Fallakte 002 (Team Nomen est Omen): Unterschied zwischen den Versionen
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Mit seiner Vermutung, dass ein Komma fehlt, hat Herr Wagner völlig recht, da laut ''Regel | Mit seiner Vermutung, dass ein Komma fehlt, hat Herr Wagner völlig recht, da laut ''Regel 11'' ein Satzgefüge aus Haupt- und Nebensatz vorliegt. Zwar nehmen wir nur Fälle aus dem Bereich der GKS und der Kommasetzung an, jedoch hat Herr Wagner auch damit recht, dass am Ende des Satzes ein Satzzeichen fehlt, nämlich ein Punkt oder auch ein Ausrufezeichen. | ||
Allerdings hat Herr Wagner selbst einen Fehler gemacht: "Komma" ist nämlich ein Nomen, was laut ''Regel 4'' großgeschrieben werden muss. | Allerdings hat Herr Wagner selbst einen Fehler gemacht: "Komma" ist nämlich ein Nomen, was laut ''Regel 4'' großgeschrieben werden muss. | ||
Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 18:28 Uhr
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ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
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Auftraggeber: Herr Wagner / Auftragsnummer: Auftrag 001 (Herr Wagner)FalldokumentationBitte hinterlassen Sie die Toiletten so _?_ wie Sie diese gerne vorfinden würden _?_ Danke :) (Hinweis an einer Tür) VerdachtEs scheint mir, dass da ein komma fehlt. Außerdem hat der Verfasser allgemein ein bisschen mit Punkt und Komma gespart.
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Ermittler: Team Nomen est OmenKorrekte SchreibungBitte hinterlassen Sie die Toiletten so, wie Sie diese gerne vorfinden würden. UND Es scheint mir, dass da ein Komma fehlt. Professionelle FallbeurteilungMit seiner Vermutung, dass ein Komma fehlt, hat Herr Wagner völlig recht, da laut Regel 11 ein Satzgefüge aus Haupt- und Nebensatz vorliegt. Zwar nehmen wir nur Fälle aus dem Bereich der GKS und der Kommasetzung an, jedoch hat Herr Wagner auch damit recht, dass am Ende des Satzes ein Satzzeichen fehlt, nämlich ein Punkt oder auch ein Ausrufezeichen. Allerdings hat Herr Wagner selbst einen Fehler gemacht: "Komma" ist nämlich ein Nomen, was laut Regel 4 großgeschrieben werden muss. |