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. Die Fortentwicklung von Studiengängen durch die Fakultäten wird daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung von Studiengängen erfolgt in der Verantwortung der Fakultät. Das Dez. HSPL, das Justitiariat, das ZLB, das Dez. Studierendenservice und das ZHQE unterstützen sie dabei in enger und direkter Abstimmung sowohl bei der Planung als auch der Erarbeitung von Umsetzungsmöglichkeiten. Es wird dabei eruiert, ob es sich bei den geplanten Änderungen um sogenannte wesentliche Änderungen handelt.&lt;br /&gt;
 | style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| An der UDE wurden für das Verfahren der Studiengangsänderungen folgende Vorgehensweisen vereinbart:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Änderungen werden durch die Fakultät eigenverantwortlich initiiert und beschlossen. Sie teilt dem Dez. HSPL oder dem Justitiariat die beschlossenen Änderungen mit. Gemeinsam mit dem Dezernat HSPL und dem ZLB (bei Lehramtsstudiengängen) erfolgt die frühzeitige Abstimmung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der geplanten Änderung um eine sogenannte &#039;&#039;&#039;„wesentliche Änderung“&#039;&#039;&#039; handelt. Das Rektorat hat einen Katalog von Definitionen wesentlicher Änderungen beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Studiengangs handelt und dennoch die Änderung der &#039;&#039;&#039;Prüfungsordnung&#039;&#039;&#039; erforderlich ist, greift ein standardisierter Prozess, der durch das Justitiariat koordiniert wird. Auch hier werden, je nach Umfang der Änderungen, verschiedene Abstimmungen und Prüfschritte notwendig. Bei Prüfungsordnungsänderungen ist in jedem Fall die &#039;&#039;&#039;Kapazitäts- und Rechtsprüfung&#039;&#039;&#039; notwendig, das Einschreibungs- und Prüfungswesen überprüft die technische Abbildbarkeit der Prüfungsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Werden &#039;&#039;&#039;Ziele und Ausrichtung&#039;&#039;&#039; eines Studiengangs geändert, muss die Passung ins UDE-Profil erneut überprüft werden. Bei sogenannten wesentlichen Änderungen befasst sich zunächst das Rektorat mit den intendierten Anpassungen und beschließt je nach Art und Umfang der genauen Änderungen, ob einige oder alle qualitätssichernden Schritte aus dem Einrichtungsprozess (vgl. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) eines Studiengangs notwendig werden. Entspricht der wesentlich geänderte Studiengang nicht den rechtlichen Vorgaben, können Anpassungen am Studiengangskonzept erforderlich werden. Das Rektorat kann entsprechende kurzfristige Follow-up Maßnahmen beschließen. Falls die erforderlichen Anpassungen des Studiengangs nicht vorgenommen werden, kann das Rektorat dem Studiengang die Akkreditierung und damit das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen. Damit die beschlossenen Änderungen fristgerecht umgesetzt werden können, muss die Fakultät die dafür zuständigen zentralen Stellen rechtzeitig informieren. Das Dez. HSPL oder das Justitiariat koordinieren den weiteren Prozess mit Kapazitäts- und Rechtsprüfung sowie ggf. die Befassung des Rektorats in enger Absprache mit der Fakultät. Sofern Überarbeitungsbedarf besteht, meldet dies die Verwaltung an die Fakultäten zurück und unterstützt diese bei der Modifikation von Dokumenten. Nach positivem Abschluss des Verfahrens und ggf. der Umsetzung von kurzfristigen Follow-ups zur Sicherung der Rechtskonformität und Studierbarkeit, werden die von der Fakultät beschlossenen Änderungen veröffentlicht und treten in Kraft. Im Einzelfall kann es aufgrund Art und Umfang der wesentlichen Änderung erforderlich werden, ein voll umfängliches Einrichtungs- und Akkreditierungsverfahren für den betroffenen Studiengang durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für &#039;&#039;&#039;Lehramtsstudiengänge&#039;&#039;&#039; gelten die gleichen Abläufe mit der Ergänzung, dass das ZLB in den Prozess von Beginn an einbezogen ist und qualitätssichernde Aufgaben wahrnimmt. Bei Änderungen an Profil und Ausrichtung von Studiengängen werden die Anforderungen des Lehramtsstudiums dadurch berücksichtigt, dass der erweiterte Vorstand des ZLB eine entsprechende Einschätzung für die Rektoratsbefassung vorlegt. Außerdem wird das MSB nach Rechtslage beteiligt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2020-06-10_ablaufdiagramm_Änderung_ba_ma.pdf Ablaufdiagramm Änderung eines Bachelor- oder Masterstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_ext_begutachtg_akkreditierung_ba_ma_2022-09-09.pdf Ablaufdiagramm Einrichtung u. Akkreditierung eines Fachstudiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_einrichtg_akk_ba_ma_26-01-2022.pdf  Ablaufdiagramm wesentliche Änderung eines Fachstudiengangs sowie lehramtsbezogenen Studiengangs 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/2019-08-04_definitionen_wesentliche_Änderungen.pdf Katalog zur Definition wesentlicher Änderungen 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.5 - Einstellung eines Studiengangs ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die Einstellung von Studiengängen kann auf Wunsch der Fakultät oder als Konsequenz der [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.1_-_Ziel_und_Leistungsvereinbarungen|ZLV]] zwischen Fakultät und Rektorat angestoßen werden. Sollten kurzfristige Follow-up Maßnahmen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]]) aus dem (Re-)Akkreditierungsprozess bzw. aus dem Verfahren einer wesentlichen Studiengangsänderung (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|Kap 5.4]]) nicht umgesetzt werden, kann ebenfalls eine Einstellung des Studiengangs erforderlich werden. Das Siegel des Akkreditierungsrats wird dem Studiengang dadurch entzogen. Die Einstellung von Lehramtsstudiengängen muss im Einvernehmen mit dem MKW und dem MSB erfolgen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sofern die Fakultät die Einstellung eines Studiengangs wünscht, fasst der Fakultätsrat den &#039;&#039;&#039;formellen Beschluss zur Einstellung&#039;&#039;&#039;. Wenn die Einstellung durch das Rektorat angestoßen wird, holt es (koordiniert durch das Dez. HSPL) Stellungnahmen des Fakultätsrates und des Studienbeirats zur geplanten Einstellung ein. Anschließend prüft das Dez. HSPL die kapazitären Auswirkungen der Einstellung, insbesondere auch im Hinblick auf die Dienstleistungsverflechtung.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-system.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Unter Bezug auf den Beschluss oder unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fakultätsrats beschließt das Rektorat im nächsten Schritt ggf. die Einstellung des Studiengangs, legt das Semester der letzten Immatrikulation fest und fordert die Fakultät auf, eine &#039;&#039;&#039;Auslaufregelung&#039;&#039;&#039; zu erstellen. Die Akkreditierung des Studiengangs wird für den Zeitraum des Auslaufbetriebs verlängert, unter der Voraussetzung, dass keine wesentlichen Änderungen an dem Studiengang vorgenommen werden. Wenn es Widerspruch der Fakultät zur Einstellungsentscheidung gibt, gelten die Beschwerdemöglichkeiten gegen Akkreditierungsentscheidungen s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.6_-_Umgang_mit_Konflikten_und_Beschwerdem.C3.B6glichkeiten_gegen_.28Re-.29Akkreditierungsentscheidungen_des_Rektorats|Kap. 5.6]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der beschlossenen Einstellung des Studiengangs erarbeitet die Fakultät mit Unterstützung des Justitiariats eine Auslaufregelung. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung wird diese im Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Studierenden werden durch den Bereich Einschreibungs- und Prüfungswesen über die in Kraft getretene Auslaufregelung informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Einstellung von Lehramtsstudiengängen ergeben sich folgende zusätzliche Erfordernisse:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Einstellung muss im Einvernehmen mit MSB und MKW geschehen.&lt;br /&gt;
* Das ZLB ist in den Prozess einzubeziehen.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | An der UDE sind das Verfahren zur Einrichtung und Akkreditierung (Konzeptakkreditierung) eines neuen Studiengangs und die vertiefte Betrachtung bestehender Studiengänge mit dem Ziel der Reakkreditierung darauf ausgerichtet, dass sich die daran beteiligten Akteur:innen im Rahmen der Prozesse mehrfach mündlich und auf Schriftbasis zum Akkreditierungsgegenstand austauschen (s. Kap. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|5.1]], [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.3_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehre_.E2.80.93_Reakkreditierung_von_Studieng.C3.A4ngen|5.3]] und [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.4_-_.28Wesentliche.29_.C3.84nderung_eines_Studiengangs|5.4]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hinsichtlich der Studiengangkonzepte oder bestehender Studiengänge sichtbar und frühzeitig kommunizierbar. In den mehrschrittigen Prozessen bieten sich wiederholt Möglichkeiten der Überarbeitung (durch „Rückverweis“) von Aspekten des Studiengangs, die nicht den Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung entsprechen. Geringfügige Mängel können darüber hinaus durch die Aussprache kurzfristiger Follow-up Maßnahmen (s. [[5_-_Der_Studiengang_im_Qualitätsmanagementsystem#5.1_-_Einrichtung_und_Akkreditierung_eines_neuen_Studiengangs|Kap. 5.1]]) auch nach Beschluss einer vorläufigen Akkreditierung behoben werden. Durch dieses Vorgehen wird in der Regel vermieden, dass das Rektorat die Akkreditierung eines neuen Studiengangs nicht beschließt oder einem bestehenden Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrats entziehen muss.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/e/ed/Ablaufuebersicht_Konfliktmanagement_Beschwerden.png Ablaufübersicht Konfliktmanagement bei Beschwerden zu Akkreditierungsentscheidungen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Sollte keine Einigung bezüglich akkreditierungsrelevanter Aspekte erzielt werden können, handelt es sich im Sinne der QM-Ordnung um einen Konflikt. Zur Lösung entsprechender Konflikte besteht ein dreistufiges Verfahren, das durch das ZHQE koordiniert wird. Im Falle eines Konflikts reicht das Dekanat der von einer Akkreditierungsentscheidung betroffenen Fakultät eine Beschwerde beim ZHQE ein. Hierfür steht das Kontaktformular auf der Webseite des ZHQE zur Verfügung: https://www.uni-due.de/zhqe/qms_kontakt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren zur Beilegung des Konflikts besteht aus bis zu drei Schlichtungsstufen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Stufe: Es findet ein moderiertes &#039;&#039;&#039;Konfliktlösungsverfahren&#039;&#039;&#039; („Runder Tisch“) statt, bei dem das ZHQE die Konfliktparteien und -beteiligten zusammenführt, um die Hauptanliegen und Interessen beider Parteien zu identifizieren und zu diskutieren. Es wird ein ergebnisoffener Dialog über die strittigen Punkte der Akkreditierungsentscheidung geführt, um eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu finden. Falls der „Runde Tisch“ eine Einigung erzielen kann, wird vom Rektorat ein Akkreditierungsbeschluss gefasst. Falls keine Einigung erzielt werden kann, wird ein &#039;&#039;&#039;internes Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; eingeleitet.&lt;br /&gt;
