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Bestandteil Ihres Studiums ist ein sechswöchiges berufsfeldbezogenes Pflichtpraktikum. In der Soziologie (also im BA Soziologie und im BA Globale und Transnationale | Bestandteil Ihres Studiums ist ein sechswöchiges berufsfeldbezogenes Pflichtpraktikum. In der Soziologie (also im BA Soziologie und im BA Globale und Transnationale Soziologie) müssen Praktikumsstellen vorher genehmigt werden und vor Antritt des Praktikums das vorbereitende Blockseminar besucht werden. Das Praktikum soll in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung des Praktikums ist der soziologische Berufsfeldbezug, dieser wird über die vereinbarten Tätigkeiten nachgewiesen. Bitte schauen Sie unbedingt auf der website des '''[https://www.uni-due.de/soziologie/ba_praktikum.php Praktikumsbüros]''' nach dem genauen Ablauf und den Anforderungen in Ihrem Praxismodul und halten Sie ggf. ausreichend frühzeitig Rücksprache. Bewerben Sie sich bitte rechtzeitig um einen Praktikumsplatz, da Wartezeiten für Praktika durchaus mehrere Monate oder auch bis zu einem Jahr betragen können. Für die Genehmigung des Pflichtpraktikums müssen Sie bei dem bzw. der Praktikumsbeauftragen des Instituts einen Praktikumsbericht und das vom Praktikumsgeber ausgestellte Praktikumszeugnis (oder einen anderen Nachweis) einreichen. | ||
''Ein Praktikum vor Studienbeginn kann in der Regel nicht angerechnet werden, weil Sie im Praktikum im Studium erworbene Kompetenzen berufsfeldbezogen zur Anwendung bringen sollen.'' | ''Ein Praktikum vor Studienbeginn kann in der Regel nicht angerechnet werden, weil Sie im Praktikum im Studium erworbene Kompetenzen berufsfeldbezogen zur Anwendung bringen sollen.'' | ||
Aktuelle Version vom 17. September 2026, 16:34 Uhr
Grundsätzliche Informationen
Bestandteil Ihres Studiums ist ein sechswöchiges berufsfeldbezogenes Pflichtpraktikum. In der Soziologie (also im BA Soziologie und im BA Globale und Transnationale Soziologie) müssen Praktikumsstellen vorher genehmigt werden und vor Antritt des Praktikums das vorbereitende Blockseminar besucht werden. Das Praktikum soll in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung des Praktikums ist der soziologische Berufsfeldbezug, dieser wird über die vereinbarten Tätigkeiten nachgewiesen. Bitte schauen Sie unbedingt auf der website des Praktikumsbüros nach dem genauen Ablauf und den Anforderungen in Ihrem Praxismodul und halten Sie ggf. ausreichend frühzeitig Rücksprache. Bewerben Sie sich bitte rechtzeitig um einen Praktikumsplatz, da Wartezeiten für Praktika durchaus mehrere Monate oder auch bis zu einem Jahr betragen können. Für die Genehmigung des Pflichtpraktikums müssen Sie bei dem bzw. der Praktikumsbeauftragen des Instituts einen Praktikumsbericht und das vom Praktikumsgeber ausgestellte Praktikumszeugnis (oder einen anderen Nachweis) einreichen.
Ein Praktikum vor Studienbeginn kann in der Regel nicht angerechnet werden, weil Sie im Praktikum im Studium erworbene Kompetenzen berufsfeldbezogen zur Anwendung bringen sollen.
Übersicht
Alle Studierenden des BA Soziologie und des BA Globale und Transnationale Soziologie müssen laut Prüfungsordnung im zweiten Studienjahr, d.h. entweder nach dem 3. oder nach dem 4. Semester, ein berufsfeldbezogenes Praktikum absolvieren.
Zur Erfüllung des Moduls Soziologinnen und Soziologen in der beruflichen Praxis - sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Seminar: Verbindliche Anmeldung und vollständiger Besuch des vorbereitenden Seminars
- Vorbereitung: Absprache des geplanten Praktikums während der Sprechstunde im Semester, das der Aufnahme des Praktikums vorausgeht. Übersichtsdokument einreichen, Praktikum genehmigen lassen (s.u.)
