Fallakte 002 (Team Trüffelschwein): Unterschied zwischen den Versionen

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===Professionelle Fallbeurteilung===
===Professionelle Fallbeurteilung===


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14 (1)


Wir begründen unsere Schreibung mit Regel 16, weil "Oh Mann" ein Ausruf ist und man den mit einem Komma abgrenzen muss: "Anreden, Ausrufe und Ausdrücke einer Stellungnahme grenzt man durch Komma ab."  
Wir begründen unsere Schreibung mit Regel 14 (1), weil "Oh Mann" ein Ausruf ist und man den mit einem Komma abgrenzen muss: "Anreden, Ausrufe und Ausdrücke einer Stellungnahme grenzt man durch Komma ab."  


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Wir haben noch einen zweiten Fehler entdeckt, denn der Satzteil mit "woran" muss mit einem Komma abgegrenzt werden, weil es ein Nebensatz ist: "Zwischen Hauptsatz und Nebensatz muss immer ein Komma stehen."
Wir haben noch einen zweiten Fehler entdeckt, denn der Satzteil mit "woran" muss mit einem Komma abgegrenzt werden, weil es ein Nebensatz ist: "Nebensätze, die vor oder nach dem Hauptsatz stehen, grenzt man mit einfachem Komma ab."


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Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 19:56 Uhr


ERMITTLUNGSAUFTRAG

Diese Spalte zeigt den Ermittlungsauftrag.

ERMITTLUNGSAKTE

Diese Spalte dokumentiert die Beurteilung des Falls durch unsere Spezialkräfte.


Auftraggeber: Frau Smith / Auftragsnummer: Auftrag 002 (Frau Smith)

Falldokumentation

Oh Mann _?_ ich frage mich woran der gerade gedacht hat!

Aus einem Tagebuch

Verdacht

Oh Mann, da fehlt ein Komma :)



Ermittler: Team Trüffelschwein

Korrekte Schreibung

Oh Mann, ich frage mich, woran der gerade gedacht hat!

Professionelle Fallbeurteilung

14 (1)

Wir begründen unsere Schreibung mit Regel 14 (1), weil "Oh Mann" ein Ausruf ist und man den mit einem Komma abgrenzen muss: "Anreden, Ausrufe und Ausdrücke einer Stellungnahme grenzt man durch Komma ab."

11

Wir haben noch einen zweiten Fehler entdeckt, denn der Satzteil mit "woran" muss mit einem Komma abgegrenzt werden, weil es ein Nebensatz ist: "Nebensätze, die vor oder nach dem Hauptsatz stehen, grenzt man mit einfachem Komma ab."