Fallakte 008 (Team Kommanisten): Unterschied zwischen den Versionen
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Gleichzeitig erklärte der US-Präsident in Washington, dass er weiter von einem Gipfel mit Kim am 12. Juni in Singapur ausgehe. | |||
===Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des Falls=== | ===Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des Falls=== | ||
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*[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | *[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | ||
===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== | ===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== | ||
§ 74 Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. | |||
Da es sich beim zweiten Teil des Satzes um einen Nebensatz handelt, muss dieser auch mit Komma abgetrennt werden. | |||
Zudem wird die Konjunktion "dass" mit zwei s geschrieben. | |||
===Professionelle Fallbeurteilung: C. Handlungsempfehlung=== | ===Professionelle Fallbeurteilung: C. Handlungsempfehlung=== | ||
Die Konjunktion "dass" zeigt, dass es sich um einen Nebensatz handelt. Ein solcher wird mit einem Komma abgegrenzt. | |||
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Aktuelle Version vom 4. November 2018, 17:43 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber: Herr Schmidt / Auftragsnummer: Auftrag 009 (Herr Schmidt)FalldokumentationGleichzeitig erklärte der US-Präsident in Washington_?_das er weiter von einem Gipfel mit Kim am 12. Juni in Singapur ausgehe. Quelle: Online-Tageszeitung VerdachtAn der markierten Stelle fehlt ein Komma.
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Ermittler: Team KommanistenErmittlungsergebnis: Korrekte SchreibungGleichzeitig erklärte der US-Präsident in Washington, dass er weiter von einem Gipfel mit Kim am 12. Juni in Singapur ausgehe. Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des FallsOrdnen Sie den untersuchten Fall einer der folgenden Fallgruppen zu, indem Sie die nicht-zutreffenden Fallgruppen löschen:
Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks§ 74 Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. Da es sich beim zweiten Teil des Satzes um einen Nebensatz handelt, muss dieser auch mit Komma abgetrennt werden. Zudem wird die Konjunktion "dass" mit zwei s geschrieben. Professionelle Fallbeurteilung: C. HandlungsempfehlungDie Konjunktion "dass" zeigt, dass es sich um einen Nebensatz handelt. Ein solcher wird mit einem Komma abgegrenzt. |