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Schauen Sie sich hier doch einmal die Protokolle einiger Diskussionen zum Thema Groß- und Kleinschreibung (GKS) an. Diese finden sich unterhalb der Dezernatsbeschreibung und den Links zum Regelwerk. Zurück oder Weiter
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In Dezernat 1 dokumentieren wir typische Fälle aus unserer täglichen Ermittlungsarbeit zum Thema Groß- und Kleinschreibung.
Unsere Ermittlerinnen und Ermittler lassen sich dabei gerne in die Karten schauen und gewähren jederzeit Einblicke in ihre laufenden Ermittlungen. Überzeugen Sie sich selbst — und die Großschreibung wird zur Kleinigkeit.
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Karten auf den Tisch: Die Werkzeuge unserer Ermittler
Akteneinsicht für jedermann: Aktuelle Fälle unserer Ermittlerinnen und Ermittler
Team Das Tapfere Schreiberlein stellte sich in Fallakte 001 (Team Das tapfere Schreiberlein) der Frage, ob er sich vor kurzem oder vor Kurzem den Arm gebrochen hatte.
- Das Team ermittelte §56 als den richtigen Paragraphen, laut dem vor kurzem kleingeschrieben werden muss, da es zwar wie ein Substantiv vorkommt, aber selbst keine substantivischen Eigenschaften aufweist.
- In der Ermittlerkonferenz stellte sich heraus, dass beide Schreibungen möglich sind. Begründbar ist dies durch §58, der die Kleinschreibung bei sogenannten Scheinsubstantivierungen regelt. In Fällen von "bestimmte[n] feste[n] Verbindungen [...] aus Präposition und nichtdekliniertem Adjektiv ohne vorangehenden Artikel" (Abschnitt 3) sind jedoch die Groß- und die Kleinschreibung erlaubt.
Das Team Rotstift-Milieu beschäftigte sich in Fallakte 005 (Team Rotstift-Milieu) mit der Frage, ob es das Lebenslange Lernen oder das lebenslange Lernen heißen muss.
- Das Team kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund von §63 (1) in das lebenslange Lernen lebenslange kleingeschrieben werden muss, da sich die Gesamtbedeutung aus den einzelnen Teilen lebenslange und Lernen ableiten lässt.
- Zur Überprüfung geeignet sind für die Konferenzteilnehmer noch die Paragraphenabschnitte (2) und (3), laut denen nur in festen Wendungen, in fachsprachlichen Ausdrücken oder in Titeln der adjektivische Bestandteil großgeschrieben werden muss. Dies liegt in diesem Fall nicht vor, die Kleinschreibung des adjektivischen Bestandteils ist also der Fall.
Team Rotstift-Milieu ermittelte in Fallakte 002 (Team Rotstift-Milieu), ob in der vorliegenden Schreibung Als Hersteller- und bankenunabhängige Leasinggesellschaft [...] der Hersteller nicht kleingeschrieben werden müsse.
- Das Team fand heraus, dass es hersteller- und bankenunabhängig heißen muss, da hersteller- Bestandteil eines zusammengesetzten Adjektivs (herstellerunabhängig) ist. Es gibt keinen Paragraphen, der hier eine Großschreibung vorsieht.
- Die Lösung dieses Falls wurde von den anderen Ermittlern für richtig befunden.
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