Zeichensetzung: Markierung von Auslassungen (§ 96 - § 100): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Juli 2018, 11:42 Uhr

Z
Schnellzugriff auf den Regelungsbereich: Überblick Zeichensetzung • (1) Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen (§ 67 - § 70) • (2) Gliederung innerhalb von Ganzsätzen: Komma (§ 71 - § 79)Semikolon und Doppelpunkt (§ 80 - § 81)Gedankenstrich (§ 82 - § 85)Klammern (§ 86 - § 88) • (3) Anführungszeichen (§ 89 - § 95) • (4) Auslassungen (§ 96 - § 100) • (5) Kennzeichnung der Wörter bestimmter Gruppen (§ 101 - § 106)


Markierung von Auslassungen: Apostroph

Mit dem Apostroph zeigt man an, dass man in einem Wort einen Buchstaben oder mehrere ausgelassen hat.

Zu unterscheiden sind:

a) Gruppen, bei denen man den Apostroph setzen muss (siehe § 96),

b) Gruppen, bei denen der Gebrauch des Apostrophs dem Schreibenden freigestellt ist (siehe § 97).

§ 96: Apostroph (Grundregel)

§ 96
Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen.

Dies betrifft

(1)
Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben:

Aristoteles’ Schriften, Carlos’ Schwester, Ines’ gute Ideen, Felix’ Vorschlag, Heinz’ Geburtstag, Alice’ neue Wohnung

E1:
Aber ohne Apostroph: die Schriften des Aristoteles, die Schwester des Carlos, der Geburtstag unseres kleinen Heinz
E2:
Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x usw. in der Grundform stumm sind: Cannes’ Filmfestspiele, Boulez’ bedeutender Beitrag, Giraudoux’ Werke
(2)
Wörter mit Auslassungen, die ohne Kennzeichnung schwer lesbar oder missverständlich sind:

In wen’gen Augenblicken … ’s ist schade um ihn. Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll.

(3)
Wörter mit Auslassungen im Wortinneren wie:

D’dorf (= Düsseldorf), M’gladbach (= Mönchengladbach), Ku’damm (= Kurfürstendamm)

§ 97: Apostroph bei schriftlicher Wiedergabe von Wörtern der gesprochenen Sprache

§ 97
Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.

der Käpt’n, mit’m Fahrrad

Bitte, nehmen S’ (= Sie) doch Platz! Das war ’n (= ein) Bombenerfolg!

E:
Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch: Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie

Zur Schreibung der adjektivischen Ableitungen von Personennamen auf -sch siehe auch § 49 und § 62.

Markierung von Auslassungen: Ergänzungsstrich (§ 98)

§ 98
Mit dem Ergänzungsstrich zeigt man an, dass in Zusammensetzungen oder Ableitungen einer Aufzählung ein gleicher Bestandteil ausgelassen wurde, der sinngemäß zu ergänzen ist.

Zum Bindestrich wie in A-Dur siehe § 40ff.

Dies betrifft

(1)
den letzten Bestandteil:

Haupt- und Nebeneingang (= Haupteingang und Nebeneingang); Eisenbahn-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr; vitamin- und eiweiß- haltig, saft- und kraftlos, ein- und ausladen

Natur- und synthetische Gewebe, Standard- und individuelle Lösungen; fertig- und zuwege bringen; (in umgekehrter Abfolge:) synthetische und Naturgewebe, individuelle und Standardlösungen; zuwege und fertigbringen

(2)
den ersten Bestandteil:

Verkehrslenkung und -überwachung (= Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung); Schulbücher, -hefte, -mappen und -utensilien; heranführen oder -schleppen, bergauf und -ab

Mozart-Symphonien und -Sonaten (= Mozart-Symphonien und Mozart-Sonaten)

(3)
den letzten und den ersten Bestandteil:

Textilgroß- und -einzelhandel (= Textilgroßhandel und Textileinzelhandel), Eisenbahnunter- und -überführungen

Werkzeugmaschinen-Import- und -Exportgeschäfte

Markierung von Auslassungen: Auslassungspunkte (§ 99 - § 100)

§ 99
Mit drei Punkten (Auslassungspunkten) zeigt man an, dass in einem Wort, Satz oder Text Teile ausgelassen worden sind.
Du bist ein E…! Scher dich zum …!

„… ihm nicht weitersagen“, hörte er ihn gerade noch sagen. Der Horcher an der Wand …

Vollständiger Text:

In einem Buch heißt es: „Die zahlreichen Übungen sind konkret auf das abgestellt, was vorher behandelt worden ist. Sie liefern in der Regel Material, mit dem selbst gearbeitet und an dem geprüft werden kann, ob das, was vorher dargestellt wurde, verstanden worden ist oder nicht. Die im Anhang zusammengestellten Lösungen machen eine unmittelbare Kontrolle der eigenen Lösungen möglich.“

Mit Auslassung:

In einem Buch heißt es: „Die … Übungen … liefern … Material, mit dem selbst gearbeitet … werden kann … Die … Lösungen machen eine … Kontrolle … möglich.“
§ 100
Stehen die Auslassungspunkte am Ende eines Ganzsatzes, so setzt man keinen Satzschlusspunkt.
  • Ich habe die Nase voll und …
  • Diese Szene stammt doch aus dem Film „Die Wüste lebt“ …
  • Mit „Es war einmal …“ beginnen viele Märchen.
  • Viele Märchen beginnen mit den Worten: „Es war einmal …“
  • Aber: Verflixt! Ich habe die Nase voll und …!