Laut-Buchstaben-Zuordnung: Kurze und lange Vokale (§ 2 - § 12)

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Schnellzugriff auf den Regelungsbereich: Überblick Laut-Buchstaben-Zuordnung • Vokale: Zuordnungen (§ 1)Kennzeichnung kurzer und langer Vokale (§ 2 - § 12)Umlautschreibungen und Besonderheiten (§ 13 - § 19)Vokale in Fremdwörtern (§ 20 - § 21) • Konsonanten: Zuordnungen (§ 22)Auslautverhärtung und weitere Besonderheiten (§ 23 - § 31)Konsonanten in Fremdwörtern (§ 32)


Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale

Folgen auf einen betonten Vokal innerhalb des Wortstammes – bei Fremdwörtern betrifft dies auch den betonten Wortausgang – zwei verschiedene Konsonanten, so ist der Vokal in der Regel kurz; folgt kein Konsonant, so ist der Vokal in der Regel lang; folgt nur ein Konsonant, so ist der Vokal kurz oder lang. Deshalb beschränkt sich die besondere grafische Kennzeichnung des kurzen Vokals auf den Fall, dass nur ein einzelner Konsonant folgt.

Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale: § 2

§ 2
Folgt im Wortstamm auf einen betonten kurzen Vokal nur ein einzelner Konsonant, so kennzeichnet man die Kürze des Vokals durch Verdopplung des Konsonantenbuchstabens.

Das betrifft Wörter wie:

Ebbe; Paddel; schlaff, Affe; Egge; generell, Kontrolle; schlimm, immer; denn, wann, gönnen; Galopp, üppig; starr, knurren; Hass, dass (Konjunktion), bisschen, wessen, Prämisse; statt (aber Stadt), Hütte, Manschette

Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale: § 3

§ 3
Für k und z gilt eine besondere Regelung: (1) Statt kk schreibt man ck. (2) Statt zz schreibt man tz.

Das betrifft Wörter wie:

Acker, locken, Reck; Katze, Matratze, Schutz

Ausnahmen: Fremdwörter wie Mokka, Sakko; Pizza, Razzia, Skizze

E zu § 2/§ 3:
Die Verdopplung des Buchstabens für den einzelnen Konsonanten bleibt üblicherweise in Wörtern, die sich aufeinander beziehen lassen, auch dann erhalten, wenn sich die Betonung ändert, zum Beispiel: Galopp – galoppieren, Horror – horrend, Kontrolle – kontrollieren, Nummer – nummerieren, spinnen – Spinnerei, Stuck – Stuckatur, Stuckateur

Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale: § 4

§ 4
In acht Fallgruppen verdoppelt man den Buchstaben für den einzelnen Konsonanten nicht, obwohl dieser einem betonten kurzen Vokal folgt.

Dies betrifft:

(1)
eine Reihe einsilbiger Wörter (besonders aus dem Englischen), zum Beispiel:

Bus, Chip, fit, Gag, Grog, Jet, Job, Kap, Klub, Mob, Pop, Slip, top, Twen

E1:
Ableitungen schreibt man entsprechend § 2 mit doppeltem Konsonantenbuchstaben: jobben – du jobbst – er jobbt; jetten, poppig, Slipper; außerdem: die Busse (zu Bus)
(2)
die fremdsprachigen Suffixe -ik und -it, die mit kurzem, aber auch mit langem Vokal gesprochen werden können, zum Beispiel:

Kritik, Politik; Kredit, Profit

(3)
einige Wörter mit unklarem Wortaufbau oder mit Bestandteilen, die nicht selbständig vorkommen, zum Beispiel:

Brombeere, Damwild, Himbeere, Imbiss, Imker (aber Imme), Sperling, Walnuss; aber Bollwerk

(4)
eine Reihe von Fremdwörtern, zum Beispiel:

Ananas, April, City, Hotel, Kamera, Kapitel, Limit, Mini, Relief, Roboter

(5)
Wörter mit den nicht mehr produktiven Suffixen -d, -st und -t, zum Beispiel:

Brand (trotz brennen), Spindel (trotz spinnen); Geschwulst (trotz schwellen), Gespinst (trotz spinnen), Gunst (trotz gönnen); beschäftigen, Geschäft (trotz schaffen), [ins]gesamt, sämtlich (trotz zusammen)

(6)
eine Reihe einsilbiger Wörter mit grammatischer Funktion, zum Beispiel:

ab, an, dran, bis, das (Artikel, Pronomen), des (aber dessen), in, drin (aber innen, drinnen), man, mit, ob, plus, um, was, wes (aber wessen)

E2:
Aber entsprechend § 2: dann, denn, wann, wenn; dass (Konjunktion)
(7)
die folgenden Verbformen:

ich bin, er hat; aber nach der Grundregel (§ 2): er hatte, sie tritt, nimm!

abhanden-, anheim-, bevor-, dar-, einher-, entzwei-, fürlieb-, hintan-, inne-, überein-, überhand-, umhin-, vorlieb-, zurecht-

(8)
die folgenden Ausnahmen:

Drittel, Mittag, dennoch

Besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale: § 5

§ 5
In vier Fallgruppen verdoppelt man den Buchstaben für den einzelnen Konsonanten, obwohl der vorausgehende kurze Vokal nicht betont ist.

