Überblick: Zeichensetzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Juli 2018, 11:44 Uhr

Z
Schnellzugriff auf den Regelungsbereich: Überblick Zeichensetzung • (1) Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen (§ 67 - § 70) • (2) Gliederung innerhalb von Ganzsätzen: Komma (§ 71 - § 79)Semikolon und Doppelpunkt (§ 80 - § 81)Gedankenstrich (§ 82 - § 85)Klammern (§ 86 - § 88) • (3) Anführungszeichen (§ 89 - § 95) • (4) Auslassungen (§ 96 - § 100) • (5) Kennzeichnung der Wörter bestimmter Gruppen (§ 101 - § 106)


Vorbemerkungen

(1)
Die Satzzeichen sind Grenz- und Gliederungszeichen. Sie dienen insbesondere dazu, einen geschriebenen Text übersichtlich zu gestalten und ihn dadurch für den Lesenden überschaubar zu machen. Zudem kann der Schreibende mit den Satzzeichen besondere Aussageabsichten oder Einstellungen zum Ausdruck bringen oder stilistische Wirkungen anstreben.

Zu unterscheiden sind Satzzeichen

  • zur Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen: Punkt, Ausrufezeichen, Fragezeichen
  • zur Gliederung innerhalb von Ganzsätzen: Komma, Semikolon, Doppelpunkt, Gedankenstrich, Klammern
  • zur Anführung von Äußerungen oder Textstellen bzw. zur Hervorhebung von Wörtern oder Textteilen: Anführungszeichen
(2)
Daneben dienen bestimmte Zeichen
  • zur Markierung von Auslassungen: Apostroph, Ergänzungsstrich, Auslassungspunkte
  • zur Kennzeichnung der Wörter bestimmter Gruppen: Punkt nach Abkürzungen bzw. Ordinalzahlen, Schrägstrich

Die Paragraphen des Regelungsbereichs im Überblick

(1) Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen (§ 67 - § 70)

Der Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen dienen:
  • der Punkt
  • das Ausrufezeichen
  • das Fragezeichen

Ganzsätze im Sinne dieser orthografischen Regelung zeigen Beispiele wie:

Gestern hat es geregnet. Du kommst bitte morgen! Hat er das wirklich gesagt? Im Hausflur war es still, ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel. Ich hoffe, dass wir uns bald wiedersehen. Meine Freundin hatte den Zug versäumt; deshalb kam sie eine halbe Stunde zu spät.

Niemand kannte ihn. Auch der Gärtner nicht. Bitte die Türen schließen und Vorsicht bei der Abfahrt des Zuges! Ob er heute kommt? Nein, morgen. Warum nicht? Gute Reise! Hilfe!

Zu den Zeichen in Verbindung mit Gedankenstrich oder Klammern siehe § 85 bzw. § 88.

Zu den Zeichen bei wörtlich Wiedergegebenem siehe § 90.

Zum Gedankenstrich zwischen zwei Ganzsätzen siehe § 83.

§ 67
Mit dem Punkt kennzeichnet man den Schluss eines Ganzsatzes.
§ 68
Nach freistehenden Zeilen setzt man keinen Punkt.
§ 69
Mit dem Ausrufezeichen gibt man dem Inhalt des Ganzsatzes einen besonderen Nachdruck wie etwa bei nachdrücklichen Behauptungen, Aufforderungen, Grüßen, Wünschen oder Ausrufen.
§ 70
Mit dem Fragezeichen kennzeichnet man den Ganzsatz als Frage.

(2) Gliederung innerhalb von Ganzsätzen

(1) Der Gliederung des Ganzsatzes dienen die folgenden Satzzeichen:
  • das Komma
  • das Semikolon
  • der Doppelpunkt
  • der Gedankenstrich
  • die Klammern
Zu den Auslassungspunkten siehe § 99 bis § 100.
(2) Das Komma wird sowohl einfach als auch paarig gebraucht:

Er trug einen schwarzen, breitkrempigen Hut. Seine Kopfbedeckung, ein schwarzer und breitkrempiger Hut, lag auf dem Tisch.

Dasselbe gilt für den Gedankenstrich.
Nur paarig werden die Klammern gebraucht, nur einfach das Semikolon und der Doppelpunkt.
(3) Manchmal kann man zwischen verschiedenen Zeichen wählen:

Im Hausflur war es still, ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel.
Im Hausflur war es still; ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel.
Im Hausflur war es still- ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel.
Zur stärkeren Abgrenzung kann man entsprechend § 67 auch einen Punkt setzen:

Im Hausflur war es still. Ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel.
Eines Tages, es war mitten im Sommer, hagelte es. Eines Tages – es war mitten im Sommer – hagelte es. Eines Tages (es war mitten im Sommer) hagelte es.

(2.1) Komma (§ 71 - § 79)

§ 71
Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab.
§ 72
Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder … oder, nicht … noch, sowohl … als (auch), sowohl … wie (auch) oder durch weder … noch verbunden, so setzt man kein Komma.
§ 73
Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch und, oder, beziehungsweise/bzw. ,entweder – oder, nicht – noch oder durch weder– noch verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.
§ 74
Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.
§ 75
Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist.
§ 76
Bei formelhaften Nebensätzen kann man das Komma weglassen.
§ 77
Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.
§ 78
Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.
§ 79
Anreden, Ausrufe oder Ausdrücke einer Stellungnahme, die besonders hervorgehoben werden sollen, grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.

