Master-Arbeit

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Im Lehramt Sozialwissenschaften benötigt das Prüfungswesen die Gutachten Ihrer Masterarbeit für eine fristgerechte Übermittlung ans Ministerium und den Eintritt in den Vorbereitungsdienst im November bis spätestens zum 30.September des jeweiligen Jahres, für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst im Mai bis spätestens zum 31.März des jeweiligen Jahres.

Die Master-Arbeit wird durch das Modul „Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln“ im Umfang von 9 Credits begleitet. Jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich Bildungswissenschaften führt eine Begleitveranstaltung im Umfang von 3 Credits durch (siehe GPO §20(2)[2]).

Um die Master-Arbeit anmelden und schreiben zu dürfen, müssen Sie das Praxissemester erfolgreich absolviert und bereits 35 Credit Points erhalten haben. Die Verteilung auf die einzelnen Fächer ist dabei irrelevant.

Wie bei der Bachelor-Arbeit, erfolgt die Anmeldung für die Master-Arbeit zentral beim Prüfungswesen. Für das Anfertigen der Master-Arbeit haben Sie 15 Wochen Zeit. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall um acht Wochen verlängert werden.

Die Master-Arbeit im Fach Lehramt Sozialwissenschaften soll einen Umfang von 60-80 Seiten haben.