# Stufe: Beim &#039;&#039;&#039;internen Schlichtungsverfahren&#039;&#039;&#039; wird einzelfallbezogen eine interne Schlichtungskommission durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung gewählt. Sie besteht aus drei Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen sowie jeweils einem/einer Vertreter:in aus den Gruppen der akademischen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und der Studierenden. Die Schlichtungskommission erhält alle relevanten Unterlagen aus dem bisherigen Prozess und führt Gespräche mit den Konfliktparteien sowie bei Bedarf mit weiteren Akteur:innen (z. B. Dez. HSPL, ZLB), um eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für das Rektorat zu erarbeiten. Anschließend befasst sich das Rektorat mit den Ergebnissen des internen Schlichtungsverfahrens und trifft einen Beschluss. Sollte die Fakultät mit dieser Entscheidung weiterhin nicht einverstanden sein, kann sie Widerspruch einlegen, indem sie diesen beim ZHQE einreicht.&lt;br /&gt;
# Stufe: Es wird ein &#039;&#039;&#039;externes Gutachten&#039;&#039;&#039; eingeholt, das sich zu den strittigen Aspekten des Studiengangs äußern muss. Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. vier Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der Fakultät nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das ZHQE stellt den Gutachter:innen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, einschließlich der strittigen Aspekte des Studiengangs. Im Rahmen einer eintägigen Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, mit allen relevanten Stakeholdern Gespräche zu führen. Anschließend analysiert und bewertet die Gutachter:innengruppe die gesammelten Informationen, um in einem Gruppengutachten eine Entscheidungsempfehlung abzugeben. Der Beschluss des Rektorats auf Grundlage des externen Gutachtens ist endgültig und eine weiterer Einspruch ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
||[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/qm/ie_auswahl-gutachterinnen_web.pdf Handreichung zur Auswahl von Gutachter:innen]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=626</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=626"/>
		<updated>2024-07-04T14:58:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=625</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=625"/>
		<updated>2024-07-04T14:52:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;big&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Herzlich willkommen im Wiki des Qualitätsmanagement-Handbuchs der UDE.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration finden Sie im [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Help:Contents Benutzerhandbuch] oder im [https://wiki.uni-due.de/wiki2go/index.php/Hauptseite Wiki Tutorial].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Änderungen im QM-Handbuch]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;[[Einleitung]]&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[1 - Profil der Universität Duisburg-Essen|&#039;&#039;&#039;1 - Profil der Universität Duisburg-Essen&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[2 - Organisationsstruktur|&#039;&#039;&#039;2 - Organisationsstruktur&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.1 - Zentrale Organe der Universität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.2 - Fakultäten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.3 - Verwaltungs- und Serviceeinrichtungen im Bereich Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4 - Kommunikation und Medienservices&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4.1 - Interne Kommunikationsstrukturen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.4.2 - Infrastruktur und Medienservices&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[3 - Hochschulsteuerung|&#039;&#039;&#039;3 - Hochschulsteuerung&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.1. - Strategielinien: Hochschulentwicklungsplan (HEP) und Hochschulverträge mit dem Land NRW&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3 - Ressourcensteuerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.1 - Grundausstattung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.2 - Interne Mittelverteilung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.3 - Hochschulpakt 2020/Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.3.4 - Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.4 - Berufungspolitik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.5 - Weitere zentrale Steuerungsfelder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre|&#039;&#039;&#039;4 - Steuerungssystem für Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.1 - Lehr-Lern-Strategie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.2 - Rahmenvorgaben für Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.3 - Spezifische Projekte zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem|&#039;&#039;&#039;5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.1 - Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2 - Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse der Lehramtsstudiengänge im QM-System&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.3 - Qualitätssicherung und -entwicklung im laufenden Studienbetrieb - Reakkreditierung von Studiengängen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.4 - (Wesentliche) Änderungen eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.5 - Einstellung eines Studiengangs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.6 - Umgang mit Konflikten und Beschwerdemöglichkeiten gegen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen des Rektorats&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre|&#039;&#039;&#039;6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.1 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4 - Evaluation von Lehre und Studium&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.2 - Feed_In Befragung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.3 - Workload-Erfassung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.4 - Modulevaluation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.5 - Studierendenbefragungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.8 - Diversity Monitoring&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems|&#039;&#039;&#039;7 - Kommunikation und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[8 - Abkürzungsverzeichnis|&#039;&#039;&#039;8 - Abkürzungsverzeichnis&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[9 - Glossar|&#039;&#039;&#039;9 - Glossar&#039;&#039;&#039;]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Starthilfen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:Configuration_settings Liste der Konfigurationsvariablen]&lt;br /&gt;
* [https://www.mediawiki.org/wiki/Special:MyLanguage/Manual:FAQ MediaWiki-FAQ]&lt;br /&gt;
* [https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/mediawiki-announce Mailingliste neuer MediaWiki-Versionen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=624</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=624"/>
		<updated>2024-07-04T14:47:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=623</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=623"/>
		<updated>2024-07-04T14:44:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.8 - Diversity Monitoring */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=622</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=622"/>
		<updated>2024-07-04T14:43:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.5 - Studierendenbefragungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ UDE-Umfrage]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.   &lt;br /&gt;
|[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|[https://zhqe.uni-due.de/dim/ Diversity Monitoring]&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=621</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=621"/>
		<updated>2024-07-04T14:36:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=620</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=620"/>
		<updated>2024-07-04T14:36:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.4.4 - Modulevaluation */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zfh/fql/161208_methodenkoffer_text_final.pdf Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=619</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=619"/>
		<updated>2024-07-04T14:35:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.4.3 - Workload-Erfassung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || [https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zfh/fql/161208_methodenkoffer_text_final.pdf Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=618</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=618"/>
		<updated>2024-07-04T14:35:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zfh/fql/161208_methodenkoffer_text_final.pdf Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=617</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=617"/>
		<updated>2024-07-04T14:34:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Beispiele für Fragen in den Fragebögen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zfh/fql/161208_methodenkoffer_text_final.pdf Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen. Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=616</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=616"/>
		<updated>2024-07-04T14:30:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreter:innen mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangbegutachtung][https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablaufübersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Es lassen sich &#039;&#039;&#039;zwei Varianten&#039;&#039;&#039; unterscheiden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einzelbegutachtungen nach Aktenlage&lt;br /&gt;
* Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die externen Gutachter:innen werden von der Fakultät vorgeschlagen. Es werden i. d. R. mindestens vier Gutachter:innen eingeladen. Der Gutachter:innengruppe müssen ein studentisches Mitglied und ein:e Vertreter:in der Berufspraxis angehören. Bei Lehramtsstudiengängen ist ein:e Fachdidaktiker:in einzubeziehen. Um die Unabhängigkeit der externen Gutachter:innen zu gewährleisten, gelten dieselben Kriterien wie für die Auswahl der Gutachter:innen im Rahmen der Institutionellen Evaluation (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte|6.3.2]]). &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (z. B. Befragungsergebnisse etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (bei Evaluation von Lehramtsstudiengängen z. B. mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Informationen für Studierende]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Beispiele für Fragen in den Fragebögen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zfh/fql/161208_methodenkoffer_text_final.pdf Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen.  Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=615</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=615"/>
		<updated>2024-07-04T14:13:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden.&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/intern/2024-05-17_ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs.pdf Ablaufdiagramm: Kontinuierliche Qualitätssicherung Studium und Lehre (QSL)]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r  &lt;br /&gt;
|[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreterinnen und Vertreter mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und der zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
Externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Datenset/Datencockpit/Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (Qualitätsberichte/Factsheets und Follow-ups, Befragungsergebnisse, etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (z. B. einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW. &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder. &lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Informationen für Studierende]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Beispiele für Fragen in den Fragebögen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zfh/fql/161208_methodenkoffer_text_final.pdf Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen.  Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=614</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=614"/>
		<updated>2024-07-04T14:07:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden.&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r   &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&amp;amp;vd_id=16844 Studienakkreditierungsverordnung NRW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangsbegutachtung]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablauf%C3%BCbersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreterinnen und Vertreter mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und der zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
Externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Datenset/Datencockpit/Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (Qualitätsberichte/Factsheets und Follow-ups, Befragungsergebnisse, etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (z. B. einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW. &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder. &lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Informationen für Studierende]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Beispiele für Fragen in den Fragebögen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zfh/fql/161208_methodenkoffer_text_final.pdf Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen.  Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=613</id>
		<title>4 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/index.php?title=4_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualit%C3%A4tssicherung_in_Studium_und_Lehre&amp;diff=613"/>
		<updated>2024-07-04T13:58:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fneuss: /* 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bereits seit der Gründung der Universität Duisburg-Essen (UDE) im Jahre 2003 wurde ein umfassendes QMS aufgebaut, dessen Kern die Verbindung von kontinuierlicher Qualitätssicherung der Lehre, Institutioneller Evaluation und internen Ziel- und Leistungsvereinbarungen darstellt. Institutionelle Evaluationen mit anschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen durchlaufen alle universitären Einheiten. Verknüpft wird dieser Kern mit einem umfassenden Angebot an Befragungsinstrumenten, Datenmanagement sowie einem weitreichenden Angebot zur Personalentwicklung und Hochschuldidaktik. Das QMS der UDE verfolgt einen &#039;&#039;&#039;ganzheitlichen Ansatz&#039;&#039;&#039; und nimmt die Bereiche Studium und Lehre, Forschung sowie Organisation und Services in den Blick. Datengestützte Qualitätsentwicklungsprozesse sind auf der Ebene von wissenschaftlichen und administrativen Organisationseinheiten, auf der Ebene von Studiengängen und Lehrveranstaltungen wirksam. Wesentliches Ziel ist es, die Qualität in allen Bereichen der Universität zu verbessern. Hierzu werden alle Bereiche in ein umfassendes, kreislaufartiges Konzept der Qualitätsentwicklung eingebunden.&lt;br /&gt;
In die jeweiligen Qualitätszyklen gehen Daten aus hochschulstatistischen Datenbanken, Befragungen und weiteren Informationsquellen ein, und aus ihnen gehen Ergebnisberichte hervor, die einen Teil der Entscheidungsgrundlage für die Reakkreditierungen oder Ziel- und Maßnahmenvereinbarungen darstellen. Für die Prozesse, Datengrundlagen und Ergebnisberichte ist die UDE bestrebt, möglichst schlanke und effiziente Verfahren und Instrumente zu nutzen und damit die Ableitung sowie Überprüfung von Konsequenzen im QM nachhaltig zu sichern. &lt;br /&gt;
== 6.1 - Ziel und Leistungsvereinbarungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die hochschulinternen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) sind ein Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrument der UDE mit dem Ziel, die strategischen Planungen des Rektorats mit den Fakultäten, der Verwaltung und den Zentralen Einrichtungen abzustimmen. Jeder zweiten Vereinbarungsrunde wird die Institutionelle Evaluation (s. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Kap. 6.3]]) vorangestellt.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/verwaltung/entwicklungsplanung/aufgaben-zlv.php Dez. HSPL]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/de/universitaet/entwicklungsplanung.php Entwicklungsplanung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Inhalt und Ablauf:&#039;&#039;&#039; Anhand des ZLV-Vereinbarungsrasters der letzten Vereinbarung füllen die Fakultäten ein ZLV-Statusraster aus, das der Dokumentation der Zielerreichung der bisherigen Entwicklungsziele dient. Sie erstellen außerdem den Entwicklungsbericht, der derzeit folgende Hauptgliederungspunkte umfasst:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Studium und Lehre,&lt;br /&gt;
# Forschung &amp;amp; Transfer,&lt;br /&gt;
# Personal- und Strukturentwicklung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichstellungs- und Diversitätsziele sind als Querschnittsaufgaben Bestandteil in allen Gliederungspunkten. Der Entwicklungsbericht erfolgt grundsätzlich auf Lehreinheitsebene. Die Gesamtplanung der Fakultät wird den Berichten der Lehreinheiten vorangestellt. Der Entwicklungsbericht umfasst IST-Beschreibung (Status quo) und eine mittelfristige Zielplanung für den ZLV-Zeitraum und darüber hinaus. Die Fakultäten füllen ein neues Vereinbarungsraster zu den ZLV aus, das als Grundlage für die zu schließenden ZLV dient. Bei Vorliegen eines Selbstberichts für die [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionelle Evaluation]] braucht die Fakultät in dem betreffenden Jahr keinen neuen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV vorzulegen. &lt;br /&gt;
Falls eine Fakultät es wünscht, kann sie ihren Selbstbericht im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisieren oder ergänzen. Follow-up aus der Institutionellen Evaluation werden im Vereinbarungsraster zu den ZLV dokumentiert.  In den Entwicklungsgesprächen zwischen Rektorat und Fakultäten – fakultativ begleitet von einem Mitglied der KEF, des ZLBs und der Gleichstellungsbeauftragten – wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand des ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom Dezernat Wirtschaft und Finanzen, Sg. Finanzmanagement &amp;amp; Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Fakultät diskutiert. Es erfolgt eine Erörterung der von der Fakultät im ZLV-Vereinbarungsraster aufgeführten Leistungen/Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Erörterung werden im ZLV-Vereinbarungsraster verbindlich festgehalten. Bewilligungen aus dem [[3_-_Hochschulsteuerung#3.3.2_-_Interne_Mittelverteilung|Innovationsfonds]] werden ebenfalls im ZLV-Vereinbarungsraster ausgewiesen. Der:Die Rektor:in und die Fakultäten unterzeichnen abschließend die ZLV. Die Ergebnisse werden im Intranet veröffentlicht. Das Dez. HSPL koordiniert und organisiert das ZLV-Verfahren.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.2 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehreinheiten und Studiengänge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die achtjährliche vertiefte Betrachtung der Studiengänge hat deren [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Reakkreditierung]] zum Ziel.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/ Qualitätskonzepte der Fakultäten auf dem QM-Portal 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Zur laufenden Qualitätssicherung führt die Fakultät autonom auf Grundlage ihres Qualitätskonzepts die Qualitätskonferenzen durch und veranlasst die Befassung des Akkreditierungsbeirats mit den zu reakkreditierenden Studiengängen. Die vertiefte Betrachtung der einzelnen Studiengänge erfolgt einmal in acht Jahren, wobei der Betrachtungszeitpunkt zwischen Fakultät und dem Dez. HSPL abgestimmt und im vom Rektorat beschlossenen &#039;&#039;&#039;Akkreditierungskalender&#039;&#039;&#039; („Acht-Jahres-Plan“) festgehalten wird (ausführlich s. [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|Kap 5.3]]). || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/ablaufdiagramm_kontinuierliche_qs_26-01-2022.pdf Ablaufdiagramm Kontinuierliche Qualitätssicherung auf Studiengangs- und Lehreinheitsebene 📄🔒]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://imperia.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/entwicklungsplanung/6-jahres-plan_aktuell.pdf Zeitplan Vertiefte Betrachtung der Studiengänge 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung ==&lt;br /&gt;
