Fallakte 013 (Team Nomen est Omen): Unterschied zwischen den Versionen

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===Professionelle Fallbeurteilung===
===Professionelle Fallbeurteilung===


Laut '''Regel 3'' müssen Satzanfänge großgeschrieben werden. An der zweiten von Herrn Wagner entdeckten Stelle muss tatsächlich ein Komma gesetzt werden, wie es in ''Regel 12'' festgelegt ist.  
Laut ''Regel 3'' müssen Satzanfänge großgeschrieben werden. An der zweiten von Herrn Wagner entdeckten Stelle muss tatsächlich ein Komma gesetzt werden, wie es in ''Regel 11'' festgelegt ist.  


Außerdem ist Herrn Wagner selbst ein Fehler unterlaufen: Wieder aufgrund von ''Regel 12'' muss ein Komma vor dem "dass" gesetzt werden.
Außerdem ist Herrn Wagner selbst ein Fehler unterlaufen: Wieder aufgrund von ''Regel 11'' muss ein Komma vor dem "dass" gesetzt werden.


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Aktuelle Version vom 31. Juli 2021, 19:32 Uhr


ERMITTLUNGSAUFTRAG

Diese Spalte zeigt den Ermittlungsauftrag.

ERMITTLUNGSAKTE

Diese Spalte dokumentiert die Beurteilung des Falls durch unsere Spezialkräfte.


Auftraggeber: Herr Wagner / Auftragsnummer: Auftrag 005 (Herr Wagner)

Falldokumentation

die Bezeichnung "Milch" darf nur noch verwendet werden _?_ wenn das Produkt tatsächlich aus den Eutern von Kühen kommt.

(Verordnungstext)

Verdacht

Am Satzanfang muss großgeschrieben werden. Außerdem glaube ich dass ein Komma fehlt.



Ermittler: Team Nomen est Omen

Korrekte Schreibung

Die Bezeichnung "Milch" darf nur noch verwendet werden, wenn das Produkt tatsächlich aus den Eutern von Kühen kommt.

Außerdem glaube ich, dass ein Komma fehlt.

Professionelle Fallbeurteilung

Laut Regel 3 müssen Satzanfänge großgeschrieben werden. An der zweiten von Herrn Wagner entdeckten Stelle muss tatsächlich ein Komma gesetzt werden, wie es in Regel 11 festgelegt ist.

Außerdem ist Herrn Wagner selbst ein Fehler unterlaufen: Wieder aufgrund von Regel 11 muss ein Komma vor dem "dass" gesetzt werden.