Fallakte 009 (Team Rotstift-Milieu): Unterschied zwischen den Versionen
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*[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | *[3] Die Schreibung ist nicht regelwerkskonform, weil es einen oder mehrere Paragraphen gibt, die für Fälle dieser Art eine abweichende Schreibung vorsehen. | ||
===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== | ===Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks=== |
Aktuelle Version vom 4. November 2018, 20:55 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber: Herr Aydin / Auftragsnummer: Auftrag 003 (Herr Aydin)FalldokumentationDie Gesamtheit der Gesten_?_als Ausdruck der Psyche nennt man Gestik. Quelle: Hausarbeit VerdachtMeiner Meinung nach gehört in die Lichtlücke ein Komma.
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Ermittler: Team Rotstift-MilieuErmittlungsergebnis: Korrekte SchreibungDie Gesamtheit der Gesten, als Ausdruck der Psyche, nennt man Gestik. Professionelle Fallbeurteilung: A. Klassifikation des FallsOrdnen Sie den untersuchten Fall einer der folgenden Fallgruppen zu, indem Sie die nicht-zutreffenden Fallgruppen löschen:
Professionelle Fallbeurteilung: B. Begründung anhand des amtlichen Regelwerks§ 77: Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. Es handelt sich um einen eingeschobenen Zusatz, der mit einem paarigen Komma abgegrenzt werden muss. Professionelle Fallbeurteilung: C. HandlungsempfehlungÜberprüfen Sie, ob die Satzteile außerhalb der beiden Kommata einen sinnvollen Satz ergeben. In diesem Fall: "Die Gesamtheit der Gesten nennt man Gestik". Ist dies, wie im Beispiel, möglich, so muss der Zusatz mit paarigem Komma abgegrenzt werden. |