Fallakte 011 (Team Orthograffissimo): Unterschied zwischen den Versionen
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"An diesen Erfolg wollen wir anknüpfen", sagte der derzeitige Geschaftsführer Adam Höller gegenüber dem Duisburger Tagesblatt. | |||
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- R 16 + R 1 - | |||
Hinter der wörtlichen Rede muss ein Komma gesetzt werden, das die Rede vom Begleitsatz abtrennt, wie wir anhand von Regel Nr. 16 herausgefunden haben. Außerdem haben wir einen weiteren Fehler gefunden: "Duisburger Tagesblatt" ist der Titel einer Zeitung und muss deswegen großgeschrieben werden, wie sich mithilfe von Regel Nr. 1 feststellen ließ. | |||
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Nachdem Sie die Fallbeurteilung abgeschlossen haben, ordnen Sie Ihre Fallakte in das Verzeichnis laufender Ermittlungen von Ortho & Graf ein. Löschen Sie dazu bitte in der nachfolgenden Zeile im Code "Kategorie:ErmittlungenX" den Buchstaben "X" und speichern Sie die Fallakte ab. Die eckigen Klammern dürfen dabei nicht geändert werden. --> | Nachdem Sie die Fallbeurteilung abgeschlossen haben, ordnen Sie Ihre Fallakte in das Verzeichnis laufender Ermittlungen von Ortho & Graf ein. Löschen Sie dazu bitte in der nachfolgenden Zeile im Code "Kategorie:ErmittlungenX" den Buchstaben "X" und speichern Sie die Fallakte ab. Die eckigen Klammern dürfen dabei nicht geändert werden. --> | ||
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 18:40 Uhr
ERMITTLUNGSAUFTRAG |
ERMITTLUNGSAKTE |
Auftraggeber: Herr Maus / Auftragsnummer: Auftrag 021 (Herr Maus)Falldokumentation"An diesen Erfolg wollen wir anknüpfen" _?_ sagte der derzeitige Geschaftsführer Adam Höller gegenüber dem duisburger Tagesblatt. - Zeitungsartikel - VerdachtDie wörtliche Rede wird mit einem Komma abgegrenzt, weswegen hier eines fehlt.
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Ermittler: Team OrthograffissimoKorrekte Schreibung"An diesen Erfolg wollen wir anknüpfen", sagte der derzeitige Geschaftsführer Adam Höller gegenüber dem Duisburger Tagesblatt. Professionelle Fallbeurteilung- R 16 + R 1 - Hinter der wörtlichen Rede muss ein Komma gesetzt werden, das die Rede vom Begleitsatz abtrennt, wie wir anhand von Regel Nr. 16 herausgefunden haben. Außerdem haben wir einen weiteren Fehler gefunden: "Duisburger Tagesblatt" ist der Titel einer Zeitung und muss deswegen großgeschrieben werden, wie sich mithilfe von Regel Nr. 1 feststellen ließ. |