Überblick: Getrennt- und Zusammenschreibung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Juli 2018, 11:43 Uhr

GZS
Schnellzugriff auf den Regelungsbereich: Überblick Getrennt- und Zusammenschreibung • Verb: § 33 - § 35 • Adjektiv: § 36 • Substantiv: § 37 - § 38 • Andere Wortarten: § 39


Vorbemerkungen

(1)
Die Getrennt- und Zusammenschreibung betrifft Einheiten, die im Text unmittelbar benachbart und aufeinander bezogen sind. Handelt es sich um die Bestandteile von Wortgruppen, so schreibt man sie getrennt. Handelt es sich um die Bestandteile von Zusammensetzungen, so schreibt man sie zusammen.
(2)
Einheiten derselben Form können manchmal sowohl eine Wortgruppe (wie schwer beschädigt) als auch eine Zusammensetzung (wie schwerbeschädigt) bilden. Die Verwendung einer Wortgruppe oder einer Zusammensetzung richtet sich danach, was jeweils gemeint ist und was dem Sprachgebrauch und den Regularitäten des Sprachbaus entspricht.
(3)
Bei den verschiedenen Wortarten sind – auch in Abhängigkeit von sprachlichen Entwicklungsprozessen – spezielle Bedingungen zu beachten. Daher ist die folgende Darstellung nach der Wortart der Zusammensetzung gegliedert:
  1. Verb (§ 33 bis § 35)
  2. Adjektiv (§ 36)
  3. Substantiv (§ 37 und § 38)
  4. Andere Wortarten (§ 39)

Die Paragraphen des Regelungsbereichs im Überblick

(1) Verb (§ 33 - § 35)

Zusätzlich zur generellen Unterscheidung von Wortgruppen (wie auf den Berg steigen) und Zusammensetzungen (wie bergsteigen) hat man bei Verbstämmen untrennbare von trennbaren Zusammensetzungen zu unterscheiden:
a) Untrennbare Zusammensetzungen bestehen aus einem Verbstamm, dem ein Stamm eines Substantivs, eines Adjektivs oder einer Partikel vorausgeht. Man erkennt sie daran, dass die Reihenfolge ihrer Bestandteile stets unverändert bleibt:

maß + regeln: Wer jemanden maßregelt … Man maßregelte ihn … Niemand wagte, ihn zu maßregeln. Er wurde offiziell gemaßregelt.

b) Trennbare Zusammensetzungen bestehen aus einem Verbstamm, dem ein Verbzusatz vorausgeht. Man erkennt sie daran, dass die Reihenfolge ihrer Bestandteile in Abhängigkeit von ihrer Stellung im Satz wechselt:

hinzu + kommen: Wenn dieses Argument hinzukommt … Dieses Argument kommt hinzu. Dieses Argument kommt erschwerend hinzu.

§ 33
Substantive, Adjektive, Präpositionen oder Adverbien können mit Verben untrennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie zusammen.
§ 34
Partikeln, Adjektive, Substantive oder Verben können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur in den Infinitiven, den Partizipien sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen.
§ 35
Verbindungen mit sein werden getrennt geschrieben.

(2) Adjektiv (§ 36)

§ 36
Substantive, Adjektive, Verben, Adverbien oder Wörter anderer Kategorien können als erster Bestandteil zusammen mit einem adjektivischen oder adjektivisch gebrauchten zweiten Bestandteil Zusammensetzungen bilden.

(3) Substantiv (§ 37 - § 38)

§ 37
Substantive, Adjektive, Verbstämme, Pronomen oder Partikeln können mit Substantiven Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie ebenso wie mehrteilige Substantivierungen zusammen.
§ 38
Ableitungen auf -er von geografischen Eigennamen, die sich auf die geografische Lage beziehen, schreibt man in der Regel von dem folgenden Substantiv getrennt.

(4) Andere Wortarten (§ 39)

Manche mehrteilige Adverbien, Konjunktionen, Präpositionen und Pronomen sind aus Elementen verschiedener Wortarten entstanden. Zum Teil sind sie als Wortgruppe erhalten geblieben, zum Teil haben sie sich zu einer Zusammensetzung entwickelt.

In Zweifelsfällen siehe das Wörterverzeichnis.

§ 39
Mehrteilige Adverbien, Konjunktionen, Präpositionen und Pronomen schreibt man zusammen, wenn die Wortart, die Wortform oder die Bedeutung der einzelnen Bestandteile nicht mehr deutlich erkennbar ist.