Fallakte 002 (Team Trüffelschwein): Unterschied zwischen den Versionen
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===Korrekte Schreibung=== | ===Korrekte Schreibung=== | ||
Oh Mann, ich frage mich, woran der gerade gedacht hat! | |||
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14 (1) | |||
Wir begründen unsere Schreibung mit Regel 14 (1), weil "Oh Mann" ein Ausruf ist und man den mit einem Komma abgrenzen muss: "Anreden, Ausrufe und Ausdrücke einer Stellungnahme grenzt man durch Komma ab." | |||
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Wir haben noch einen zweiten Fehler entdeckt, denn der Satzteil mit "woran" muss mit einem Komma abgegrenzt werden, weil es ein Nebensatz ist: "Nebensätze, die vor oder nach dem Hauptsatz stehen, grenzt man mit einfachem Komma ab." | |||
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 19:56 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber: Frau Smith / Auftragsnummer: Auftrag 002 (Frau Smith)FalldokumentationOh Mann _?_ ich frage mich woran der gerade gedacht hat! Aus einem Tagebuch VerdachtOh Mann, da fehlt ein Komma :)
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Ermittler: Team TrüffelschweinKorrekte SchreibungOh Mann, ich frage mich, woran der gerade gedacht hat! Professionelle Fallbeurteilung14 (1) Wir begründen unsere Schreibung mit Regel 14 (1), weil "Oh Mann" ein Ausruf ist und man den mit einem Komma abgrenzen muss: "Anreden, Ausrufe und Ausdrücke einer Stellungnahme grenzt man durch Komma ab." 11 Wir haben noch einen zweiten Fehler entdeckt, denn der Satzteil mit "woran" muss mit einem Komma abgegrenzt werden, weil es ein Nebensatz ist: "Nebensätze, die vor oder nach dem Hauptsatz stehen, grenzt man mit einfachem Komma ab." |