Fallakte 012 (Team Rotstift-Milieu)

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ERMITTLUNGSAUFTRAG

Diese Spalte zeigt den Ermittlungsauftrag.

ERMITTLUNGSAKTE

Diese Spalte dokumentiert die Beurteilung des Falls durch unsere Spezialkräfte.


Auftraggeber: Herr Aydin / Auftragsnummer: Auftrag 006 (Herr Aydin)

Falldokumentation

Marius_?_ Meerschweinchen muss morgen für einen Kontrolltermin zum Tierarzt.

Quelle: Eigenbeleg

Verdacht

Hinter dem Eigennamen sollte ein Apostroph gesetzt werden.



Ermittler: Team Rotstift-Milieu

Ermittlungsergebnis: Korrekte Schreibung

Marius' Meerschweinchen muss morgen für einen Kontrolltermin zum Tierarzt.

Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des Falls

  • [3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen.

Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks

§ 96: Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen.

Dies betrifft

(1) Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben.

(...)

Der Name Marius endet auf einen der genannten Laute und ist somit von der Apostroph-Regelung betroffen.

Professionelle Fallbeurteilung: C. Handlungsempfehlung

Möchten Sie die Zugehörigkeit klarstellen, prüfen Sie, ob ein Eigenname auf einen S-Laut endet. Wenn ja, gehört im Genitiv ein Apostroph dahinter.