=== 6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel Institutionelle Evaluation&#039;&#039;&#039;: Die Institutionelle Evaluation dient der Weiterentwicklung der evaluierten Einheit unter Beteiligung externer Peers und bereitet jeden zweiten Zyklus der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|ZLV]] der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung mit dem Rektorat vor. Alle Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Verwaltung der UDE durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. Im Rahmen der Institutionellen Evaluation werden alle Leistungsbereiche (Studium und Lehre, Forschung, Services und Organisation) einer Einrichtung bewertet. Das Verfahren stellt steuerungsrelevante Informationen für die Verknüpfung zentraler und dezentraler Entwicklungsplanung bereit und wird vom ZHQE koordiniert.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/ie-zlv_zeitplanung_2018-2028.pdf Zeitplan 🔒📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/3/30/Ablaufuebersicht_IE_regulaer.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fokussierte Fragestellungen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Evaluationen erfolgt über fokussierte Fragestellungen. Die fokussierten Fragen werden in einem Abstimmungsprozess zwischen zu evaluierender Einrichtung und Rektorat erarbeitet. Das Rektorat erarbeitet Fragenvorschläge mit Unterstützung durch das Dez. HSPL und das SSC. Die zu evaluierende Einrichtung formuliert eigenständig Fragenvorschläge. Die Fragenvorschläge von Rektorat und zu evaluierender Einrichtung werden durch das ZHQE zusammengeführt. Die Gesamtzahl der an die Gutachter:innen gerichteten Fragestellungen sollte 10-12 nicht überschreiten. Zusätzlich können bei Bedarf Fragen an die zu evaluierende Einrichtung vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Gutachter:innen:&amp;lt;/u&amp;gt; Die Auswahl der externen Gutachter:innen (i. d. R. fünf Personen, inkl. Vertretung der Berufspraxis und studentische Vertretung) erfolgt auf Vorschlag der zu evaluierenden Einrichtung nach geregelten Vorgaben und in Abstimmung mit dem Rektorat. Das Rektorat kann die Reihenfolge der Gutachter:innenvorschläge ohne Angabe von Gründen ändern. Lehnt das Rektorat Gutachter:innenvorschläge ab, wird dies auf Nachfrage der Einrichtung durch das Rektorat begründet. Darüber hinaus kann das Rektorat im Benehmen mit der Einrichtung auch andere Gutachter:innen benennen. Die Bestellung der Gutachter:innen erfolgt durch das ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Auftaktgespräch:&amp;lt;/u&amp;gt; Das Auftaktgespräch dient der Abstimmung der durch das Rektorat und der zu evaluierenden Einrichtung vorgeschlagenen Fragestellungen, der Gutachter:innenauswahl und der Zeitplanung. An dem Gespräch nehmen seitens des Rektorats der:die Rektor:in und weitere Prorektor:innen teil. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen des Dez. HSPL und des ZHQE, ggf. des SSC sowie bei Fakultäten bei Bedarf des SG Akademisches Controlling teil. Vonseiten der zu evaluierenden Einrichtung nehmen Vertreter:innen der Leitungsebene inkl. des dezentralen QM teil.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Rektoratsbefassung:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach dem Auftaktgespräch findet eine Rektoratsbefassung statt, in der die finalen Fragestellungen sowie die Gutachter:innenliste verabschiedet wird. Die Rektoratsvorlage wird durch das ZHQE vorbereitet, das Ergebnis wird an die zu evaluierende Einrichtung weitergegeben.|| Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Auf Basis des vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens erstellt die zu evaluierende Einrichtung einen Selbstbericht. Der Berichtserstellung geht i. d. R. ein durch die Einrichtung organisierter Selbstreflexionsprozess voraus, für den das ZHQE auf Anfrage bei der Konzeption und Durchführung qualitativer und quantitativer Evaluationsmethoden unterstützen kann. Zur Selbstreflexion können die jährlichen Qualitätsberichte, weitere hochschulstatistische Daten sowie vorliegende Ergebnisse aus internen und externen Evaluationen und Befragungen ([[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.4.1%20-%20Befragungsbasierte%20Lehrveranstaltungsbewertung|Lehrevaluation]], [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.6%20-%20Absolventinnen-%20und%20Absolventenstudien|Absolvent:innenstudien]], Rankings) herangezogen werden. Im Falle der Evaluation von Fakultäten ist eine Stellungnahme der Studierenden bzw. der Fachschaft zur Lehre Teil des Selbstberichts.&lt;br /&gt;
Auf der Grundlage des Selbstberichts hält die Gutachter:innengruppe ihre ersten Eindrücke in Form einer schriftlichen Vorab-Stellungnahme fest, die der Vorbereitung der i. d. R. zweitägigen Vor-Ort-Begehung dient. Im Rahmen der Begehung haben die Gutachter:innen Gelegenheit, Gespräche mit Vertreter:innen aller Akteursgruppen der zu evaluierenden Einrichtung bzgl. aller zu betrachtenden Leistungsbereiche zu führen und ihre Eindrücke zu validieren. Im Falle der Evaluation von Fakultäten findet mindestens ein Gespräch mit Studierenden statt. Die Begehung wird durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Gutachter:innen legen anschließend ihre Bewertung und ihre Empfehlungen in einem Gutachten nieder.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Informationen für externe Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Follow-up:&#039;&#039;&#039; Die zu evaluierende Einrichtung verfasst zum Gutachten eine Stellungnahme und wird gebeten, im Rahmen der Stellungnahme ca. 3-8 Follow-ups zu formulieren. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Evaluation einschließlich der von der evaluierten Einrichtung vorgeschlagenen Follow-ups in einer Rektoratsvorlage auf. Das Rektorat diskutiert in diesem Rahmen die Follow-ups und modifiziert oder ergänzt diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Follow-ups in das Vereinbarungsraster für die ZLV übernommen. Eine Aussprache und Abstimmung zu den Follow-ups und daraus hervorgegangenen Maßnahmen erfolgt dann im Rahmen des ZLV-Gespräches.&lt;br /&gt;
Die evaluierten Einrichtungen müssen im Jahr der Evaluation keinen Entwicklungsbericht für die anschließenden ZLV (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.1%20-%20Ziel%20und%20Leistungsvereinbarungen|6.1]]) erstellen. Falls gewünscht, kann der Selbstbericht aber im Hinblick auf die abzuschließenden ZLV konkretisiert oder ergänzt werden. Die im Selbstbericht niedergelegten Ergebnisse der internen Reflexion sowie die im externen Gutachten zusammengetragenen Bewertungen und Empfehlungen fließen in das Vereinbarungsraster zu den ZLV ein, das von der dezentralen Organisationseinheit vorgelegt wird und als Basis für die Zielvereinbarungsgespräche zwischen dem Rektorat und den dezentralen Organisationseinheiten der Hochschule dient.&lt;br /&gt;
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Gutachter:innen eine durch die evaluierte Einrichtung erstellte Rückmeldung zum Umgang mit den Empfehlungen. &lt;br /&gt;
|| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.2 - Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation der PSP dient der Leistungsbewertung der Profilschwerpunkte (PSP) der UDE anhand definierter Kriterien und soll die Dynamisierung der PSP fördern. In der Evaluation soll geprüft werden, ob die PSP in der bestehenden oder einer veränderten Form fortgeführt werden sollen. Die PSP durchlaufen das Verfahren alle acht Jahre. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Institutionelle Evaluation]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/d/d6/Ablaufuebersicht_IE_Profilschwerpunkte.png Ablaufübersicht Institutionelle Evaluation der Profilschwerpunkte] &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung der Evaluation:&#039;&#039;&#039; Die Evaluation umfasst eine interne Evaluation der PSP, die in einem Selbstbericht mündet, eine Bewertung durch die Kommission für Forschung, wissenschaftlichen Nachwuchs und Wissenstransfer (FoKo) der UDE, die in einer Empfehlung an das Rektorat mündet, bei Bedarf seitens des Rektorats eine externe Begutachtung unter Hinzuziehung externen Gutachter:innen sowie eine Entscheidung über die Fortführung der PSP bzw. Vereinbarung von Follow-ups. Das ZHQE koordiniert den Prozess.&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Interne Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Nach einer Erstinformation der PSP über das Verfahren erfolgt die Erstellung des Selbstberichts auf Basis eines vom ZHQE zur Verfügung gestellten Leitfadens, der die von der FoKo definierten Evaluationskriterien und einige Erläuterungen dazu enthält. Der Selbstbericht wird über das ZHQE an die FoKo weitergegeben. Die FoKo bewertet die PSP anhand der Selbstberichte und hat die Möglichkeit, Gespräche mit Vertreter:innen der PSP zu führen. Das SSC wird von der FoKo eingebunden.&lt;br /&gt;
Die FoKo legt eine Stellungnahme mit Empfehlung zu jedem evaluierten PSP vor, zu dem der PSP wiederum eine Stellungnahme abgeben kann. Das ZHQE bereitet die Ergebnisse der Begutachtung in einer Rektoratsvorlage auf und das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Durchführung einer externen Evaluation oder die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP. Bei Bedarf findet anschließend ein Gespräch zwischen Rektorat und PSP statt, das vom ZHQE koordiniert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Externe Evaluation:&amp;lt;/u&amp;gt; Bei Bedarf kann auf Beschluss des Rektorats eine Evaluation eines oder mehrerer PSP durch externe Gutachter:innen erfolgen. Die externe Evaluation erfolgt nach dem Muster der Institutionellen Evaluation der Fakultäten und zentralen Einrichtungen (s. Kap. [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3.1 - Institutionelle Evaluation der Fakultäten, zentralen Einrichtungen und der Verwaltung|6.3.1]]). Prozessverantwortlich ist das ZHQE. Die Ergebnisse werden vom ZHQE in einer Rektoratsvorlage aufbereitet. Das Rektorat berät und entscheidet auf dieser Grundlage über die Fortführung und ggf. Anpassung der PSP.&lt;br /&gt;