(2.2) Semikolon (§ 80)

§ 80
Mit dem Semikolon kann man gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätzeoder Wortgruppen voneinander abgrenzen. Mit dem Semikolon drückt man einen höheren Grad der Abgrenzung aus als mit dem Komma und einen geringeren Grad der Abgrenzung als mit dem Punkt.

(2.3) Doppelpunkt (§ 81)

§ 81
Mit dem Doppelpunkt kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt.

(2.4) Gedankenstrich (§ 82 - § 85)

§ 82
Mit dem Gedankenstrich kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt oder dass man das Folgende als etwas Unerwartetes verstanden wissen will.
§ 83
Zwischen zwei Ganzsätzen kann man zusätzlich zum Schlusszeichen einen Gedankenstrich setzen, um – ohne einen neuen Absatz zu beginnen – einen Wechsel deutlich zu machen.
§ 84
Mit dem Gedankenstrich grenzt man Zusätze oder Nachträge ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Gedankenstrich ein.
§ 85
Ausrufe- oder Fragezeichen, die zum Zusatz oder Nachtrag im paarigen Gedankenstrich gehören, setzt man vor den abschließenden Gedankenstrich; ein Schlusspunkt wird weggelassen.

(2.5) Klammern (§ 86 - § 88)

§ 86
Mit Klammern schließt man Zusätze oder Nachträge ein.
§ 87
Mit Klammern kann man neben einzelnen Ganzsätzen insbesondere auch größere Textteile einschließen und auf diese Weise als selbständige Texteinheit kennzeichnen.
§ 88
Ausrufe- oder Fragezeichen, die zum Zusatz oder Nachtrag in Klammern gehören, setzt man vor die abschließende Klammer.

(3) Anführung von Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von Wörtern oder Textstellen: Anführungszeichen (§ 89 - § 95)

§ 89
Mit Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes ein.
§ 90
Satzzeichen, die zum wörtlich Wiedergegebenen gehören, setzt man vor das abschließende Anführungszeichen; Satzzeichen, die zum Begleitsatz gehören, setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen.
§ 91
Sowohl der angeführte Satz als auch der Begleitsatz behalten ihr Ausrufe- oder Fragezeichen.
§ 92
Beim angeführten Satz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn er am Anfang oder im Innern des Ganzsatzes steht. Beim Begleitsatz lässt man den Schlusspunkt weg, wenn der angeführte Satz oder ein Teil von ihm am Ende des Ganzsatzes steht.
§ 93
Folgt nach dem angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma. Ist der Begleitsatz in den angeführten Satz eingeschoben, so schließt man ihn mit paarigem Komma ein.
§ 94
Mit Anführungszeichen kann man Wörter oder Teile innerhalb eines Textes hervorheben und in bestimmten Fällen deutlich machen, dass man zu ihrer Verwendung Stellung nimmt, sich auf sie bezieht.
§ 95
Steht in einem Text mit Anführungszeichen etwas ebenfalls Angeführtes, so kennzeichnet man dies durch die so genannten halben Anführungszeichen.

(4) Markierung von Auslassungen

(4.1) Apostroph (§ 96 - § 97)

Mit dem Apostroph zeigt man an, dass man in einem Wort einen Buchstaben oder mehrere ausgelassen hat.

Zu unterscheiden sind:

a) Gruppen, bei denen man den Apostroph setzen muss (siehe § 96),

b) Gruppen, bei denen der Gebrauch des Apostrophs dem Schreibenden freigestellt ist (siehe § 97).
§ 96
Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen.
§ 97
Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.

(4.2) Ergänzungsstrich (§ 98)

§ 98
Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.

(4.3) Auslassungspunkte (§ 99 - § 100)

§ 99
Mit drei Punkten (Auslassungspunkten) zeigt man an, dass in einem Wort, Satz oder Text Teile ausgelassen worden sind.
§ 100
Stehen die Auslassungspunkte am Ende eines Ganzsatzes, so setzt man keinen Satzschlusspunkt.

(5) Kennzeichnung der Wörter bestimmter Gruppen

(5.1) Punkt (§ 101 - § 105)

§ 101
Mit dem Punkt kennzeichnet man bestimmte Abkürzungen (abgekürzte Wörter).
§ 102
Bestimmte Abkürzungen, Kurzwörter und dergleichen stehen üblicherweise ohne Punkt.
§ 103
Am Ende eines Ganzsatzes setzt man nach Abkürzungen nur einen Punkt.
§ 104
Mit dem Punkt kennzeichnet man Zahlen, die in Ziffern geschrieben sind, als Ordinalzahlen.
§ 105
Am Ende eines Ganzsatzes setzt man nach Ordinalzahlen, die in Ziffern geschrieben sind, nur einen Punkt.

(5.2) Schrägstrich (§ 106)

§ 106
Mit dem Schrägstrich kennzeichnet man, dass Wörter (Namen, Abkürzungen), Zahlen oder dergleichen zusammengehören.