Dies betrifft

(1)
das scharfe (stimmlose) s in Fremdwörtern, zum Beispiel:

Fassade, Karussell, Kassette, passieren, Rezession

(2)
die Suffixe -in und -nis sowie die Wortausgänge -as, -is, -os und -us, wenn in erweiterten Formen dem Konsonanten ein Vokal folgt, zum Beispiel:
-in: Ärztin – Ärztinnen, Königin – Königinnen
-nis: Beschwernis – Beschwernisse, Kenntnis – Kenntnisse
-as: Ananas – Ananasse, Ukas – Ukasse
-is: Iltis – Iltisse, Kürbis – Kürbisse
-os: Albatros – Albatrosse, Rhinozeros – Rhinozerosse
-us: Diskus – Diskusse, Globus – Globusse
(3)
eine Reihe von Fremdwörtern, zum Beispiel:

Allee, Batterie, Billion, Buffet, Effekt, frappant, Grammatik, Kannibale, Karriere, kompromittieren, Konkurrenz, Konstellation, Lotterie, Porzellan, raffiniert, Renommee, skurril, Stanniol

E:
In Zusammensetzungen mit fremdsprachigen Präfixen wie ad-, dis-, in-, kon-/con-, ob-, sub- und syn- ist deren auslautender Konsonant in manchen Fällen an den Konsonanten des folgenden Wortes angeglichen, zum Beispiel: Affekt, akkurat, Attraktion (vgl. aber Advokat, addieren); ebenso: Differenz, Illusion, korrekt, Opposition, suggerieren, Symmetrie

(4)
wenige Wörter mit tz (siehe § 3 (2)), zum Beispiel:

Kiebitz, Stieglitz

Besondere Kennzeichnung der langen Vokale

Folgt im Wortstamm auf einen betonten Vokal kein Konsonant, ist er lang. Die regelmäßige Kennzeichnung mit h hat auch die Aufgabe, die Silbenfuge zu markieren, zum Beispiel Kü|he; vgl. § 6. Folgt nur ein Konsonant, so kann der Vokal kurz oder lang sein. Die Länge wird jedoch nur bei einheimischen Wörtern mit [i:] regelmäßig durch ie bezeichnet; vgl. § 1. Ansonsten erfolgt die Kennzeichnung nur ausnahmsweise:
a) in manchen Wörtern vor l, m, n, r mit h; vgl. § 8;
b) mit Doppelvokal aa, ee, oo; vgl. § 9;
c) mit ih, ieh; vgl. § 12.

Besondere Kennzeichnung der langen Vokale: § 6

§ 6
Wenn einem betonten einfachen langen Vokal ein unbetonter kurzer Vokal unmittelbar folgt oder in erweiterten Formen eines Wortes folgen kann, so steht nach dem Buchstaben für den langen Vokal stets der Buchstabe h.

Dies betrift Wörter wie:

ah: nahen, bejahen (aber ja)
eh: Darlehen, drehen
oh: drohen, Floh (wegen Flöhe)
uh: Kuh (wegen Kühe), Ruhe, Schuhe
äh: fähig, Krähe, zäh (Ausnahme säen)
öh: Höhe (Ausnahme Bö, trotz Böe, Böen)
üh: früh (wegen früher)

Zu ieh siehe § 12 (2).

Zu See u. a. siehe § 9.

Besondere Kennzeichnung der langen Vokale: § 7

§ 7
Das h steht ausnahmsweise auch nach dem Diphthong [ai].

Das betrifft Wörter wie:

gedeihen, Geweih, leihen (aber Laien), Reihe, Reiher, seihen, verzeihen, weihen, Weiher; aber sonst: Blei, drei, schreien

Besondere Kennzeichnung der langen Vokale: § 8

§ 8
Wenn einem betonten langen Vokal einer der Konsonanten [l], [m], [n] oder [r] folgt, so wird in vielen, jedoch nicht in der Mehrzahl der Wörter nach dem Buchstaben für den Vokal ein h eingefügt.

