Fallakte 009 (Team Komma bei mich bei!): Unterschied zwischen den Versionen
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*[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | *[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | ||
===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== | ===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== |
Aktuelle Version vom 4. November 2018, 17:52 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeberin: Frau Fuchs / Auftragsnummer: Auftrag 002 (Frau Fuchs)FalldokumentationFassen sie die Gemälde bitte nicht an. ~ Hinweisschild in einem Museum ~ VerdachtMeiner Meinung nach wird "Sie" als Anredepronomen großgeschrieben.
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Ermittler: Team Komma bei mich bei!Ermittlungsergebnis: Korrekte SchreibungFassen Sie die Gemälde bitte nicht an. Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des Falls
Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks§ 65: Das Anredepronomen Sie und das entsprechende Possessivpronomen Ihr sowie die zugehörigen flektierten Formen schreibt man groß. Die Schreibung muss in diesem Fall also groß erfolgen, da eine Anrede vorliegt. Professionelle Fallbeurteilung: C. HandlungsempfehlungWir empfehlen, zu prüfen, ob es sich um ein Anredepronomen handelt bzw. ob in diesem Satz eine Person angesprochen wird, ist man sich nicht sicher, ob das Pronomen groß oder klein geschrieben werden muss. Wird jemand angesprochen, wird es groß geschrieben. Wird niemand angesprochen, wird es klein geschrieben. |