Zeichensetzung: Kennzeichnung der Wörter bestimmter Gruppen (§ 101 - § 106)
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Kennzeichnung der Wörter bestimmter Gruppen
§ 101: Kennzeichnung von Abkürzungen mit Punkt
Mit dem Punkt kennzeichnet man bestimmte Abkürzungen (abgekürzte Wörter). |
Dies betrifft Fälle wie:
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§ 102: Abkürzungen ohne Punkt
Bestimmte Abkürzungen, Kurzwörter und dergleichen stehen üblicherweise ohne Punkt. |
Dies betrifft
(1)
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Abkürzungen, die national oder international festgelegt sind, wie etwa Abkürzungen
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(1.1)
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für Maße in Naturwissenschaft und Technik nach dem internationalen Einheitensystem:
m (= Meter), g (= Gramm), km/h (= Kilometer pro Stunde), s (= Sekunde), A (= Ampere), Hz (= Hertz) |
(1.2)
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für Himmelsrichtungen:
NO (= Nordost), SSW (= Südsüdwest) |
(1.3)
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für bestimmte Währungsbezeichnungen:
EUR (= Euro) |
(2)
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so genannte Initialwörter und Kürzel:
BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch), TÜV (= Technischer Überwachungsverein), Na (= Natrium; so alle chemischen Grundstoffe); des Pkw(s), die EKG(s), Kfz-Papiere, FKKler, U-Bahn |
E1:
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Ohne Punkt stehen teilweise auch fachsprachliche Abkürzungen wie: RücklVO (= Rücklagenverordnung), LArbA (= Landesarbeitsamt)
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E2:
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In einigen Fällen gibt es Doppelformen.
Co./Co (ko) (= Companie), M. d. B./MdB (= Mitglied des Bundestages), G.m.b.H./GmbH (= Gesellschaft mit beschränkter Haftung); WW/Wirk. Wort (= Wirkendes Wort; Titel einer Zeitschrift), AA/Ausw. Amt (= Auswärtiges Amt) |
§ 103: Abkürzungspunkt am Satzende
Am Ende eines Ganzsatzes setzt man nach Abkürzungen nur einen Punkt. |
Sein Vater ist Regierungsrat a. D.
Aber: Ist sein Vater Regierungsrat a. D.? |
§ 104: Kennzeichnung von Ordinalzahlen mit Punkt
Mit dem Punkt kennzeichnet man Zahlen, die in Ziffern geschrieben sind, als Ordinalzahlen. |
der 2. Weltkrieg, der II. Weltkrieg; Sonntag, den 20. November; Friedrich II., König von Preußen; die Regierung Friedrich Wilhelms III. (des Dritten) |
§ 105: Ordinalzahlen am Satzende
Am Ende eines Ganzsatzes setzt man nach Ordinalzahlen, die in Ziffern geschrieben sind, nur einen Punkt. |
Der König von Preußen hieß Friedrich II.
Aber: Wann regierte Friedrich II.? |
§ 106: Markierung zusammengehöriger Einheiten mit Schrägstrich
Mit dem Schrägstrich kennzeichnet man, dass Wörter (Namen, Abkürzungen), Zahlen oder dergleichen zusammengehören. |
Dies betrifft
(1)
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die Angaben mehrerer (alternativer) Möglichkeiten im Sinne einer Verbindung mit und, oder, bzw., bis oder dergleichen:
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(2)
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die Gliederung von Adressen, Telefonnummern, Aktenzeichen, Rechnungsnummern, Diktatzeichen und dergleichen:
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(3)
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die Angabe des Verhältnisses von Zahlen oder Größen im Sinne einer Verbindung mit je/pro:
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