|Hinweis: Folgende und weitere Dokumente sind auf der Webseite &amp;quot;Institutionelle Evaluation&amp;quot; abrufbar:&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/inst_eval.php Leitfäden für die Erstellung der Selbstberichte und Stellungnahmen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.3 - Anlassbezogene Evaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel anlassbezogene Evaluation:&#039;&#039;&#039; In Ergänzung der obligatorischen Institutionellen Evaluation zur Vorbereitung der ZLV können durch die Organisationseinheiten oder das Rektorat fakultativ maßgeschneiderte Evaluationen veranlasst werden, die sich spezifischen Fragestellungen widmen. Hierbei unterscheiden sich die durch das Rektorat beauftragten Evaluationen hinsichtlich der Systematik des Follow-ups von den durch eine dezentrale Organisationseinheit selbst in Auftrag gegebenen Verfahren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch. Die fakultativen Verfahren stellen in erster Linie Problemanalysen und Informationen über Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven bereit. || style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/b1/Ablauf%C3%BCbersicht_anlassbezogene-Evaluation.png Ablaufübersicht anlassbezogene Evaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Rektorat oder dezentrale Organisationseinheit) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das dem Verfahrensdesign zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Evaluationsinstrumente sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der Evaluation erteilt. Gemeinsam mit der zu evaluierenden Einrichtung wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Einrichtungsöffentlichkeit wird über das Evaluationsverfahren angemessen informiert.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung von Evaluationen stellt das ZHQE eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Evaluationsmethoden und Tools bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst Befragungen (von Mitarbeiter:innen, Studierenden, Arbeitgeber:innen etc.), Gruppeninterviews, Workshops, SWOT-Analysen und Peer-Reviews. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer eines Evaluationsverfahrens hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen für das Verfahren ab.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Den durch das Rektorat beauftragten Evaluationsverfahren folgt i. d. R. eine frei durch die evaluierte Einrichtung zu gestaltende Aufbereitung der Evaluationsergebnisse sowie ggf. die Ableitung von Umsetzungsmaßnahmen, die in Entwicklungsgesprächen mit dem Rektorat abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Über die Durchführung von durch eine dezentrale Organisationseinheit beauftragten Evaluationen erhält das Rektorat Kenntnis. Über die Bereitstellung der Evaluationsergebnisse für das Rektorat entscheidet die evaluierte Einrichtung.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.4 - Externe Studiengangbegutachtung durch Akkreditierungsbeiräte  ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Die externe Studiengangbegutachtung dient der unabhängigen fachlichen Bewertung eines Studiengangs und insbesondere der Beachtung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß StudakVO NRW. Sie ist obligatorisch bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]] eines Fachstudiengangs und bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3%20-%20Kontinuierliche%20Qualit.C3.A4tssicherung%20der%20Lehre%20.E2.80.93%20Reakkreditierung%20von%20Studieng.C3.A4ngen|Reakkreditierung eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] durchzuführen. Bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.4%20-%20.28Wesentliche.29%20.C3.84nderung%20eines%20Studiengangs|wesentlichen Änderungen eines Fach- oder Lehramtsstudiengangs]] kann eine externe Begutachtung nach entsprechendem Beschluss der Fakultät oder des Rektorats in Auftrag gegeben werden. Im Falle der Lehramtsstudiengänge kann auch das MSB eine externe Begutachtung fordern.&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge erfolgt durch die extern besetzten Akkreditierungsbeiräte der Fakultäten. Ein solcher Beirat muss mindestens aus folgenden Mitgliedern bestehen, die fachlich affin zu den zu bewertenden Studiengänge sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* zwei hochschulexterne Wissenschaftler:innen&lt;br /&gt;
* ein:e Vertreter:in der Berufspraxis&lt;br /&gt;
* ein:e externe:r Studierende:r   &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; |&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Externe Studiengangsbegutachtung]&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0e/Ablauf%C3%BCbersicht_externe_Studiengangbegutachtung.png Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es können auch weitere Mitglieder in den Beirat berufen werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Stimmmehrheit bei den Wissenschaftler:innen liegt.&lt;br /&gt;
Die Beiratsmitglieder werden von den Fakultäten vorgeschlagen und im Einvernehmen mit dem Rektorat berufen. Die Amtszeit kann von den Fakultäten mit den Beiratsmitgliedern individuell abgestimmt werden. Das Rektorat stellt allen Fakultäten eine Pauschale zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Beiratsmitgliedern abgeschlossen werden, für die das ZHQE Vordrucke bereithält. Es wird empfohlen, Verträge mit den Beiratsmitgliedern abzuschließen, für die das ZHQE ebenfalls Vordrucke zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beiräte tagen in einem individuell mit den Fakultäten festgelegten Turnus, mindestens einmal in acht Jahren im Rahmen der vertieften Betrachtung der zu reakkreditierenden Studiengänge. Im Rahmen der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei der Änderung bestehender Studiengänge können auch außerhalb des acht-Jahres-Turnus Bewertungen durch den Akkreditierungsbeirat eingeholt werden. Die Beiratssitzungen können in Präsenz oder virtuell durchgeführt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundlage für die externe Bewertung der Studiengänge im Rahmen von vertieften Betrachtungen bilden die ausgefüllten Factsheet-Portfolios mit den Links zu den Studiendokumenten (Prüfungsordnungen, Modulhandbücher).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Konzeptakkreditierung neuer Studiengänge und bei Studiengangsänderungen werden den Beiräten Studiengangskonzepte mit Entwürfen der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher vorgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewertung der Studiengänge durch die Beiräte wird von den Fakultäten im Beiratsblatt des Factsheet-Portfolios dokumentiert.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/qm/anlassbez_eval.php Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3.5 - Externe Studiengangbegutachtung abseits der Akkreditierungsbeiräte ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | Sofern im Rahmen der Konzeptakkreditierung eines neuen oder bei der umfangreichen Änderung eines bestehenden Studiengangs aufgrund fehlender fachlicher Expertise weder ein vorhandener Akkreditierungs-Beirat noch andere hochschulexterne Vertreterinnen und Vertreter mit entsprechender Expertise die Begutachtung durchführen können, erfolgt die externe Studiengangbegutachtung in einem durch das ZHQE begleiteten Verfahren. Die Koordination liegt beim ZHQE in Abstimmung mit den relevanten Akteur:innen der betroffenen Fakultät und der zuständigen Mitarbeiter:innen des Dez. HSPL und - bei Lehramtsstudiengängen - des ZLB. Bei reglementierten Studiengängen werden über das Dez. HSPL die entsprechenden Stellen (Kirchen, Ministerien) eingebunden.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot; | Ablaufübersicht externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
Externe Studiengangbegutachtung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Die externe Studiengangbegutachtung erfolgt auf Basis eines Selbstberichts der Fakultät, der im Benehmen mit dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung den Gutachter:innen zur Verfügung gestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen ausformulierten Selbstbericht, sondern um eine Zusammenstellung aussagekräftiger Dokumente:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kurzdarstellung UDE und der Fakultät&lt;br /&gt;
* LLS 2025 und Digitalisierungsstrategie der UDE&lt;br /&gt;
* Studiengangskonzept&lt;br /&gt;
* Prüfungsordnung&lt;br /&gt;
* Studienplan&lt;br /&gt;
* Modulhandbuch&lt;br /&gt;
* Ziele-Module-Matrix&lt;br /&gt;
* Datenset/Datencockpit/Factsheet&lt;br /&gt;
* Quantifizierung/Auslastungsberechnung&lt;br /&gt;
* weitere relevante Unterlagen (Qualitätsberichte/Factsheets und Follow-ups, Befragungsergebnisse, etc.)&lt;br /&gt;
* Leitfragengestützte Stellungnahme von Vertreter:innen der Studierenden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das weitere Vorgehen hängt von der gewählten Variante der externen Begutachtung ab.&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Einzelbegutachtungen nach Aktenlage:&#039;&#039;&#039; Die Einzelbegutachtung nach Aktenlage beruht vorwiegend auf dem o. g. Selbstbericht. Sofern die Gutachter:innen Rückfragen haben, koordiniert das ZHQE deren Beantwortung, ggf. auch in Form einer Videokonferenz mit den Vertreter:innen der Fakultät und anderen Mitgliedern der Universität (z. B. einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen mit dem ZLB). Um ein authentisches Bild von der Situation in den zu evaluierenden Studiengängen aus Studierendenperspektive zu bekommen, kann auch eine Videokonferenz mit Vertreter:innen der Studierenden durchgeführt werden. Die Videokonferenzen werden vom ZHQE organisiert und moderiert. Im Anschluss an die Videokonferenzen legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen in Einzelgutachten dar. Sie geben dabei individuelle Einschätzungen und ggf. Empfehlungen zu den Akkreditierungskriterien gem. StudakVO NRW. &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Begutachtung mit Entwicklungsworkshop und anschließendem Gruppengutachten:&#039;&#039;&#039; Ein Entwicklungsworkshop ist eine i. d. R. ganztägige Veranstaltung, die den Gutachter:innen die Gelegenheit gibt, sowohl vertiefte Informationen von Mitgliedern der Universität einzuholen als auch die Möglichkeit bietet, Weiterentwicklungsmaßnahmen gemeinsam mit Studiengangsverantwortlichen zu diskutieren. Es kann eine klassische Begehung durchgeführt werden, im Rahmen derer Gespräche mit Lehrenden, Studierenden, Studiengangsverantwortlichen, Rektorat etc. geführt werden. Die Ausgestaltung des Workshops richtet sich jedoch danach, wie die Fakultät möglichst umfassende und passgenaue Einschätzungen und Empfehlungen aus externer Perspektive für die (Weiter-)Entwicklung ihres Studiengangs gewinnen kann. Dem Gespräch mit den Vertreter:innen der Studierenden kommt in jedem Fall eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklungsworkshops werden durch das ZHQE organisiert und moderiert. Die Durchführung ist auch online per Videokonferenz möglich. Im Anschluss an den Entwicklungsworkshop legen die Gutachter:innen ihre Einschätzungen und Empfehlungen in einem gemeinsamen externen Gutachten nieder. &lt;br /&gt;