Dies betrifft

(1)
Wörter, in denen auf [l], [m], [n] oder [r] kein weiterer Konsonant folgt, zum Beispiel:
ah: Dahlie, lahm, ahnen, Bahre
eh: Befehl, benehmen, ablehnen, begehren
oh: hohl, Sohn, bohren
uh: Pfuhl, Ruhm, Huhn, Uhr
äh: ähneln, Ähre
öh: Höhle, stöhnen, Möhre
üh: fühlen, Bühne, führen

Zu ih siehe § 12 (1).

(2)
die folgenden Einzelfälle: ahnden, fahnden
E1:
Zu unterscheiden sind gleich lautende, aber unterschiedlich geschriebene Wortstämme wie: Mahl aber Mal, mahlen aber malen, Sohle aber Sole; dehnen aber denen; Bahre aber Bar, wahr aber er war, lehren aber leeren, mehr aber Meer, Mohr aber Moor, Uhr aber Ur, währen aber sie wären
E2 zu § 6 bis 8:
Das h bleibt auch bei Flexion, Stammveränderung und in Ableitungen erhalten, zum Beispiel: befehlen – befiehl – er befahl – befohlen, drehen – gedreht – Draht, empfehlen – empfiehl – er empfahl – empfohlen, gedeihen – es gedieh – gediehen, fliehen – er floh – geflohen, leihen – er lieh – geliehen, mähen – Mahd, nähen – Naht, nehmen – er nahm, sehen – er sieht – er sah – gesehen, stehlen – er stiehlt – er stahl – gestohlen, verzeihen – er verzieh – verziehen, weihen – geweiht – Weihnachten

Ausnahmen, zum Beispiel: Blüte, Blume (trotz blühen), Glut (trotz glühen), Nadel (trotz nähen)

E3:
In Fremdwörtern steht bis auf wenige Ausnahmen wie Allah, Schah kein h.

Besondere Kennzeichnung der langen Vokale: § 9

§ 9
Die Länge von [a:], [e:] und [o:] kennzeichnet man in einer kleinen Gruppe von Wörtern durch die Verdopplung aa, ee bzw. oo.

Dies betrifft Wörter wie:

aa: Aal, Aas, Haar, paar, Paar, Saal, Saat, Staat, Waage
ee: Beere, Beet, Fee, Klee, scheel, Schnee, See, Speer, Tee, Teer; außerdem eine Reihe von Fremdwörtern mit ee im Wortausgang wie: Armee, Idee, Kaffee, Klischee, Pralinee, Tournee
oo: Boot, Moor, Moos, Zoo

Zu die Feen, Seen siehe § 19.

E1:
Zu unterscheiden sind gleich lautende, aber unterschiedlich geschriebene Wortstämme wie: Waage aber Wagen; Heer aber her, hehr; leeren aber lehren; Meer aber mehr; Reede aber Rede; Seele, seelisch aber selig; Moor aber Mohr
E2:
Bei Umlaut schreibt man nur ä bzw. ö, zum Beispiel: Härchen – aber Haar; Pärchen – aber Paar; Säle – aber Saal; Bötchen – aber Boot

Besondere Kennzeichnung der langen Vokale: § 10

§ 10
Wenige einheimische Wörter und eingebürgerte Entlehnungen mit dem langen Vokal [i:] schreibt man ausnahmsweise mit i.

Das betrifft Wörter wie:

dir, mir, wir; gib, du gibst, er gibt (aber ergiebig); Bibel, Biber, Brise, Fibel, Igel, Liter, Nische, Primel, Tiger, Wisent

E:
Zu unterscheiden sind gleich lautende, aber unterschiedlich geschriebene Wörter wie: Lid aber Lied; Mine aber Miene; Stil aber Stiel; wider aber wieder

Besondere Kennzeichnung der langen Vokale: § 11

§ 11
Für langes [i:] schreibt man ie in den fremdsprachigen Suffixen und Wortausgängen -ie, -ier und -ieren.

Das betrifft Wörter wie:

Batterie, Lotterie; Manier, Scharnier; marschieren, probieren

Ausnahmen, zum Beispiel: Geysir, Saphir, Souvenir, Vampir, Wesir

Besondere Kennzeichnung der langen Vokale: § 12

§ 12
In Einzelfällen kennzeichnet man die Länge des Vokals [i:] zusätzlich mit dem Buchstaben h und schreibt ih oder ieh.

Im Einzelnen gilt:

(1)
ih steht nur in den folgenden Wörtern (vgl. § 8):

ihm, ihn, ihnen; ihr (Personal- und Possessivpronomen), außerdem Ihle

(2)
ieh steht nur in den folgenden Wörtern (vgl. § 6):

fliehen, Vieh, wiehern, ziehen

Zu ieh in Flexionsformen wie befiehl (zu befehlen) siehe § 8 E2.