Fallakte 013 (Team Nomen est Omen): Unterschied zwischen den Versionen
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Laut ''Regel 3'' müssen Satzanfänge großgeschrieben werden. An der zweiten von Herrn Wagner entdeckten Stelle muss tatsächlich ein Komma gesetzt werden, wie es in ''Regel | Laut ''Regel 3'' müssen Satzanfänge großgeschrieben werden. An der zweiten von Herrn Wagner entdeckten Stelle muss tatsächlich ein Komma gesetzt werden, wie es in ''Regel 11'' festgelegt ist. | ||
Außerdem ist Herrn Wagner selbst ein Fehler unterlaufen: Wieder aufgrund von ''Regel | Außerdem ist Herrn Wagner selbst ein Fehler unterlaufen: Wieder aufgrund von ''Regel 11'' muss ein Komma vor dem "dass" gesetzt werden. | ||
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 18:32 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber: Herr Wagner / Auftragsnummer: Auftrag 005 (Herr Wagner)Falldokumentationdie Bezeichnung "Milch" darf nur noch verwendet werden _?_ wenn das Produkt tatsächlich aus den Eutern von Kühen kommt. (Verordnungstext) VerdachtAm Satzanfang muss großgeschrieben werden. Außerdem glaube ich dass ein Komma fehlt.
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Ermittler: Team Nomen est OmenKorrekte SchreibungDie Bezeichnung "Milch" darf nur noch verwendet werden, wenn das Produkt tatsächlich aus den Eutern von Kühen kommt. Außerdem glaube ich, dass ein Komma fehlt. Professionelle FallbeurteilungLaut Regel 3 müssen Satzanfänge großgeschrieben werden. An der zweiten von Herrn Wagner entdeckten Stelle muss tatsächlich ein Komma gesetzt werden, wie es in Regel 11 festgelegt ist. Außerdem ist Herrn Wagner selbst ein Fehler unterlaufen: Wieder aufgrund von Regel 11 muss ein Komma vor dem "dass" gesetzt werden. |