Fallakte 002 (Team Nomen est Omen): Unterschied zwischen den Versionen

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===Professionelle Fallbeurteilung===
===Professionelle Fallbeurteilung===


Mit seiner Vermutung, dass ein Komma fehlt, hat Herr Wagner völlig recht, da laut ''Regel 12'' ein Satzgefüge aus Haupt- und Nebensatz vorliegt. Zwar nehmen wir nur Fälle aus dem Bereich der GKS und der Kommasetzung an, jedoch hat Herr Wagner auch damit recht, dass am Ende des Satzes ein Satzzeichen fehlt, nämlich ein Punkt oder auch ein Ausrufezeichen.
Mit seiner Vermutung, dass ein Komma fehlt, hat Herr Wagner völlig recht, da laut ''Regel 11'' ein Satzgefüge aus Haupt- und Nebensatz vorliegt. Zwar nehmen wir nur Fälle aus dem Bereich der GKS und der Kommasetzung an, jedoch hat Herr Wagner auch damit recht, dass am Ende des Satzes ein Satzzeichen fehlt, nämlich ein Punkt oder auch ein Ausrufezeichen.


Allerdings hat Herr Wagner selbst einen Fehler gemacht: "Komma" ist nämlich ein Nomen, was laut ''Regel 4'' großgeschrieben werden muss.
Allerdings hat Herr Wagner selbst einen Fehler gemacht: "Komma" ist nämlich ein Nomen, was laut ''Regel 4'' großgeschrieben werden muss.

Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 18:28 Uhr


ERMITTLUNGSAUFTRAG

Diese Spalte zeigt den Ermittlungsauftrag.

ERMITTLUNGSAKTE

Diese Spalte dokumentiert die Beurteilung des Falls durch unsere Spezialkräfte.


Auftraggeber: Herr Wagner / Auftragsnummer: Auftrag 001 (Herr Wagner)

Falldokumentation

WAGNER Aushang.jpg

Bitte hinterlassen Sie die Toiletten so _?_ wie Sie diese gerne vorfinden würden _?_

Danke :)

(Hinweis an einer Tür)

Verdacht

Es scheint mir, dass da ein komma fehlt. Außerdem hat der Verfasser allgemein ein bisschen mit Punkt und Komma gespart.



Ermittler: Team Nomen est Omen

Korrekte Schreibung

Bitte hinterlassen Sie die Toiletten so, wie Sie diese gerne vorfinden würden.

UND

Es scheint mir, dass da ein Komma fehlt.

Professionelle Fallbeurteilung

Mit seiner Vermutung, dass ein Komma fehlt, hat Herr Wagner völlig recht, da laut Regel 11 ein Satzgefüge aus Haupt- und Nebensatz vorliegt. Zwar nehmen wir nur Fälle aus dem Bereich der GKS und der Kommasetzung an, jedoch hat Herr Wagner auch damit recht, dass am Ende des Satzes ein Satzzeichen fehlt, nämlich ein Punkt oder auch ein Ausrufezeichen.

Allerdings hat Herr Wagner selbst einen Fehler gemacht: "Komma" ist nämlich ein Nomen, was laut Regel 4 großgeschrieben werden muss.