- Pflichtpraktikum: Durchführung eines sechswöchigen Praktikums im Umfang von 220 Zeitstunden, in Vollzeit, in Präsenz
- Praktikumsbericht: Verfassung eines eigenständigen Praktikumsberichts innerhalb von vier Wochen nach Beginn der dem Praktikum folgenden Vorlesungszeit
Vorbereitendes Seminar (Pflicht)
Während des Pflichtseminars werden einige potentielle Berufsfelder für SoziologInnen vorgestellt. Zudem wird ausführlich erläutert und diskutiert, was ein erfolgreiches Praktikum und eine gute Berufsvorbereitung ausmacht. Diejenigen Studierenden, die bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben, können die Angaben zu den Stellen direkt zum Seminar mitbringen.
Zeitpunkt des Pflichtpraktikums
Da Studierende das während des Studiums erworbene theoretische und empirische Wissen beim Praktikum anwenden sollen, wird nur ein Praktikum im Rahmen des Studiums anerkannt. Diesbezüglich empfiehlt sich die Durchführung des Pflichtpraktikums erst nach dem ersten Studienjahr, also erst nachdem grundlegende Lerninhalte vermittelt wurden.
Im Verlaufsplan des B.A. Soziologie ist das Pflichtpraktikum für das zweite Studienjahr vorgesehen. Alle Studierenden besuchen ein verpflichtendes Blockseminar im dritten oder vierten Semester, in dem über die verschiedenen Berufsfelder, Bewerbungsmöglichkeiten und Perspektiven gesprochen wird. Die Credit Points werden nur vergeben, wenn das Seminar besucht, das genehmigte Praktikum absolviert und der Praktikumsbericht erstellt und bestanden worden ist.
Allgemeines
Die Praktika können im In- und Ausland absolviert werden. Die Berufsfeldbezogenheit muss vorab mit dem Praktikumsbüro geklärt werden. Die Studierenden sind angehalten, sich selbst um einen Praktikumsplatz zu bemühen.
Besonderheiten eines verpflichtenden Praktikums
Da einige Praktikumsgeber/innen Praktika bevorzugt an Studierende vergeben, in deren Prüfungsordnung ein Praktikum verpflichtend vorgeschrieben ist, bietet es sich bei der Bewerbung an, auf den Nachweis der Verpflichtung hinzuweisen bzw. der Bewerbung eine Bestätigung der Verpflichtung beizufügen. Der Hinweis auf den durch die Prüfungsordnung vorgegebenen sechswöchigen Praktikumszeitraum vergrößert zudem Ihre Chancen auf einen Praktikumsplatz, da einige Praktikumsgeber/innen nur einen Praktikumszeitraum von mindestens zwei oder drei Monaten akzeptieren. Es steht Ihnen natürlich frei, Ihr Praktikum über den geforderten Zeitraum von sechs Wochen auszudehnen. Bitte beachten Sie, dass sich dann einige rechtliche Regelungen ändern. Außerdem müssen Sie beachten, dass sich längere Praktika häufig nicht mit dem Besuch der Veranstaltungen während der Vorlesungszeit vereinbaren lassen.
Arbeitsrechtliche Informationen
Pflichtpraktika werden nicht als normale Arbeitsverhältnisse, sondern als Teil des Studiums behandelt. Ab der siebten Woche gilt das Praktikum als freiwillig.
Sollte ein Praktikumsentgelt egal welcher Höhe gezahlt werden, müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Allerdings kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse wegfallen. Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse. Zudem gilt es unter anderem beim Kindergeld bei der Einkommenssteuer und bei der (Halb-)Waisenrente sowie ggf. beim Wohngeld als Einkommen, die jeweils geltenden Einkommensgrenzen müssen somit beachtet werden. Auf das Bafög wird das Einkommen 1:1 angerechnet, der Freibetrag für Einkünfte aus Erwerbsarbeit gilt hier nicht.
Da die Praktika als Teil der akademischen Ausbildung gelten, besteht für die PraktikantInnen weder Urlaubsanspruch noch Ansprüche auf andere übliche ArbeitnehmerInnenrechte. Schutzregeln wie Grenzen der Arbeitszeit, Anspruch auf Pausen und Ruhetage etc. gelten allerdings auch für Absolvierende von Pflichtpraktika.
Weitere Informationen
Bitte informieren Sie sich auf der folgenden Internetseite ausführlich über die Bedingungen des berufsfeldbezogenen Praktikums: http://www.uni-due.de/soziologie/ba_praktikum.php
Bevor Sie sich für einen Praktikumsplatz entscheiden, müssen Sie mit der Praktikumsbeauftragten (Frau Rinaldi) die Eignung des Praktikums im Sinne des Berufsfeldbezuges besprechen und genehmigen lassen.