Die Fakultät wird gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu dem bzw. den Gutachten zu verfassen, die das ZHQE dem Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung, dem Dez. HSPL und im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen dem ZLB weiterleitet. Die Verfahren schließen mit einem Abschlussgespräch zwischen Prorektorat für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung,  Fakultät, Dez. HSPL, ZHQE und ggf. ZLB bei dem auf Basis der externen Gutachten ein konstruktiver Dialog über die Stärken und Schwächen des Studiengangs geführt wird und Follow-ups vereinbart werden, die bei der [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.1%20-%20Einrichtung%20und%20Akkreditierung%20eines%20neuen%20Studiengangs|Einrichtung und Akkreditierung]]  des jeweiligen Studiengangs im jeweiligen Rektoratsbeschluss sowie ggf. bei der kontinuierlichen Qualitätssicherung berücksichtigt werden. Im Falle einer Evaluation von Lehramtsstudiengängen wird auch das MSB über die Ergebnisse informiert.&lt;br /&gt;
|Hinweise zur Auswahl von Gutachter:innen auf dem QM-Portal&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.4 - Evaluation von Lehre und Studium ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Im Folgenden werden Befragungs- und Feedbackinstrumente dargestellt, die wertvolle Informationen zu Lehre und Studium liefern. Befragt werden Studierende, Absolventen:innen und ggfs. Studienabbrecher:innen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3-55.pdf QM-Ordnung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/ZHQE/ ZHQE]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Informationen für Studierende]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.1 - Befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die befragungsbasierte Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) soll die beteiligten Lehrenden und Studierenden in die Lage versetzen, bei Bedarf datenbasiert und eigenständig Maßnahmen für Bereiche abzuleiten, die sie betreffen und die sie selbst beeinflussen können.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/ZHQE/lehrevaluation.php Lehrveranstaltungsevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/b/be/Ablauf%C3%BCbersicht_LVB.png Ablaufübersicht Lehrveranstaltungsbewertung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Etwa zwei Wochen nach Semesterbeginn informiert das ZHQE die Fakultäten/Lehreinheiten/Institute über den genauen Verfahrensablauf und die jeweiligen Termine. Zudem wird bei der turnusmäßigen LVB den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten eine Liste aller im laufenden Semester angebotenen Lehrveranstaltungen aus der Studienverwaltungssoftware LSF in Form einer Excel-Tabelle zugesandt, aus denen die Verantwortlichen in den Fakultäten/Lehreinheiten/Instituten diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die in diesem Semester bewertet werden sollen. Auf Grundlage der gemeldeten Lehrveranstaltungen generiert das ZHQE die erforderlichen Unterlagen (Fragebögen, Links zu Online-Befragungen, Losungen etc.) und stellt diese den Lehrenden zur Verfügung. || [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zhqe/intern/lvb_verfahrensdurchfuehrung.pdf Empfehlungen zur Durchführung der Lehrveranstaltungsbewertung 📄]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Beispiele für Fragen in den Fragebögen]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführungsempfehlung:&#039;&#039;&#039; Die LVB wird in der Regel „Online-In-(digitaler)-Präsenz“ durchgeführt. Bei synchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, bei denen Lehrende und Studierende zum gleichen Zeitraum z. B. in einem virtuellen (Seminar-)Raum zusammentreffen, geben die Lehrenden den Studierenden die Möglichkeit, innerhalb der (digitalen) Lehrveranstaltungszeit mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop) an der LVB teilzunehmen. Sie stellen den Studierenden hierzu den Befragungslink sowie die Verfahrenshinweise zur Verfügung. Ein solches Verfahren, das analog zum Ausfüllen von Papierfragebögen in Präsenzveranstaltungen erfolgt, verspricht den höchsten Rücklauf und damit den größten Mehrwert für Lehrende.&lt;br /&gt;
Bei asynchronen (digitalen) Lehrveranstaltungsformen, in denen es keine Präsenzzeiten gibt, kann der Link den Studierenden z. B. über Moodle oder andere Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Um möglichst guten Rücklauf zu erhalten, können Lehrende die Teilnahme an der LVB bei der Veranstaltungsplanung als zu bearbeitende Aufgabe einplanen und die Studierenden (ggf. mehrmals) daran erinnern, an der LVB teilzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die statistische Auswertung erfolgt automatisch, sobald mindestens fünf Fragebögen vorliegen. Die Lehrenden erhalten dann per E-Mail einen automatisch generierten PDF-Ergebnisbericht. Dieser Bericht soll von den jeweiligen Lehrenden in der Lehrveranstaltung vorgestellt und mit den Studierenden diskutiert werden. Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen stellt das ZHQE auf seiner Internetseite unter „Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbewertung (LVB) für die eigene Lehrpraxis nutzen“ bereit.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Aggregierung:&#039;&#039;&#039; Nach Abschluss der Erhebungsphase stellt das ZHQE den Fakultäten/Lehreinheiten/Institute sowie dem Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) die in der QM-Ordnung beschriebenen Daten zur Verfügung. Darüber hinaus werden den Lehrenden die aggregierten Profillinienvergleiche übermittelt. Informationen aus der befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung werden auch in den [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenzen]] und der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] verwendet.&lt;br /&gt;
 |style=&amp;quot;vertical-align:top;&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/handreichung_lvb.php Empfehlungen zum Umgang mit Ergebnissen aus der LVB 📄]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.2 - Feed_In Befragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot; | &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE stellt mit der Feed_In Befragung ein Instrument zur Verfügung, das Lehrpersonen zeitnah ein möglichst umfangreiches Bild darüber gibt, unter welchen technisch-organisatorischen Bedingungen auf Distanz in ihrer Lehrveranstaltung studiert werden kann. Mit der Feed_In Befragung können Lehrpersonen lehrveranstaltungsbezogene Rückmeldungen zur medientechnischen Ausstattung, zur Medienkompetenz sowie zu Kollaborations- und Kommunikationspräferenzen ihrer Studierenden erhalten. Das Feed_In Instrument bietet somit eine Grundlage und einen Einstieg dafür, wie Lehrveranstaltungen, gemeinsam mit Studierenden, digital gestaltet werden können und schlägt eine Brücke für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung der Studierenden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/feedin Feed_in Befragung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/6/62/Ablauf%C3%BCbersicht_Feed-In-Befragung.png Ablaufübersicht Feed_In Befragung]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Lehrpersonen können vor Beginn der Vorlesungszeit eine Feed_In Befragung über die Webseiten des ZHQE individuell anfordern. Nach Anmeldung erhalten die Lehrpersonen einen für ihre Lehrveranstaltung generierten Link, den sie ihren Studierenden (bspw. per E-Mail) zur Verfügung stellen. Nach erfolgter Durchführung der Feed_In Befragung wird den Lehrenden vom ZHQE ein Auswertungsbericht per E-Mail zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ZHQE empfiehlt, die Feed_In Befragung spätestens eine Woche vor Beginn der eigenen Lehrveranstaltung durchzuführen, sodass die Ergebnisse in der Lehrveranstaltungsplanung berücksichtigt und mit den Studierenden zu Lehrveranstaltungsbeginn besprochen werden können.&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6.4.3 - Workload-Erfassung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Das Instrument der Workload-Erfassung dient dazu, den Arbeitsumfang der Studierenden auf der Ebene von Modulen zu ermitteln. Die Workload-Erfassung ist nicht flächendeckend vorgesehen, sondern kann von Fakultäten bei Bedarf angefordert werden. Sie bietet die Möglichkeit, den erfassten tatsächlichen Arbeitsaufwand mit dem im Modulhandbuch veranschlagten Arbeitsaufwand abzugleichen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Studentisches Feedback und Lehrevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Workload-Erfassung.png Ablaufübersicht Workload-Erfassung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Wenn eine Fakultät oder Lehreinheit eine Workload-Erfassung anfragt, stimmen Fakultät und ZHQE mögliche Verfahrensabläufe und Follow-up Maßnahmen sowie die einbezogenen Studiengänge oder Module ab. Die Fakultät/Lehreinheit benennt Ansprechpartner:innen, an die auch die Erhebungsergebnisse übermittelt werden. Da die Teilnahme an der Workload-Erfassung für die Studierenden aufwendig ist, stellt die Fakultät/Lehreinheit ggf. Incentives zur Motivation der Studierenden bereit. Das ZHQE lädt die Studierenden zunächst zur Online-Screening-Befragung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Für eine möglichst valide Erfassung des Workloads ist es notwendig, den studienbezogenen Arbeitsaufwand über das gesamte Semester, einschließlich der vorlesungsfreien Zeit, zu erheben. Um Verzerrungen aufgrund von Erinnerungs-, Schätz- und/oder Berechnungsfehlern möglichst auszuschließen und gleichzeitig den Ausfüllaufwand der Studierenden gering zu halten, wird ein niederschwelliges und schlankes Online-Verfahren der Workload-Erfassung durchgeführt. Der Prozess der Workload-Erfassung verläuft in drei Befragungsschritten:&lt;br /&gt;
