Zeichensetzung: Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen (§ 67 - § 70): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Juli 2018, 12:42 Uhr
Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen
Der Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen dienen:
Ganzsätze im Sinne dieser orthografischen Regelung zeigen Beispiele wie: Gestern hat es geregnet. Du kommst bitte morgen! Hat er das wirklich gesagt? Im Hausflur war es still, ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel. Ich hoffe, dass wir uns bald wiedersehen. Meine Freundin hatte den Zug versäumt; deshalb kam sie eine halbe Stunde zu spät. Niemand kannte ihn. Auch der Gärtner nicht. Bitte die Türen schließen und Vorsicht bei der Abfahrt des Zuges! Ob er heute kommt? Nein, morgen. Warum nicht? Gute Reise! Hilfe! Zu den Zeichen in Verbindung mit Gedankenstrich oder Klammern siehe § 85 bzw. § 88. Zu den Zeichen bei wörtlich Wiedergegebenem siehe § 90. Zum Gedankenstrich zwischen zwei Ganzsätzen siehe § 83. |
§ 67: Der Punkt als Satzschlusszeichen
Mit dem Punkt kennzeichnet man den Schluss eines Ganzsatzes. |
Ich habe ihn gestern gesehen. Sie kommt morgen. Das Kind weinte, weil es seinen Schlüssel verloren hatte.
Wir sehen nach, was Paul macht. Sie habe ihn gestern gesehen, behauptete sie. Sie forderte ihn auf die Wohnung sofort zu verlassen. Ich wünschte, die Prüfung wäre vorbei. Sie fragte ungeduldig, ob er endlich käme. Der Redner stellte die Frage, wie es nach diesen Umweltschäden weitergehen solle. Im Hausflur war es still. Ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel. |
E1:
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E2:
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Bei Aufforderungen, denen man keinen besonderen Nachdruck geben will, setzt man einen Punkt und kein Ausrufezeichen (hierzu siehe § 69):
Rufen Sie bitte später noch einmal an. Nehmen Sie doch Platz. Vgl. S. 25 seiner letzten Veröffentlichung. |
E3:
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In den folgenden Fällen setzt man keinen Punkt:
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§ 68: Kein Punkt nach freistehenden Zeilen
Nach freistehenden Zeilen setzt man keinen Punkt. |
Dies betrifft unter anderem:
(1)
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Überschriften und Werktitel (etwa von Büchern und Theaterstücken, Werken der Bildenden Kunst und der Musik, Rundfunk- und Fernsehproduktionen):
Allmähliche Normalisierung im Erdbebengebiet Zum Ausrufezeichen siehe § 69 E2(1); zum Fragezeichen siehe § 70 E2. | ||||
(2)
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Titel von Gesetzen, Verträgen, Deklarationen und dergleichen sowie Bezeichnungen für Veranstaltungen:
Bundesgesetz über den Straßenverkehr | ||||
(3)
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Anschriften und Datumszeilen sowie Grußformeln und Unterschriften etwa in Briefen:
Zur Zeichensetzung bei der Anrede etwa in Briefen siehe § 69 E3. |
§ 69: Verwendung des Ausrufezeichens
Mit dem Ausrufezeichen gibt man dem Inhalt des Ganzsatzes einen besonderen Nachdruck wie etwa bei nachdrücklichen Behauptungen, Aufforderungen, Grüßen, Wünschen oder Ausrufen. |
Ich habe ihn gestern bestimmt gesehen! Komm bitte morgen! Du kommst morgen! Lasst uns keine Zeit verlieren! Du musst die Arbeit abgeben, weil morgen der letzte Termin ist!
Seht nach, was Paul macht! Sehen Sie nur, wie schön die Aussicht ist! Bitte fordern Sie ihn auf die Wohnung sofort zu verlassen! Frag ihn, ob er kommt! Ruhe! Bitte nicht stören! Zurücktreten! Bitte die Türen schließen und Vorsicht bei der Abfahrt des Zuges! Guten Morgen! Hoffentlich sehen wir uns bald wieder! Wäre nur die Prüfung erst einmal vorbei! Wenn ich dich noch einmal erwische, kannst du was erleben! Das ist ja großartig! Welch ein Glück! Au! Das tut weh! Nein! Nein! Zum Punkt nach Aufforderungen ohne besonderen Nachdruck siehe § 67 E2. |
E1:
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Wenn aber als mehrteiliger Ganzsatz oder als Teile einer Aufzählung verstanden, entsprechend § 71 mit Komma (siehe auch § 79(2) und (3)):
Das ist ja großartig, welch ein Glück! Au, das tut weh! Nein, nein! | ||||||
E2:
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Zur Kennzeichnung eines besonderen Nachdrucks setzt man auch nach freistehenden Zeilen ein Ausrufezeichen.
Dies betrifft
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E3:
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Nach der Anrede etwa in Briefen kann man ein Ausrufezeichen oder entsprechend § 79(1) ein Komma setzen:
Sehr geehrter Herr Schröder! Sehr geehrter Herr Schröder, In der Schweiz auch ohne Zeichen am Ende: Entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung … |
§ 70: Verwendung des Fragezeichens
Mit dem Fragezeichen kennzeichnet man den Ganzsatz als Frage. |
Hast du ihn gestern gesehen? Wann kommst du? Kommst du wirklich morgen? Ob er morgen kommt? Soll er ihm einen Brief schreiben oder ist es besser, dass er ihn anruft? Habt ihr nachgesehen, was Paul macht? Sehen Sie, wie schön die Aussicht ist? Haben Sie ihn aufgefordert die Wohnung sofort zu verlassen? Hat er gefragt, ob Fritz kommt? |
E1:
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Wenn aber als mehrteiliger Ganzsatz oder als Teile einer Aufzählung verstanden, entsprechend § 71 mit Komma:
Ist das nicht großartig, ist das nicht ein Glück? Warum, weshalb, weswegen? |
E2:
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