Fallakte 003 (Team Kommanisten): Unterschied zwischen den Versionen
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*[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | *[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | ||
===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== | ===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== |
Version vom 4. November 2018, 17:15 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber: Frau Oliveira / Auftragsnummer: Auftrag 003 (Frau Oliveira)FalldokumentationHund wird geschätzt, bekommt vor dem Mittagessen sein fressen und darf somit auch an dem Essen teilhaben Aus einer Power-Point-Präsentation Verdacht"Fressen" muss großgeschrieben werden.
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Ermittler: Team KommanistenErmittlungsergebnis: Korrekte SchreibungHund wird geschätzt, bekommt vor dem Mittagessen sein Fressen und darf somit auch an dem Essen teilhaben . Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des Falls
Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks§ 57: Wörter anderer Wortarten schreibt man groß, wenn sie als Substantive gebraucht werden (= Substantivierungen). Substantivierte Wörter nehmen die Eigenschaften von Substantiven an (vgl. § 55). Man erkennt sie im Text an zumindest einem der folgenden Merkmale: a) an einem vorausgehenden Artikel (der, die, das; ein, eine, ein), Pronomen (dieser, jener, welcher, mein, kein, etwas, nichts, alle, einige …) oder unbestimmten Zahlwort (ein paar, genug, viel, wenig …), die sich auf das substantivierte Wort beziehen; b) an einem vorangestellten adjektivischen Attribut oder einem nachgestellten Attribut, das sich auf das substantivierte Wort bezieht; c) an ihrer Funktion als kasusbestimmtes Satzglied oder kasusbestimmtes Attribut. "Fressen" muss großgeschrieben werden, da es sich um ein substantiviertes Verb handelt.
Professionelle Fallbeurteilung: C. HandlungsempfehlungAlle Wörter, die artikelfähig sind, schreibt man groß. Beim nächsten Mal einfach schauen, ob man vor das fragliche Wort einen Artikel (der, die, das) setzen könnte. |