Zeichensetzung: Markierung von Auslassungen (§ 96 - § 100): Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 27. Juli 2018, 12:42 Uhr
Markierung von Auslassungen: Apostroph
Mit dem Apostroph zeigt man an, dass man in einem Wort einen Buchstaben oder mehrere ausgelassen hat.
Zu unterscheiden sind: a) Gruppen, bei denen man den Apostroph setzen muss (siehe § 96), |
§ 96: Apostroph (Grundregel)
Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen. |
Dies betrifft
(1)
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Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben:
Aristoteles’ Schriften, Carlos’ Schwester, Ines’ gute Ideen, Felix’ Vorschlag, Heinz’ Geburtstag, Alice’ neue Wohnung |
E1:
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Aber ohne Apostroph: die Schriften des Aristoteles, die Schwester des Carlos, der Geburtstag unseres kleinen Heinz
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E2:
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Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x usw. in der Grundform stumm sind: Cannes’ Filmfestspiele, Boulez’ bedeutender Beitrag, Giraudoux’ Werke
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(2)
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Wörter mit Auslassungen, die ohne Kennzeichnung schwer lesbar oder missverständlich sind:
In wen’gen Augenblicken … ’s ist schade um ihn. Das Wasser rauscht’, das Wasser schwoll. |
(3)
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Wörter mit Auslassungen im Wortinneren wie:
D’dorf (= Düsseldorf), M’gladbach (= Mönchengladbach), Ku’damm (= Kurfürstendamm) |
§ 97: Apostroph bei schriftlicher Wiedergabe von Wörtern der gesprochenen Sprache
Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind. |
der Käpt’n, mit’m Fahrrad
Bitte, nehmen S’ (= Sie) doch Platz! Das war ’n (= ein) Bombenerfolg!
E:
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Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch: Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie
Zur Schreibung der adjektivischen Ableitungen von Personennamen auf -sch siehe auch § 49 und § 62. |
Markierung von Auslassungen: Ergänzungsstrich (§ 98)
Mit dem Ergänzungsstrich zeigt man an, dass in Zusammensetzungen oder Ableitungen einer Aufzählung ein gleicher Bestandteil ausgelassen wurde, der sinngemäß zu ergänzen ist. |
Zum Bindestrich wie in A-Dur siehe § 40ff.
Dies betrifft
(1)
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den letzten Bestandteil:
Haupt- und Nebeneingang (= Haupteingang und Nebeneingang); Eisenbahn-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr; vitamin- und eiweiß- haltig, saft- und kraftlos, ein- und ausladen Natur- und synthetische Gewebe, Standard- und individuelle Lösungen; fertig- und zuwege bringen; (in umgekehrter Abfolge:) synthetische und Naturgewebe, individuelle und Standardlösungen; zuwege und fertigbringen |
(2)
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den ersten Bestandteil:
Verkehrslenkung und -überwachung (= Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung); Schulbücher, -hefte, -mappen und -utensilien; heranführen oder -schleppen, bergauf und -ab Mozart-Symphonien und -Sonaten (= Mozart-Symphonien und Mozart-Sonaten) |
(3)
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den letzten und den ersten Bestandteil:
Textilgroß- und -einzelhandel (= Textilgroßhandel und Textileinzelhandel), Eisenbahnunter- und -überführungen Werkzeugmaschinen-Import- und -Exportgeschäfte |
Markierung von Auslassungen: Auslassungspunkte (§ 99 - § 100)
Mit drei Punkten (Auslassungspunkten) zeigt man an, dass in einem Wort, Satz oder Text Teile ausgelassen worden sind. |
Du bist ein E…! Scher dich zum …!
„… ihm nicht weitersagen“, hörte er ihn gerade noch sagen. Der Horcher an der Wand … Vollständiger Text:
Mit Auslassung:
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Stehen die Auslassungspunkte am Ende eines Ganzsatzes, so setzt man keinen Satzschlusspunkt. |
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