# eine Screening-Befragung, die zwei Zielen dient: erstens, die Studierenden zur eigentlichen Workload-Erfassung einzuladen, und zweitens, alle im aktuellen Semester besuchten Lehrveranstaltungen der einzelnen Befragungsteilnehmenden zu erfassen, um die eigentliche Workload-Erfassung studierendenbezogen per Filterführung administrieren zu können,&lt;br /&gt;
# die eigentliche Workload-Erfassung, die den Arbeitsaufwand der Studierenden lehrveranstaltungsspezifisch über die gesamte Semesterlaufzeit hinweg (auch in der vorlesungsfreien Zeit) wöchentlich erhebt,&lt;br /&gt;
# eine Abschlussbefragung nach Ende der Prüfungsphase, die die im Rahmen der Veranstaltung erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtkontext (z. B. über das Semester hinweg, in Bezug auf das Modulhandbuch und in Relation zu anderen Veranstaltungen) erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragungen, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät oder Lehreinheit benannten Ansprechpersonen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät oder Lehreinheit. Zu Beginn der Erhebung wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. ein Auswertungsgespräch, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Workload-Erfassung abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.4 - Modulevaluation ===&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; In der Modulevaluation werden der Aufbau und die Struktur eines Moduls, Modalitäten und Organisation der Modulprüfung sowie die Erreichung der Qualifikationsziele bzw. angestrebten Lernergebnisse durch Studierende bewertet. Diese Informationen zur Studierbarkeit von Modulen sind für die Weiterentwicklung des Studiengangs, z. B. im Rahmen einer [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluation]] oder [[6_-_Instrumente_und_Methoden_zur_Qualitätssicherung_in_Studium_und_Lehre#6.2_-_Kontinuierliche_Qualit.C3.A4tssicherung_der_Lehreinheiten_und_Studieng.C3.A4nge|Qualitätskonferenz]] nutzbar. Die Modulevaluation wird nicht flächendeckend durchgeführt, sondern kann bei Bedarf von Fakultäten/Lehreinheiten für ausgewählte Module eines Studiengangs angefordert werden. Die Modulevaluation kann entweder in Kombination mit einer Workload-Erhebung oder als alleinstehendes Instrument eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/lehrevaluation_feedback.php Modulevaluation]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0f/Ablauf%C3%BCbersicht_Modulevaluation.png Ablaufübersicht Modulevaluation]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Im ersten Schritt vereinbaren Fakultät/Lehreinheit und ZHQE, welche Module sich für die Modulevaluation eignen und technisch abbildbar sind. Module eigenen sich, wenn sie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* aus mehreren Teilen (z. B. Lehrveranstaltungen) bestehen,&lt;br /&gt;
* sie eine Modulabschlussprüfung vorsehen (d. h. wenn die Prüfungsleistung nicht kumulativ erworben wird).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fakultät benennt in der Vorbereitungsphase Ansprechpartner:innen, an die nach der Erhebung die Ergebnisse übermittelt werden. ZHQE und Fakultät/Lehreinheit vereinbaren zudem eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, deren Ausgestaltung in der Hand der Fakultät/Lehreinheit liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Findet die Modulevaluation in Kombination mit einer Workload-Erhebung statt, werden im Rahmen der Workload-Erhebung diejenigen Studierenden gefiltert, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben. Wird nur eine Modulevaluation durchgeführt, wird die Einladung zur Befragung an alle Studierenden gesendet, die für das Modul relevante Lehrveranstaltungen besucht haben. Im Fragebogen werden diejenigen Studierenden gefiltert und weiter zum Modul befragt, die alle prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen oder Modulteile besucht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung und Follow-up:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE aggregiert die Daten der Befragung, bereitet sie auf und gibt sie als Bericht an die von der Fakultät/Lehreinheit benannten Ansprechpartner:innen weiter. Die Verwendung der Ergebnisse liegt in der Hand der Fakultät/Lehreinheit. Zu Beginn der Modulevaluation wird eine Follow-up Maßnahme, z. B. eine Modulkonferenz, vereinbart, zu der die Fakultät auf Wunsch Unterstützung vom ZHQE, dem ZLB oder anderen erhalten kann. Mit Durchführung dieser Maßnahme ist die Modulevaluation abgeschlossen. Für die Umsetzung von abgeleiteten Maßnahmen ist die Fakultät verantwortlich.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4.5 - Qualitative Methoden zur Evaluation der Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Ergänzend zu der o. g. standardisierten, befragungsbasierten Lehrveranstaltungsbewertung bietet das ZHQE fakultativ qualitative Evaluationsmethoden an, die Lehrende dabei unterstützen, die Qualität ihrer Lehre kontextabhängig mit den Studierenden zu reflektieren. Das ZHQE begleitet den gesamten Evaluationsprozess methodisch und inhaltlich, moderiert i. d. R. die qualitativen Datenerhebungen und unterstützt die Lehrenden bei der Auswertung der Daten.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/fql.php Informationen zu Feedbackmethoden zur Qualitätsentwicklung in der Lehre]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die qualitative Lehrevaluation stellt in erster Linie praxis- und handlungsorientierte Problemanalysen und Lösungsansätze auf Lehrveranstaltungs- oder Modulebene aus der Studierendenperspektive bereit und eröffnet den Dialog über die Qualität der Hochschullehre zwischen Studierenden und Lehrenden.&lt;br /&gt;
|| [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zfh/fql/161208_methodenkoffer_text_final.pdf Handreichung Studierendenfeedback nutzen 📄]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; In einem Beratungsgespräch klären der:die Auftraggebende (Lehrende der UDE) und das ZHQE die Zielsetzung und das Erkenntnisinteresse, das der Auswahl und ggf. Anpassung der Methode zu Grunde liegen soll. Nach einer Grobplanung des zeitlichen Ablaufs und der einzusetzenden Methoden sowie einer Prüfung der zeitlichen Machbarkeit wird dem ZHQE ein Auftrag zur Durchführung der qualitativen Lehrevaluation erteilt. Gemeinsam mit der:dem Lehrenden wird das Verfahren anschließend im Detail geplant und die Lehrveranstaltungsteilnehmenden informiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Durchführung:&#039;&#039;&#039; Für die Durchführung der qualitativen Lehrevaluation stellt das ZHQE eine Reihe von Studierendenfeedbackmethoden bereit. Das Methodenportfolio des ZHQE umfasst leitfadengestützte Gruppeninterviews, die Teaching Analysis Poll (TAP) und andere, auf die Fragestellung der:des Auftraggebenden abgestimmte, dialogorientierte Methoden. Die konkrete Ausgestaltung ebenso wie die zeitliche Dauer hängen von der Zielsetzung und den konkreten Fragestellungen ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Follow-Up:&#039;&#039;&#039; Das Rektorat erhält Kenntnis über die Anzahl und die thematischen Schwerpunkte der vom ZHQE durchgeführten qualitativen Lehrevaluation. Die Evaluationsergebnisse werden den jeweiligen Lehrenden zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage umfasst das Angebot des ZHQE auch eine hochschuldidaktische Beratung, in deren Rahmen ggf. Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Lehre abgeleitet werden können. &lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.5 - Studierendenbefragungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;UDE-Panel&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Befragungen (ehemaliger) Studierender der Universität Duisburg-Essen dienen dazu, ein umfassendes Verständnis für die Studienerfahrung zu gewinnen.  Mithilfe der Antworten der Teilnehmenden können die individuellen Situationen der Studierenden und ihre Einschätzung der strukturellen Bedingungen im Studium erfasst werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Einflussfaktoren auf den Studienerfolg zu identifizieren und die Übergänge im Verlauf des Studiums zu beleuchten. Auf diese Weise kann die Qualität der Ausbildung verbessert und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://panel.uni-due.de/ Studierenden-Panel]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://www.ruhrfutur.de RuhrFutur]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Nutzen:&#039;&#039;&#039; Durch die Teilnahme an den Studierendenbefragungen haben die Studierenden die Gelegenheit, ihr Studium zu reflektieren und sich aktiv in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen an der UDE einzubringen. Die Auswertungen der Umfragedaten dienen als Informationsquellen für die Hochschulleitung, die Fakultäten sowie zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, um mehr über die Bedarfe und Erwartungen der Studierenden zu erfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die die strukturellen Bedingungen an der UDE für Studierende verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Die Umfragen erfassen unter anderem die Studienzufriedenheit der Studierenden, ihre Sicherheit mit der Studienentscheidung, ihre Einschätzung der Studienbedingungen, ihre soziale und akademische Integration, ihr Lern- und Prüfungsverhalten, ihre Einschätzung der Arbeitsmarktperspektive sowie mögliche Beeinträchtigungen ihres Studiums durch Fürsorgearbeit und chronische Erkrankungen oder Behinderung. Darüber hinaus werden soziodemographische Informationen erhoben wie Erwerbstätigkeit, Studienfinanzierung, Migrationshintergrund und akademischer Hintergrund der Eltern. Bei Studienabbrecher:innen werden zudem Gründe für die Entscheidung, das Studium nicht fortzuführen, erfragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; In jedem Wintersemester wird eine Studieneingangsumfrage der Erstsemesterstudierenden durchgeführt. Weitere Befragungen höherer Semester werden je nach Bedarf durchgeführt, wobei dann entsprechende Schwerpunktthemen festgelegt werden. Die Einladungen und Erinnerungen zur Teilnahme an den Umfragen erfolgen per E-Mail, und die Umfragen werden online durchgeführt. Der Fragebogen steht den Teilnehmenden jeweils auch in englischer Sprache zur Verfügung, um eine breitere Teilnahme zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die Daten werden jährlich im Rahmen der Factsheets für die Studiengänge ausgewertet. Darüber hinaus fließen die Daten in das hochschulinterne Diversity-Monitoring ein und werden auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen ausgewertet. Darüber hinaus fließen Daten aus den Befragungen in die AG „Studierendenbefragungen“ der Bildungsinitiative „RuhrFutur“ ein.&lt;br /&gt;
[[Datei:QM HB Abb.8.jpg|gerahmt|links|Abb. 10: Schematische Darstellung der Befragungszeitpunkte im Studierendenpanel (UDE-Panel)]]   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.6 - Absolventinnen- und Absolventenstudien ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innenstudien dienen dazu, Informationen über den Verbleib und die Zufriedenheit der Absolvent:innen der UDE zu gewinnen. Diese Informationen sollen bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots genutzt werden.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zhqe/umfrage_absolventen Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[https://wiki.uni-due.de/zhqe-qmh/images/0/0d/Ablauf%C3%BCbersicht_Absolventinnenstudie.png Ablaufübersicht Absolvent:innenstudien]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Hintergrund:&#039;&#039;&#039; Die Befragungen sind in das Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB) eingebunden, an dem jährlich etwa 80 Hochschulen in Deutschland und Österreich teilnehmen. Die Hochschulen in NRW sind durch die Hochschulverträge mit dem Land an einer hochschulübergreifenden Befragung ihrer Absolvent:innen zu Vergleichszwecken verpflichtet. Das Kooperationsprojekt gewährleistet eine vergleichbare Methode und einen vergleichbaren Fragebogen.&lt;br /&gt;