Frau Rinaldi ist dem IBZ zugeordnet und u.a. zuständig für:
- die Anerkennung des Praktikums durch Bewertung des Berufsfeldbezuges;
- die Begutachtung der Praktikumsberichte und
- die Bewertung und Empfehlung von Praktikumsstellen in Abhängigkeit von Ihren Neigungen und Interessen.
Frau Rinaldi führt zudem das praktikumsvorbereitende Seminar durch und ist Modulbeauftragte des Praxismoduls.
Praktikumsbericht
Bei Besuch des verpflichtenden, vorbereitenden Seminars wird Ihnen eine Infobroschüre zum Praktikumsmodul ausgeteilt bzw. danach digital zur Verfügung gestellt, die alle Hinweise zum Praktikum und zum Bericht enthält. Die Veranstaltung wird in jedem Semester angeboten und muss vor Antritt des Praktikums besucht werden. Die Stelle muss genehmigt werden – alle Informationen bekommen Sie im vorbereitenden Seminar.
Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Bericht mit einem Umfang von 12-15 Seiten. In diesem Bericht sind organisatorische Aspekte der Institution wie Ziele, Funktionen und Aufgaben der Institution abzuhandeln. Weitere Informationen zum Bericht finden Sie im Handout (s.o.).
Es wird für den Bericht und für das Praktikum keine Note vergeben. Für die inhaltliche und formale Gestaltung des Berichts gelten die Standards schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten. Auf dem Deckblatt müssen die folgenden Angaben gemacht werden:
- Name der Praktikantin oder des Praktikanten
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Fachsemester
- Bezeichnung des Praktikums, bzw. der Praktikumseinrichtung
- Praktikumszeitraum
- Datum des Besuchs des Blockseminars
- Mentorin oder Mentor innerhalb der Praktikumseinrichtung
- Abgabetermin des Praktikumsberichts
Praktikumsberichte reichen Sie ab sofort bitte ausschließlich als Mailanhang (also digital, als pdf-Datei) ein. Die Eidesstattliche Versicherung ist Teil des Berichts, muss aber nicht original unterschrieben sein, bitte füllen Sie sie nur aus und fügen Sie sie dem Bericht bei. Die Bescheinigung der Praktikumsstelle über das abgeleistete Praktikum gehört ebenfalls zum Bericht und muss dem Bericht beigefügt werden. Am Ende erstellen Sie aus den Dokumenten bitte EIN pdf-Dokument. Bitte senden Sie die Dokumente nicht einzeln als Anhang, sondern fügen Sie sie zusammen. Benennen Sie Ihre Mail im Betreff bitte aussagekräftig (zum Beispiel: „Praktikumsbericht XY“). Die Eidesstattliche Erklärung/Eidesstattliche Versicherung finden Sie hier.
Der Praktikumsbericht muss spätestens vier Wochen nach Beginn der dem Praktikum folgenden Vorlesungszeit beim Praktikumsbüro eingereicht werden. Sollte er bis zu diesem Zeitpunkt NICHT vorliegen, wird das Praktikum ggf. nicht anerkannt und muss wiederholt werden. Eine Wiederholung des Berichtes oder des gesamten Praktikums kann notwendig werden, wenn der Bericht nicht den oben genannten Anforderungen entspricht. Sollten sich Probleme mit der Einhaltung der Fristen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte (Katrin Rinaldi).
Erst nach der Begutachtung des Berichts wird das gesamte Praxismodul im Prüfungssystem verbucht. Ihre Teilnahme an dem Blockseminar wird im Praktikumsbüro gespeichert und bleibt bestehen, auch wenn Sie erst nach sehr langer Zeit das Praktikum absolvieren, Sie sehen den erfolgreichen Besuch des Seminars aber nicht im HisInOne gespeichert. Den Praktikumsbericht geben Sie vier Wochen nach Beginn der dem Praktikum folgenden Vorlesungszeit ab.
Das Praktikum (inklusive Praktikumsbericht) ist zwar spätestens bei der Anmeldung zur BA-Arbeit nachzuweisen, es muss jedoch beachtet werden, dass der Vorgang von der Einreichung des Praktikumsberichts bis hin zur Bearbeitung im Prüfungsamt eine gewisse Zeit beanspruchen kann (ggf. einige Wochen).