Überblick: Groß- und Kleinschreibung

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GKS
Schnellzugriff auf den Regelungsbereich: Überblick Groß- und Kleinschreibung • Großschreibung am Text- und Satzanfang: § 53 - § 54 • Substantive und Desubstantisierungen: § 55 - § 56 • Substantivierungen und Scheinsubstantivierungen: § 57 - § 58 • Eigennamen: § 59 - § 62 • Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv: § 63 - § 64 • Anredepronomen und Anreden: § 65 - § 66


Vorbemerkungen

(1)
Die Großschreibung, das heißt die Schreibung mit einem großen Anfangsbuchstaben, dient dem Schreibenden dazu, den Anfang bestimmter Texteinheiten sowie Wörter bestimmter Gruppen zu kennzeichnen und sie dadurch für den Lesenden hervorzuheben.
(2)
Die Großschreibung wird im Deutschen verwendet zur Kennzeichnung von
  • Überschriften, Werktiteln und dergleichen
  • Satzanfängen
  • Substantiven und Substantivierungen
  • Eigennamen mit ihren nichtsubstantivischen Bestandteilen
  • bestimmten festen nominalen Wortgruppen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen
  • Anredepronomen und Anreden
(3)
Die Abgrenzung von Groß- und Kleinschreibung, wie sie sich in der Tradition der deutschen Orthografie herausgebildet hat, macht es erforderlich, neben den Regeln für die Großschreibung auch Regeln für die Kleinschreibung zu formulieren. Diese werden in den einzelnen Teilabschnitten jeweils im Anschluss an die Großschreibungsregeln angegeben. In einigen Fallgruppen ist eine eindeutige Zuweisung zur Groß- oder Kleinschreibung fragwürdig. Hier sind beide Schreibungen zulässig.
4)
Entsprechend gliedert sich die folgende Darstellung in die Abschnitte:
(1) Kennzeichnung des Anfangs bestimmter Texteinheiten durch Großschreibung (§ 53: Überschriften, Werktitel und dergleichen; § 54: Ganzsätze)
(2) Anwendung von Groß- oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen
(2.1) Substantive und Desubstantivierungen (§ 55 bis § 56)
(2.2) Substantivierungen (§ 57 bis § 58)
(2.3) Eigennamen mit ihren nichtsubstantivischen Bestandteilen sowie Ableitungen von Eigennamen (§ 59 bis § 62)
(2.4) Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (§ 63)
(2.5) Anredepronomen und Anreden (§ 65 bis § 66)

Die Paragraphen des Regelungsbereichs im Überblick

(1) Kennzeichnung des Anfangs bestimmter Texteinheiten durch Großschreibung (§ 53 - § 54)

§ 53
Das erste Wort einer Überschrift, eines Werktitels, einer Anschrift und dergleichen schreibt man groß.
§ 54
Das erste Wort eines Ganzsatzes schreibt man groß.

(2) Anwendung von Groß- oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen

(2.1) Substantive und Desubstantivierungen (§ 55 - § 56)

§ 55
Substantive schreibt man groß.
§ 56
Klein schreibt man Wörter, die formgleich als Substantive vorkommen, aber selbst keine substantivischen Merkmale aufweisen

(2.2) Substantivierungen und Scheinsubstantivierungen (§ 57 - § 58)

§ 57
Wörter anderer Wortarten schreibt man groß, wenn sie als Substantive gebraucht werden (= Substantivierungen).
§ 58
In folgenden Fällen schreibt man Adjektive, Partizipien und Pronomen klein, obwohl sie formale Merkmale der Substantivierung aufweisen.

(2.3) Eigennamen mit ihren nichtsubstantivischen Bestandteilen sowie Ableitungen von Eigennamen (§ 59 - § 62)

§ 59
Eigennamen schreibt man groß.
§ 60
In mehrteiligen Eigennamen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen schreibt man das erste Wort und alle weiteren Wörter außer Artikel, Präpositionen und Konjunktionen groß.
§ 61
Ableitungen von geografischen Eigennamen auf -er schreibt man groß.
§ 62
Kleingeschrieben werden adjektivische Ableitungen von Eigennamen auf -(i)sch, außer wenn die Grundform eines Personennamens durch einen Apostroph verdeutlicht wird, ferner alle adjektivischen Ableitungen mit anderen Suffixen.

(2.4) Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (§ 63 - § 64)

§ 63
In festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die als Ganzes eine begriffliche Einheit bilden, richtet sich die Schreibung des adjektivischen Bestandteils nach der jeweils zugrunde liegenden Bedingung.
§ 64
vacat

(2.5) Anredepronomen und Anreden (§ 65 - § 66)

§ 65
Das Anredepronomen Sie und das entsprechende Possessivpronomen Ihr sowie die zugehörigen flektierten Formen schreibt man groß.
§ 66
Die Anredepronomen du und ihr, die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer sowie das Reflexivpronomen sich schreibt man klein.