Die UDE nimmt seit 2009 am KOAB teil, das bis 2016 vom International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER-Kassel) koordiniert wurde. Seit 2017 hat das Institut für Angewandte Statistik (ISTAT) das Projekt übernommen. Im jährlichen Turnus werden dabei die Absolvent:innen der UDE ein bis zwei Jahre nach ihrem Studienabschluss befragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vorbereitung:&#039;&#039;&#039; Das ZHQE holt die Adressdaten der Absolvent:innen sowie die studienrelevanten Daten vom Dezernat DTAC ein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Befragungsphase:&#039;&#039;&#039; Die Absolvent:innen werden vom ZHQE postalisch und per E-Mail zur Online-Befragung eingeladen. Durch bis zu vier Einladungs- und Erinnerungsschreiben per Post und per E-Mail sollen auch Absolvent:innen erfasst werden, deren Adresse sich geändert hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Auswertung:&#039;&#039;&#039; Die hochschulspezifische Aufbereitung des Datensatzes und die Erstellung von einheitlichen Tabellenbänden obliegen der Verantwortung des ISTAT. In den Tabellenbänden werden die Variablen deskriptiv für die jeweilige Hochschule sowie für den Gesamt-KOAB-Datensatz ausgewertet. Das ZHQE überprüft die Datenqualität und fertigt grafische Darstellungen ausgewählter Items auf Studiengangebene für die Factsheets an. Diese werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Des weiteren können die Daten auf Anfrage für die Hochschulleitung, weitere zentrale Gremien der UDE, Fakultäten, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und die Studierenden ausgewertet werden.&lt;br /&gt;
 || [https://istat.de/service/projekte/kooperationsprojekt-absolventenstudien-koab KOAB]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.7 - Hochschulstatistische Daten und Datensets ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 80%&amp;quot;| Neben den Befragungsdaten wird das QM-System der UDE unterstützt durch Kennzahlen und Statistiken aus den hochschulstatistischen Datenbanken. Die Kennzahlen und Statistiken fließen in die verschiedenen Verfahren des QM-Systems ein und unterstützen die verschiedenen Steuerungsgremien dabei, evidenzorientierte/-informierte Entscheidungen zur Weiterentwicklung von Lehre, Studium und Organisation zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Datengrundlage:&#039;&#039;&#039; Ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und der Hochschulsteuerung ist dabei das Informationssystem HISinOne , in dem die verschiedenen Datenquellen aus der UDE zusammengestellt und über eine grafische Benutzeroberfläche zugänglich gemacht werden. Es enthält statistische Daten zu Studierenden, Prüfungen, Haushalt, Gebäuden/Flächen und Personalstruktur/-bestand. Über webbasierte Zugänge wird eine Vielzahl vordefinierter Abfragen für Mitglieder der Dekanate und Fakultäten, der Verwaltung, den zentralen Einheiten und der Hochschulleitung zugänglich gemacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Daten aus HISinOne zu Studium und Lehre werden durch das Dez. HSPL aufbereitet und um Informationen aus der intern erstellten Auslastungsberechnung ergänzt. Als Vergleichsdaten für lehreinheitsbezogene Kennzahlen werden zusätzlich Auszüge der von IT.NRW zur Verfügung gestellten Stammdaten hinterlegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Sachgebiet Controlling liefert darüber hinaus für die lehreinheitsbezogene Betrachtung und für die jeweils vertieft betrachteten Studiengänge sowie für die Fakultätsebene bei ZLV und Institutionellen Evaluationen Übersichten zu Ressourcen und Struktur, d. h. zu Personal, Studierenden, Absolvent:innen, Drittmittel, Nachwuchs, Gleichstellung und Ausstattung. Ein Teil dieser Daten fließt zur Bildung von Verhältniszahlen beziehungsweise als Wert direkt in die vom Dez. HSPL erstellte Kennzahlenübersicht der Lehreinheiten ein.&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 20%&amp;quot;| [https://www.uni-due.de/zim/services/campusmanagement.php Campusmanagement]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Grundlage für die jährliche Qualitätsreflexion werden durch das Dez. HSPL Datensets für jede Lehreinheit erstellt. Die für die Betrachtung relevanten Daten werden für die Fakultäten in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Sie zeigen neben den jeweils aktuellen Zahlen auch Zeitreihen für vergangene Semester für die jeweilige Lehreinheit und für alle ihr zugeordneten Studiengänge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Lehreinheit werden seitens des Dez. HSPL Kennzahlen zur Auslastung, zu den Absolvent:innen (inklusive Quoten), zur Master- und Übergangsquote sowie zur Betreuungsrelation und Internationalität dargestellt und größtenteils um Vergleichszahlen (UDE und/oder NRW) ergänzt. Für die einzelnen Studiengänge der Lehreinheit werden in den Übersichten Studienanfänger:innen, Studierende und Absolvent:innen jeweils gesamt und nach Geschlecht gezeigt. Ergänzend werden die Studierenden in Regelstudienzeit (RSZ) als absolute Zahl und als Quote dargestellt, sowie für die Absolvent:innen die Durchschnittsnote, die Quote und der Anteil in RSZ ausgewiesen. Außerdem wird neben der Lehrnachfrage auch angegeben, ob es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Alle Kennzahlen werden als Zeitreihe über fünf Studienjahre gezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die vertieft betrachteten Studiengänge enthalten die Datensets außerdem Informationen aus den Befragungsinstrumenten des ZHQE.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Verwendung der Datensets:&#039;&#039;&#039; Als Basis für die [[5 - Der Studiengang im Qualitätsmanagementsystem#5.3 - Kontinuierliche Qualitätssicherung der Lehre – Reakkreditierung von Studiengängen|kontinuierliche Qualitätssicherung]] der Lehreinheiten und Studiengänge werden den Fakultäten zu Beginn des Verfahrens vom Dez. HSPL kommentierte Datensets zur Verfügung gestellt. Die Fakultäten analysieren die Daten in den Qualitätskonferenzen und erstellen im Anschluss Qualitätsberichte mit Bezugnahme auf die Datensets. Die Fakultäten haben an dieser Stelle die Möglichkeit, die Daten unter Verweis auf die konkreten Gegebenheiten in dem vertieft betrachteten Studiengang bzw. der betrachteten Lehreinheit schriftlich einzuordnen und ihrerseits zu kommentieren. Die Qualitätsberichte werden von den zentralen Bereichen Dez. HSPL, ZLB und Justitiariat kommentiert und bilden die Basis für die Qualitätsgespräche zwischen dem:der Prorektor:in für Studium, Lehre &amp;amp; Bildung und den Fakultäten. In deren Rahmen werden die Daten ebenfalls thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[6 - Instrumente und Methoden zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre#6.3 - Institutionelle Evaluation, anlassbezogene Evaluation und externe Studiengangsbegutachtung|Institutionellen Evaluationen]] übermittelt das ZHQE die Datensets zur Entwicklung der fokussierten Fragestellungen sowohl der evaluierten Einrichtung als auch dem Rektorat bzw. den unterstützenden Einrichtungen (Dez. HSPL und Science Support Center (SSC)). Auffällige Zahlen und in den Daten erkennbare Entwicklungen können so in den Fragen aufgegriffen und in der Selbstevaluation sowie in der externen Begutachtung thematisiert werden. Zum Auftaktgespräch der Evaluation zwischen Einrichtung und Rektorat wird neben Vertreter:innen des Dez. HSPL und des SSC auch ein:e Vertreter:in des SG Controlling eingeladen, um ggf. Rückfragen zum Datenset beantworten zu können. Die evaluierte Einrichtung verfasst ihren Selbstbericht anhand eines Berichtsleitfadens auf Basis der Fragestellungen und geht dabei auf die Zahlen aus dem Datenset ein. Bei Bedarf kann sie im Anhang des Berichts weitere Daten (z. B. Befragungsergebnisse) zur Verfügung stellen. Die Gutachter:innen erhalten den Selbstbericht inkl. aller Anlagen sowie das Datenset als Grundlage für das Peer-Review, in dem die Daten ebenfalls thematisiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[3 - Hochschulsteuerung#3.2 - Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) und Institutionelle Evaluation mit allen Einrichtungen der UDE|ZLV]]-Gesprächen zwischen Rektorat und der jeweiligen Einrichtung der UDE wird die Zielerreichung der vorangegangenen ZLV anhand eines ZLV-Statusrasters betrachtet. Anhand von Datensets, die den Fakultäten vom SG Controlling zur Verfügung gestellt werden und die wesentliche Kennzahlen enthalten, werden die Entwicklung und aktuelle Situation der Einrichtung diskutiert und Maßnahmen vereinbart.&lt;br /&gt;
 || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6.8 - Diversity-Monitoring ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Ziel:&#039;&#039;&#039; Unter Diversity Monitoring wird eine wiederholte, systematische Erfassung, Auswertung und der Bericht von definierten, diversity-relevanten Daten und Indikatoren verstanden. Ein solcher institutionalisierter Beobachtungs- und Analyseprozess, der auf Basis empirisch gesicherter Daten beruht, hat für eine Hochschule drei wesentliche Funktionen:&lt;br /&gt;
* die Funktion der Beobachtung, Analyse und Darstellung wesentlicher Aspekte einer Hochschule,&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemkontrolle, vor allem mit Blick auf Leistungsmaßstäbe (Benchmarks) sowie&lt;br /&gt;
* die Funktion der Systemdiagnostik, indem Entwicklungen und Problemlagen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Inhalte:&#039;&#039;&#039; Derzeit werden im Diversity Monitoring Ergebnisse zu folgenden Diversitätsaspekten berichtet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität zum Studieneingang&lt;br /&gt;
* Diversität im Hochschulzugang&lt;br /&gt;
* Kognitive Diversität zum Studieneinstieg&lt;br /&gt;
* Demografische Diversität von Absolvent:innen&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich studienerfolgsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
* Diversität der Absolvent:innen hinsichtlich berufsbezogener Aspekte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Erhebung:&#039;&#039;&#039; Grundlage des Diversity Monitorings sind Daten aus hochschulweiten Befragungen unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Studienanfänger:innen, Absolvent:innen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Berichtslegung:&#039;&#039;&#039; Das Diversity Monitoring wird fortlaufend inhaltlich und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Es ist abrufbar unter:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
https://zhqe.uni-due.de/dim/&lt;br /&gt;
||&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fneuss</name></author>
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