Fallakte 012 (Team Rotstift-Milieu)
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber: Herr Aydin / Auftragsnummer: Auftrag 006 (Herr Aydin)FalldokumentationMarius_?_ Meerschweinchen muss morgen für einen Kontrolltermin zum Tierarzt. Quelle: Eigenbeleg VerdachtHinter dem Eigennamen sollte ein Apostroph gesetzt werden.
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Ermittler: Team Rotstift-MilieuErmittlungsergebnis: Korrekte SchreibungMarius' Meerschweinchen muss morgen für einen Kontrolltermin zum Tierarzt. Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des Falls
Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks§ 96: Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen. Dies betrifft (1) Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich haben. (...) Der Name Marius endet auf einen der genannten Laute und ist somit von der Apostroph-Regelung betroffen. Professionelle Fallbeurteilung: C. HandlungsempfehlungMöchten Sie die Zugehörigkeit klarstellen, prüfen Sie, ob ein Eigenname auf einen S-Laut endet. Wenn ja, gehört im Genitiv ein Apostroph dahinter. |