Fallakte 011 (Team Rotstift-Milieu): Unterschied zwischen den Versionen
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*[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | *[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | ||
===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== | ===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== |
Aktuelle Version vom 4. November 2018, 21:05 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber: Herr Aydin / Auftragsnummer: Auftrag 005 (Herr Aydin)FalldokumentationEssen und Mitnahme dieser Früchte ist Diebstahl (auch wenn Sie auf dem Boden liegen) Quelle: Informationsschild an einem Bauernlädchen VerdachtFalls tatsächlich die Früchte gemeint sind, sollte "Sie" hier klein geschrieben werden.
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Ermittler: Team Rotstift-MilieuErmittlungsergebnis: Korrekte SchreibungEssen und Mitnahme dieser Früchte ist Diebstahl (auch wenn sie auf dem Boden liegen) Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des Falls
Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks§ 65: Das Anredepronomen Sie und das entsprechende Possessivpronomen Ihr sowie die zugehörigen flektierten Formen schreibt man groß. In diesem Fall gibt es einen Bezugsfehler. "Sie" schreibt man nur dann groß, wenn es sich um ein Anredepronomen handelt. Hier sind allerdings vermutlich die Früchte gemeint. Professionelle Fallbeurteilung: C. Handlungsempfehlung"Sie" schreibt man lediglich bei der Anrede von Personen groß. Prüfen Sie, ob mit "Sie" tatsächlich eine Person angesprochen wird oder ob es sich um das Personalpronomen handelt, das auf einen anderen Gegenstand verweist. |