BAföG: Unterschied zwischen den Versionen
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Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des [ | Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des [https://zlb.uni-due.de/ ZLB] oder des [https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/sowi_la_ba_startseite.php Prüfungswesens]. | ||
Aktuelle Version vom 29. Juli 2024, 09:31 Uhr
Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der Universität Duisburg-Essen sind die entsprechenden Sacharbeiter*innen des Studierendenwerks. Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des ZLB oder des Prüfungswesens.